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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Was wollen wir erreichen? Forderungen, Ziele und Programm des Lesben- und Schwulenverbandes

"Menschenrechte, Vielfalt und Respekt": DAS LSVD-Programm

Im Programm des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) finden sich unsere Grundsätze und unser Selbstverständnis als Bürgerrechtsverband. Unsere zentralen politischen Forderungen haben wir in den zehn Eckpunkten für Menschenrechte, Vielfalt und Respekt formuliert. Das aktuelle Programm wurde auf dem 30. LSVD-Verbandstag am 21./22. April 2018 in Köln beschlossen.

Programm des Lesben- und Schwulenverband (LSVD)

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Menschenrechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.

Im Programm des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) finden sich unsere Grundsätze und unser Selbstverständnis als Bürgerrechtsverband. Unsere zentralen politischen Ziele und Forderungen haben wir in den zehn Eckpunkten für Menschenrechte, Vielfalt und Respekt formuliert. Das aktuelle Programm wurde von unseren Mitgliedern auf dem 30. LSVD-Verbandstag am 21./22. April 2018 in Köln beschlossen.

Unser Programm braucht dich!

Wir wollen das volle Programm: Menschenrechte, Vielfalt und Re­spekt. Dafür arbeitet der LSVD er­folgreich seit über 30 Jahren.

Der LSVD nimmt Stellung und wird gehört, wenn die Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans-­ und intergeschlechtlichen Menschen berührt sind – vom Bundestag, von der Bundesregierung und vom Bundesverfassungsgericht. Und es bleibt viel zu tun, auch nach der Ehe für alle. Hass und Hetze sind weiter auf widerlichste Weise präsent. Um unsere Freiheit, um Gleichheit und Respekt muss täg­lich neu gerungen werden. Das machen wir engagiert, konsequent und verlässlich.

Hilf mit und unterstütze unsere Arbeit mit Deinem Eintritt in den LSVD. Mit Deiner Mitgliedschaft verschaffst Du Menschenrechten,Vielfalt und Respekt eine star­ke Stimme in der Gesellschaft, in Politik und Institutionen.

Inhaltsverzeichnis

I. Unsere Grundsätze

  1. Der LSVD als Bürgerrechtsverband
  2. Gemeinsam in Vielfalt
  3. Viel erreicht, viel zu tun

II. Forderungen und Ziele: Zehn Eckpunkte für Menschenrechte, Vielfalt und Respekt

  1. Die Gleichstellung im Recht weiterentwickeln
  2. Gesellschaftliche Akzeptanz stärken – Vielfalt wertschätzen
  3. Respekt schaffen in Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Kultur
  4. Hass und Hetze entgegentreten
  5. Familie umfassend denken
  6. Vielfalt der Generationen und Lebenslagen im Blick haben
  7. Eine aufgeklärte und solidarische Gesundheitspolitik durchsetzen
  8. Verantwortung für die Vergangenheit wahrnehmen
  9. Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt in Europa befördern
  10. Die Achtung der Menschenrechte weltweit voranbringen

Hier kann das LSVD-Programm als pdf heruntergeladen werden

I. Unsere Grundsätze

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Dieses großartige Versprechen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte muss sich auch für Lesben und Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen erfüllen. Für dieses Ziel arbeitet der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD).

In Deutschland haben wir viel an persönlicher und gesellschaftlicher Freiheit erkämpft. Immer mehr Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (abgekürzt: LSBTI) leben selbstbewusst, offen und akzeptiert: in der Familie, in der Nachbarschaft, im Verein und allen denkbaren Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Die rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen konnten wir weit vorantreiben. Drei Jahrzehnte haben wir für die Öffnung der Ehe gekämpft und schließlich breite Mehrheiten in Gesellschaft und Parlament gewinnen können. Die Ehe für alle ist ein Meilenstein in der Geschichte der Bürgerrechte in Deutschland. Sie macht unsere Gesellschaft reicher und unser Land lebenswerter.

Aber Homophobie und Transfeindlichkeit, die feindselige Einstellung gegenüber LSBTI sind noch nicht überwunden, sondern in Teilen der Gesellschaft weiterhin verbreitet. Beleidigungen und Herabwürdigungen, Diskriminierungen und Benachteiligungen, Anfeindungen und Übergriffe bis hin zur offenen Gewalt gehören weiterhin zur Wirklichkeit in Deutschland. Wenn Menschen sich deshalb nicht unbefangen im öffentlichen Raum bewegen können, ist das ein massiver Angriff auf die Freiheit. Homophobe und transfeindliche Stimmen sind sogar in jüngster Zeit wieder deutlich lautstärker geworden. Menschenverachtende Ideologien der Ungleichheit befeuern Ressentiments. Religiös-fundamentalistische, rechtsextreme und rechtspopulistische Kräfte kämpfen voller Hass darum, LSBTI gleiche Rechte und Entfaltungsmöglichkeiten zu beschneiden und sie wieder aus dem öffentlichen Leben zu drängen. So laufen sie Sturm gegen eine Pädagogik der Vielfalt oder diffamieren das Bemühen um mehr Geschlechtergerechtigkeit. All das zeigt uns: Um Werte wie Freiheit, Gleichheit und Respekt muss täglich neu gerungen werden.

Die liberale Demokratie steht weltweit unter Druck. Die offene Gesellschaft braucht offensive Vorwärtsverteidigung, ein ständiges Bemühen, Menschen für eine Kultur des Respekts zu gewinnen. Es geht um unser aller Freiheit. Hass und Hetze dürfen nicht gewinnen. Als Bürgerrechtsverband sind wir anderen Menschenrechtsorganisationen sowie gesellschaftlichen Emanzipations- und Bürgerrechtsbewegungen eng verbunden. Menschenfeindliche Ideologien wie Nationalismus, Rassismus, Sexismus, Homophobie und Transfeindlichkeit sind stark miteinander verwoben. Sie leugnen, dass alle Menschen mit gleicher Würde und gleichen Rechten ausgestattet sind. Deshalb engagiert sich der LSVD in zivilgesellschaftlichen Bündnissen gegen jede Form von Diskriminierung, Ausgrenzung und Menschenfeindlichkeit.

LSBTI-feindliche Einstellungen finden sich aber beileibe nicht nur in extremen Milieus, sondern auch in der so genannten Mitte der Gesellschaft. LSBTI-Jugendlichen wird das Coming-out oft noch schwer gemacht. Viele Institutionen und Positionen sind offen schwul oder lesbisch Lebenden faktisch weiterhin verschlossen. Nicht wenige fühlen sich immer noch genötigt, ihre sexuelle Orientierung zu verbergen und ein Doppelleben mit heterosexueller Fassade zu führen, insbesondere am Arbeitsplatz. Trans- und intergeschlechtliche Menschen machen ähnliche Erfahrungen. Auch rechtspolitisch sind längst nicht alle Aufgaben erledigt. So gibt es noch großen Reformbedarf im Familienrecht. Trans- und intergeschlechtlichen Menschen wird immer noch ein gleichberechtigter Platz in unserer Rechtsordnung verweigert. All das wollen wir ändern.

1. Der LSVD als Bürgerrechtsverband

Der LSVD versteht sich als Bürgerrechtsverband. Die Menschenrechte und die Grundrechte unserer Verfassung sind der Kompass, die Bürgerrechtspolitik ist unsere Praxis, sie zu verwirklichen. Die Menschen- und Grundrechte materialisieren sich in gleichen Rechten und in gleichen Zugangsmöglichkeiten, also in tatsächlicher Gleichberechtigung. Wir wollen einen gesicherten Rahmen dafür schaffen, dass alle Menschen ihre persönlichen Lebensentwürfe selbstbestimmt entwickeln können – frei von rechtlichen und anderen Benachteiligungen, frei von Anpassungsdruck an überkommene Normen, frei von Anfeindungen und Diskriminierungen. Praktizierte Homophobie und Transfeindlichkeit, jede Form von Diskriminierung und insbesondere Bedrohung durch Gewalt sind ein Angriff auf die Freiheit und den Zusammenhalt der Gesellschaft insgesamt. Eine demokratische Gesellschaft muss für alle das Recht durchsetzen, jederzeit und an jedem Ort ohne Angst verschieden sein zu können. Zur Gewährleistung der Menschenrechte gehören gleichberechtigte Teilhabe und ein wirksamer gesetzlicher Schutz vor Diskriminierung. Es darf keine Sperrzonen geben – weder auf dem Fußballplatz noch im Elternbeirat, weder in der Autowerkstatt noch in der Chefetage.

