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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD⁺)

UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW)

LSVD-Stellungnahme zum CEDAW-Staatenbericht der Bundesregierung

Zum 7. und 8. Staatenbericht der Bundesregierung hat der LSVD einen eigenen Bericht mit Fokus auf lesbische, bisexuelle, trans* und intergeschlechtliche Frauen an den CEDAW-Ausschuss geschickt. 2021 erschien der 9. Neunte Bericht zur Beantwortung der Fragen und Themen des CEDAW-Ausschusses.

CEDAW ist die UN-Menschenrechtskonvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau. Deutschland hat das Übereinkommen ratifiziert und muss regelmäßig einen Staatenbericht über den Stand der Verwirklichung des CEDAW-Abkommens abgeben.

Im Mai 2021 erschien der 9. Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW). Er widmete sich der Beantwortung der Fragen und Themen des CEDAW-Ausschusses in der List of Issues and Questions Prior to Reporting (LoIPR) vom 9. März 2020 (CEDAW/C/DEU/QPR/9). Hier dokumentieren wir die Passagen mit Bezug zu lesbischen, bisexuellen, trans* und inter Frauen.

Zum 7. und 8. Staatenbericht der Bundesregierung zur Verwirklichung des UN-Übereinkommens von 2015 hat sich der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) als Mitglied der CEDAW-Allianz an einem gemeinsamen Alternativbericht beteiligt. Wir brachten unsere Sichtweise in den Arbeitsgruppen zu den Themen Bildung (Markus Ulrich), Gesundheit (Gabriela Lünsmann), Gewalt gegen Frauen (Henny Engels) und Internationales (Uta Schwenke) erfolgreich ein. Zudem vertrat Henny Engels die Säule der LSBTI*-Verbände in der Redaktionsgruppe. Der Alternativbericht wurde am 14.12.2016 veröffentlicht und der Bundesregierung übergeben.

Zudem konnte der LSVD im Januar 2017 aufgrund seines offiziellen Beraterstatus beim Wirtschafts- und Sozialausschuss der Vereinten Nationen (ECOSOC) eine eigene Stellungnahme mit Fokus auf lesbische, bisexuelle, trans* und intergeschlechtliche Frauen an den CEDAW-Ausschuss schicken. Sie behandelt die Themen Hassgewalt, Gesundheit, Flucht, Bildung und Arbeitsleben.

1. Passagen mit Bezug zu lesbischen, bisexuellen, trans* und inter Frauen im 9. Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)

Frage 9

9. Bitte stellen Sie Informationen über die Maßnahmen zur Verfügung, die ergriffen wurden, um:

  • (a) diskriminierende Stereotypen hinsichtlich der Rollen und Verantwortlichkeiten von Frauen und Männern in der Familie und in der Gesellschaft zu beseitigen;
  • (b) Programme zum Aufbau von Kapazitäten in den Medien und zur gendersensiblen Berichterstattung zu fördern;
  • (c) Maßnahmen zur Förderung einer gleichberechtigten Vertretung von Frauen und Männern in den Medien einzuführen;
  • (d) die Rolle des Deutschen Werberates zu stärken, um angemessene Sanktionen und Durchsetzungsbefugnisse bei der Bekämpfung diskriminierender Geschlechterstereotypen zu gewährleisten.

Antwort der Bundesregierung

Zu 9 (a): Mit dem Regenbogenportal (siehe www.regenbogenportal.de) sorgt das BMFSFJ für Aufklärung zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und unterstützt lesbische, trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Frauen. Das Portal richtet sich mit seinen Beratungs-, Informations- und Fortbildungsangeboten auch an Fachkräfte etwa aus der Pädagogik, Beratung, Gesundheitsfürsorge und Verwaltung.

Frage 20

20. Bitte informieren Sie den Ausschuss über die Schritte, die zur Überarbeitung (engl. revise) des Transsexuellengesetzes (TSG) unternommen wurden, um es mit den internationalen Standards der Nichtdiskriminierung in Einklang zu bringen und die Bedingungen, unter denen eine Geschlechtsumwandlung möglich ist, zu erleichtern und zu vereinfachen.

Bitte informieren Sie über Maßnahmen, die zur Beseitigung der Diskriminierung von Transgender-Frauen ergriffen wurden, unter anderem durch Sensibilisierungskampagnen und geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Kapazitäten von Polizei und Justiz (§ 46).

Antwort der Bundesregierung

Die Rechtslage in Deutschland erfüllt die internationalen Standards der Nichtdiskriminierung von Transsexuellen. Transsexuelle können ihr eingetragenes Geschlecht und ihre Vornamen ohne medizinische Behandlungen ändern lassen und erhalten nach Abschluss des Verfahrens Geburtsurkunden, Identitätsdokumente, Bildungsbescheinigungen und ähnlichen Dokumenten mit den geänderten Namens- und Geschlechtsangaben. Betroffene wünschen sich eine Erleichterung bzw. Verbesserungen dieser Verfahren. Transgeschlechtliche Personen können nach Änderung des Geschlechts weiter in einer bestehenden Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft verbleiben. Die Zahl der Verfahren nach dem TSG betrug im Jahr 2017 2.085, im Jahr 2018 2.614 und im Jahr 2019 2.582. Zahlen für das Jahr 2020 liegen noch nicht vor.

