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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Nationaler Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie

Ergebnisse des offenen Panels auf dem Kongress „Respekt statt Ressentiment. Strategien gegen Homo- und Transphobie“, Berlin 2015

Der „Nationale Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogener Intoleranz“ soll laut Koalitionsvertrag um die Themen Homo- und Transphobie erweitert werden. Welche Schwerpunkte müssen gesetzt, welche Forderungen gestellt und welche Akteur_innen einbezogen werden?

prof.-anne-christin-schondelmayer.jpg"Ein 'Nationaler Aktionsplan' ist nur dann sinnvoll, wenn er das Wissen und die Expertise von Betroffenen bzw. Aktivist_innen einbezieht. Unabdinglich ist eine Partizipation der Zivilgesellschaft an der Erarbeitung des Aktionsplans, d.h. sowohl Expert_innen als auch Aktivist_innen müssen von Beginn an einbezogen werden."(Prof. Dr. Anne-Christin Schondelmayer)

 

Offenes Panel | Podiumsdiskussion mit:

  • Katharina Debus (Dissens e.V.)
  • Günter Dworek (Lesben- und Schwulenverband Deutschland e.V.)
  • Thomas Heppener (Leiter des Referates „Demokratie und Vielfalt“ im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
  • Daria Majewski (Waldschlösschen)
  • Emy Fem (Trans*Visible)
  • Dr. Heike Radvan (Lola für Demokratie in Mecklenburg-Vorpommern e.V.)
  • Ammo Recla (ABqueer)
  • Petra Zwaka (Jugendmuseum Schöneberg)

Moderation und Input: Jun.-Prof. Dr. Anne Schondelmayer, TU Chemnitz

Ergebnisse des Offenen Panels

(zusammengefasst von Jun.-Prof. Dr. Anne Schondelmayer)

Jun.-Prof. Dr. Anne Schondelmayer gibt zu Beginn einen kurzen Input zum Thema ‚Nationaler Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie‘. Aufbauend auf Erkenntnissen aus der Evaluation des Landesaktionsplans Berlin und unter Berücksichtigung anderer Aktionspläne in Norwegen, Großbritannien und in den Niederlanden ruft Schondelmayer dazu auf, die Erkenntnisse und Erfahrungen aus anderen Ländern und Bundesländern für einen ‚nationalen Aktionsplan‘ nutzbar zu machen.

Auf struktureller und administrativer Ebene ist dabei insbesondere darauf zu achten, dass alle Ministerien integriert sind und mit klaren Zuständigkeiten zusammenarbeiten. Auch sollte für eine nachhaltige Implementierung unbedingt die Zusammenarbeit mit verschiedenen [Minderheiten-]Communities gesucht werden, denn nur diese garantieren eine Umsetzung, die an konkreten Themen und Problemen ansetzt und damit die notwendige Akzeptanz sichert. Zugleich wäre hier darauf zu achten, dass es für Organisationen, die bereits in Communities anerkannt sind bzw. solchen, die Expertise im Bereich bestimmter Zielgruppen haben, eine langfristige Planungssicherheit gibt, die es ermöglicht, auf unterschiedlichen Ebenen wirksam zu werden. Zudem müssen mit einem intersektionalen Ansatz Verschränkungen mit anderen Zugehörigkeitsdimensionen beachtet werden [Mehrfachdiskriminierung].

Die Teilnehmenden des Podiums stellen ihre Arbeit vor und kristallisieren einige zentrale Punkte heraus, die bei der Verabschiedung eines ‚nationalen Aktionsplans‘ zu berücksichtigen sind. Hierbei wird auch eine grundsätzliche Skepsis gegenüber einem solchen Plan geäußert bzw. dazu aufgefordert, aus den Stärken und Fehlern [bspw. sprachlicher Art] anderer Aktionspläne [wie z.B. des Aktionsplans gegen Rassismus] zu lernen. Bei der Konzeption sollten vor allem verpflichtende Formulierungen und konkrete, einklagbare Maßnahmen berücksichtigt werden. Haushaltstitel müssten eingeplant werden, um eine finanzielle Absicherung zu gewährleisten, und der Aktionsplan sollte unbedingt ressortübergreifend erarbeitet werden, so die Expert_innen des Podiums.

