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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Weltgesundheitsorganisation will Transsexualität aus dem Krankheitenkatalog streichen

Respekt für geschlechtliche Vielfalt bedeutet auch Reform des Transsexuellenrechts

Pressemitteilung vom 20.06.2018

Die Weltgesundheitsorganisation hat bekannt gegeben, dass sie Transsexualität nicht länger als psychische Krankheit einstufen will. Die entsprechende Überarbeitung des Krankheitenkatalogs ICD wird der Versammlung der Mitgliedstaaten im Mai 2019 vorgelegt und soll ab dem 1. Januar 2022 gelten.

Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Bundesvorständin im Lesben- und Schwulenverband (LSVD):


Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Entscheidung der Weltgesundheitsorganisation, Transsexualität aus dem Krankheitenkatalog zu streichen. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu Akzeptanz und Selbstverständlichkeit geschlechtlicher Vielfalt. Auch transgeschlechtliche Menschen müssen das Recht haben, über ihren Körper selbst zu bestimmen. Dabei muss die Leistungspflicht gesetzlicher Krankenkassen zu bedarfsgerechten geschlechtsangleichenden Maßnahmen gewährleistet bleiben. Die oft langwierigen Verfahren bei den Krankenkassen zur Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Maßnahmen und Operationen müssen durch im Dialog mit der Zivilgesellschaft entwickelte Richtlinien vereinfacht, beschleunigt und vereinheitlicht werden. Ziel sollte eine bestmögliche Gesundheitsversorgung auch für transgeschlechtliche Menschen sein.

Die Bundesregierung behauptet in ihrem Koalitionsvertrag geschlechtliche Vielfalt zu respektieren, Transfeindlichkeit zu verurteilen und jeder Diskriminierung entgegen zu wirken. Diesen Worten müssen Taten folgen. Der LSVD fordert eine menschenrechtsorientierte Reform des Transsexuellenrechts, die die Selbstbestimmung in den Mittelpunkt stellt. Die tatsächliche Vielfalt der geschlechtlichen Identitäten muss akzeptiert werden. Vornamens- und Personenstandsänderung sollten künftig allein auf Antrag beim Standesamt möglich sein, ohne Gutachten, ärztliche Atteste oder Gerichtsverfahren. Dabei ist auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Personenstandsrecht zu beachten. Entgegen bestehender Pläne aus dem Innenministerium sollte die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass der einzuführende dritte positive Geschlechtseintrag allen Personen offensteht.

Pressekontakt

Pressesprecher*in  

zuständiges Vorstandsmitglied

Gabriela Lünsmann