Menu
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Ein respektvolles gesellschaftliches Miteinander und Akzeptanz im Alltag stärken!

Welche Partei unterstützt einen Nationalen Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie?

Wie wollen die Bundestagsparteien gegen Homophobie und Transfeindlichkeit tun? Wollen sie einen Nationalen Aktionsplan? Wie wollen sie gegen Hasskriminalität angehen? Was versprechen sie im Bereich Bildung?

Eine freie Gesellschaft muss allen Menschen garantieren, jederzeit, an jedem Ort, ohne Angst und Anfeindung verschieden zu sein. Damit das auch für Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) möglich wird, verabschiedete der LSVD auf seinem 29. Verbandstag unter dem Motto „Blockaden brechen – Respekt wählen! Gemeinsam für Freiheit und gleiche Rechte“ sieben Forderungen zur Bundestagswahl 2017.

Anlässlich der Bundestagswahl 2017 haben wir in unseren Wahlprüfsteinen die Parteien zu verschiedenen LSBTI-Themen befragt und ihre Antworten ausgewertet. Hier dokumentieren wir, was Union, SPD, Linke, Grüne, FDP und AfD vorhaben, um ein respektvolles gesellschaftliches Miteinander und Akzeptanz im Alltag stärken!

Wir wollten wissen:

  • 1.1 Wie wollen Sie dafür sorgen, dass LSBTI auch im Alltag an jedem Ort offen und angstfrei leben können?
  • 1.2 Wie wollen Sie dafür eintreten, dass der Nationale Aktionsplan gegen Homophobie und Transfeindlichkeit klare zeitlich definierte Zielvereinbarungen, belastbare Selbstverpflichtungen der zuständigen staatlichen Stellen und angemessene Haushaltsmittel zur Prävention und Bekämpfung von Homophobie und Transfeindlichkeit umfasst?
  • 1.3 Wie wollen sie von der Bundesebene aus darauf hinwirken, dass in den Schulen und anderen Bildungseinrichtungen eine angemessene Thematisierung unterschiedlicher sexueller Orientierungen, geschlechtlicher Identitäten und Familienformen stattfindet, damit LSBTI* und Kinder aus Regenbogenfamilien die Erfahrung einer frühen Ausgrenzung und Diskriminierung erspart bleibt?
  • 1.4 Massivste Ausdrucksform von Homophobie und Transfeindlichkeit ist Gewalt. Wie wollen Sie sich für ein Bund-Länder-Programm zur Prävention und Bekämpfung von Hassgewalt sowie eine Gesetzgebung gegen Hasskriminalität einsetzen, die keine Opfer ausschließt, sondern die Motive Homophobie und Transfeindlichkeit ausdrücklich im Gesetzestext (§ 46, § 130 StGB) benennt?

Diskriminierung und Ausgrenzung schaden dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ideologien der Ungleichwertigkeit, die Heterosexualität und Zweigeschlechtlichkeit als alleinige Normen definieren, tabuisieren, werten ab und grenzen aus. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans* und Inter* (LSBTI) haben in den letzten Jahrzehnten viel an Akzeptanz erkämpft und gewonnen. Dennoch werden sie im Alltag auch heute noch oft als Menschen zweiter Klasse behandelt, verleugnet, beleidigt, verbal oder gar physisch bedroht und angegriffen. Das darf nicht hingenommen werden.

1.1 Wie wollen Sie dafür sorgen, dass LSBTI auch im Alltag an jedem Ort offen und angstfrei leben können?

Union

 „Wir wissen, dass in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Werte gelebt werden, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind. Wir unterstützen ausdrücklich das Ziel, Menschen vor Diskriminierungen aufgrund ihrer sexuellen Identität zu schützen und zu unterstützen.“

SPD

„Akzeptanz für alle Lebensformen ist ein Grundpfeiler unserer pluralistischen Gesellschaft. Jedoch ist bis heute die Diskriminierung von LSBTI allgegenwärtig. Wir wollen in Deutschland die Menschenrechtsarchitektur stärken und weiterentwickeln. Zu den Menschenrechten gehört auch, dass Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und ihrer geschlechtlichen Identität frei und sicher leben können – mit gleichen Rechten und Pflichten.