Auf der konkreten Umsetzungsebene empfehlen die Diskutant_innen auf Basis ihrer langjährigen Erfahrungen und ihres spezifischen Wissens folgende Punkte, die in einem ‚nationalen Aktionsplan‘ berücksichtigt werden sollten:

1. Unmittelbare pädagogische Praxis

In der konkreten pädagogischen Praxis kommt es darauf an, Barrieren anzugehen, die auf mangelnde Qualifizierung, Unsicherheit bezüglich der eigenen Haltung und auf eigene Wissenslücken zurückführen sind. Methodisch-didaktische Qualifizierungen sowie die Unterstützung von Kolleg_innen sind wichtig. Pädagogische Ansatzpunkte sind gendersensible Arbeiten, die für eine Entlastung von eigenen Männlichkeits- und Weiblichkeitsanforderungen sorgen, sowie die Menschenrechtsbildung.

Pädagogisch ist es nicht sinnvoll, die Thematik alle in unter ‚Sexualpädagogik‘ zu subsumieren. Sexismus, Hetero-Sexismus und Cis-Sexismus sowie Inter*-Feindlichkeit und Trans*-Feindlichkeit sollten in ihrer Verknüpfung thematisiert werden. In der pädagogischen Praxis muss es neben dem Kampf gegen Homo- und Transphobie auch um das Empowerment für LSBTIQ-Jugendliche gehen.

2. Aus-, Fort- und Weiterbildung für die pädagogische Praxis und andere Zielgruppen

Pädagogisches Fachpersonal bedarf der Aus-, Fort- und Weiterbildung zur Thematik. Lehrmaterial muss erweitert, LSBTIQ-spezifische Angebote für Jugendliche sollten konzipiert und angeboten werden. Ein Bedarf an Aus-, Fort- und Weiterbildung zum Themenkomplex Homo-, Trans*- und Inter*-Feindlichkeit besteht auch für die in der Bundesverwaltung Beschäftigten sowie für die Polizei, um die Wahrnehmung und den Schutz von Betroffenen zu sichern und zu gewährleisten.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [BAMF] benötigt mehr Kompetenzen im Bereich LSBTIQ. Hier sind Schulungen und Fortbildungen dringend notwendig, um eine kompetente, menschenwürdige Behandlung von LSBTIQ-Flüchtlingen zu gewährleisten. Auch andere Bundesinstitutionen, insbesondere die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt [BKA] sollten zu diesem Themenbereich geschult werden

3. Strukturelle Verankerungen

Der Aktionsplan braucht sowohl Top-Down- als auch Bottom-Up-Elemente. Top-Down-Elemente sind häufig entscheidende Türöffner. Behörden, Verwaltungen und Schulen brauchen klare politische Bekenntnisse und Anweisungen, sich mit dem Thema Homo- und Transfeindschaft auseinanderzusetzen. Nur wenn es diese klare, verpflichtende Anweisung gibt,findet eine Auseinandersetzung auf allen Ebenen statt. Die Gleichstellung von LSBTIQ muss sichergestellt werden.

Strukturelle Verankerungen brauchen LSBTIQ-Straight-Alliances, so dass Betroffene nicht alleine sind. An Bildungseinrichtungen sollten Ansprech- und Beschwerdestrukturen eingerichtet werden. Fort- und Weiterbildungen sollten u.a. in Form von Freistellungen erleichtert sowie als Professionalisierung wertgeschätzt und finanziell abgesichert werden.

