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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Diskriminierung bei der Blutspende beenden – Risikoverhalten berücksichtigen

Anhörung im Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt des Sächsischen Landtages zum Blutspendeverbot für schwule und bisexuelle Männer sowie transgeschlechtlicher Menschen

Pressemitteilung vom 13.09.2021

Dresden. 13. September 2021. Heute findet im Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt des Sächsischen Landtages eine Anhörung zum Antrag der Fraktion Die Linke „Diskriminierung von trans* und homosexuellen Menschen bei der Blutspende beenden: Jede Blutspende rettet Leben!“ (Drs. 7/ 7/5356) statt. Im Rahmen der Anhörung ist auch der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) als sachverständige Organisation geladen. Dazu erklärt Tom Haus aus dem Landesvorstand des LSVD Sachsen:

Das Blutspendeverbot für Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), muss endlich beendet werden. Das Risiko einer Infektion bei der Blutspende bemisst sich danach, ob das Sexualverhalten der spendenden Person riskant war, nicht danach, ob eine Person homo-, bi- oder heterosexuell bzw. transgeschlechtlich ist. Die explizite Nennung von trans* Personen als eigene "Risikogruppe" ist stigmatisierend und muss ebenfalls gestrichen werden.

Die Unterstellung, dass Männer, die Sex mit Männern haben, in jedem Einzelfall einer größeren Infektionsgefahr unterliegen, ist nicht nur diskriminierend, sondern schlichtweg falsch. Die Sicherheit von Blutkonserven ist heute schon gewährleistet, jedoch möchte die Bundesärztekammer an der diskriminierenden Praxis festhalten. Deshalb begrüßt der LSVD Sachsen den Antrag der Fraktion Die Linke.

Die pauschale Einstufung aller MSM als Risikogruppe und die Erlaubnis zur Blutspende, wenn diese bestätigen, in den letzten 12 Monaten keinen Sex gehabt zu haben, ist offensichtlich weltfremd, diskriminierend und unsinnig.

Viele Länder weltweit haben den dauerhaften Ausschluss von MSM von der Blutspende deshalb bereits aufgegeben. Mit der pauschalen Rückstellfrist, also mit der Diskriminierung von 12 Monaten für MSM, hinkt Deutschland der weltweiten Entwicklung hinterher. Darüber hinaus ist die Regelung europarechts- und verfassungswidrig. Sie ist unvereinbar mit der Richtlinie 2004/33/EG, mit dem Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung in Art. 21 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und mit dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz.

Die aktuell laufende Überarbeitung der Hämotherapierichtlinie wird die Diskriminierung voraussichtlich nicht vollständig beseitigen.

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Stellungnahme des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „Diskriminierung von trans* und homosexuellen Menschen bei der Blutspende beenden: Jede Blutspende rettet Leben!“ (Drs. 7/5356)

LSVD-Dossier „Diskriminierung bei der Blutspende“

Ein Blick in andere Länder, die Schwule und bisexuelle Männer bei der Blutspende nicht mehr diskriminieren, lohnt sich, denn in Bulgarien, Italien, Portugal, Brasilien, England, Ungarn, Argentinien, Bhutan, Bolivien, Chile, Costa Rica, Israel, Kolumbien, Lettland, Mexiko, Peru, Polen, Russland, San Marino und Südafrika gibt es bei der Blutspende keinen generellen Ausschluss aufgrund der sexuellen Orientierung.

LSVD Sachsen

Pressekontakt

Pressesprecher*in Tom Haus

Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Sachsen
Karl-Liebknecht-Straße 17 D 
09111 Chemnitz

Tel.: 0172 - 36 16 94 8
E-Mail: tom.haus@lsvd.de