Menschenrechte sind unteilbar und grenzenlos. Unser Engagement macht nicht an den Grenzen Deutschlands halt. Gemeinsam mit Partnerorganisationen streiten wir für ein Europa der Gleichberechtigung und Vielfalt. Die Europäische Union war für viele Mitgliedsländer eine wichtige Impulsgeberin, Diskriminierung von LSBTI abzubauen. Dieser zivilisatorische Gewinn wird von nationalistischen Strömungen in Teilen der EU derzeit wieder massiv infrage gestellt, die abgeschottete und zwangshomogenisierte „Volksgemeinschaften“ anstreben. Der LSVD setzt dagegen auf eine Wiederbesinnung auf die europäischen Werte, wie sie in der EU-Grundrechtecharta verankert sind.

Wir beteiligen uns am weltweiten Kampf für die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen. In zahlreichen Staaten ist gleichgeschlechtliche Liebe strafbar, in einigen davon droht sogar die Todesstrafe. Nach vom Vorbild einer erstmals 2013 in Russland auf nationaler Ebene eingeführten Gesetzgebung stellen einige Staaten neuerdings respektvolles und selbst neutrales Reden über Lesben, Schwule und Trans-Personen als „Homosexuelle Propaganda“ unter Strafe. Vielerorts sind staatliche Behörden an der Unterdrückung beteiligt, verweigern jeglichen Schutz vor Anfeindungen und Gewalt.

Mit der 2007 gegründeten „Hirschfeld-Eddy-Stiftung – Stiftung für die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender“ unterstützt der LSVD international Menschenrechtsarbeit.

Der LSVD steht für eine Politik der Vielfalt. In unserer Gesellschaft wird eine Vielzahl von Lebensweisen und Lebensentwürfen gelebt. Lesbische und schwule Emanzipation rüttelt mit an hierarchischen Geschlechterrollen und an normativen Setzungen, wie „anständiges“ Leben angeblich auszusehen hat. Wir wehren uns gegen die „heterosexuelle Vorannahme“, die in jeder Alltagssituation unhinterfragt voraussetzt, dass das Gegenüber heterosexuell ist. Solche Heteronormativität führt zu Ausschlüssen und Unsichtbarmachung. Wir erheben Einspruch gegen eine Weltsicht, die allein Heterosexualität und Zweigeschlechtlichkeit für selbstverständlich und „natürlich“ hält, sie als Standard nimmt, an dem alles gemessen wird.

Der LSVD wirbt für ein Klima, das Vielfalt als Bereicherung erkennt und wertschätzt. Wir wollen keine Sonderrechte, sondern Gleichberechtigung. Wir wollen, dass lesbische, schwule und bisexuelle Lebensweisen und dass Trans- und Intergeschlechtlichkeit als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität respektiert und anerkannt werden. Das gilt nicht zuletzt für Regenbogenfamilien und insbesondere für die darin aufwachsenden Kinder.

Respekt heißt die Formel für gutes gesellschaftliches Zusammenleben. Verachtung und Unterdrückung von Homosexualität, Bisexualität oder Trans- und Intergeschlechtlichkeit sind kein hinzunehmendes Übel, sondern Ausdruck antidemokratischen Denkens. LSBTI-Feindlichkeit hält sich hartnäckig, sie ist ein gesellschaftszersetzendes Gift. Es gibt aber wirksame Gegenmittel. Sie heißen Engagement, Aufklärung und Dialog. Denn Respekt setzt Wissen vom Anderen und über Verschiedenheit voraus. Deshalb darf es hier keine Tabuzonen geben. – nicht in der Schule, nicht in den Medien, nicht im Sport. Wir meinen: Liebe verdient Respekt. Das gleiche gilt für das selbstbestimmte Leben der eigenen geschlechtlichen Identität. All das sollte selbstverständlich sein, ist es aber leider nicht. Mit beharrlicher Aufklärung, guten Argumenten und kompetentem Auftreten verschaffen wir daher LSBTI Respekt in der Gesellschaft, in Politik und Institutionen. Unsere Stimme wird gehört: im Bundestag und in Landtagen, in Ministerien, vom Bundesverfassungsgericht, in den Medien, bei Parteien, Gewerkschaften und Verbänden.

Wie wir unsere Leitprinzipien konkret umsetzen wollen, zeigen wir in unserem Programm auf zehn Politikfeldern:

  1. Die Gleichstellung im Recht weiter entwickeln
  2. Gesellschaftliche Akzeptanz stärken – Vielfalt wertschätzen
  3. Respekt schaffen in Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Kultur
  4. Hass und Hetze entgegentreten
  5. Familie umfassend denken
  6. Vielfalt der Generationen und Lebenslagen im Blick haben
  7. Eine aufgeklärte und solidarische Gesundheitspolitik durchsetzen
  8. Verantwortung für die Vergangenheit wahrnehmen
  9. Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt in Europa befördern
  10. Die Achtung der Menschenrechte weltweit voranbringen

2. Gemeinsam in Vielfalt

Unser Verband hat sich im Februar 1990 in Leipzig als Schwulenverband (SVD) gegründet, entstanden aus der oppositionellen Bürgerrechtsbewegung der DDR und mit dem Anspruch, schwule Bürgerrechtspolitik für Deutschland zu formulieren. Zum Programm erhob der SVD Emanzipation, Partizipation und Integration – verstanden nicht als Anpassung, sondern als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Diesen Zielen sind und bleiben wir verpflichtet. Auf Initiative vieler engagierter Lesben wandelte sich der Schwulenverband 1999 zum Lesben- und Schwulenverband (LSVD). Seitdem arbeiten im LSVD Lesben und Schwule erfolgreich zusammen.

Eine immer stärkere Rolle in der Verbandsarbeit nimmt auch der Einsatz für die Rechte von trans- und intergeschlechtlichen Menschen ein. Selbstbestimmtes lesbisches und schwules Leben bedeutet in der Regel auch einen Ausbruch aus überkommenen Rollenerwartungen. Hier haben Lesben und Schwule biografisch oft starke Berührungspunkte mit trans- und intergeschlechtlichen Menschen, die für ihr Recht auf Selbstbestimmung kämpfen. Der LSVD beteiligt sich intensiv an diesem Kampf. Es geht um die Verwirklichung elementarer Menschenrechte wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Achtung des Privatlebens und die persönliche Handlungsfreiheit. Auch der Kampf bisexueller Menschen gegen Vorurteile und Nichtbeachtung findet unsere Unterstützung. Wir behalten den Namen „Lesben- und Schwulenverband“ bei, verstehen uns aber als offene Plattform für alle, denen die Freiheit unterschiedlicher sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten ein Anliegen ist.

Vielfalt und Respekt sind unser Leitbild, mit dem wir den Platz des LSVD in der vielgestaltigen LSBTI-Gemeinschaft definieren. Auch diese Gemeinschaft ist sehr divers. Menschen nennen sich lesbisch, schwul, bisexuell, homosexuell, queer, transgender, transgeschlechtlich, transidentisch, transsexuell, intergeschlechtlich oder intersexuell und vieles mehr. Wir respektieren die vielen unterschiedlichen Orientierungen, Identitäten, Lebensweisen und Selbstbezeichnungen.

Wir wenden uns gegen Formen von „Aktivismus“, die anderen in der Community bestimmte Sichtweisen aufzwingen wollen oder Ausschlüsse betreiben. Angesichts der bedrohlichen nationalistischen und LSBTI-feindlichen Mobilisierung braucht es Zusammenhalt aller emanzipatorischen Kräfte. Daher werben wir für eine solidarische interne Diskussionskultur, die Kritik und Widersprüche aushält und minimale Differenzen nicht zu maximalen Konflikten eskaliert.

Wir ergreifen auf regionaler und auf der Bundesebene Initiativen, die verschiedene Akteurinnen und Akteure der LSBTI-Community zusammenführt, Themenfelder von gemeinsamem Interesse findet und diskutiert und gemeinsame Aktivitäten beschließt und durchführt.

Wir wollen den Stolz auf Vielfalt fördern. Auch daher hat der LSVD bewusst im Verbandsnamen die Bezeichnung „in Deutschland“ gewählt. Denn in Deutschland leben nicht nur Deutsche. Im LSVD engagieren sich Menschen aus vielen Ländern, aus verschiedenen Kulturen und unterschiedlicher ethnischer Herkunft. Menschen mit und ohne Behinderung sind im LSVD aktiv. Jung und Alt bringen sich und ihre Perspektiven in unseren Verband ein.

3. Viel erreicht, viel zu tun

Unser Verband hat viel vorangebracht: die Ehe für alle, die endgültige Streichung des § 175 StGB, die wachsende Akzeptanz von Regenbogenfamilien, die Errichtung eines nationalen Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, die Beachtung der Menschenrechte von LSBTI in der deutschen Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit – um nur einige Beispiele zu nennen. Inhaltlich eng verknüpft mit der politischen Arbeit ist der LSVD zudem eine Anlaufstelle für Information, Rat und Tat. Der LSVD leistet Unterstützung und Hilfe bei Problemen, die LSBTI aus Vorurteilen, gesellschaftlicher oder rechtlicher Diskriminierung, menschenfeindlichen Ideologien, Ausgrenzung, Anfeindung und Gewalt erwachsen. Der LSVD will sich aber nicht auf die Arbeit als Reparaturbetrieb für die Beschädigungen beschränken, die Diskriminierung und Ausgrenzung den Menschen zufügen. Als Bürgerrechtsverband ist der LSVD angetreten, die gesellschaftlichen Verhältnisse zu ändern: Wir wollen die Menschenrechte im Alltag verwirklichen, Vielfalt fördern und Respekt schaffen. Alle Menschen - egal welcher sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität – laden wir sehr herzlich ein, diesen Weg mit uns gemeinsam zu gehen.

