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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Schwuler Mann soll in Kürze in Verfolgerstaat abgeschoben werden

Bundesinnenministerin Faeser muss diese Abschiebung verhindern

Pressemitteilung vom 04.02.2022

Demnächst wollen die deutschen Behörden A.* von seinem langjährigen Partner trennen und in sein Herkunftsland abschieben. Homosexualität wird dort geächtet und der Staat droht mit drakonischen Haftstrafen. Dazu erklärt Patrick Dörr, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Sowohl der negative BAMF-Bescheid als auch das negative Verwaltungsgerichtsurteil strotzen dabei nur vor Begründungen, die gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichtes verstoßen. A. sitzt bereits in Abschiebegewahrsam. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert die Bundesinnenministerin Faeser und das BAMF daher dringend auf, seine geplante Abschiebung zu stoppen und A. und seinem Partner die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Wenn die neue Bundesregierung ihren queerpolitischen Aufbruch ernst meint, darf sie queere Geflüchteten nicht länger in Verfolgerstaaten abschieben.

Der Fall von A. steht exemplarisch für europarechts- und verfassungswidrige Praktiken von BAMF und Gerichten, mit denen lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Geflüchtete regelmäßig zu kämpfen haben. Die neue Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, die Asylverfahren für queere Verfolgte zu überprüfen. Das BAMF muss sich endlich an geltende Rechtsprechung halten und queeren Geflüchteten ein faires Asylverfahren gewährleisten.

Hier beschreiben wir ausführlich den Fall von A. und die europarechts- und verfassungsrechtswidrigen Argumentationslinien im BAMF-Bescheid und im Verwaltungsgerichtsurteil.

*Um A. zu schützen, benennen wir weder das Herkunftsland, das konkrete Verwaltungsgericht noch Details bezüglich der geplanten Abschiebung.

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