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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Transgender Day of Remembrance (TDoR)

LSVD trauert um die Opfer transfeindlicher Gewalt und ruft zu Solidarität auf

Pressemitteilung vom 17.11.2022

Berlin. 17. November 2022. Am 20. November ist der Transgender Day of Remembrance (TDoR). Das Trans Murder Monitoring (TMM) hat zwischen dem 01. Oktober 2021 und dem 30. September 2022 327 Morde an trans* und genderdiversen Menschen gezählt. 95 % der getöteten trans* Menschen waren trans* Frauen. Zum TDoR erklärt Alva Träbert aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

In einer Zeit, in der die Sichtbarkeit von trans* und genderdiversen Sichtbarkeit und die Zivilcourage gegen transfeindliche Gewalt noch immer lebensgefährlich sein können, darf unser Gedenken an die Opfer transfeindlicher Gewalt kein Stilles sein. Wir erinnern uns an 327 Menschen, die wegen ihres Trans*-Seins, ihrer Nichtbinärität oder ihrer Zivilcourage ermordet wurden. In Gedanken sind wir bei Menschen wie Malte C., der in Münster getötet wurde, weil er zwei Frauen schützen wollte. Aber wir denken auch an Sameera Iftikhar, die in Pakistan erschossen wurde oder an Tatiana "Tee Tee" Labelle, die in den USA ermordet wurde. Ihr fehlt und wurdet viel zu früh aus dem Leben gerissen. Auch als Community müssen wir laut und sichtbar solidarisch füreinander einstehen, wenn Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche oder queere Menschen angefeindet oder angefeindet werden.

Auch in Deutschland gehört massive Diskriminierung bis hin zu Gewalt und Pathologisierung zum Alltag von trans*geschlechtlichen und nichtbinären Menschen. Lange Zeit war transfeindliche Gewalt kein Thema für die Innenministerien in Bund und Ländern. Vor wenigen Monaten hat das Bundesinnenministerium endlich den langeforderten Arbeitskreis „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt" ins Leben gerufen. Dieser soll bis zum nächsten Jahr Handlungsvorschläge und Maßnahmen erarbeiten. Auch der LSVD ist in diesem Arbeitskreis vertreten.

Neben der Bekämpfung von queerfeindlicher Hassgewalt muss endlich auch das unwürdige „Transsexuellengesetz“ durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt werden. Noch immer müssen trans* Menschen ein demütigendes und langwieriges gerichtliches Verfahren mit zwei Begutachtungen über sich ergehen lassen. Im Juni hatten Bundesministerin Lisa Paus und Bundesminister Dr. Marco Buschmann erste Eckpunkte für ein Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt. Künftig sollen trans*-, nicht-binäre und intergeschlechtliche Menschen ihren Personenstand beim Standesamt ändern können – ohne psychologische Gutachten, medizinische Atteste und teure Gerichtsverfahren. Nach den Eckpunkten muss der Gestzesentwurf nun zügig auf den Weg gebracht werden. Zudem hatte die Justiminister*innen-Konferenz vor wenigen Tagen entschieden, dass auf Bundesebene ein Entschädigungsfonds für trans*- und intergeschlechtliche Personen eingerichtet werden soll, die aufgrund früherer Gesetzgebung von Körperverletzungen oder Zwangsscheidungen betroffen sind.

Hintergrund

Hasskriminalität bekämpfen: Allein der Anblick einer Drag Queen, einer trans* Person oder eines lesbischen oder schwulen Paares kann Gewalttäter*innen motivieren, brutal zuzuschlagen. Aus solchen Taten spricht Hass. Wenn vor jedem verliebten Blick, vor einer Umarmung, vor einem Kuss im öffentlichen Raum zuerst die Umgebung gecheckt werden muss, ist das eine erhebliche Einschränkung von Freiheit. In Deutschland bestehen eklatante Forschungslücken im Hinblick auf LSBTIQ*-feindliche Hasskriminalität.  - https://www.lsvd.de/de/ct/2445-Homophobe-Gewalt

Zahlen und Daten des Trans Murder Monitoring (TMM) für das Jahr 2022:  https://transrespect.org/en/tmm-update-tdor-2022/

LSVD-Bundesverband

Pressekontakt

Pressesprecher*in Kerstin  Thost

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zuständiges Vorstandsmitglied

Alva Träbert