II. Zehn Eckpunkte für Menschenrechte, Vielfalt und Respekt

1. Die Gleichstellung im Recht weiterentwickeln

Gleiche Rechte sind Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit und Sicherheit – jetzt und in Zukunft.

Gleichstellung im Grundgesetz verankern

Mit dem Grundrechtekatalog hat sich unsere Demokratie souverän selbst rechtsstaatliche Grenzen gesetzt. Die Grundrechte limitieren auch demokratisch ermächtigte Mehrheiten. Sie schützen die Freiheit und das Recht auf Verschiedenheit in Gleichheit. Allerdings blieb 1949 der Katalog der speziellen Diskriminierungsverbote in Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes unvollständig. Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität sind dort nicht erwähnt. Das wirkt sich bis heute negativ auf die Lebenssituation von LSBTI aus. Wer dort nicht genannt wird, läuft Gefahr, in der gesellschaftlichen und politischen Wirklichkeit ignoriert zu werden. So musste das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren immer wieder gegenüber diskriminierendem staatlichen Handeln korrigierend eingreifen, um den Grundrechten von Lesben, Schwulen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen auf Gleichbehandlung und freie Entfaltung der Persönlichkeit Geltung zu verschaffen. Gerade gegenüber politischen Kräften, die Demokratie als Diktatur einer vermeintlichen Mehrheit missverstehen, muss ein inklusives Grundrechteverständnis auch im Verfassungstext besiegelt werden. Fundamentale Normen des Zusammenlebens wie das Diskriminierungsverbot müssen in der Verfassung für alle Menschen transparent sein. In einem erweiterten Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz muss es daher in Zukunft auch heißen: Niemand darf wegen seiner sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden. In einigen Bundesländern gibt es bereits entsprechende Diskriminierungsverbote in der jeweiligen Landesverfassung. Wir fordern die anderen Bundesländer auf, diesem Beispiel zu folgen.

Den rechtlichen Schutz vor Diskriminierung ausbauen

Diskriminierung im Alltag ist noch nicht überwunden. Viele Menschen berichten von Anfeindungen, insbesondere von Benachteiligungen in der Arbeitswelt, aber beispielsweise auch über Ausgrenzung auf dem Mietwohnungsmarkt. Eine demokratische Gesellschaft muss allen Menschen Chancengleichheit und Teilhabegerechtigkeit gewährleisten, nicht nur auf dem Papier, sondern in der realen Lebenswelt. Ein Baustein dazu ist ein effektiver rechtlicher Schutz vor Benachteiligung. 2006 ist es in Zusammenarbeit mit Frauen-, Migranten- und Behindertenorganisationen gelungen, mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ein Bundesgesetz gegen Diskriminierung in der Arbeitswelt und im allgemeinen Wirtschaftsleben durchzusetzen. Damit war ein Anfang gemacht. Das AGG enthält aber zu viele ungerechtfertigte Ausnahmeregelungen und Schlupflöcher.

Der LSVD setzt sich dafür ein, das AGG auszubauen und wirksamer zu gestalten. So muss auch staatliches Handeln umfassend in den Anwendungsbereich des AGG einbezogen werden. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) muss entsprechend in ihren Befugnissen und ihrer finanziellen Ausstattung gestärkt werden, damit sie effektiv Diskriminierungen entgegentreten und vor allem vorbeugen kann. Dazu gehören Öffentlichkeitskampagnen, die das AGG bekannter machen. Diskriminierungsgründe müssen erweitert werden einschließlich der dezidierten Benennung des Diskriminierungsgrundes „geschlechtliche Identität“. Ebenso notwendig ist ein echtes Verbandsklagerecht für Antidiskriminierungsverbände. Menschen werden häufig bezüglich mehrerer Merkmale diskriminiert. Es wird dann von Mehrfachdiskriminierung gesprochen. Dies betrifft zum Beispiel LSBTI, die einer rassistisch diskriminierten Gruppe angehören. Bei der Anwendung des AGG müssen solche Mehrfachdiskriminierungen viel stärker in den Blick genommen werden.

Die Ausnahmeregelungen im Arbeitsrecht für Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen müssen aufgehoben werden. Es ist einer freien Gesellschaft unwürdig, dass das Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Ehe einer lesbischen Krankenhaus-Verwaltungsdirektorin oder einem schwulen Pastoralreferenten den Arbeitsplatz kosten kann, wenn sie bei einem katholischen Träger angestellt sind. Für Beschäftigte der Religionsgemeinschaften und der von ihnen betriebenen Einrichtungen muss außerhalb des engsten Bereichs der Verkündigung das allgemeine Arbeitsrecht einschließlich des Betriebsverfassungsgesetzes Geltung erlangen.

Der Einsatz für die Menschenrechte und gegen Diskriminierung muss spendenrechtlich in der Abgabenordnung ausdrücklich als gemeinnütziger Zweck anerkannt werden. Auftragsvergaben aus Mitteln der öffentlichen Hand und die Förderung von Institutionen müssen daran geknüpft werden, dass Antidiskriminierungsgrundsätze beachtet werden.

Digitalisierung aktiv gestalten, Datenschutz ausbauen

Die Digitalisierung ist ein alle Lebensbereiche erfassender Prozess mit enormem Potenzial. Sie ermöglicht Menschen, weltweit in Austausch zu treten, sich kennenzulernen und Vorurteile abzubauen. Beispielsweise können LSBTI im Internet bereits vor ihrem Coming out von jedem Ort aus Informationen und Rollenvorbilder finden, Aktivistinnen und Aktivisten können ihr Engagement mit einem großen Publikum teilen, und Solidarität auch über Ländergrenzen hinweg wird deutlich vereinfacht.

Digitale Technologien eröffnen neben positiven Entwicklungen auch völlig neue Möglichkeiten, Menschen zu überwachen, zu erforschen und zu manipulieren. Die durch die Digitalisierung und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz getriebenen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen gehören deshalb zuvorderst auf die Tagesordnung aller demokratischen Kräfte.
Viele Menschen mit LSBTI-Hintergrund haben im Deutschland des 20. Jahrhunderts leidvolle Erfahrungen mit dem Missbrauch von Daten machen müssen. So wurden unter anderem sogenannte „Rosa Listen“ erstellt, um schwule Männer zu überwachen und zu verfolgen. Aufgrund dieser kollektiven Erfahrungen und angesichts weiterhin anhaltender Diskriminierungen und der Bedrohung durch verbale und körperliche Gewalt haben das Recht auf Privatsphäre und der Schutz der persönlichen Daten für LSBTI einen ganz besonderen Stellenwert.

Für den LSVD als Bürgerrechtsverband ist es von grundlegender Bedeutung, den digitalen Wandel mitzugestalten, gegen „algorithmische Diskriminierung“ vorzugehen und die informationelle Selbstbestimmung zu stärken. Der LSVD will ein Motor in dieser Debatte sein. Es geht darum, demokratische Strukturen und gesellschaftliche und persönliche Handlungsspielräume zu erhalten und auszubauen. Wir fordern einen sensiblen, für die Öffentlichkeit und Aufsichtsbehörden transparent nachvollziehbaren Umgang mit Daten sowie einen restriktiven Umgang mit Überwachungstechnologien. Diskriminierende Forschung mit digitalen Mitteln lehnen wir ab.

Gerade die Anhäufung von enormen Datensätzen, zudem über Ländergrenzen hinweg, bergen unabsehbare Risiken für Persönlichkeitsrechte und Menschenleben, sie ermöglichen eine gezielte Verfolgung von LSBTI. Datensammelnde staatliche und private Einrichtungen, Plattformen und Unternehmen, wie etwa soziale Netzwerke, müssen von unabhängigen Instanzen kontinuierlich und effektiv kontrolliert werden. Für das Bewegen im Internet müssen höchste Datenschutzstandards gewährleistet sein und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Die anonyme und pseudonyme Nutzung des Netzes muss gesichert bleiben. Anlasslose Massenüberwachungen wie die Vorratsdatenspeicherung lehnen wir ab.