Die Gleichheitsrechte in Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz müssen um die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität erweitert werden. Initiativen gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie werden wir verstärken. Wir werden die Lage von trans- und intergeschlechtlichen Menschen verbessern und gewährleisten, dass sie selbst über ihr Leben bestimmen können. Das betrifft medizinische, gesundheitliche, soziale und rechtliche Aspekte. Wir werden daher das Transsexuellengesetz und weitere Gesetze reformieren. Generell gilt: Menschenverachtende Einstellungen sind mit unseren Grundwerten unvereinbar. Sie dürfen nicht unwidersprochen hingenommen werden. Dabei geht es darum, klare Grenzen aufzuzeigen – ganz egal wo Diskriminierung geschieht, ob in der Freizeit, im Netz oder am Arbeitsplatz.

Präventive Maßnahmen haben für uns dabei einen wichtigen Stellenwert: So werden im Rahmen des Anfang 2015 gestarteten Bundesprogramms "Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend neun Projekte zur Bekämpfung von Homo- und Transphobie sowie ein Verband gefördert.

Die Projekte laufen von 2015 bis 2019 und haben ein Fördervolumen von über vier Millionen Euro. Diese Arbeit wollen wir weiter fördern.“

Linke

„Ziel der LINKEN ist eine soziale und gerechte Gesellschaft in der alle Menschen angstfrei und in Würde leben können. Ein angstfreies Leben von LSBTI kann nur gewährleistet werden, wenn vollständige Rechtsgleichheit hergestellt wird und zugleich ein kultureller Wandel befördert wird, dass LSBTI ein gleicher und gleichwertiger Teil der Gesellschaft sind. Dafür streitet DIE LINKE.“

Grüne

„Religiöse Fanatiker und rechte Hetzer wollen LSBTI aus dem öffentlichen Leben drängen, sprechen ihnen gleiche Rechte und gleiche Menschenwürde ab. Auf Schulhöfen, in Fußballstadien und in bestimmten Musikszenen tauchen immer wieder menschenfeindliche Parolen auf und bereiten den Boden für Gewalt. Weghören gilt nicht, wenn gegen Minderheiten gehetzt werden. Wir stehen für eine Politik der Vielfalt: aktive Prävention von Vorurteilen, klare Kante gegen Anfeindungen, Ausgrenzung und Gewalt.

Zwei küssende Männer in der Öffentlichkeit, Kinder mit zwei Mütter, Selbstbestimmung für trans* und inter* Menschen, Schulen, in den queere Jugendliche so sein können, wie sie sind: All das ist leider noch keine Selbstverständlichkeit. Dies zu ändern, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Alle müssen für Vielfalt und Respekt und gegen Menschenfeindlichkeit kämpfen. Das betrifft sowohl Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik als auch zivilgesellschaftliche Initiativen – Stiftungen, Unternehmen, Schulen, Medien, Verbände usw. – sie alle müssen sich daran beteiligen und die Akzeptanz aktiv fördern.“

FDP

„Wir Freie Demokraten halten Homo- und Transphobie für genauso wenig akzeptabel wie Rassismus und Fremdenhass. Sie sind der Boden, auf dem Gewalt und Diskriminierung gedeihen. Wir stehen für Vielfalt und Wertschätzung in der Gesellschaft. Insbesondere mit konkreten Maßnahmen für Bildung, Förderung von Selbsthilfe und Diversity Management, aber auch durch Sensibilisierung staatlicher Entscheidungsträger sollen Toleranz und Akzeptanz gestärkt werden. Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld ist dazu mit zusätzlichen Mitteln auszustatten. Wir wollen außerdem die Finanzierung von Programmen des Bundes gegen Extremismus, Rassismus, sowie gegen Homo- und Transphobie sichern. Um rechtliche Diskriminierungen wegen geschlechtlicher Identität oder sexueller Orientierung zu beseitigen, wollen wir zum Beispiel das überholte Blutspende-Verbot für homo- und bisexuelle Männer abschaffen und das Transsexuellengesetz endlich so erneuern, dass die Personenstands- und Namensänderung ohne diskriminierende Hürden erfolgt. Die Krankenkassen müssen einheitlich die Kosten für alle geschlechtsangleichenden Behandlungen bei Transsexualität übernehmen. Wir fordern zudem eine Anpassung des Antidiskriminierungskatalogs in Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz an denjenigen der europäischen Grundrechtecharta und damit die Aufnahme der Merkmale der sexuellen Ausrichtung und des Alters.