Hinsichtlich einer Reform des Transsexuellenrechts ist der politische Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.

Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung von Transgender-Frauen

Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Entwicklungsprozesses zur nächsten internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme („International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems“/ICD-11) für eine Entpsychopathologisierung der Transsexualität eingesetzt. Der zukünftige Einsatz der ICD-11 in Deutschland ist Gegenstand von Beratungen mehrerer Arbeitsgruppen. Bei der Umsetzung der ICD-11 im deutschen Gesundheitswesen sind vielfältige Faktoren zu beachten, bevor die endgültige Festlegung des Umstieges mit dazugehörigem Zeitplan erfolgen kann.

Das BMFSFJ hat im Juni 2020 das Dialogforum Geschlechtliche Vielfalt ins Leben gerufen, um die Beratungs- und Unterstützungslandschaft zu Themen der Inter- und Transgeschlechtlichkeit zu stärken. Dazu wurden im Juli 2020 auch die spezifischen Informationsangebote für Fachkräfte der Bereiche Pädagogik, Gesundheitsfürsorge, Bildung und Verwaltung im Regenbogenportal des BMFSFJ (https://www.regenbogenportal.de/) erweitert und vertieft. Das Regenbogenportal unterstützt dabei nicht nur transgeschlechtliche, sondern auch lesbische, intergeschlechtliche und nichtbinäre Frauen.

Um die Belange und Interessen vor allem lesbischer, trans-, intergeschlechtlicher sowie nichtbinärer Frauen in den Blick europäischer Gleichstellungspolitiken zu rücken, hat die Bundesregierung im November 2020 im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft die Konferenz „Intersectionality and LGBTI Policies in Europe: Lived Realities of Lesbian* Women and the Recognition of Rainbow Families“ veranstaltet.

2020 hat die zweite Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des BMFSFJ begonnen, in dessen Rahmen auch weiterhin Projekte im Themenfeld „Homosexuellen- und Trans*feindlichkeit“ auf kommunaler, regionaler und bundesweiter Ebene gefördert werden. Ab 2020 wird zudem ein Kompetenznetzwerk bestehend aus zivilgesellschaftlichen Trägern der präventiv-pädagogischen Arbeit gegen „Homosexuellen- und Trans*feindlichkeit“ gefördert. Das Kompetenznetzwerk hat u. a. die Aufgabe bundesweit Informationen zu bündeln, fachlich zu beraten und einen Transfer von erfolgreichen Präventionsansätzen in Bundes-, Landes- und kommunalen Strukturen zu gewährleisten.

Am 24. Juni 2020 ist das „Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“ in Kraft getreten. Behandlungen an Minderjährigen und an Volljährigen, die nicht wirksam eingewilligt haben, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität gezielt zu verändern oder zu unterdrücken, stellt das Gesetz unter Strafe. Es verbietet ferner das Werben für sowie das Anbieten und Vermitteln von sog. Konversionstherapien. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet. Durch dieses Gesetz werden auch Transgender Frauen vor Konversionsbehandlungen geschützt.

Die Maßnahmen der Aus- und Fortbildung der Bundespolizei prägen das Bewusstsein der Bundespolizistinnen und -polizisten, alle Menschen gleichberechtigt zu behandeln und dem Allgemeinwohl zu dienen. Die Bundespolizei garantiert die Achtung des Sexualbereichs als Teil der Privatsphäre. Das schließt die Pflicht ein, die individuelle Entscheidung eines Menschen über seine Geschlechtszugehörigkeit zu respektieren.

2. LSVD-Stellungnahme zum 7. und 8. CEDAW-Staatenbericht der Bundesregierung

  1. Vorbemerkung
  2. Prävention und Bekämpfung von homophober und trans*/interfeindlicher Gewalt
  3. Für eine geschlechter- und diversitätsgerechte Gesundheitsversorgung
  4. Schutz, Partizipation und Integration in der Flüchtlingspolitik
  5. Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt in Schule und Bildungsarbeit vermitteln
  6. Gleichberechtigung und Chancengleichheit im Erwerbsleben