Selbstbestimmung für transgeschlechtliche Menschen durchsetzen

Das Transsexuellengesetz (TSG) von 1980 setzt Menschen, die ihre Vornamen oder die Geschlechtszugehörigkeit verändern wollen, immer noch langwierigen bürokratischen Verfahren aus. Wir streiten für eine menschenrechtsorientierte Reform des Transsexuellenrechts, die die Selbstbestimmung in den Mittelpunkt stellt. Dabei gilt es, das TSG als Sondergesetz aufzuheben und notwendige Regelungen in bestehendes Recht zu integrieren. Leitbild muss die persönliche Freiheit sein und nicht eine überkommene Ordnungsvorstellung über Geschlechtszugehörigkeit. Die tatsächliche Vielfalt der geschlechtlichen Identitäten muss akzeptiert werden. Insbesondere muss künftig die Vornamens- und Personenstandsänderung allein auf Antrag beim Standesamt ermöglicht werden, ohne Gutachten, ärztliche Atteste oder Gerichtsverfahren. Das Offenbarungsverbot hinsichtlich des früheren Vornamens oder Personenstandes muss gestärkt und Verstöße müssen wirksam sanktioniert werden. Es braucht einen gesetzlichen Anspruch auf Neuausstellung (als Original) von Zeugnissen und Arbeitsdokumenten bei Namens- bzw. Personenstandsänderung.

Die Grundrechte intergeschlechtlicher Menschen verwirklichen

Intergeschlechtliche – mit männlichen und weiblichen Geschlechtsmerkmalen geborene – Menschen werden dennoch oft noch in ein Korsett vorgeblicher Eindeutigkeit gezwängt. Intergeschlechtliche Menschen haben ein Recht auf freie Entfaltung und Entwicklung. Dem Grundrecht intergeschlechtlicher Menschen auf körperliche Unversehrtheit ist Geltung zu verschaffen.

Das Personenstandsrecht muss dem Grundrecht auf Selbstbestimmung Rechnung tragen und allen Menschen, die dies wünschen, unbürokratisch positive Alternativen zum Personenstand „männlich“ bzw. „weiblich“ anbieten. Es braucht einen umfassenden rechtlichen Rahmen für Personen, die sich keinem oder einem dritten Geschlecht zugehörig fühlen. Ihnen dürfen aus einer solchen Zuordnung oder Nicht-Zuordnung keine rechtlichen Nachteile entstehen. Wir wissen uns hier einig mit dem Bundesverfassungsgericht, das 2017 mit einer richtungsweisenden Entscheidung das staatliche Beharren auf einem allein binären Grundmuster der Geschlechtszugehörigkeit für verfassungswidrig erklärte.

Das Recht auf Asyl und Schutz gewährleisten

In zahlreichen Ländern dieser Welt droht LSBTI Gefahr für Freiheit, Leib und Leben. Einige fliehen vor Verfolgung und Unterdrückung nach Deutschland. Als Bürgerrechtsverband verteidigt der LSVD mit Nachdruck das Grundrecht auf Asyl und die Schutzrechte, die in der Genfer Flüchtlingskonvention verbrieft sind. Der LSVD steht an der Seite all derer in der Gesellschaft, die sich für eine menschenrechtsorientierte Flüchtlingspolitik, für menschenwürdige Aufnahme, Unterstützung, Integration und gesellschaftliche Teilhabe von Geflüchteten stark machen. Noch immer gibt es beträchtliche Hürden für verfolgte LSBTI, in Deutschland anerkannt zu werden. Damit für LSBTI faire und qualifizierte Asylverfahren tatsächlich gewährleistet sind, muss ihre Situation kultursensibel kompetent berücksichtigt werden. Das ist beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) häufig nicht der Fall. Oft wird die Verfolgungssituation im Herkunftsland vom BAMF verharmlost oder Antragstellende werden vorschnell als unglaubwürdig eingestuft.

Dabei ist es vielen Asylsuchenden zunächst (noch) nicht möglich, offen über ihre sexuelle Orientierung und entsprechende Verfolgung zu berichten, wenn Homosexualität in ihrer Herkunftsgesellschaft tabuisiert ist und es ihre bisherige Überlebensstrategie war, ihre sexuelle Orientierung gegenüber Dritten geheim zu halten. Das Verschweigen wird ihnen dann negativ – als Unglaubwürdigkeit – ausgelegt. Hiergegen bedarf es klarer Richtlinien von Seiten des BAMF, und es muss mehr als bisher in Aus- und Fortbildung und bessere Einarbeitung des Personals investiert werden.

LSBTI müssen bei der Befragung über intime und höchstpersönliche Sachverhalte Auskunft geben. Sie sind besonders schutzbedürftige Flüchtlinge im Sinne der EU-Aufnahmerichtlinie. Für sie muss für die Dauer ihres Asylverfahrens ein Rechtsanspruch auf Sprachmittlung durch unabhängige Dolmetscherinnen und Dolmetscher verankert werden.

Das LSVD wendet sich entschieden dagegen, dass Länder als „sichere Herkunftsstaaten“ eingestuft werden, in denen LSBTI verfolgt werden. Geflüchteten aus diesen Ländern drohen durch eine solche Einstufung beschleunigte Verfahren, fehlende Beratung, eine Verkürzung des Rechtsschutzes und eine Residenzpflicht in gesonderten Aufnahmeeinrichtungen. Kraft Gesetzes wird dann unterstellt, es gebe dort keine Verfolgung. Sicherheit und faire Asylverfahren sind damit gerade für LSBTI-Geflüchtete nicht gewährleistet. Staaten als „sicher“ zu deklarieren, in denen beispielsweise homosexuelle Handlungen strafrechtlich verboten sind, ist verfassungs- und europarechtswidrig. Deutschland konterkariert damit zudem den weltweiten Kampf für Entkriminalisierung von Homosexualität in unverantwortlicher Weise. Hier braucht es einen grundlegenden Politikwechsel.

Es gibt zahlreiche Berichte darüber, dass LSBTI in Aufnahmeeinrichtungen von anderen Flüchtlingen oder aus dem Personal heraus eingeschüchtert, drangsaliert und bedroht werden. Gewaltschutzkonzepte, die den negativen Folgen des beengten Lebens ohne Privatsphäre entgegenwirken, müssen Gruppen mit erhöhtem Diskriminierungsrisiko wie LSBTI besser berücksichtigen. Bei einer Gefährdungslage oder Gewaltvorfällen müssen Schutzräume zur Verfügung stehen und eine zügige Verlegung in Einzelzimmer oder Unterkünfte speziell für LSBTI-Geflüchtete ermöglicht werden. Auch um Gefährdungen vorzubeugen, vor allem aber um soziale Kontakte zu stärken und Integration zu fördern, fordert der LSVD die Aufhebung von Residenzpflichten ebenso wie von Wohnsitzauflagen. Für anerkannte Flüchtlinge muss Freizügigkeit gelten. Es braucht verlässliche öffentliche Förderung von Beratungs- und Begegnungsangeboten für LSBTI-Flüchtlinge, die ihnen helfen, in unserer Gesellschaft anzukommen und sich frei zu entfalten.

2. Gesellschaftliche Akzeptanz stärken – Vielfalt wertschätzen

Das Recht auf Gleichheit und Nichtdiskriminierung muss sich im Alltag verwirklichen. LSBTI haben Anspruch auf Respekt: in der Nachbarschaft, in Schule, Hochschule, Ausbildung und Beruf, im Sportverein, in der Kirchengemeinde.

Gesellschaftliche Sichtbarkeit stärken

LSBTI gibt es überall. Oft sind sie aber nicht sichtbar. Studien zufolge wagt es zum Beispiel nur die Hälfte der Lesben und Schwulen, sich gegenüber ihren Arbeitskolleginnen und -kollegen zu outen. Nicht wenige Bereiche sind offen lebenden Lesben und Schwulen faktisch noch immer versperrt. In Führungspositionen der Wirtschaft sind sie praktisch nicht zu finden, ebenso wenig in manchen Berufssparten. Das betrifft längst nicht nur die Fußballbundesliga. Wir wollen die Sichtbarkeit fördern. Niemand soll und darf zum Outing gezwungen werden. Aber wir wollen ein Klima schaffen, das allen ein offenes Leben möglich macht. Staat und Wirtschaft müssen hier mehr tun. So sollten Ausbildungskampagnen wie beispielsweise durch die Industrie- und Handelskammern LSBTI als eine Zielgruppe sichtbar machen und ausdrücklich adressieren. Das gleiche gilt für Werbekampagnen für den öffentlichen Dienst, zum Beispiel den Polizeidienst.

