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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Ein Grundgesetz für Alle – Unser Auftrag an den neuen Bundestag

Heute startet der bundesweite Aktionstag der Initiative #GrundgesetzFürAlle

Pressemitteilung vom 19.09.2021

Heute startet der bundesweite Aktionstag der Initiative #GrundgesetzFürAlle. Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg ruft gemeinsam mit der Initiative zur Teilnahme an der zentralen Kundgebung vor dem Reichstagsgebäude auf.

Vor zwei Jahren durften wir 70 Jahre deutsches Grundgesetz feiern. Doch der Schutz von queeren Menschen ist darin noch immer nicht erwähnt. Das Grundgesetz blendet wesentliche Anliegen von acht Millionen Menschen in Deutschland einfach aus. Jetzt ist es an der Zeit, das endlich zu ändern! Wir müssen unser Grundgesetz der Lebenswirklichkeit in Deutschland anpassen, so wie es die Initiative #GrundgesetzFürAlle parteiübergreifend fordert, bevor das 75-jährige Jubiläum zum Feiern ansteht. Und es soll für Alle feierwürdig sein.

Das Grundgesetz, das zum Ende der 1940er Jahre erarbeitet wurde, prägen die Lehren, die Deutschland aus der menschenverachtenden Politik des Nationalsozialismus zog. So haben die Ersteller:innen des Grundgesetzes in Artikel 3, Absatz 3 ein Diskriminierungsverbot verankert. Allerdings fehlt darin die sexuelle Identität. Der aktuelle Wortlaut weist eben eine wesentliche Lücke auf: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Mit dieser Lücke wurde rechtlich gedeckt, dass schwule und bisexuelle Männer in Deutschland unter dem Schandparagraphen §175 StGB strafrechtlich verfolgt, lesbische und bisexuelle Frauen etwa von Staates wegen gepiesackt wurden, ihnen ihre Kinder weggenommen werden konnten. Erst 1994 fand die strafrechtliche Verfolgung nach §175 StGB in allen Teilen Deutschlands ein Ende. Aber bis heute bleibt queeren Menschen ein vom Grundgesetz verbriefter Schutz vor Diskriminierung verwehrt. Dies ist für eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft nicht hinnehmbar.

Wir bedauern das sehr und fordern die sich nach der Bundestagswahl bildende Regierung auf, die Ergänzung des Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität zu einer ihrer ersten Prioritäten zu machen. Wir wünschen uns darüber hinaus, dass das Land Berlin auch unter seiner neuen Führung eine ähnlich aktive Rolle im Bundesrat einnimmt wie bisher. Wir erwarten einen breiten Konsens aus Regierung und Opposition im Interesse der queeren Menschen in Deutschland.

Wir fordern in diesem Sinne ein Grundgesetz für Alle, das allen in Deutschland lebenden Menschen Schutz, Gleichstellung und Würde garantiert. Als LSVD Berlin-Brandenburg rufen wir alle Bundestagsabgeordneten aus Berlin und Brandenburg auf, sich für eine Ergänzung des Grundgesetzes einzusetzen, sodass auch auf Bundesebene ein Diskriminierungsschutz gewährt wird, wie er in den Verfassungen von Berlin und Brandenburg bereits gewährleistet ist.

  • Bundesweiter Queerer Aktionstag für ein #GrundgesetzFürAlle
    19.09.2021, 14 bis 17 Uhr, vor dem Reichstagsgebäude

LSVD Berlin-Brandenburg

Pressekontakt

Pressesprecher*in Christopher Schreiber

Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) Berlin-Brandenburg e.V.
Feurigstraße 54
10827 Berlin

Tel.: 030 – 75 43 7700
E-Mail: presse@lsvd.berlin