1. Vorbemerkung

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist Mitglied der CEDAW-Allianz, einem zivilgesellschaftlichen Bündnis aus 38 Organisationen, denen ihr frauen- und gleichstellungspolitisches sowie ihr menschenrechtliches Engagement gemeinsam ist. Die Allianz hat politischen Forderungen formuliert, um dem CEDAW-Ausschuss ihre alternative Sicht der Situation in Deutschland darzulegen und um diesen Forderungen gegenüber der Bundesregierung Nachdruck zu verleihen. Der Alternativbericht liegt seit Dezember 2016 dem UN-CEDAW-Ausschuss vor. Durch eine Mitarbeit des LSVD in mehreren Arbeitsgruppen sowie durch eine Vertretung von LGBTI*-Organisationen in der Redaktionsgruppe wurde erreicht, dass die Situation von lesbischen, bisexuellen, trans*- und intergeschlechtlichen Frauen* (LBTI) als Querschnittsthema umfangreich im Alternativbericht aufgenommen wurde. Die CEDAW-Allianz hat dem ausdrücklich zugestimmt. Das zeigt, dass unsere Anliegen einen deutlichen Rückhalt in der Zivilgesellschaft haben und der LSVD als Organisation gut mit anderen Menschenrechtsorganisationen vernetzt ist.

LBTI sind keine homogene Gruppe. Aufgrund anderer Kategorien der sozialen Differenz wie u.a. „race“, Staatsbürgerschaft/ Aufenthaltsstatus, Alter, sozialer Herkunft machen sie unterschiedliche (Diskriminierungs-)Erfahrungen bzw. teilen diese mit heterosexuellen cis-Frauen. Gleichzeitig sind sie von Homophobie und/oder Trans*/Interfeindlichkeit bzw. Heteronormativität betroffen. Darauf wird sich der LSVD in seiner Stellungnahme konzentrieren und im Folgenden an den Themen „Gesundheit“, „Flucht“, Gewalt“, „Erwerbsleben“ und „Bildung“ aufzeigen. Daraus ergeben sich spezifische Forderungen an die Bundesregierung.

2. Prävention und Bekämpfung von homophober und trans*/interfeindlicher Gewalt

Empfehlungen 41, 42, 45, 46: Gewalt gegen Frauen - Art. 1, 2, 3, 6 CEDAW

Hassmotivierte Straftaten aufgrund gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zielen nicht nur auf die Menschen als Individuen, sondern auch darauf, ganze Bevölkerungsgruppen einzuschüchtern und sie in ihrer Freiheit einzuschränken, sich im öffentlichen Raum zu bewegen. Massivste Ausdrucksform von Homophobie und Trans*/Interfeindlichkeit sind Gewalttaten. Die wenigen bestehenden Untersuchungen legen nahe, dass LBTI und insbesondere auch mehrfachdiskriminierte Personen wie LBTI of Color ein deutlich höheres Risiko haben, Opfer von gewalttätigen Attacken zu werden als der Bevölkerungsdurchschnitt. Das ist eine erhebliche Einschränkung von Freiheit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und kann zudem massive gesundheitliche Folgen für die Betroffenen haben. Viele Betroffene berichten darüber hinaus von Herabwürdigung und Schuldumkehr durch die Polizei sowie dem eigenen Verzicht auf Anzeigen. Es wird von einer Dunkelziffer von bis zu 90% ausgegangen.

Gewalt bis hin zu Zwangsverheiratungen und sogenannten Ehrenmorden kann in der Familie stattfinden, betroffen sind dann oft junge Menschen. Aber auch in Partnerschaften und Nahbeziehungen können LBTI von Gewalt betroffen sein. Es kann zudem auch heute noch gefährlich sein, als LBTI im öffentlichen Raum erkannt oder dafür gehalten zu werden. Täter*innen sind dann oftmals vollkommen fremde Personen. LBTI können auch Opfer von sexualisierter Gewalt sein. Eine (zusätzliche) Motivation für Täter*innen besteht durchaus darin, die Sexualität der Opfer zu „korrigieren“.

Deutschland verfügt derzeit über wenige und lückenhafte geschlechtsspezifische Daten zu häuslicher und sexualisierter Gewalt gegen Frauen*. Die polizeiliche Kriminalstatistik enthält seit 2014 zwar Angaben über Täter-Opfer-Beziehungen. Regelmäßige Auswertungen zu Gewalt gegen Frauen* werden aber nicht erstellt.

Notwendig sind unseren Erachtens:

  • ein Bund-Länder-Programm gegen homophobe und trans*/interfeindliche Gewalt in Zusammenarbeit mit den Bundesländern
  • die Beauftragung wissenschaftlicher Untersuchungen um verlässliche empirische Daten über Ausmaß und Erscheinungsformen homophober und trans*/interfeindlicher Hasskriminalität zu erlangen sowie belastbare Erkenntnisse über den Umgang von Polizei und Justiz mit diesen Ausprägungen von Hasskriminalität. Auf dieser Grundlagesind dann zielgerichtete Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören:
    • zielgenaue Maßnahmen zur Prävention
    • Aus- und Fortbildung bei Polizei und Justiz
    • die Bestellung von Ansprechpersonen für die Belange von LBTI in der Polizei mit sachgerechter Ausstattung, Aufgabenstellung und Befugnissen
    • die Schaffung unabhängiger Beschwerdestellen
    • Maßnahmen für eine zielgruppensensible Opferhilfe
  • die ausdrückliche Benennung von homophoben und trans*/interfeindlichen Motiven in den gesetzlichen Bestimmungen zur Hasskriminalität (§ 46 Abs. 2 Satz 2 StGB)
  • ein Gesamtkonzept zur Prävention von und zum Schutz vor Gewalt in sozialen und familiären Nahbeziehungen; das ausdrücklich auch gleichgeschlechtliche Beziehungen bzw. sexuelle und geschlechtliche Vielfalt anspricht.
  • der schnelle, kostenlose und unbürokratische Zugang zu Schutz und bedarfsgerechter Unterstützung für alle von Gewalt betroffenen Frauen* und ihre Kinder. Diese Unterstützungs- und Schutzmaßnahmen müssen die Geschlechtsidentität der betroffenen Frauen* respektieren.
  • die Einrichtung von Krisenwohnmöglichkeiten für von familiärer homophober bzw. trans-/ interfeindlicher Gewalt betroffene Jugendliche

3. Für eine geschlechter- und diversitätsgerechte Gesundheitsversorgung

Empfehlungen 53 und 54: Geschlechtersensibilität und Chancengleichheit im Bereich Gesundheit – Art. 12 CEDAW

Heteronormativität ist eine Grundannahme in der Gesundheitspolitik. Ein Gesundheitssystem, das Heterosexualität als soziale Norm postuliert und damit ein binäres Geschlechtssystem impliziert, verhindert zwangsläufig eine angemessene Gesundheitsversorgung und medizinische Forschung für alle, die sich nicht in dieses Schema einordnen lassen: LBTI. Die Kluft zwischen ihrem Bedarf und ihrer tatsächlichen gesundheitlichen Versorgung verstärkt sich durch weitere Kategorien der sozialen Differenz (Mehrfachdiskriminierung).

Die gesundheitliche Versorgung und medizinische Leistungen (der gesetzlichen Krankenkassen) sind nicht an den Bedürfnissen von LBTI ausgerichtet. Spezifische Gesundheitsberichte fehlen. Häufig gibt es keine Ärzt*innen und /oder medizinisches Personal mit ausreichendem Wissen, Erfahrung und Sensibilität im Umgang mit LBTI. Gleiches gilt für den spezifischen Bereich der Pflege. Es fehlen gendersensible Angebote bzw. sind nicht für alle LBTI zugänglich.

Arzneimittel werden an überwiegend an jungen, weißen, cis-männlichen Menschen getestet, Unterschiede bezüglich Stoffwechsel und Hormonstatus werden übergangen. Folgen sind Überdosierung von Medikamenten bzw. fehlendes Wissen um geschlechtsspezifische Symptome von Krankheiten bzw. Risiken und Nebenwirkungen von Frauen*. Bei intergeschlechtlich geborenen Menschen werden schwere Schädigungen aufgrund von Arzneimitteltherapien billigend in Kauf genommen.

Im Fall von Trans*Personen wird das Erreichen bestmöglicher physischer und seelischer Gesundheit durch folgende Barrieren verhindert:

  • das in der Praxis unzulässigerweise mit der Psychopathologisierung von Transidentität verknüpfte Transsexuellengesetz (inkl. der Zwangsbegutachtung)
  • starre unzugängliche und am Bedarf vorbeigehende Richtlinien der medizinischen Behandlung und Begutachtung (inkl. Zwangspsychotherapien)
  • die verspätete oder Nichtgewährung notwendiger Gesundheitsleistungen durch Krankenkassen
  • belastende und zum Teil diskriminierend und fachlich fehlerhaft durchgeführtePflichtbegutachtungen durch den Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDK)
  • das Fehlen einer flächendeckenden Versorgungsstruktur
  • unzureichende Fachkenntnisse oder diskriminierendes Verhalten auf Seiten der Gesundheitsdienstleistenden
  • Für geflüchtete Transfrauen* gibt es keinen Zugang zu Hormontherapien.

Intergeschlechtliche Menschen sind bis heute Verletzungen ihres Rechts auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung ausgesetzt, wie irreversiblen, kosmetischen chirurgischen und hormonellen Eingriffen ohne medizinische Notwendigkeit und ohne die vorherige freie und vollständig informierte Einwilligung der intergeschlechtlichen Person selbst. Kosmetische Operationen an Genitalien zur geschlechtlichen Vereindeutigung im Säuglingsalter finden nach wie vor statt. Diese verursachen regelmäßig Fortpflanzungsunfähigkeit, lebenslange Erkrankungen und Traumata.