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat ist zur Durchsetzung von Gleichberechtigung und Beseitigung bestehender Nachteile verpflichtet, sagt das Grundgesetz. Im öffentlichen Leben ebenso wie in der Arbeitswelt ist dieser Programmsatz noch nicht voll verwirklicht. Frauen sind bis heute eine benachteiligte Mehrheit. Lesben sind von dieser Situation besonders betroffen. Viele Lesben haben in der Frauenbewegung erheblich dazu beigetragen, dass Frauen öffentlich stärker wahrgenommen und mehr anerkannt werden, dass Gewalt gegen Frauen als gesellschaftliches Problem definiert wurde, dass Frauen ein selbstbestimmtes Verhältnis zur weiblichen Sexualität entwickelten, und blieben doch als Lesben oft unsichtbar. In der Öffentlichkeit wird das Engagement von Lesben bislang sehr unzureichend wahrgenommen. Der LSVD setzt sich für eine deutlich größere Sichtbarkeit von Lesben ein. Wir stärken lesbische Frauen jeden Alters in ihrem Engagement für eine Politik der Gleichberechtigung und für die Vielfalt ihres selbstbewusst gelebten lesbischen Lebens. 

Anerkennung von Verschiedenheit fördern

Öffentliche Verwaltungen müssen in allen relevanten Bereichen die Belange von LSBTI mitdenken und berücksichtigen. Es ist ein Unding, wenn Kommunen Regenbogenfamilien etwa Familienpässe für öffentliche Einrichtungen vorenthalten oder auf den Internetseiten des Standesamtes nur heterosexuelle Paare angesprochen werden. Staatliche Institutionen müssen mit positivem Beispiel voran- gehen, indem sie LSBTI in Planung, Darstellung und Umsetzung von Strategien und Programmen ausdrücklich einschließen. In ihrem Leitbild sollten sie sich ausdrücklich zur Akzeptanz und Wertschätzung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowohl ihren Beschäftigten gegenüber als auch in ihren Kontakten mit den Bürgerinnen und Bürgern bekennen. Bund, Länder und Kommunen haben die Aufgabe, Diskriminierungen gegenüber LSBTI aktiv zu begegnen und offensiv für Vielfalt einzutreten. Für Selbsthilfe und Beratung müssen die notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden, ebenso wie für Aufklärung und Beratung.

Immer mehr Firmen praktizieren Diversity Management, d.h. eine Unternehmenskultur der Vielfalt. Diversity Management ersetzt gleichstellungsrechtliche Instrumente nicht. Es trägt jedoch zu einem Klima der Angstfreiheit und des offenen Umgangs mit LSBTI im Unternehmen bei. Firmen haben erkannt, dass sich die Arbeitszufriedenheit und damit auch die Produktivität steigert, wenn eine vielfältige Belegschaft am Werk ist, die in ihrer Verschiedenheit wertgeschätzt wird – Menschen aus mehreren Generationen und unterschiedlichen geschlechtlichen Identitäten, aus verschiedenen Kulturen und mit unterschiedlichen sexuellen Orientierungen. Diversity Management ist immer dann authentisch und erfolgreich, wenn es nicht nur die „Schauseite“ einer Organisation bedient, sondern Abteilungs- und Hierarchiestufen übergreifend implementiert wird. Auch die Attraktivität für Kundinnen und Kunden kann durch eine solche Unternehmenskultur gesteigert werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Diversity Management in der deutschen Wirtschaft größere Verbreitung findet, auch bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, auch in deren ausländischen Departments, ebenso in der öffentlichen Verwaltung, bei politischen Institutionen, in der Schule sowie in Wissenschaft und Forschung. 

3. Respekt schaffen in Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Kultur

Aufklärung über die Vielfalt der Orientierungen, Identitäten und Lebensweisen, über die Geschichte von LSBTI, über Diskriminierung und Menschenrechte legt Grundlagen für das demokratische Zusammenleben. Das ist viel Stoff für Schule und Hochschule, für Kultur und Medien.

Respekt und Vielfalt in Schule und Bildungsarbeit vermitteln

Schulen sollten Orte sein, an denen sich alle Schülerinnen und Schüler sicher und wertgeschätzt fühlen. Dies ist jedoch oft nicht der Fall. So sind für LSBTI-Kinder und Jugendliche an vielen Schulen Ausgrenzung und Mobbing ein Problem – mitunter bis zu Gewalt. Ausgrenzung, Einschüchterung und der Zwang, sich zu verleugnen, bedeuten starke psychische Belastungen. Darüber hinaus beeinträchtigen sie den Bildungserfolg und damit den ganzen späteren Lebensweg. Gesellschaftliche Vielfalt gehört zum heutigen Alltag und Schule muss darauf vorbereiten. Das ist originär Bestandteil ihres Bildungsauftrags, damit Kinder und Jugendliche ein positives und akzeptierendes Selbstbild entwickeln und sich gegen Diskriminierungen behaupten können. Gelingen kann dies nur, wenn auch über die Vielfalt sexueller Orientierungen, geschlechtlicher Identitäten und Familienformen sachlich und angemessen informiert wird. Der Schule kommt eine besondere Aufgabe zu, abwertenden Einstellungen zu begegnen und soziale Kompetenz im Umgang mit Andersdenkenden und -fühlenden sowie Respekt zu fördern.

Einige Bundesländer haben eine solche Pädagogik der Vielfalt bereits erfolgreich etabliert. Der LSVD setzt sich dafür ein, dass entsprechende Bildungspläne in allen Bundesländern verankert werden. In Unterrichtsinhalten, Lernmitteln und im Schulalltag wird dann deutlich: LSBTI sind Teil der gesellschaftlichen Vielfalt, sie sind gleichwertig und gleichberechtigt. Alle, die beruflich mit der Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen befasst sind, müssen in der Ausbildung sowie durch verpflichtende Fortbildungsangebote befähigt werden, diese Botschaft zu vermitteln. Es ist Aufgabe der Schulleitungen, den Aspekt Vielfalt in die Kollegien und das schulische Leben insgesamt hineinzutragen. Ob im Deutsch-, Fremdsprachen-, Politik-, Sozialkunde-, Ethik-oder im Geschichtsunterricht: Beispiele und Informationen über die Lebensrealitäten von LSBTI können und müssen fächerübergreifend behandelt und in den Lehrplänen verankert werden. Die Einbeziehung von außerschulischen LSBTI-Bildungsprojekten zeigt gute Erfolge. Sie muss gefördert und in allen Bundesländern verankert werden, denn Dialog und Begegnung bauen nachweisbar Ressentiments ab. 

Wer Respektarbeit zu LSBTI und das Thematisieren aller Familienformen aus der Schule verbannen will, der betreibt ein Programm nicht nur der Ausgrenzung, sondern auch der Verdummung. LSBTI-Kinder und Jugendliche oder Kinder aus Regenbogenfamilien haben einen Anspruch darauf, in ihrer Persönlichkeit in der Schule akzeptiert zu werden und auch ihre Lebenswirklichkeit angemessen wiederzufinden. Ebenso haben alle Schülerinnen und Schüler das Recht, Informationen über verschiedene Liebes- und Lebensformen zu erhalten.

Eine altersgerechte und sensible Sexualaufklärung, die die elterliche Sexualerziehung ergänzt, ist ein weiterer und eigenständiger Aspekt des schulischen Bildungsauftrags. Es muss verbindlich geregelt werden, dass sie grundlegendes Wissen über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt vermittelt. Ziel der Sexualaufklärung sollte die positive Einstellung zur eigenen Körperlichkeit und Sexualität sowie die Entwicklung von Verantwortungsbewusstsein für sich und andere sein. Sie fördert so Selbstbestimmung und trägt nicht nur zur Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten bei, sondern auch zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt.

Diskriminierungsfreie Forschung und Lehre fördern

Es gibt zwar inzwischen vermehrt Forschung über die Lebenssituation von LSBTI in Deutschland, ebenso zu Diskriminierung und LSBTI-Feindlichkeit. Dennoch sind noch viele sozialwissenschaftliche Forschungen heteronormativ angelegt. In ihnen bleiben LSBTI als Teil der Bevölkerung häufig unberücksichtigt. In den Hochschulen, in Forschung und vor allem in der Lehre muss die Lebenssituation von LSBTI endlich angemessen berücksichtigt werden. Das betrifft viele Fakultäten, z.B. Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaften, Geschichtswissenschaft, Theologie, Psychologie, Medizin und insbesondere auch alle Sparten der Pädagogik. Die Vermittlung von Informationen über die Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identität muss ein selbstverständlicher Bestandteil der Studiengänge und Lehrinhalte werden. Die entsprechenden Studienordnungen sind dahingehend zu ändern und zu ergänzen.

Immer noch versuchen manche Forscher und Forscherinnen aus den Bereichen Biologie, Medizin oder Genetik eine „Ursache“ für die Entstehung von Homosexualität oder Transgeschlechtlichkeit zu finden. Es ist absurd, etwas so Komplexes wie die menschliche Liebesfähigkeit oder die geschlechtliche Identität monokausal auf genetisch-biologische Ursachen zurückführen zu wollen. Wir halten solche Ursachenforschung im Ansatz für verfehlt, denn in der Fragestellung schwingt immer ein „Unwerturteil“ mit. Für eine freie, offene Gesellschaft sollte die Existenz von Homo-, Bi- oder Heterosexualität nicht erklärungsbedürftig sein, ebenso wenig die von Trans- oder Intergeschlechtlichkeit. Viel spannender ist die Frage, wie Homophobie und Transfeindlichkeit entstehen und warum sie sich hartnäckig halten. Wir fordern eine umfassende interdisziplinäre Erforschung der Abwehr, Feindlichkeit und Gewalt gegen LSBTI. Die im Alltag ablaufenden Prozesse, die zu Stigmatisierungen führen sowie die Formen struktureller Diskriminierung und ihrer Auswirkung auf die betroffenen Menschen erfordern intensive Untersuchung.