Aber nicht nur in Deutschland, auch weltweit wollen wir dafür sorgen, dass LSBTI offen und angstfrei leben können. So treten wir entschlossen der Diskriminierung von LSBTI in der Außen- und Entwicklungspolitik entgegen und setzen uns dafür ein, LSBTI-Projekte weltweit zu fördern. Im Zuge einer wertegebundenen wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Schwellen- und Entwicklungsländern treten wir dafür ein, dass Regierungen, die Strafen gegen LSBTI nicht abbauen, sondern sogar verschärfen, mit Kürzungen bis Einstellungen der Entwicklungszusammenarbeit rechnen müssen.“

AfD

„Die Alternative für Deutschland steht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Als Demokraten bekennen wir uns dazu, dass der Schutz der körperlichen Unversehrtheit sowie die Wahrung der persönlichen Ehre und Würde aller Menschen, die in diesem Lande leben, garantiert werden, und zwar unabhängig von Merkmalen wie Herkunft, Ethnie oder auch der sexuellen Orientierung.

Körperliche Übergriffe und verbale Aggressionen in Form von Beleidigungen oder Drohungen gegen Personen aufgrund deren sexueller Orientierung verurteilen wir auf das Schärfste und fordern dem jeweiligen Delikt entsprechend harte juristische Konsequenzen.

Die Alternative für Deutschland sieht sich als Partei des Rechtsstaates und der inneren Sicherheit. Wir glauben, dass es härtere juristische Konsequenzen für Gewalttäter geben muss.

Menschenverachtende Jagdszenen auf Homosexuelle darf es - psychisch wie physisch- in Deutschland niemals geben. Eine Reform der von uns oft kritisierten deutschen ,,Kuscheljustiz", die unserer Ansicht nach Gewalttäter nicht konsequent genug bestraft, käme daher auch Menschen mit einer LSBTI-Orientierung zugute!

Darüber hinaus ist die AfD die einzige demokratische Partei, die etwa einen kulturbedingten Hass auf Homosexuelle klar anspricht und kritisiert. Durch den Zuzug von Personen aus dem islamischen Kulturkreis wird ein Weltbild in unser Land importiert, in dem LSBTI eine minderwertige Position einnehmen. Die Grundlage für unser Zusammenleben kann aber primär kein göttlich abgeleitetes Recht sein, wie etwa die Scharia! Unser Zusammenleben fußt auf dem Grundgesetz. Wer also nach Deutschland kommt, muss sich integrieren und dem Wertekanon des Grundgesetzes anpassen. Dazugehört auch, dass andere Formen der Lebenspartnerschaft als die klassische Beziehung ,,Mann -Frau" akzeptiert werden. Dazu bekennen wir uns!“

1.2 Wie wollen Sie dafür eintreten, dass der Nationale Aktionsplan gegen Homophobie und Transfeindlichkeit klare zeitlich definierte Zielvereinbarungen, belastbare Selbstverpflichtungen der zuständigen staatlichen Stellen und angemessene Haushaltsmittel zur Prävention und Bekämpfung von Homophobie und Transfeindlichkeit umfasst?

Union

„CDU und CSU werben für Toleranz und wenden sich gegen homophobe Tendenzen genauso wie gegen jede Form der Diskriminierung. Um einen wirksamen Diskriminierungsschutz in Deutschland sicherzustellen, wurde mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geschaffen, die sowohl als Ansprechpartnerin für alle von Diskriminierung Betroffenen fungiert, als auch mit eigenen Programmen zu einem Abbau von Diskriminierung beiträgt.“

SPD

„Im Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz (NAP) sind die Aufrechterhaltung und Verteidigung unserer vielfältigen Gesellschaft festgeschrieben. Es ist der Initiative der SPD-Bundestagsfraktion zu verdanken, dass die Erweiterung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus um die Themenfelder Trans- und Homophobie in Angriff genommen wurde. Im Austausch mit Verbänden und der Zivilgesellschaft wurden Impulse aufgenommen und auf breiter Ebene diskutiert. Dass die Erweiterung und damit ein neuer NAP kürzlich vom Kabinett beschlossen wurde, ist ein erster wichtiger Schritt, dem zähe Verhandlungen mit dem Koalitionspartner vorausgingen.

