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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD⁺)

Nach LSVD-Protest: Konzert von Elephant Man abgesagt

Unser Protest hatte Erfolg! Der Auftritt von Elephant Man wurde vom Veranstalter abgesagt. Der jamaikanische Dancehall Act ruft in mehreren seiner Songs zum Mord an Schwulen auf. Das ist Volksverhetzung! 

Update vom 21. Januar 2015: Unser Protest und unsere Schreiben an die Münchener Polizei hatten Erfolg! Die Inhaber des Veranstaltungsorts haben uns mitgeteilt, dass der Auftritt von Elephant Man vom Veranstalter abgesagt wurde.

Am 20. Februar 2015 soll im Münchener Muffatwerk der jamaikanische Dancehall Act Elephant Man auftreten, der in mehreren Songs zum Mord an Schwulen aufruft. Wir dokumentieren den Brief, mit dem wir den Polizeipräsidenten der Stadt München informieren und auffordern, sicherzustellen, dass diese Songs nicht zur Aufführung kommen. Den Inhaber des Veranstaltungsorts haben wir ebenfalls um Stellungnahme gebeten. Zuletzt wurde im Mai 2014 ein Konzert in Hamburg nach Protesten wieder abgesagt.

Sehr geehrter Herr Polizeipräsident,

hiermit möchten wir Sie auf folgenden Sachverhalt hinweisen:

Am 20. Februar soll im Münchener Muffatwerk, Zellstr. 4, 81667 München der jamaikanische Interpret Elephant Man, mit bürgerlichem Namen O’Neil Bryan, geb. 11.09.1975, auftreten.

In mehreren Songs ruft Elephant Man dazu auf, schwule Männer mit einem Maschinengewehr zu töten. So etwa in den Songs „A Nuh Fi Wi Fault“, „We Nuh like Gay“ und „Log on“. Siehe dazu auch die beiliegende Kopie des Dancehall Dossiers der Kampagne Stop Murder Music aus Großbritannien. Dort auch die weiteren Infos zu O’Neil Bryan (Elephant Man) sowie weiterführende Links und Informationen.

Zudem hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Bonn die CD „Log on“ von Elephant Man Ende August 2008 wegen ihrer schwulenfeindlichen Mordaufrufe endlich indiziert.

Uns scheint bei den oben genannten Titeln und Mordaufrufen der Tatbestand der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten gem. § 111 StGB und der Tatbestand der Volksverhetzung gem. § 130 StGB gegeben zu sein, sofern die besagten Songs zur Aufführung gebracht werden sollten. Strafbar machen sich in diesem Fall m. E. auch die Veranstalter.

Wir möchten Sie für den Fall, dass der Interpret nach Deutschland einreisen kann und das Konzert stattfinden kann, dringend auffordern, dafür Sorge zu tragen, dass die genannten menschenverachtenden Lieder nicht zur Aufführung kommen und dass der Interpret auf der Bühne keine Aussagen macht, die den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen.

Weitere Informationen zu Elephant Man finden Sie in der Anlage Stop Murder Music — Dancehall-Dossier.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Jetz
LSVD-Geschäftsführer