Vielfältige Kultur- und Medienlandschaft sichern

Kulturschaffen hat für LSBTI eine wichtige Funktion bei der Formulierung von Identitäten. Ebenso wichtig ist es für die Vermittlung von LSBTI-Thematiken in die Mehrheitsgesellschaft, sei es in Museen, Film oder Theater. LSBTI-Belange müssen bei der Förderung von Kulturprojekten durch Bund, Länder und Gemeinden angemessen berücksichtigt werden. 

Die Freiheit der Kunst ist ein hohes Gut. Nicht selten musste sie gegen Zensurversuche von Sittenwächtern verteidigt werden, die homosexuelle Themen als unmoralisch, pornografisch und jugendverderblich verteufeln. Kulturschaffende galten und gelten als besonders offen gegenüber LSBTI. Es gibt aber in einzelnen Musikszenen, insbesondere in den Sparten Hip-Hop und Dancehall, Interpreten, die systematisch Hass gegen LSBTI verbreiten und zur Gewalt bis hin zum Mord aufrufen. Damit wird eine Grenze überschritten. Aufrufe zur Gewalt sind nicht mehr von der Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt. Der LSVD macht mobil gegen solche Hassmusik: in erster Linie durch Überzeugungsarbeit gegenüber Veranstaltern, Fans und Musikhandel, durch Protest und Öffentlichkeitsarbeit, notfalls aber auch durch Strafanzeigen und Indizierungsanträge. Wir fordern Musikindustrie, Veranstalter und Kulturpolitik auf, Verantwortung zu zeigen. Hasssänger sollen keine Bühne erhalten. 

In der Medienberichterstattung über LSBTI hat sich vieles zum Besseren gewandelt. Während viele Blätter, Portale und Sender seriös und angemessen berichten, schweigen manche Medien Forderungen von LSBTI aber bis heute überwiegend tot. Andere behandeln LSBTI-Themen überwiegend in reißerischer oder voyeuristischer Aufmachung. Provokativ herabsetzende Aussagen gegen LSBTI bringen heute oft eine Eintrittskarte für Talkshows. Ressentiments dürfen aber nicht salonfähig werden. Gesellschaftspolitisch wollen wir darauf hinwirken, dass in den Medien ausgewogen und selbstverständlich über LSBTI berichtet wird. 

Meinungsfreiheit heißt, vor staatlichen Eingriffen geschützt zu sein. Meinungsfreiheit bedeutet aber nicht, einen Anspruch auf Sendezeit zu haben, um krude Thesen über Homosexualität zu verbreiten und gegen Menschen zu hetzen. Wir wehren uns dagegen, dass Argumentationsmuster, die allein der Diffamierung dienen und die Existenz von LSBTI als Menschen gleicher Würde infrage stellen, als bloße „Debattenbeiträge” verharmlost werden. Angriffe auf die Würde und die Menschenrechte von LSBTI können nicht einfach als Teil eines legitimen Meinungsspektrums bagatellisiert werden. Die Medien sollen und müssen Meinungsvielfalt und gesellschaftliche Debatten abbilden, aber sie stehen auch in einer ethischen Verantwortung, Diskriminierung nicht zu befördern, sondern Ressentiments und Hetze aktiv entgegen zu wirken.

2016 konnte der LSVD erstmals einen Sitz im ZDF-Fernsehrat erringen und ist heute in weiteren Rundfunkräten vertreten. Das ist aber noch nicht flächendeckend der Fall. Die gesellschaftliche Vielfalt muss sich in den Rundfunkräten aller öffentlich-rechtlichen Medien und den entsprechenden Gremien der Landesmedienanstalten abbilden. LSBTI müssen hier überall Sitz und Stimme erhalten.

4. Hass und Hetze entgegentreten

Homophobie und Transfeindlichkeit in Wort und Tat sind das Gegenteil von Respekt. Der Kampf gegen LSBTI-Feindlichkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Alle Institutionen und gesellschaftlichen Gruppen sind aufgerufen, sich daran zu beteiligen. Den LSVD sehen wir in dieser gesellschaftlichen Situation in einer Wächterfunktion. Wer LSBTI öffentlich verächtlich macht, wer hetzt und Hass sät, dem geben wir Kontra.

Wirksamen Nationalen Aktionsplan auflegen

Der LSVD fordert einen wirksamen und auf die Zukunft gerichteten Nationalen Aktionsplan gegen Homophobie und Transfeindlichkeit. Er muss zum Beispiel beinhalten, dass alle Bundesprogramme zur Demokratieförderung und zur Prävention von menschenfeindlichen Ideologien wie Rechtsextremismus oder Islamismus die Bekämpfung von LSBTI-Feindlichkeit und das Empowerment von LSBTI zukünftig als Regelthema ausdrücklich ausweisen. Demokratieförderung und zivilgesellschaftliche Arbeit gegen menschenfeindliche Ideologien muss auf eine solide gesetzliche und finanzielle Grundlage gestellt werden. In vielen Bundesländern werden entsprechende Landesaktionspläne bereits erfolgreich umgesetzt. Wir fordern sie für alle Bundesländer. Hier darf es keine blinden Flecken geben.

Ein weiterer Wirkungskreis ist der Sport. Auch wenn viele Fußball-Vereine auf Profi- und Amateurebene mittlerweile aktiv Homophobie entgegenwirken, kommt es in den Stadien immer wieder zu homophoben Entgleisungen. Dort werden negative Einstellungen geprägt und reproduziert, die weit über den Fußballplatz hinaus wirksam sind. Wir brauchen ein nachhaltiges Programm gegen Homophobie im Sport. In die Ausbildung von Trainerinnen und Trainern sowie von Jugendleiterinnen und Jugendleitern muss die Befähigung, Vielfalt zu fördern sowie Diskriminierungen zu erkennen und ihnen entgegenzutreten, verpflichtend integriert werden. Auch der Homophobie in einzelnen Musikszenen und sich machohaft gebenden Jugendkulturen muss offensiv entgegengetreten werden. Hass ist Hass und keine Kunst.

Wichtig ist die zielgruppenspezifische Ansprache von Bevölkerungsteilen, in denen sich homophobe und transfeindliche Tendenzen verdichten. Viele junge Menschen, die in einem Umfeld sozialer Marginalisierung und kultureller, religiöser und ideologischer Abschottung aufwachsen, werden in Verachtung für LSBTI hineinsozialisiert. Als besonders problematisch erweist sich dabei die Kombination aus patriarchalischen Familienstrukturen, sozialer und kultureller Armut sowie rigider Religiosität. Hier muss eine an Pluralismus und den Menschenrechten orientierte Bildungs- und Gesellschaftspolitik mit attraktiven Gegenangeboten ansetzen. Wir setzen uns dafür ein, dass es eine wesentliche Aufgabe der Jugendarbeit, der Schule sowie der Integrationspolitik wird, Respekt gegenüber LSBTI zu fördern und Vorurteile abzubauen.

Nicht nur Schule, Berufsschule und Hochschule, sondern auch die Träger der Erwachsenenbildung sind aufgefordert, die Themenkomplexe sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität in ihrer Arbeit angemessen zu berücksichtigen. Das gleiche gilt für die interne berufliche Bildung, nicht zuletzt in Institutionen wie der Bundeswehr und der Polizei. Die Bundeszentrale und die Landeszentralen für politische Bildung müssen ihre Bildungsarbeit gegen LSBTI-Feindlichkeit deutlich verstärken.

Hassgewalt bekämpfen

Massivste Ausdrucksform von Homophobie und Transfeindlichkeit ist Hasskriminalität. Hassmotivierte Straftaten zielen nicht nur auf die Menschen als Individuen, sondern zusätzlich auch darauf, ganze Bevölkerungsgruppen einzuschüchtern. Es kann auch heute noch gefährlich sein, im öffentlichen Raum als schwul, lesbisch, trans erkannt oder dafür gehalten zu werden. Allein der Anblick einer Drag Queen, einer Transperson oder eines lesbischen oder schwulen Paares kann Gewalttäter motivieren, brutal zuzuschlagen. Aus solchen Taten spricht Hass. Die Täter sehen sich als Vollstrecker eines von ihnen fantasierten Mehrheitswillens. LSBTI gelten ihnen als minderwertig und vogelfrei.