Für uns ist besonders wichtig, dass der NAP nicht als statisches Programm zu verstehen ist, sondern einen Rahmen darstellt, der offen ist für weitere Diskurse im Sinne eines politischen Projekts. Dabei leisten auch die Länder und Kommunen einen unverzichtbaren Beitrag, indem sie gezielt auf Bedürfnisse und Probleme vor Ort reagieren. Die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Initiativen und Organisationen – unter anderem mit dem LSVD – ist für uns von besonderer Bedeutung. Sie muss auch künftig in verschiedenen Formaten mit dem Ziel eines transparenten und konstruktiven Austausches fortgesetzt werden.

Die Haushaltsplanung sieht vor, dass für das Jahr 2018 die Mittel für den Bereich Demokratieförderung/Extremismusprävention um 11 Millionen aufgestockt werden sollen. Allerdings steht diese Aufstockung noch unter Vorbehalt, da der Deutsche Bundestag den Haushalt für das kommende Jahr noch verabschieden muss.“

Linke

„DIE LINKE unterstützt die Forderung eines nationale Aktionsplans gegen Homophobie und Transfeindlichkeit, der stetig mit Betroffenenverbänden weiterentwickelt wird, wo Ziele festgelegt und kontrolliert werden, der wissenschaftlich evaluiert und im Hinblick auf Mehrfachdiskriminierung im Sinne der Intersektionalität ausgebaut wird. Dies kann aus Sicht der LINKEN nur mit einem dauerhaften Haushaltsposten gewährleistet werden. Ziel muss es darüber hinaus sein, eine Sensibilität in den Instituitionen herzustellen, Verwaltungen müssen sich wandeln. Eine proaktive Einstellungspolitik gegenüber LSBTI würde hier ein deutliches Zeichen setzen.“

Grüne

„Wir stehen für eine Politik der Vielfalt sowie für klare Kante gegen Diskriminierung. Wo GRÜNE regieren, gibt es wirksame Aktionspläne gegen Homo- und Transphobie. Das wollen wir auch auf Bundesebene. Unsere Bundestagsfraktion hat bereits 2009 den ersten Entwurf für einen bundesweiten Aktionsplan für Vielfalt und Respekt vorgelegt, der Homophobie und Transfeindlichkeit effektiv bekämpfen sollte. Nun werden wir uns dafür einsetzen, dass solcher Aktionsplan aufbauend auf Erfahrungen aus den Ländern klar formulierte Ziele - darunter auch Selbstverpflichtungen der öffentlichen Stellen – enthält und finanziell langfristig abgesichert ist.“

FDP

„Ein Nationaler Aktionsplan muss sich an klar definierten, messbaren und terminierten Zielen orientieren und über Äußerungen des guten Willens und Schauaktivitäten hinausgehen. Antidiskriminierung muss dabei als Querschnittsaufgabe aller staatlichen Ebenen und Einrichtungen verstanden werden. Die Koalition in Nordrhein-Westfalen etwa verstärkt ihre AntiGewalt-Arbeit. Dazu wird analog zum Aktionsplan „Gewalt gegen Mädchen und Frauen“ ein Aktionsplan „Gewalt gegen Jungen, Männer und LSBTTI“ entwickelt. LSBTI müssen selbstverständlicher Teil der übergreifenden Anti-Gewalt-Arbeit werden. Der Nationale Aktionsplan muss alle Akteure auf konkrete Maßnahmen verpflichten. Dazu gehören zum Beispiel die Aufnahme und Fortsetzung von LSBTI-Projekten in der Schulaufklärung, Jugend- und Seniorenarbeit, wie auch entsprechende Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für Polizei- und Sicherheitskräfte.“

AfD

„Wir unterstützen Erziehung zu liberalen und konservativen Werten: Toleranz, Mitgefühl, Verantwortung sind selbstverständlich. Die Thematisierung der Vielfalt unterschiedlicher sexueller Orientierungen soll aus unserer Sicht kein Tabu sein. lm Schulunterricht sollen Homo- und Transsexualität auf keinen Fall ausgespart werden.