Ausgehend vom sogenannten Minority-Stress-Modell (Ilan H. Meyer) haben vorherrschende heteronormative Diskriminierung zusätzliche Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit von LBTI. Direkte Auswirkungen können psychische Schäden sein wie Angststörungen, Burn-out, Depressionen oder gar physische Schäden und/oder bleibende körperliche Beeinträchtigungen durch körperliche Gewalt. Gesellschaftliche Stigmatisierung hat auch indirekte Auswirkungen auf Gesundheit, indem sie von Betroffenen verinnerlicht wird und zu fehlendem Selbstwert führen kann. Die Folge kann ein verstärktes (selbstschädigendes) Risikoverhalten sein, das eine höhere Prävalenz von Sucht, Essstörungen und Suiziden/Suizidraten von LBTI erklärt.

Die bezahlte und unbezahlte Care-Arbeit für Kinder, Menschen mit Behinderungen sowie alte und kranke Menschen wird hauptsächlich von Frauen* geleistet. Die physischen und psychischen Gesundheitsrisiken im Care-System sind wenig erforscht, aber die vorliegenden Erkenntnisse verweisen auf sehr hohe Gefährdungen. Die Gesundheit der verschiedenen Care-Arbeit Leistenden ist in mehrfacher Weise betroffen. Auch für LBTI*-Pflegebedürftige gilt das Gesundheitsziel der Ottawa-Charta in seinen physischen, psychischen und sozialen Dimensionen. Hieran gemessen sind Pflegebedürftige – bei den Hochbetagten sind es doppelt bis dreimal so viele Frauen* wie Männer* – eklatant unterversorgt. Je länger sie pflegebedürftig sind, umso prekärer werden ihre Lebensumstände hinsichtlich Selbstbestimmung und sozialer Teilhabe. Zudem sind pflegebedürftige Frauen* besonders von Armut betroffen und haben keine eigenen Ressourcen, die sie für ihre Gesundheit mit einsetzen könnten.

Zudem ist der Zugang zu medizinisch assistierter Reproduktion ist in Deutschland lediglich durch Richtlinien der Ärztekammern geregelt und damit allein von der individuellen Entscheidung der behandelnden Ärzt*innen bzw. der zuständigen Ethikkommission abhängig. Die Kosten werden nur unter engen Voraussetzungen und nur für Ehepaare übernommen. Gleichgeschlechtliche Paare und alleinstehende Frauen haben keinen Zugang zu diesen Verfahren.

Notwendig sind unseren Erachtens:

  • die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Zugangs zu gesundheitlicher Versorgung, d.h. eine geschlechtergerechte und diversitätsgerechteGesundheitsversorgung, orientiert und ausgerichtetan den Bedürfnissen von (LBTI)-Patient*innen
  • der Ausbau einer qualitativ hochwertigen Pflegeinfrastruktur sowie von Dienstleistungenzur Unterstützung der individuellen Eigenständigkeit und Selbstbestimmung, der Teilhabe am sozialen Leben und Entlastung pflegender Angehörige. Dabei ist eine geschlechts- und kultursensible Pflege sicherzustellen und der Zugang zu diesen Angeboten muss gewährleistet werden.
  • Erkenntnisse der Gender-Gesundheitsforschung und -Praxis für eine geschlechtersensible Weiterentwicklung von Politik und Gesetzgebung aufzugreifen und die für die Entwicklung von Gesundheitszielen formulierten Leitfragen zur Stärkung der Querschnittsanforderung Gesundheitliche Chancengleichheit zu nutzen
  • nicht lebensnotwendige medizinische Behandlungen von Inter*Personen ohne ihre vorherige freie und vollständig informierte Einwilligung zu verbieten
  • eine Gesundheitsversorgung von Inter*- und Trans*Menschen mit Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, die sich nicht am Personenstandsgeschlecht, sondern den biologischen Gegebenheiten der Körper und den Bedürfnissen der Menschen orientiert
  • eine öffentliche Aufklärung über die Gefährlichkeit sogenannter „Konversionstherapien“, die vor allem von religiös-fundamentalistischen Organisationen angeboten werden und auf eine Änderung von Sexualverhalten, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität bzw. -ausdruck abzielen. Ein gesetzliches Verbot solcher Pseudo-„Therapien“ an Kindern und Jugendlichen ist auf den Weg zu bringen.
  • sexuelle und geschlechtliche Vielfalt als verpflichtender Aus- und Fortbildungsinhalt für Pflege- und Gesundheitsfachberufe – einschließlich Hebammen, Krankenkassenbeschäftigte, Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen und Pflegepersonal
  • ein ausreichendes und leicht zugängliches Angebot an Wissen und Beratung durch die Einrichtung nationaler Kompetenzzentren zu Trans- und Intergeschlechtlichkeit
  • die Erstellung eines gruppenspezifischen Berichts zur gesundheitlichen Lage von LBTI in Deutschland durch das Bundesgesundheitsministerium
  • eine Aufarbeitung der Pathologisierungsgeschichte von Homosexualität, Inter- und Transgeschlechtlichkeit sowie die gesellschaftliche Rehabilitierung und finanzielleEntschädigung der Opfer.
  • Maßnahmen zum Aufbau einer barrierefreien gesundheitlichen Versorgung für wohnungslose und geflüchtete LBTIQ* als besonders  vulnerable Gruppen
  • eine LBTI*-inklusive Aufklärungsarbeit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
  • die Verabschiedung eines Fortpflanzungsmedizingesetzes, mit dem Frauen* unabhängig von ihrer sexuellen Identität, ihrem Partnerschaftsstatus und ihren finanziellen Möglichkeiten Zugang zu reproduktiven Verfahren erhalten.
  • eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der professionellen Pflege durch eine verbesserte Personalbemessung, präventionsorientierten Arbeitsschutz und effektives betriebliches Gesundheitsmanagement, sowie durch mehr Mitbestimmung