Wenn vor jedem verliebten Blick, vor einer Umarmung, vor einem Kuss im öffentlichen Raum zuerst die Umgebung gecheckt werden muss, ist das eine erhebliche Einschränkung von Freiheit. Hasskriminalität kann gesundheitliche Folgen für die Betroffenen haben. Die wenigen vorliegenden Untersuchungen zum Thema legen nahe, dass LSBTI ein deutlich höheres Risiko haben, Opfer von gewalttätigen Attacken zu werden als der Bevölkerungsdurchschnitt. Lesben berichten von Anpöbeleien und Bedrohungen, sehr oft verbunden mit sexuellen Belästigungen. LSBTI-Jugendliche sind nicht selten in erschreckendem Ausmaß von Gewalt im Elternhaus oder durch Gleichaltrige bedroht.

In Deutschland bestehen eklatante Forschungslücken im Hinblick auf LSBTI-feindliche Hasskriminalität. Für die Innenministerien in Bund und Ländern ist das offenbar bis heute kein relevantes Thema. Diese Ignoranz muss ein Ende haben. Es müssen Untersuchungen in Auftrag gegeben werden, um empirische Daten über Ausmaß, Erscheinungsformen und Hintergründe sowie belastbare Erkenntnisse über den Umgang von Polizei und Justiz mit diesen Ausprägungen von Hasskriminalität zu erlangen. Erforderlich ist ein Bund-Länder-Programm gegen LSBTI-feindliche Gewalt, das neben kriminologischer Forschung und Rechtstatsachenforschung auch die Entwicklung zielgenauer Konzepte zu Prävention, zur Aus- und Fortbildung von Polizei und Justiz sowie zur ausreichenden Unterstützung von Opferhilfe-Einrichtungen zum Gegenstand hat. Länder und Kommunen müssen die Arbeit von LSBTI-Anti-Gewalt-Projekten angemessen fördern.

In den Bestimmungen zur Hasskriminalität, die 2015 in das Strafgesetzbuch eingeführt wurden, müssen ausdrücklich auch LSBTI-feindliche Motive benannt werden. Denn alle Erfahrung zeigt: Wenn homophobe und transfeindliche Hasskriminalität nicht ausdrücklich im Gesetz benannt ist, werden diese Motive in der Praxis der polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen und damit auch bei der Strafzumessung kaum Beachtung finden.

Nur ein Bruchteil LSBTI-feindlicher Hasskriminalität wird angemessen registriert und klassifiziert. Notwendig ist daher eine Reform der polizeilichen Erfassungssysteme, damit LSBTI-feindliche Hasskriminalität in ihren realen Ausmaßen gesellschaftlich sichtbar wird. Wichtig ist auch, dass nach dem Vorbild von Berlin mögliche homophobe oder transfeindliche Hintergründe von Straftaten gezielt in den Polizeiberichten publik gemacht werden. Viele Betroffene scheuen immer noch den Weg zur Polizei. Die Behörden müssen daher bei der Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt verstärkt mit LSBTI-Organisationen zusammenarbeiten. Innerhalb der Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften sollen dazu Ansprechpersonen bestellt werden, wie dies in einigen Städten erfolgreich praktiziert wird. Zur Vertrauensbildung gehört eine respektvolle Sprache. Es muss endlich Schluss damit sein, dass einige Polizeibehörden bei homophoben Gewalttaten immer noch von Straftaten im „Homosexuellen-Milieu“ sprechen oder das Geschlecht von Trans-Personen falsch benennen.

Kein Klima der Gewalt entstehen lassen

Hasspropaganda schürt ein Klima der Gewalt. Homophobe und transfeindliche Hasstäter und Hasstäterinnen tummeln sich massenhaft im Internet, werden aber nur im absoluten Ausnahmefall ermittelt. Das kann nicht länger hingenommen werden. Als Bürgerrechtsverband sind wir sehr zurückhaltend, in Meinungsfragen nach der Staatsanwaltschaft zu rufen. Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Sie gilt auch für Meinungen, die wir klar ablehnen. Aber niemand darf sich sicher dabei fühlen, wenn er andere menschenverachtend beleidigt, zur Gewalt aufruft und Menschen bedroht. Geltendes Recht muss konsequent gegen strafbare Inhalte im Internet angewandt werden. Wir fordern hierfür mehr staatliches Engagement durch gute Ausstattung von Polizei und Justiz. Auch müssen die Anbieter in die Pflicht genommen werden hinsichtlich zeitnaher Löschung rechtswidriger Inhalte und verbesserter Auskunftspflichten gegenüber den Behörden. Freilich dürfen private Konzerne nicht zu Zensurbehörden werden. Löschungen müssen zeitnah gerichtlich überprüft werden können.

In der Theorie sind auch LSBTI gesetzlich vor Volksverhetzung geschützt. Die Praxis sieht aber anders aus. Im einschlägigen Straftatbestand (§ 130 StGB) werden als mögliche Ziele von Volksverhetzung nur „nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe(n)“ ausdrücklich hervorgehoben, LSBTI aber nicht genannt. Das führt mit dazu, dass es trotz massiver Hetze in diesem Bereich kaum ernsthafte Ermittlungen und nur sehr wenige Verurteilungen wegen Volksverhetzung gibt. Hier ist eine ergänzende Klarstellung im Gesetz erforderlich.

Verantwortung der Religionsgemeinschaften einfordern

Religionsfreiheit ist ein elementares Grundrecht. Das gilt aber genauso für den Gleichheitsgrundsatz. Es gibt keine Hierarchie zwischen diesen beiden Grundrechten. Das Grundrecht auf Religionsfreiheit ist daher kein Freibrief für die Unterdrückung anderer. Niemand darf an seiner Religionsausübung gehindert werden, wenn diese im Rahmen von Recht und Gesetz erfolgt. Aber niemand hat das Recht, seine religiösen Überzeugungen zur allgemeingültigen Norm zu erklären, nach der sich andere richten müssen. Es ist nicht von der Religionsfreiheit gedeckt, LSBTI die Grundrechte abzusprechen. Kein heiliger Text steht über den Rechten, die unser Grundgesetz garantiert. In allen Religionen gibt es liberale und orthodox-konservative Auslegungen. Die Religionsgemeinschaften sind aufgefordert, sich auf das Liebesgebot ihrer Religion zu besinnen und in diesem Licht ihre ablehnende Haltung gegenüber gleichgeschlechtlicher Liebe und der Vielfalt geschlechtlicher Identitäten zu überdenken und weiterzuentwickeln. Das bedeutet, dass sie ihren gesellschaftlichen Beitrag zur Bekämpfung von Diskriminierung und LSBTI-feindlicher Hasskriminalität leisten müssen.

Die Evangelische Kirche in Deutschland und viele ihre Landeskirchen haben sich in den letzten Jahren von früherer Ausgrenzung distanziert und sich nach oft heftigen inneren Debatten für LSBTI geöffnet – in der Gemeinde wie im Pfarrhaus. Die meisten evangelischen Landeskirchen bieten gleichgeschlechtlichen Paaren heute kirchliche Trauungen oder zumindest Partnerschaftssegnungen an.

Weite Teile der Katholischen Kirche, orthodoxe Kirchen, evangelikale Gruppen und die meisten islamischen Organisationen in Deutschland lehnen dagegen gelebte Homosexualität als schwere Sünde ab, auch wenn es dort ebenfalls mutige liberale Stimmen gibt, die unseren Respekt und unsere volle Unterstützung haben.

Insbesondere die Katholische Amtskirche und evangelikale Organisationen haben aber in Deutschland bisher jede rechtliche Verbesserung für LSBTI massiv politisch bekämpft und tun dies auch heute noch. Sie tragen schwere Schuld an vergangener wie fortdauernder Diskriminierung. Es ist unverantwortlich, wenn religiöse Autoritäten zu konkreten Fällen von Diskriminierung und Gewalt gegenüber LSBTI konsequent schweigen oder sie nicht eindeutig verurteilen.

Wir fordern alle Religionsgemeinschaften auf, sich für LSBTI zu öffnen, zum Beispiel schwulen und lesbischen Paaren, die dies wünschen, eine religiöse Trauung anzubieten. Als Arbeitgeber sind Religionsgemeinschaften und die ihnen zugehörigen Einrichtungen aufgerufen, LSBTI ohne jede Vorbehalte oder Auflagen hinsichtlich ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität zu beschäftigen. Dies gilt auch für die Ordination.

5. Familie umfassend denken

Jeder Mensch hat das Recht eine Familie zu gründen. Tausende Kinder wachsen derzeit in Deutschland in Regenbogenfamilien auf, in denen mindestens ein Elternteil sich als lesbisch, schwul, bisexuell, trans- oder intergeschlechtlich versteht. Internationale Studien belegen, dass diese Kinder sich in jeder Hinsicht genauso gut entwickeln wie andere Kinder.