Aber: Hier gilt nicht ideologisch vorzugehen. Pädagogen sollten Schülern nichts ,,aufdrängen", was sie über dieses Thema nicht wissen möchten. Die persönliche Auseinandersetzung der Schüler mit der eigenen Sexualität ist eine zutiefst private Angelegenheit, zu der sie nicht gedrängt werden dürfen. Die Elternrolle wollen wir insgesamt gestärkt sehen. Deshalb lehnen wir die gegenwärtige Form der sogenannten Bildungspläne ab.

Eine einseitige Hervorhebung der Homo- und Transsexualität im Unterricht, wie sie die sogenannte ,,Sexualpädagogik der Vielfalt" praktiziert, stellt einen unzulässigen Eingriff in die natürliche Entwicklung unserer Kinder und in das vom Grundgesetz garantierte Elternrecht auf Erziehung dar. Dadurch werden Kinder und Jugendliche - oft von schulfremden Personen und meist gegen den Willen ihrer Eltern - in Bezug auf ihre sexuelle ldentität verunsichert, überfordert und in ihren Schamgefühlen verletzt.

Die AfD stellt sich allen Versuchen klar entgegen, durch staatlich geförderte Umerziehungsprogramme in Kindergärten und Schulen das bewährte, traditionelle Familienbild zu beseitigen.

Unsere Kinder dürfen nicht zum Spielball der sexuellen Neigungen einer lauten Minderheit werden. Das ideologische Experiment der Frühsexualisierung ist sofort zu beenden.“

1.3 Wie wollen sie von der Bundesebene aus darauf hinwirken, dass in den Schulen und anderen Bildungseinrichtungen eine angemessene Thematisierung unterschiedlicher sexueller Orientierungen, geschlechtlicher Identitäten und Familienformen stattfindet, damit LSBTI* und Kinder aus Regenbogenfamilien die Erfahrung einer frühen Ausgrenzung und Diskriminierung erspart bleibt?

Union

„Die alleinige Zuständigkeit für die Bildungspolitik wurde mit der Föderalismusreform den Ländern übertragen. Auch die Familien- und Sexualerziehung der Länder muss den allgemeinen Bildungszielen der jeweiligen Landesverfassung entsprechen sowie der im Grundgesetz normierten Achtung der persönlichen Würde jedes einzelnen Menschen. Neben der traditionellen Ehe gemäß Artikel 6 Abs. 1 GG ist es heute Realität, dass nicht-eheliche Partnerschaften, Patchworkfamilien, gleichgeschlechtliche Partnerschaften und andere individuelle Beziehungsformen gelebt werden können. Für die schulische Sexualerziehung bedeutet dies, dass im Unterricht ein respektvolles und diskriminierungsfreies Verständnis für die Verschiedenheit und Vielfalt der partnerschaftlichen Beziehungen, sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten vermittelt wird.

Um Irritationen, wie zuletzt in der Auseinandersetzung um den Bildungsplan in Baden-Württemberg zu vermeiden, halten wir es jedoch für klug, im Vorfeld der Lehrplanentwicklung möglichst alle gesellschaftlichen Gruppen einzubinden.“

SPD

„Für die SPD ist Schule ein Ort der Bildung, der Wertevermittlung und der Lernort für lebendige Demokratie. Die größte und beste Investition in Schule sind daher gut qualifizierte und gut bezahlte Lehrkräfte, und das von der Kita über die Schule bis zur Hochschule. Natürlich braucht Schule gutes Lern- und Lehrmaterial, das die Lebensrealität und die Vielfalt von Lebensmodellen altersgerecht abbildet. Schule braucht den Austausch mit außerschulischen Bildungseinrichtungen, den wir fördern wollen.

