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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Arabische Lesben und Schwule haben gleiche Menschenwürde wie deutsche!

Bundestag darf Tunesien, Algerien und Marokko nicht zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklären

Pressemitteilung vom 17.01.2019

Am Freitag entscheidet der Bundestag über einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung, mit dem Algerien, Marokko, Tunesien und Georgien zu sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ erklärt werden sollen. Dazu erklärt Marion Lüttig, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Die Einstufung der Maghreb-Staaten als sogenannte sichere Herkunftsstaaten wäre eine skandalöse Verharmlosung der dortigen Menschenrechtslage. Staaten, die Homosexualität kriminalisieren, sind nicht sicher, sondern sind Verfolgerstaaten. Mit der Bitte, dieses Gesetzesvorhaben zu stoppen, hat der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) einen Appell an alle Bundestagsabgeordneten der Parteien gerichtet, die 2017 die Rehabilitierung der in Deutschland strafrechtlich verfolgten Homosexuellen unterstützt haben.

Der Deutsche Bundestag hat einstimmig betont, dass die früher in Deutschland „bestehende Strafdrohung homosexuelle Bürger in ihrer Menschenwürde verletzt“ hat. Erst 2017 haben Bundestag und Bundesrat die Rehabilitierung der in Deutschland wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen beschlossen. Es ist völlig unverständlich, wie nur kurze Zeit später der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu den „sicheren Herkunftsländern“ die gleiche Situation in anderen Ländern total bagatellisiert. In den Maghreb-Staaten besteht eine Strafdrohung wie früher in Deutschland. Arabische Lesben und Schwule haben gleiche Menschenwürde wie deutsche!

Wer die Hand dafür hebt, solche Staaten zu „sicheren Herkunftsstaaten“ zu erklären, der bewirkt,

  • dass die Unterdrücker, Verfolger und Folterer sich in ihrem verbrecherischen Tun bestätigt fühlen können,
  • dass die internationalen Bemühungen zur Entkriminalisierung von Homosexualität massiv zurückgeworfen und Menschenrechtverteidigerinnen und -verteidiger vor Ort im Stich gelassen werden,
  • dass die Chancen auf Schutz und Asyl für Menschen, die vor brutaler Verfolgung wegen ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität fliehen müssen, noch weiter minimiert werden.

In Algerien, Marokko und Tunesien wird einvernehmliche Sexualität unter Erwachsenen gleichen Geschlechts mit hohen Gefängnisstrafen bedroht. Es findet eine offensive Verfolgung insbesondere von offen lebenden Lesben und Schwulen statt. Allein in Tunesien wird von über mindestens 70 Festnahmen bzw. Verurteilungen in 2017 berichtet. Behörden wenden gegenüber „Verdächtigen“ Folterpraktiken wie zwangsweise Analuntersuchungen an, um sie der Homosexualität zu „überführen“. Auch in Georgien sind Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen immer wieder gewalttätigen Angriffen ausgesetzt, ohne dass die Regierung sie ausreichend schützt. Auch das darf Deutschland nicht mit dem Etikett „sicher“ adeln.

LSVD-Bundesverband

Pressekontakt

Pressesprecher*in Kerstin  Thost

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Marion Lüttig