4. Schutz, Partizipation und Integration in der Flüchtlingspolitik

Unter den vielen Geflüchteten gibt es natürlich auch LBTI-Flüchtlinge, die vor Krieg, Gewalt und Verfolgung Schutz in Deutschland suchen. Die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung bzw. Geschlechtsidentität (SOGI) ist ein anerkannter Asylgrund und kann ein zusätzliches Motiv oder der Hauptgrund für die Flucht sein. In Deutschland ist das gesellschaftliche Klima gespalten. Neben weiterhin großer Hilfsbereitschaft artikuliert sich offener Hass und es gibt ein erschreckendes Ausmaß rassistischer Angriffe auf Flüchtlingseinrichtungen und Geflüchtete. Dem sind auch LBTI-Flüchtlinge ausgesetzt. Zusätzlich machen sie spezifische homophobe und/oder trans- und interfeindliche Erfahrungen in den Unterkünften, im öffentlichen Raum oder im Asylverfahren. Weiterhin gibt es einen Antragsstau und oft lange Wartezeiten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Zudem ist die Qualität der BAMF-Entscheidungen oft mangelhaft, sodass Geflüchtete oftmals den Rechtsweg beschreiten müssen.

Deutschland muss LBTI-Geflüchteten, Aufnahme gewähren, faire Asylverfahren tatsächlich gewährleisten und sie davor schützen, erneut Ziel von Anfeindungen und Gewalt zu werden.

Notwendig sind unseren Erachtens:

  • dass alle am Asylverfahren Beteiligten um Verfolgung von SOGI als anerkannten Asylgrund, den spezifischen Schwierigkeiten und der Rechtsprechung wissen. Dazu gehören: Geflüchtete, BAMF-Mitarbeitende bzw. Sonderbeauftragte für geschlechtsspezifische Gewalt, Dolmetscher*innen bzw. Sprachmittler*innen, Beratungsstrukturen, Anwält*innen, Dolmetscher*innen, Richter*innen in den Verwaltungsgerichten
  • eine mehrsprachige LSBTI-inklusive Erstinformationsbroschüre, die online verfügbar sein sowie in Erstaufnahmeeinrichtungen, im BAMF und den Unterkünften ausliegen sollte
  • Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Asylsuchenden so zu organisieren, dass es zu keiner Diskriminierung von LBTI kommt; sollte diese dennoch stattfinden, müssen den Betroffenen angemessene Unterstützungsangebote zur Verfügung gestellt werden
  • dass alle Träger der Einrichtungen verbindliche Mindeststandards einhalten, etwa
    • obligatorische und kommunizierte Hausordnungen in mehreren Sprachen, die ein rücksichtsvolles und diskriminierungsfreies Zusammenleben einfordern (Als Orientierung sollten dabei die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz genannten Merkmale dienen)
    • ein LBTI-inklusives Gewaltschutzkonzept mit sensibilisiertem Personal.
  • die Aufhebung der Residenzpflichten für Flüchtlinge, um soziale Kontakte zu stärken,Integration und freie Entfaltung zu fördern
  • In den Integrations-, Orientierungs- als auchSprachkursen für Migrant*innen auch Informationen über die rechtliche und gesellschaftliche Situation von LBTI in Deutschland, die Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten undunterschiedlicher Lebensweisen verbindlich im Lehrplan zu verankern.

5. Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt in Schule und Bildungsarbeit vermitteln

Empfehlungen 33 und 34: Bildung – Art. 10 CEDAW

Kindergarten und Schule sind wichtige Orte, um gesellschaftliche Vielfalt und individuelle Wertschätzung aktiv zu lernen und zu leben. Dort sollten sich alle Kinder und Jugendliche wohl und wertgeschätzt fühlen. Das Ziel eines angst- und diskriminierungsfreien Miteinanders gehört zweifellos zum staatlichen Bildungsauftrag. Deutschland hat sich menschenrechtlich verpflichtet, allen Kindern und Jugendlichen, d.h. auch unabhängig von ihrer geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung, die Teilhabe an Bildung zu ermöglichen.