Um diese Ziele zu erreichen, bildet die Stärkung unserer Schulen einen Schwerpunkt im Wahlprogramm der SPD. In der Bildungspolitik ist insbesondere die stärkere Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen in einer nationalen Bildungsallianz erforderlich, um gemeinsam Ziele zu vereinbaren und Maßnahmen zu ergreifen. Das Kooperationsverbot im Grundgesetz steht aber Bundesinvestitionen in Schulen noch entgegen und muss abgeschafft werden. Zur Wahrheit / Fairness halber soll gesagt sein: wir planen kein Bundesschulamt – Lehr- und Lerninhalte sind Ländersache, das ist gut so und das soll auch so bleiben. Wir wollen jedoch als SPD, dass der Bund in Schulen investieren kann, um zu helfen, ein Schulmodernisierungsprogramm aufzulegen und eine Million zusätzlicher Ganztagsschulplätze zu schaffen. Ebenfalls wollen wir die schulische Sozialarbeit stärken und die Kitas gebührenfrei stellen. Weiter Maßnahmen sind die Förderung der kulturellen Bildung, aber auch der MINT-Bildung und der digitalen Bildung in Kita und Schule. All dies sind Schritte, um die Diskriminierung und frühe Ausgrenzung aufgrund von sexueller Orientierung von Kindern und Jugendlichen zu unterbinden, denn sie geben sowohl den Lehrerinnen und Lehrern als auch den Schülerinnen und Schülern mehr Zeit und Raum zur Wertevermittlung in Lernorten für eine lebendige Demokratie, die wir als SPD wertschätzen und in unseren Bildungseinrichtungen durch unsere Politik fördern wollen.“

Linke

„Der Bund steht in der grundgesetzlichen Pflicht, die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in allen Bundesländern zu gewährleisten. Ein Flickenteppich der Diskriminierung/Antidiskriminierung ist damit nicht vereinbar. DIE LINKE sieht Handlungsbedarf z.B. bei einem Runden Tisch mit den Schulbuchverlagen, Initiativen der Kultusministerkonferenz, verstärkten Bemühungen des BMFSJ und einem Ausbau der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Insbesondere sollten die bislang gewonnenen Erfahrungen der Länder bei Initiativen der Bildungs- und Aktionspläne zusammengefasst und Best-Practice-Beispiele den Ländern empfohlen werden. Dies ist ebenfalls mit einem Wandel der Verwaltungen zu verknüpfen.“

Grüne

„In einem wirksamen Nationalen Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie muss in Zusammenwirken mit den Ländern der Bereich Bildung einen hohen Stellenwert haben. Schule als ein zentraler Lebensort von Jugendlichen darf kein homo- und transphober Ort sein! Politik, aber auch Zivilgesellschaft, Jugendeinrichtungen wie auch die Schulen selbst müssen dazu beitragen. Schulbücher und andere Schulmedien müssen die Vielfalt der Familien widergeben und Lehrpläne um Themen wie die Vielfalt sexueller Identitäten und Lebensweisen, die Geschichte und Menschenrechtsbildung auch in Bezug auf LSBTI erweitert werden. In den grün mitregierten Länder sind wir dabei es umzusetzen.“

FDP

„Homo- und Transphobie sind noch immer weit verbreitet und stehen in starkem Kontrast zum Liberalismus. Sie sind Grund für Diskriminierung und Gewalt. Wir Freie Demokraten schätzen Vielfalt und wollen mit konkreten Maßnahmen und der Sensibilisierung staatlicher Entscheidungsträger Toleranz und Akzeptanz stärken. Aufklärungsarbeit muss aber schon von klein auf beginnen und daher Bestandteil des Unterrichts für Schüler*innen und Berufsschüler*innen sein. Schulaufklärungsprojekte sind ehrenamtlich und folgen einer Peer-Group-Education, bei der junge Schwule und Lesben, die ein paar Jahre älter sind als die Schüler*innen, aus ihrem Leben und von ihrem Coming-Out berichten. Solche Projekte sind Ländersache. Auf Bundesebene setzen wir uns aber für die Vernetzung durch die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld sowie die Förderung der Projekte in der beruflichen Bildung ein.

