Am 28. März 2918 hat die Hamburgische  Bürgerschaft den Antrag „Hamburgische Bürgerschaft unterstützt zügige Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Beseitigung der Diskriminierung im Personenstandsrecht“ (21/12339) mehrheitlich angenommen. Mit der Annahme des Antrages wird sich das Bundesland dafür einsetzen, dass die anhaltende Diskriminierung von trans*- und intergeschlechtlichen Menschen im Personenstandsrecht beendet und der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BvR 2019/16) vom 10. Oktober 2017 zügig umgesetzt wird – notfalls auch per Bundesratsinitiative.

Der LSVD Hamburg ist froh, dass die Landesregierung sich für die schnelle Umsetzung des Verfassungsgerichtsbeschlusses auf Bundesebene einsetzen wird und auch in den zuständigen Fachbehörden erste Schritte unternehmen möchte, um die Rechte von trans*- und intergeschlechtlicher Menschen zu stärken.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Beschluss vom 10. Oktober 2017 festgestellt, dass die Regelungen des Personenstandsrechts nicht mit den Anforderungen des Grundgesetzes vereinbar sind, soweit sie neben den Einträgen „männlich“ und „weiblich“ keine dritte positive Option zulassen. Der Gesetzgeber ist aufgefordert,  bis 31. Dezember 2018 entweder eine dritte positive Option des Geschlechtseintrags zuzulassen oder den Eintrag ganz zu streichen.

Sollte sich der Gesetzgeber für einen dritten positiven Geschlechtseintrag entscheiden, ist es wichtig, diesen nicht nur Personen mit biologischen Varianten der Geschlechtsentwicklung zu eröffnen, sondern allen Menschen, die sich diesem Geschlechtseintrag zugehörig fühlen.

Als Verband spricht sich der LSVD seit langem dafür aus, dass trans*- und intergeschlechtliche Menschen selbstbestimmt leben können und ihnen rechtliche Anerkennung widerfährt. Dazu gehört auch das im Koalitionsvertrag der Großen Koalition vereinbarte explizite Verbot von medizinisch nicht notwendigen Operationen an intergeschlechtlichen Menschen sowie eine menschenrechtsbasierte Gesetzgebung zur Anerkennung der Geschlechtsidentität.

Hintergrund

„Hamburgische Bürgerschaft unterstützt zügige Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Beseitigung der Diskriminierung im Personenstandsrecht“ (21/12339)