Das Bildungssystem reproduziert aber soziale Ungleichheiten. Strukturelle und individuelle Diskriminierungen erfolgen aufgrund der kulturellen, ethnischen und sozialen Herkunft und aufgrund der sexuellen Orientierung, der geschlechtlichen Identität und des Geschlechts. Sie führen nachweislich zu schlechteren Chancen auf gute Bildungsabschlüsse und sind daher zu verhindern. Der Erwerb formaler Bildung wird für Trans*Personen erschwert, weil sie häufig keine Zeugnisse mit den ihrer Identität entsprechenden Namen erhalten.

Bildungseinrichtungen sind keine diskriminierungsfreien Orte, weder für Lernende noch für Lehrende. Homophobe und/oder trans/interfeindliche Diskriminierung durch Gleichaltrige, aber auch durch Lehrkräfte sind häufig an der Tagesordnung. Bei Mobbing intervenieren Lehrkräfte oftmals nicht ausreichend. In den Lehrplänen und Unterrichtsmaterialien kommen viele Lebenswelten und Identitäten, z.B. auch die von Migrant*innen, nicht vor. In Schulbüchern werden weiterhin nicht mehr zeitgemäße und tradierte Geschlechterstereotype vermittelt. Aktuell gibt es einen starken anti-feministischen, teils bedrohlichen Widerstand gegen LBTIQ-inklusive Bildungspläne und Gender Studies.

Notwendig sind unseren Erachtens:

  • bundesweite, verpflichtende und finanziell abgesicherte Bildungskonzepte zum Abbauvon Stereotypen und für vielfältige Geschlechterentwürfe, d.h. altersgerechte, sachliche und angemessene Informationen zur Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten wird.
  • die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften aller Schulformen und pädagogischen Fachpersonals muss die Vermittlung von Sensibilität für die Vielfalt sexueller Orientierungen, geschlechtlicher Identitäten, Geschlechtsmerkmale sowie des Geschlechtsausdrucks umfassen. Die Darstellung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in allen Schulformen und im Rahmen der vorschulischen Bildung sowohl in Unterrichtsinhalten aller Fächer, Lernmitteln als auch im Alltag der Lernenden nicht als Sonderfall, sondern als gleichwertiger und gleichberechtigter, als Teil einer vielfältigen, inklusiven Gesellschaft. Die dargestellten Personen sollen den verschiedenen Lebenswelten der Lernenden entsprechen und daher eine große Vielfaltrepräsentieren; dabei sollen Lernmittel barrierearm gestaltet werden (z.b. in einfacher und leichter Sprache, mehrsprachig, vorlesbar).
  • die Verankerung des Abbaus von Vorurteilen in der beruflichen Bildung undBerufsausbildung: Ergänzend zur fachlichen Ausbildung muss das Bewusstsein für Vielfalt am Arbeitsplatz und im Umgang mit Kolleg*innen und Kund*innen gefördert werden.
  • die Gewährleistung einer altersgerechten und sensiblen Sexualaufklärung als eigenständiger Aspekt des schulischen Bildungsauftrags. Diese muss an den Fragen undBedürfnissen der Kinder und Jugendlichen anknüpfen und sich in ihren Antworten an den Standards orientieren, die die Weltgesundheitsorganisation und die Bundeszentrale fürgesundheitliche Aufklärung ausgearbeitet haben. Dazu gehört selbstverständlich auch die Beschäftigung mitsexueller und geschlechtlicher Vielfalt.
  • Leitbilder und Hausordnungen an Schulen und Kindertagesstätten, die klare Aussagen gegen Vorurteile, Mobbing und Ausgrenzung treffen rechtssichere, verlässliche und diskriminierungsarme Rahmenbedingungen und Leitlinien in Bildungs- undFreizeiteinrichtungen für inter- und transgeschlechtliche sowie gender-non-konforme Personen jeden Alters (dazu gehören die korrekte Ansprache, Berücksichtigung des Identitätsgeschlechts im geschlechtergetrennten (nicht koedukativen) Unterricht, genderneutrale Toiletten und Umkleiden, Schutz und Beratung in der Transition und imFall von Diskriminierung und Gewalt).
  • die Erweiterung der Inklusions- und Diversity-Strategien der Kultusministerkonferenz durch die Kriterien sexuelle Orientierung, geschlechtliche Identität, Geschlechtsmerkmale und Geschlechtsausdruck.
  • Stärkung der Arbeit gegen homophobe und trans/interfeindliche Diskriminierung bei der Bundeszentrale für politische Bildung in der Erwachsenenbildung und in beruflichen Bildung
  • öffentliche Aufklärung über die Vielfalt von Geschlechteridentitäten, inklusive LBTI ofColor.
  • die Sicherstellung einer diskriminierungsfreien und gendersensiblen Lehre in allen universitären Studienfächern sowie gleichberechtigte Zugangschancen zu Professuren

