19.09 #GrundgesetzFürAlle: Schutz von LSBTI gehört in die Verfassung
LSVD ruft zur Teilnahme am bundesweiten Aktionstag auf

Berlin. 17. September 2021. Am Sonntag, den 19. September 2021 startet der bundesweite Aktionstag der Initiative „Grundgesetz für alle“. Eine Woche vor der Bundestagswahl ruft der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) gemeinsam mit der Initiative zur Teilnahme an den bundesweiten Aktionen in über 13 Städten auf. In Berlin vor dem Reichstag wird die zentrale Kundgebung stattfinden. Dazu erklärt Alfonso Pantisano aus dem LSVD-Bundesvorstand:
Mit dem Grundgesetz hat sich unsere Demokratie selbst rechtsstaatliche Grenzen und Werte gesetzt. Sie schützen die Freiheit und das Recht auf Verschiedenheit in Gleichheit. Allerdings blieb 1949, als das Grundgesetz in Kraft trat, der Katalog der speziellen Diskriminierungsverbote in Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes unvollständig. Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität wurden nicht erwähnt. Homosexualität war damals unter § 175 StGB noch strafbar. Obwohl die Kriminalisierung von Homosexuellen 1994 endete, wirkt sich dieser schwerwiegende Fehler, dass LSBTI nicht im Grundgesetz erwähnt wurden, bis heute negativ auf die Lebenssituation von LSBTI aus.
In der auslaufenden Legislatur wurde die Ergänzung unserer Verfassung jedoch leider verschleppt. Die nächste Bundesregierung muss gemeinsam mit dem Bundestag und dem Bundesrat alles daran setzen, diesen Ausschluss von LSBTI nach mehr als 70 Jahren zu beenden. Die Aufnahme des verfassungsmäßigen Schutzes für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) wurde bereits in unzähligen Initiativen und Stellungnahmen gefordert, unterstützt und ist aus Sicht des LSVD längst überfällig.
Als Mitglied der Initiative „Grundgesetz für Alle“, welcher sich 100 zivilgesellschaftliche Organisationen sowie prominente Persönlichkeiten angeschlossen haben, fordern wir die lang versprochene Ergänzung des Grundgesetzes. Im Mai wurden den Fraktionen im Bundestag mehr als 80.000 Unterschriften der Petition „Grundgesetz für Alle“ übergeben. Aktuell läuft eine weitere Petition, die die Aufnahme der Ergänzung des Grundgesetzes im nächsten Koalitionsvertrag fordert.
Übersicht zu den bundesweiten Aktionen
- Stendal, 18.09.2021, 12 bis 18 Uhr, Marktplatz Stendal
- Trier, 18.09.2021, 13 bis 22 Uhr, Palastgarten
- Berlin, 19.09.2021, 14 bis 17 Uhr, vor Bundestagsgebäude
- Frankfurt am Main, 19.09.2021, 14 bis 17 Uhr, vor Paulskirche
- München, 19.09.2021, 14 bis 16 Uhr, vor Stachus
- Nürnberg, 19.09.2021, 15 Uhr, Magnus-Hirschfeld-Platz
- Recklinghausen, 19.09.2021, 14 Uhr, Busbahnhof Recklinghausen
- Stuttgart, 19.09.2021, 14 bis 15:30 Uhr, Oberer Schlossgarten
Weiterer Orte sind unter diesem Link zu finden
Weiterlesen
- 19.09, 14.00 in Berlin: Queerer-Aktionstag für ein Grundgesetz für alle vor dem Bundestagsgebäude. Mit einem Redebeitrag sind u.a. Alfonso Pantisano (LSVD-Bundesvorstand) und Christopher Schreiber (Geschäftsführung LSVD Berlin-Brandenburg) dabei.
- "Die Einfügung des Merkmals sexuelle Identität würde einen Anfangsfehler unseres Grundgesetzes korrigieren" - Eingangsstatement von LSVD-Bundesvorstand Axel Hochrein im Rechtsausschuss des Bundestages
- Warum brauchen wir die Ergänzung des Diskriminierungsverbots im Artikel 3 Grundgesetz? Artikel 3 um „sexuelle Identität” ergänzen
- Mehr als 80.000 Ja-Stimmen für ein Grundgesetz für Alle!
LSVD-Bundesverband
Pressekontakt
Pressesprecher*in Kerstin Thost
LSVD-Bundesverband Hauptstadtbüro Almstadtstraße 7 10119 BerlinTel.: (030) 78 95 47 78
Fax: (030) 78 95 47 79
E-Mail: presse@lsvd.de