Die Thematik muss in die pädagogische Aus- und Fortbildung integriert werden, ebenso wie eine inklusive und diskriminierungskritische Sexualpädagogik. Eine örtliche Koordinierungsstelle wäre hilfreich, um die Positionen, Erfahrungen und Belange von Aktivist_innen sammeln zu können, damit diese nicht ignoriert werden. Menschen, die im Nationalsozialismus nach dem §175 verfolgt wurden, müssen als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt und erinnert werden.

4. Vernetzungen und Kooperationen

Kooperationen und Vernetzungen verschiedener Kultur- und Bildungseinrichtungen sind erstrebenswert. Das Thema Homo- und Transfeindlichkeit wird somit zu einer Querschnittsaufgabe, u.a. auch für Museen, und fordert einen selbstreflexiven Umgang mit dem Thema. Eine Verknüpfung mit der Thematik der kulturellen Vielfalt und eine Zusammenarbeit zwischen antirassistischen und Homo- und Trans*-Selbstorganisationen sollte gefördert werden.

5. Communities

Ein ‚nationaler Aktionsplan‘ ist nur dann sinnvoll, wenn er das Wissen und die Expertise von Betroffenen bzw. Aktivist_innen einbezieht. Unabdinglich ist eine Partizipation der Zivilgesellschaft an der Erarbeitung des Aktionsplans; sowohl Expert_innen als auch Aktivist_innen müssen von Beginn an einbezogen werden. Herr Heppner vom Ministerium hat Selbstorganisationen und andere NGOs aus dem Themenfeld gebeten, ihm ihre Forderungen und Positionierungen zum Aktionsplan zukommen zu lassen, da es ausdrücklich vorgesehen sei, die Zivilgesellschaft in die Erarbeitung des Aktionsplans mit einzubeziehen.

6. Schutz und Sicherheit

Im Bereich Schutz und Sicherheit braucht es Supportstrukturen für Trans*-Sexarbeiter_innen, am besten über einen Peer-to-Peer-Ansatz. Fortbildungen für die Polizei zur Sicherung der Wahrnehmung und des Schutzes von Betroffenen werden als wichtig erachtet. Zudem bedarf es eines Monitoring und unabhängiger Beschwerdestellen.

7. Mehrdimensionale Diskriminierung

Mehrdimensionale Diskriminierungen sind zu berücksichtigen. Queere Geflüchtete bedürfen der Unterstützung. Spezifische Situationen müssen wahrgenommen und Handlungsoptionen gemeinsam entwickelt werden. Soziale Sicherungssysteme müssen auch für Trans*-Personen zugänglich sein.

8. Controlling

Es bedarf eines guten und verpflichtenden Berichtswesens der Verwaltungen, das das Controlling und die Nachsteuerung der Maßnahmen entscheidend erleichtert. Auch diejenigen Organisationen, die die Maßnahmen durchführen, sollten eine angemessene Berichtspflicht haben. Die Einbeziehung der Selbstorganisationen auch im Bereich des Controllings ist ebenfalls sinnvoll, beispielsweise im Rahmen von Fachgruppen und öffentlichen Zwischenberichtstreffen.

9. Öffentlichkeit

Verantwortliche in Politik und Verwaltung sollten zum Thema Homo- und Transfeindlichkeit Stellung beziehen. Dies kann durchaus eine Wirkung in Parteien, Fraktionen und den Ländern erzielen.

Prof. Dr. Anne-Christin Schondelmayer
TU Chemnitz, studierte Erziehungswissenschaft an der Universität Trier und der Freien Universität Berlin (FU) und schloss 2003 mit dem Diplom ab. Zwischen 2005 und 2009 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin an der FU und wurde dort 2009 aufgrund ihrer Arbeit "Interkulturelle Handlungskompetenz" promoviert. Sie vertrat die Juniorprofessur für Interkulturelle Erziehungs-wissenschaft bis 2010 und leitete dann die Evaluation der Berliner Initiative für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt (ISV) für das centrum für evaluations- und sozialforschung (ces). Im Oktober 2012 wurde sie zur Junior-Professorin für Interkulturelle Pädagogik an die Technische Universität Chemnitz berufen.

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