6. Gleichberechtigung und Chancengleichheit im Erwerbsleben

Empfehlungen 35/36: Diskriminierung im Erwerbsleben
Empfehlungen 37 und 38: Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt
Empfehlungen 39 und 40: Lohngleichheit

Aufgrund eines geschlechtersegregierten Arbeitsmarkt und fehlender gleichberechtigter Teilhabe am Erwerbsleben gibt es in Deutschland einen Gender Pay Gap und Gender Pension Gap. Lesbische Frauen sind angesichts des Gender Pay Gaps in Erwerbsbiographien und Entlohnung und des daraus resultierenden Gender Pension Gaps stark von Altersarmut bedroht, was Selbstbestimmungs- und Teilhabemöglichkeiten schmälert. Frauenpaare sind von Gender-Pay-Gap und Pension Gap potenziell doppelt betroffen. Diskriminierungen aufgrund von Zuschreibungen in Bezug auf sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität, Geschlechtsmerkmale oder Geschlechtsausdruck sind ebenso am Arbeitsplatz anzutreffen. So sind Trans*Personen trotz hoher Bildungsabschlüsse überdurchschnittlich oft erwerbslos und/oder von Armut betroffen.

Zwar ist in Deutschland durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Diskriminierung auch aufgrund der sexuellen Identität ausdrücklich verboten, dennoch verdeutlichen 10 Jahre Erfahrungen auch Engführungen des Gesetzes.

Notwendig sind unseren Erachtens:

  • Der Abbau aller Hindernisse für eine Vollzeit(nahe)-Erwerbstätigkeit von (LBTI)-Frauen* aller Qualifikationsniveaus sowie ihre Förderung nach dem Grundsatz der ökonomischen und sozialen Eigenständigkeit am Arbeitsmarkt
  • Maßnahmen, die es ermöglichen, dass (LBTI)-Frauen* wirtschaftlich unabhängig sein können, indem sie sowohl existenzsichernd erwerbstätig sein als auch eine eigenständige Alterssicherung aufbauen können.
  • Eine Stärkung der gesetzlichen Rente, so dass sie individuell existenzsichernd ist und mindestens das derzeitige Rentenniveau erhalten bleibt.
  • Die Beseitigung aller Barrieren, die einer gleichwertigen Integration von Frauen* in das Erwerbsleben entgegenstehen sowie die Einführung aller notwendigen Maßnahmen, um Einkommensungleichheiten zwischen Frauen* und Männern* zu beseitigen
  • Eine Gesetzesnovellierung zur Stärkung des AGG insbesondere hinsichtlich
    • eines Verbandsklagerechtes
    • einer Verlängerung von Klagefristen
    • Sanktionsregelungen
    • der ersatzlosen Streichung der zulässigen Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung (AGG§ 9)
    • einer Erweiterung der Diskriminierungsgründe einschließlich der dezidierten Nennung von „Geschlechtsausdruck“ als Diskriminierungsgrund
    • Einbeziehung des Bereichs Bildung sowie staatlichen Handelns in den Anwendungsbereich
  • die Überprüfung des Vergaberechts, d.h. bei Auftragsvergaben aus Mitteln der öffentlichen Hand sind Antidiskriminierungsgrundsätze zu beachten.
  • eine staatliche Aufsicht, um sicherzustellen, dass Betriebe die Verpflichtung aus dem AGG umsetzen, zum Schutz vor Diskriminierung erforderliche Maßnahmen zu treffen. Eine innerbetriebliche Diskriminierungsbeschwerdestelle muss zur Verfügung stehen.
  • verpflichtende Diversity-Strategien für staatliche Institutionen inklusive Sensibilisierung für Vielfalt in Aus-, Fort- und Weiterbildung
  • ein Leitbild für staatliche Institutionen, das sich zur Akzeptanz und Wertschätzung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowohl unter ihren Beschäftigten als auch in ihren Kontakten mit den Bürger*innen bekennt
  • die regelmäßige Nutzung anonymisierter Bewerbungsverfahren
  • eine geschlechtersensible und geschlechteroffene Formulierung von Stellenausschreibungen, Formularen sowie allen weiteren Dokumente
  • die Berücksichtigung der Bedarfe von Trans* und Inter* in deröffentlichen Verwaltung (sanitäre Einrichtungen, Umkleideräume, Dienstkleidung)
  • die Einführung von Transitionsrichtlinien, d. h. ein Leitfaden für die öffentliche Verwaltung, der eine gute Praxis für den Umgang mit der geschlechtlichen Transitionvon Mitarbeitenden für alle Beteiligten beschreibt.
  • die Kostenübernahme für Sonderbedarfe während der Transition für Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II durch die Jobcenter

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