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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Erste Sitzung vom Hörfunkrat des Deutschlandfunks mit LSVD-Beteiligung

Durch die Novellierung und Unterzeichnung des Deutschlandradio-Staatsvertrages im Januar 2017 hat der LSVD im Hörfunkrat des Deutschlandradios Sitz und Stimme bekommen. Am 08. und 09. 01.2019 fand nun in Berlin die erste Satzung statt, an dem der LSVD in Vertretung durch seinen Geschäftsführer Klaus Jetz teilnehmen durfte. 

deutschlandradio2.jpgDie Beteiligung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI*) in den Mediengremien entwickelt sich erfreulicherweise nach und nach zum Standard in einer pluralistischen Gesellschaft. Die heutige Vielfalt unserer Gesellschaft muss sich endlich auch in den Rundfunk- und Fernsehräten abbilden. Die Entsendung einer LSVD-Vertretung hat Vorbildfunktion für die Gremien aller öffentlich-rechtlichen Medien, die noch keine angemessene Vertretung von LSBTI* haben – dies trifft beispielsweise für den MDR und auch für den NDR zu.

Nachdem die Bevölkerungsgruppe LSBTI* in der Bundesrepublik über sechs Jahrzehnte von jeder Vertretung in Rundfunk- und Fernsehräten ausgegrenzt blieb, hat das Verfassungsgerichtsurteil von 2014 einen Wandel eingeleitet. Seitdem wurde beim ZDF, beim Saarländischen Rundfunk und bei Radio Bremen mit der Berufung von Vertreter*innen des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) erstmals auch LSBTI* die Teilhabe in den Aufsichtsgremien eröffnet. Auch in den Landesmedienanstalten von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland haben LSBTI* mittlerweile eine Vertretung bekommen.

Beim Regenbogenparlament in Köln im September 2018 wurde diskutiert, wie sich die Regenbogenkompetenz bisher durch die Interessenvertretung von LSBTI* in einigen Rundfunk- und Medienräten verbessert hat und welche Herausforderungen noch bevorstehen.