Die Stiftung Magnus Hirschfeld, welche auf Initiative der Freien Demokraten 2011 ins Leben gerufen wurde, leistet hier einen besonders wichtigen Beitrag. Neben der Vernetzung und Qualitätssicherung von Schulaufklärungsprojekten fördert die Stiftung Forschung zur Verfolgung von Schwulen im Nationalsozialismus und in der frühen Bundesrepublik sowie ein Projekt gegen Homophobie im Fußball. Während der Bundestag die Stiftung 2011 mit mehr als zehn Millionen Euro Stiftungskapital ausgestattet hatte, hat die große Koalition im Haushaltsgesetz 2014 lediglich zwei Millionen Euro bereitgestellt. Für eine umfangreiche Projektförderung reichen die Mittel also bei weitem nicht aus. Wir Freie Demokraten setzen uns für eine erneut angemessene Ausstattung der Stiftung ein.“

AfD

siehe Antwort 1.2.

1.4 Massivste Ausdrucksform von Homophobie und Transfeindlichkeit ist Gewalt. Wie wollen Sie sich für ein Bund-Länder-Programm zur Prävention und Bekämpfung von Hassgewalt sowie eine Gesetzgebung gegen Hasskriminalität einsetzen, die keine Opfer ausschließt, sondern die Motive Homophobie und Transfeindlichkeit ausdrücklich im Gesetzestext (§ 46, § 130 StGB) benennt?

Union

 „Toleranz gegenüber Schwulen, Lesben und Transgendern sollten nach unserer Auffassung auch im Rahmen von Programmen zur Gewaltprävention Thema sein. Eine Erweiterung des Gesetzestextes der §§ 46, 130 StGB um die Motive Homophobie und Transfeindlichkeit halten CDU und CSU für nicht erforderlich. Es ist nicht entscheidend, dass die sexuelle Orientierung in § 130 StGB nicht ausdrücklich genannt wird, da Homosexuelle und Transgender Teile der Bevölkerung im Sinne von § 130 Abs. 1 bzw. 2 StGB sind. Es besteht insoweit keine Strafbarkeitslücke, als der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung diese Personengruppe ausdrücklich als geschützt wissen wollte.“

SPD

„Die Aufnahme der Tatmotive Homophobie und Transfeindlichkeit ist bei der Reform des § 46 StGB im Jahre 2015 gefordert und diskutiert worden. Wir haben die Ergänzung des § 46 StGB abgelehnt, da die ausdrückliche Erwähnung eines Merkmals andere vergleichbare, jedoch nicht ausdrücklich genannte Motive abwerten würde. Im Übrigen kann der Richter die genannten Motive als Beweggründe im Rahmen der Abwägung des § 46 Abs. 2 S. 2 StGB bereits heute berücksichtigen.

Das gleiche gilt im Rahmen des § 130 StGB (Volksverhetzung), der explizit nur die nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe nennt. Andere Personengruppen, die sich durch objektive oder subjektive Merkmale von der übrigen Bevölkerung unterscheiden, können jedoch unter „Teile der Bevölkerung“ subsumiert werden. Auch hier würde die ausdrückliche Benennung Homosexueller und Transgender zu einer Abwertung der hier nicht erwähnten Gruppen (z.B. Arbeitslose, Obdachlose, Behinderte, …) führen.“

