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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Sexuelle Vielfalt verfassungsrechtlich schützen

LSVD fordert von Landtag Ergänzung der Landesverfassung und Unterstützung der Berliner Bundesratsinitiative

Pressemitteilung vom 29.05.2018

MAGDEBURG. Auf Beschluss des Berliner Senats wird es eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes geben. Damit sollen die Merkmale der sexuellen und geschlechtlichen Identität in den Schutzbereich des Artikels 3, Absatz 3 des Grundgesetzes aufgenommen werden. Dementsprechend soll laut Koalitionsvertrag der Kenia-Koalition auch der Gleichbehandlungsartikel der Landesverfassung geändert werden. Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE debattierte heute der Landtag von Sachsen-Anhalt dazu. Der Antrag zur Unterstützung der Bundesratsinitiative wurde in den Rechtsausschuss verwiesen.

Dazu erklärt der LSVD Sachsen-Anhalt:

„Gemäß Grundgesetz und Landesverfassung ist die Würde des Menschen unantastbar. Dennoch gab es den Paragraphen 175 und Verurteilungen von Homosexuellen allein aufgrund ihrer sexuellen Identität. Jahrzehntelang wurden verurteilte Homosexuelle in Deutschland nicht rehabilitiert. Menschenrechtsverletzungen wurden hingenommen und dadurch Ungleichheit von Menschen mit anderen sexuellen und geschlechtlichen Identitäten in der Gesellschaft fortgeschrieben.“

„Erst 2017 bekannte sich der Bundestag in seinem Beschluss, dass frühere Schuldsprüche wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen unter erwachsenen Männern Unrecht waren und beschloss die Urteile aufzuheben und Opfer zu entschädigen.“

„Die Vergangenheit beweist eindeutig, dass die sexuelle Vielfalt der Menschen verfassungsrechtlich nicht geschützt ist. Eine Konkretisierung der Gleichbehandlungsartikel in Grundgesetz und Landesverfassung durch Aufnahme des Merkmals der sexuellen und geschlechtlichen Identität würde den verfassungsrechtlichen Diskriminierungsschutz garantieren. Unrecht wie der Paragraph 175 und die jahrzehntelange Missachtung der Würde von Homosexuellen dürfen sich in nicht wiederholen.“

„Der LSVD fordert von der CDU in Sachsen-Anhalt ein Einsehen zu haben und die Blockadehaltung aufzugeben. Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI*) sollen endlich den verfassungsmäßigen Diskriminierungsschutz erhalten, den sie als Teil der Gesellschaft verdienen!“

Hintergrund:

Die Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz war bereits im Jahr 1990 Bestandteil des ersten Grundsatzprogrammes unseres Verbandes. Viele LSBTI*-Organisationen, insbesondere die CSDs, haben über die folgenden 28 Jahre die zentrale Forderung des LSVD aufgegriffen. Deren Umsetzung ist längst überfällig.

Zur Chronik der LSVD-Kampagne zur Ergänzung von Artikel 3 und der Gleichbehandlungs-artikel in den Landesverfassungen der Bundesländer

Antrag der Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt | Drucksache 7/2864 >>>

Der Antrag wurde in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen.

LSVD Sachsen-Anhalt

Pressekontakt

Pressesprecher*in Freddy Schmies

LSVD Sachsen-Anhalt
Landesgeschäftsstelle
Otto-von-Guericke-Str. 41
39104 Magdeburg

E-Mail: lsbti-lks@lsvd-lsa.de