Darf Geheimhaltung erwartet werden? Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität im Asylverfahren
09.12.2021 14:00
LSVD⁺-Bundesverband
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Online-Seminar
Der Umgang mit Fragen sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität im Rahmen von Asylverfahren ist für Berater:innen im Asylverfahren eine besondere Herausforderung. Die rechtlichen Fragen in diesem Kontext sind komplex.
Ein besonders strittiges Feld ist das sogenannte “Diskretionsgebot”. Im ersten Teil der zweitägigen Onlinefortbildung am 09.12.2021 soll es daher um den Umgang von BAMF und Gerichten mit dem „Diskretionsgebot“ gehen, in den derzeit Bewegung zu kommen scheint. Die Teilnehmer:innen können hierdurch nützliche Erkenntnisse für die eigene Beratungspraxis mit queeren Geflüchteten gewinnen.
Bereits 2013 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) richtungsweisend geurteilt, dass Asylbehörden und Gerichte nicht erwarten dürfen, dass Antragsteller:innen ihre sexuelle Orientierung geheimhalten oder Zurückhaltung beim Ausleben üben.
Trotzdem werden immer wieder Asylgesuche unter Anwendung dieses unzulässigen „Diskretionsgebots“ abgelehnt. In den Bescheiden und Urteilen findet sich zuweilen ein direkter Verweis auf diese vermeintliche Möglichkeit „diskreten“ Lebens. Häufig aber erfolgt die Anwendung wesentlich weniger direkt.
Hierüber wollen wir mit Ihnen ins Gespräch kommen.
Die Tagung richtet sich an Berater:innen der BAGFW und des LSVD.
Wir laden Sie dazu herzlich ein.
Kooperation mit Deutscher Caritasverband e.V., Freiburg, Katholisches Büro, Kommissariat der Deutschen Bischöfe, Berlin
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