Linke

„Hasskriminalität kann nur erkannt werden, wenn diese auch endlich in den Fokus gerät. Hierzu sind aus Sicht der LINKEN in allen Bundesländern eine gesonderte Erfassung von Hasskriminalität mit trans- und homophobem Hintergrund sowie Ansprechpartner bei Polizei und Staatsanwaltschaften erforderlich. Das menschfeindliche Motiv der Täter muss frühzeitig benannt und den Opfern Unterstützung gewährt werden. Die Staatsanwaltschaften sollten die verwerflichen Motive klar benennen. So kann auch das Motiv bei der richterlichen Bewertung der Straftat zu einem höheren Strafmaß führen. Bei der ursprünglichen Änderung des §46 StGB (Einfügung von „Rassismus und sonstige menschenverachtende Motive) hatten wir als Fraktion kritisiert, dass es sich hierbei um symbolisches Strafrecht handelt. Schon vor der Reform waren solche Motive bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, dies war in der Praxis nur teilweise erfolgt. Die explizite Benennung von Motiven hat in der Praxis bisher kaum Auswirkungen. Rassismus z.B. ist zwar zu berücksichtigen, wird aber von Staatsanwaltschaften und Gerichten schlichtweg nicht erkannt. Dies verdeutlicht, dass es sich hierbei um ein Vollzugsdefizit handelt. Einem Vollzugsdefizit mit symbolischer Gesetzgebung zu begegnen ist stets problematisch. Es täuscht Problembewusstsein vor, wo schlicht keines existiert und bietet die Illusion, ein Problem wirksam angegangen zu haben, obwohl zahlreiche weitere Maßnahmen nötig wären. Es handelt sich vorliegend um eine Frage gesellschaftlicher Anerkennung und Sensibilisierung, insbesondere von Richte*/innen, Staatsanwält*innen und Polizeibeamt*innen. Dafür streitet DIE LINKE. Dazu kommt dringend notwendige Sozialarbeit mit bereits auffälligen Jugendlichen. Die Ächtung von Homo- und Transfeindlichkeit findet nämlich in Teilen der Gesellschaft gar nicht, in der Mehrheit nur oberflächlich statt. Hier muss der Kampf gegen Homophobie und Transfeindlichkeit ansetzen und die gesellschaftliche Auseinandersetzung führen.“

Grüne

„Anfeindungen und Gewalt muss entschieden entgegentreten und die Situation von LSBTI bei allen Programmen zur Gewaltprävention und Opferhilfe berücksichtigt werden. Gesetzgebung zur Hasskriminalität muss alle relevanten Formen der Menschenfeindlichkeit ausdrücklich benennen. Deshalb haben wir bei der Reform des § 46 StGB wegen Nichterwähnung von Homo- und Transphobie protestiert und setzen uns seit Jahren dafür ein, bei der Volksverhetzung (§ 130 StGB) ausdrücklich klarzustellen, dass auch Hetze gegen Schwule, Lesben und Transsexuelle sowie gegen Menschen mit Behinderung strafbar ist. Letztendlich hängt eine wirkungsvolle Strafverfolgung aber an der Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter*innen der Strafverfolgungsbehörden. Deshalb fordern wir, sie in Hinblick auf die Motive von Hasskriminalität und den Umgang mit Opfern solcher Straftaten zu sensibilisieren.“

FDP

„Wir Freie Demokraten verlangen von jedermann Respekt vor den Grundrechten, dem Rechtsstaat und seinen Gesetzen. Bei innerer Liberalität und Toleranz kann es für niemanden Rabatt geben. Die Werte unseres Grundgesetzes sind nicht verhandelbar. Sie garantieren die Gleichberechtigung der Geschlechter, den Schutz von Minderheiten, die sexuelle Identität und die Religionsfreiheit. Forderungen nach einer gesetzlichen Konkretisierung der Strafzumessungsgründe standen wir jedoch immer kritisch gegenüber.

Wir wollen keine Symboldebatten führen, sondern den Betroffenen wirklich helfen: durch die konsequente Verfolgung von an LSBTI begangenen Straftaten sowie klare, schnelle und eindeutige Antworten der Justiz.

Gerade im Internet und in sozialen Medien werden immer mehr Hass und Diskriminierung verbreitet. Wir Freie Demokraten fordern, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanzielle und personell angemessen ausgestattet werden. Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit Hass-Postings entwickeln.“

AfD

„Schwulen und Transfeindlichkeit verurteilen wir auf das Schärfste. Die Alternative für Deutschland sieht sich als Partei des Rechtsstaates und der inneren Sicherheit, Wir glauben, dass es härtere juristische Konsequenzen für Gewalttäter geben muss. Dazu muss sichergestellt werden, dass unsere Gesetze wieder vollumfänglich und ohne kulturellen Rabatt zum Einsatz gebracht werden. Ergänzungen, die den schwammigen Begriff der ,,Hasskriminalität" greifbarer machen, sind grundsätzlich zu begrüßen. Wir möchten besonders auch in diesem Zusammenhang konkret von ,,Hass auf Homosexuelle" sprechen. Den Gebrauch des Wortes ,,Homophobie" und andere Entgleisungen sogenannter politischer Korrektheit lehnen wir ab. Diese gehören als Totschlagargument nicht in die politische Auseinandersetzung.“

Weiterlesen