Keine Rehabilitation für Homoheiler und Leo e.V.
LSVD fordert klare Distanzierung von EKM, Kommunal- und Landespolitik
Magdeburg. Die im Jahr 2014 bekannt gewordenen Homo-Heilungsseminaren des Bennunger Vereins Leo e.V. um Pfarrer Bernhard Ritter riefen große Proteste, eine Landtagsdebatte und Verurteilungen von Politik und Gesellschaft hervor. Der Paritätische Landesverband Sachsen-Anhalt hob die Mitgliedschaft in dessen Wohlfahrtsverband auf und der Landkreis Mansfeld-Südharz entzog dem Verein die Anerkennung als Freien Träger der Kinder und Jugendhilfe.
Nach einer Klage und Gerichtsverfahren ist Leo e.V. heute wieder als Freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe anerkannt, weil nicht nachgewiesen werden konnte, was in den Seminaren tatsächlich passierte.
Konkrete Beweise durch neue Recherchen und veröffentlichte Seminarunterlagen
Neue Recherchen des Journalisten Silvio Duwe bringen aber konkrete Beweise zu Tage, woraus hervorgeht, dass Leo e.V. und Bernhard Ritter keinerlei Einsicht und Schlüsse aus der Debatte von 2014 gezogen haben. Die Seminare zur Heilung von Homosexuellen gehen weiter. Veröffentlichte Seminarunterlagen aus einem noch bis zum 21.04.2018 stattfindenden Seminar belegen jetzt klar, dass Homosexualität als ‘Störung’ eingestuft wird. Nach Bernhard Ritter sei Homosexualität eine Folge von Selbstmitleid und Minderwertigkeitskomplexen.
Der Lesben- und Schwulenverband Sachsen-Anhalt sieht die weitere Arbeit des Vereins Leo e.V. als äußerst gefährlich und inakzeptabel an und stellt folgende Forderungen:
LSVD-Forderungen an die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM):
- Klare öffentliche Distanzierung von den Praktiken des Leo e.V. und der Arbeit von Pfarrer i.R. Bernhard Ritter im Zusammenhang mit den Seminarangeboten zu „innerseelischen Störungen” durch den Landeskirchenrat der EKM
- Aberkennung der Ordination als Pfarrer i.R.* im Rahmen eines Disziplinarverfahrens gemäß Pfarrergesetz – PfG der VELKD
*Pfarrer im Ruhestand unterstehen weiter der Lehrverpflichtung und der Amtspflicht (§§ 66 bis 68 Pfarrergesetz – PfG) und damit der Lehraufsicht und der Disziplinargewalt.
LSVD-Forderungen an die Kommunalpolitik im Landkreis Mansfeld-Südharz:
- Erneute Aberkennung als Freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe aufgrund konkret vorliegender Seminarunterlagen, die die Untauglichkeit untermauern
- Keine weitere Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Landkreis und der Gemeinde Südharz an den Verein Leo e.V.
- Klare öffentliche Distanzierung von den konkreten Praktiken des Leo e.V. und der Arbeit des Vereinsvorsitzenden Bernhard Ritter im Zusammenhang mit den Seminarangeboten zu „innerseelischen Störungen“ durch die Landrätin des Landkreises Mansfeld-Südharz, Dr. Angelika Klein sowie durch die Kommunalpolitiker*innen des Landkreises und der Gemeinde Südharz
LSVD-Forderungen an Justiz- und Gleichstellungsministerin Annemarie Keding:
- Klare öffentliche Distanzierung von den konkreten Praktiken des Leo e.V. und der Arbeit des Vereinsvorsitzenden Bernhard Ritter im Zusammenhang mit den Seminarangeboten zu „innerseelischen Störungen“ durch Justiz- und Gleichstellungsministerin Annemarie Keding, die für die Umsetzung des Landesprogramms gegen Homo- und Transphobie zuständig ist
LSVD-Forderungen an die Fraktionen im Landtag von Sachsen-Anhalt:
- Klare öffentliche Distanzierung von den konkreten Praktiken des Leo e.V. und der Arbeit des Vereinsvorsitzenden Bernhard Ritter im Zusammenhang mit den Seminarangeboten zu „innerseelischen Störungen“
- Ausschussbefassung zum Thema: Entzug Gemeinnützigkeit | Keine öffentlichen Mittel | Ende der Kinder- und Jugendarbeit
- Prüfung, inwiefern es rechtliche Möglichkeiten zum Entzug der Gemeinnützigkeit des Leo e.V. gibt
- Prüfung, inwiefern der Landkreis Mansfeld Südharz unterstützt werden kann, um die Aberkennung des Vereins Leo e.V. als Freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe rechtssicher umgesetzt werden kann
- Erweiterung von Fördermittelkriterien, wonach Organisationen wie Leo e.V., die eindeutig gegen das Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen oder dem AMG zuwiderhandeln, keine öffentlichen Mittel mehr erhalten
Der LSVD Sachsen-Anhalt stellt klar: Für Homophobie darf es keine Förderung geben
Anbieter solcher Therapieangebote finanzieren sich überwiegend durch Spenden. Die Gemeinnützigkeit ist somit Existenzgrundlage. Träger wie Leo sind aber nicht gemeinnützig, sondern gefährlich. Die staatlichen Stellen müssen in diesen Fällen die Gemeinnützigkeit aberkennen. Für Homophobie darf es keine Förderung geben.
Hintergrund:
Martin Pfarr, langjähriges Landes- und Bundesvorstandsmitglied des LSVD kommentierte 2014:
„Der Verein Leo wurde von Bernhard Ritter gegründet, ehemaliger CDU-Landtagsabgeordneter und schon damals mit religiös-verbrämter Homophobie aufgefallen. Wir vom LSVD Sachsen-Anhalt protestierten lautstark. Therapieangebote sind gefährlicher Unsinn und verunsichern insbesondere lesbische und schwule Jugendliche. Diese benötigen vielmehr Anerkennung und persönliche Unterstützung. Es ist die Pflicht der Landesregierung für ein diskriminierungsfreies Umfeld zu sorgen. Die Denunzierung von Homosexualität als psychische Krankheit oder sündhaftes Laster ist alles andere als hilfreich.”
LSVD Sachsen-Anhalt
Pressekontakt
Pressesprecher*in Freddy Schmies
LSVD Sachsen-Anhalt Landesgeschäftsstelle Otto-von-Guericke-Str. 41 39104 MagdeburgE-Mail: lsbti-lks@lsvd-lsa.de