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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

AG-Queerpolitik der SPD-Bundestagsfraktion fordert Abschaffung der Verhaltensprognosen bei queeren Geflüchteten

Innenministerin Faeser muss menschenverachtender BAMF-Praxis endlich ein Ende bereiten

Pressemitteilung vom 02.05.2022

In einem neuen queerpolitischen Papier fordert die AG Queerpolitik der SPD-Bundestagsfraktion, das sogenannte „Diskretionsgebot“ für lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Geflüchtete und die daraus folgende Praxis von Verhaltensprognosen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dringend und ersatzlos abzuschaffen. Die daraus auch unter Innenministerin Faeser folgende Praxis, dass queere Menschen sogar in Staaten abgeschoben werden, in denen ihnen die Todesstrafe droht, bezeichnet die AG Queerpolitik als absolut menschenverachtend. Dazu erklärt Patrick Dörr, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Die menschenverachtende, europarechts- und verfassungswidrige Anwendung des Diskretionsgebots bei queeren Geflüchteten muss endlich ein Ende finden. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die Beurteilung der Verfolgungswahrscheinlichkeit bei Rückkehr für queere Verfolgte zu überprüfen. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt daher die klare Positionierung der AG Queerpolitik der SPD-Bundestagsfraktion. Wir fordern die SPD-Innenministerin Faeser auf, die Richtlinien des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entsprechend und zügig anzupassen, damit die offensichtlich rechtswidrigen Verhaltensprognosen bei queeren Geflüchteten endlich ein Ende haben.

Bereits 2013 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass nicht erwartet werden kann, dass Antragstellende ihre sexuelle Orientierung geheim halten oder Zurückhaltung beim Ausleben üben, um die Gefahr einer Verfolgung zu vermeiden. Das BAMF tut jedoch alles, um die höchstrichterliche Rechtsprechung zu unterlaufen, und beruft sich hierbei auf ältere deutsche Rechtsprechung, die jedoch nach dem EuGH-Urteil längst überholt ist.

Der häufig genutzte Begriff der Diskretion ist dabei ohnehin ein Euphemismus. Tatsächlich verdammt das BAMF queere Menschen zu einem lebenslangen und lebensgefährlichen Doppelleben, einem Leben voller Lügen, in dem nur das Gerücht schwul oder lesbisch zu sein, die Ermordung bedeuten kann. An eine gelebte Partnerschaft ist nicht zu denken, jede Nachricht, jeder Eintrag im Handy-Adressbuch, jedes Treffen, jede Berührung und jeder Kuss ist mit Angst um Leib und Leben verbunden. Das Diskretionsgebot untergräbt den verfassungsrechtlich garantierten Schutz vor asylrechtlich relevanter Verfolgung.

Hintergrund

Ersuchen queere Menschen in Deutschland Schutz, lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ihre Asylgesuche sehr oft mit der Begründung ab, dass sie in ihren Herkunftsländern ihre sexuelle Orientierung bzw. geschlechtliche Identität geheim leben könnten oder würden. Dies betrifft immer wieder auch queere Geflüchtete aus den circa 70 Staaten, in denen LSBTI eine Haft- oder teils gar die Todesstrafe droht. Seit Jahren fordert der LSVD die Abschaffung dieser Praxis und beruft sich hierbei auf das EuGH-Urteil vom 07.11.2013, in dem das oberste EU-Gericht diese Argumentationslinien für unzulässig befunden hatte.

Dennoch sehen die internen Vorgaben des BAMF bis heute vor, dass falls sich im Rahmen einer Verhaltensprognose herausstellt, dass queere Antragsteller*innen aus „eigenem, freien Willen“ ein Doppelleben führen würden, ihnen dies auch zugemutet werden kann. Das Asylgesuch sei dann abzulehnen. Das führt zu skandalösen und menschenverachtenden Entscheidungen wie im Fall von A. und seinem Partner. Während das zuständige Gericht bei dem Partner zu dem Schluss kam, dass ihm das offene Ausleben der Homosexualität wichtig sei, sprach es A. diesen Wunsch ab. Anfang des Jahres trennte Deutschland A. von seinem langjährigen Partner und schob ihn in sein Herkunftsland ab. Dort steht auf Homosexualität die Todesstrafe.

Konkret fordert die AG Queerpolitik der SPD-Bundestagsfraktion zum Thema Asylverfahren nun in ihrem Arbeitsprogramm für die 20. Wahlperiode: „Eine queere Orientierung/Geschlechtsidentität muss vorbehaltlos als Asylgrund in Deutschland anerkannt werden. Es ist unserer Meinung nach ein absolut menschenverachtender Zustand, dass queere Menschen beispielsweise in Staaten abgeschoben werden, in denen Homosexualität unter Todesstrafe steht – mit der Begründung, die Person müsse ihre Homosexualität ja nicht öffentlich leben. Dieses sogenannte ‚Diskretionsgebot‘ und die daraus folgende Praxis von Verhaltensprognosen durch das BAMF müssen dringend und ersatzlos abgeschafft werden. Zur weiteren Sensibilisierung müssen die Entscheider:innen und Sprachmittler:innen beim BAMF darüber hinaus explizite Lehrgänge und Fortbildungen erhalten.“

LSVD-Bundesverband

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