Regenbogenfamilien entstehen auf vielfältige Weise: Kinder werden in gleichgeschlechtlichen Ehen geboren, sind Wunschkinder mehrerer Personen, stammen aus früheren heterosexuellen Beziehungen eines Elternteils oder finden als Adoptiv- oder Pflegekinder ein Zuhause. Eine moderne Familienpolitik muss alle unterstützen, die mit Kindern leben und für sie sorgen.

Das Familienrecht modernisieren

Es gibt die unterschiedlichsten Formen von Familien. Keine Familie darf wegen der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität eines ihrer Mitglieder diskriminiert werden. Deshalb muss auch das Familienrecht realitätstauglich weiterentwickelt werden.

Der größte Teil der Regenbogenfamilien sind Zwei-Mütter-Familien. Auch nach Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gibt es hier noch gesetzlichen Regelungsbedarf: Die Ehefrau der leiblichen Mutter erlangt ihre rechtliche Elternstellung bislang nicht mit der Geburt des Kindes, sondern erst durch das langwierige und oft entwürdigende Verfahren der Stiefkindadoption. Das Abstammungsrecht muss hier analog zur bestehenden Regelung für heterosexuelle Ehepaare ausgestaltet werden: Wenn ein Kind in einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft geboren wird, müssen beide Mütter von Geburt an automatisch gleichberechtigte Eltern ihres Kindes sein können.

Bewusste Familienplanung gehört heute zum Lebensentwurf vieler LSBTI. Mit viel Kreativität und häufig auch gegen Widerstände verwirklichen sie ihren Kinderwunsch. Zunehmend werden auch Familiengründungen geplant und Familienformen gelebt, bei denen mehrere Personen faktisch Verantwortung für die Erziehung und das Wohlergehen der Kinder übernehmen. Auch diese neuen Familienformen mit Mehrelternschaft müssen im Familienrecht angemessen berücksichtigt werden. Es braucht dafür einen verlässlichen rechtlichen Rahmen, der es ermöglicht, dass den jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen entsprechend bis zu vier Menschen einvernehmlich rechtliche Elternteile und/oder Sorgeberechtigte sein können. Sie sollen eine Elternschaftsvereinbarung bereits vor der Zeugung formulieren können. Gerade im Interesse des Kindeswohls muss die Bereitschaft zur Übernahme elterlicher Verantwortung in neuen Familienformen vom Recht besser anerkannt und unterstützt werden. Zu unserer vielfältigen Gesellschaft gehören auch Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern. Sie haben einen Anspruch darauf, vom Recht angemessen wahrgenommen und diskriminierungsfrei behandelt zu werden.

Neben den Zwei-Mütter-Familien und den Mehreltern-Familien gibt es inzwischen auch zunehmend Zwei-Väter-Familien. Schwule Väter leben mit Pflegekindern und können jetzt – seit der Ehe für alle – auch gemeinschaftlich Kinder adoptieren. Auch für die Familiengründung von Zwei-Väter-Familien sind einvernehmliche familienrechtliche Lösungen zu finden, z.B. die Möglichkeit des rechtsverbindlichen Verzichts der leiblichen Mutter auf die Verwandtschaftsbeziehung zum Kind, sofern dieser keine finanziellen Hintergründe hat. Im Interesse des Kindeswohls sind zudem klare rechtliche Regelungen zur Vaterschaft für Kinder erforderlich, die aus ausländischen Leihmutterschaften mit Vätern aus Deutschland hervorgehen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weist hier in die richtige Richtung.

Entscheidungen vorurteilsfrei treffen

Mit der Ehe für alle wurde auch das gemeinschaftliche Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Eheleute ermöglicht. Eine Adoption durch beide Elternteile dient dem Kindeswohl. Natürlich hat niemand den Anspruch auf Adoption eines Kindes, aber alle haben das Recht, dass ihre Eignung vorurteilsfrei geprüft wird.

In Deutschland wachsen mehrere zehntausend Kinder in Pflegefamilien auf. Das kann eine temporäre Lösung sein, ist aber oftmals auch von Dauer. Die „Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter“ hat schon im Mai 1996 empfohlen, bei der Suche nach Pflegefamilien auch gleichgeschlechtliche Paare zu berücksichtigen. Das geschieht heute bei vielen Jugendämtern. Es gibt aber noch immer Behörden, die gleichgeschlechtliche Pflegeeltern ablehnen oder ihnen mit Vorurteilen begegnen. Wir setzen uns daher dafür ein, dass in den gesetzlichen Regelungen zur Vollzeitpflege (§ 44 SGB VIII) ein klarstellender Satz aufgenommen wird, dass als Pflegepersonen und Pflegefamilien auch LSBTI in Betracht kommen.

Familiengründung unterstützen

Assistierte Reproduktion und weitere Leistungen der Fortpflanzungsmedizin müssen allen Menschen unabhängig von Familienstand, sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität offenstehen. Das muss gesetzlich klargestellt werden. Beschränkungen bei der Kostenerstattung in der Gesetzlichen Krankenversicherung und bei der Beihilfe, die lesbische Frauen bei Kinderwunschbehandlungen benachteiligen, müssen aufgehoben werden. Die Privaten Krankenversicherungen sind aufgefordert, eine entsprechende Klarstellung in ihre Tarife aufzunehmen. Der LSVD spricht sich für die altruistische Eizellenspende aus.

Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Alltag entgegenwirken

Jahrzehntelang wurde der besondere Schutz von Ehe und Familie in Artikel 6 des Grundgesetzes ins Feld geführt, um gleichgeschlechtlichen Familien rechtliche Anerkennung zu verweigern. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht 2013 klargestellt, dass es genau andersrum ist: Gleichgeschlechtliche Familien mit Kindern stehen selbstverständlich ebenfalls unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Dieser muss für alle familiären Gemeinschaften gelten, unabhängig von der Lebensform.

Dennoch kommt es im Alltag immer wieder zu Fällen von Ausgrenzung und Ignoranz, wenn zum Beispiel Regenbogenfamilien der Familientarif im Schwimmbad oder im Freizeitpark verweigert oder wenn ihre Familiensituation in Kita oder Schule peinlich tabuisiert wird. Solchen Diskriminierungen muss durch viel mehr Aufklärung präventiv entgegengewirkt werden. Regenbogenfamilien sind Teil der sich ausdifferenzierenden Familienlandschaft. Sie sind nicht exotisch, sondern gehören zur gesellschaftlichen Normalität. Noch immer tragen aber die vorherrschenden Familienbilder in Gesellschaft, Medien, Familienpolitik, Bildung und Wissenschaft der Existenz von Regenbogenfamilien nicht angemessen Rechnung. Das wollen wir ändern. Kinder aus Regenbogenfamilien dürfen nicht in einen Außenseiterstatus gedrängt werden. Sie müssen ihre Familienkonstellation im Lesebuch ebenso wiederfinden können wie im Kinderkanal.

Der LSVD hat Konzepte zur Regenbogenkompetenz entwickelt. Alle Einrichtungen der Familienberatung und -bildung sind aufgefordert, sich dafür fit zu machen, Regenbogenfamilien und solche, die es werden wollen, in ihrer Arbeit kompetent und vorurteilsfrei anzunehmen. Bund und Länder müssen dazu entsprechende Programme fördern.

6. Vielfalt der Generationen und Lebenslagen im Blick haben

Bestimmte Lebensphasen stellen LSBTI vor besondere Herausforderungen: Die Identitätsfindung in der Jugendphase, Coming-out im mittleren und späten Lebensalter und die Auseinandersetzung mit Altern und Alter. Auch bestimmte Lebenslagen erfordern spezifische Antworten. So haben LSBTI mit Migrationsgeschichte oft besondere Probleme zu bewältigen. Menschen mit Behinderungen kämpfen um Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe.

Jugendliche stärken

Viele junge LSBTI melden sich heute selbstbewusst zu Wort und erkämpfen sich ihren Platz in der Gesellschaft. Aber immer noch ist das Coming-out für viele junge Lesben und Schwule ein schwieriger Prozess. Das gilt noch stärker für inter- und transgeschlechtliche Jugendliche, deren Existenz vielfach noch gänzlich ignoriert wird. Erhebungen zufolge haben lesbische und schwule Jugendliche ein über viermal höheres Suizidrisiko als ihre heterosexuellen Altersgenossen. Das zeigt, welchem Druck sich ein Teil der lesbischen und schwulen Jugendlichen immer noch ausgesetzt sieht – von Seiten des Elternhauses, der Familie oder in der Schule oder dem sozialen Umfeld. Auch eine strenge religiöse Erziehung kann zu schweren inneren Konflikten führen. Laut einer Befragung von LSBTI-Jugendlichen aus dem Jahr 2015 haben 82 % aller Teilnehmenden und sogar 96 % der Trans-Befragten Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und/oder geschlechtlichen Identität erlebt. Nicht selten findet Diskriminierung in der Öffentlichkeit statt und zwar an scheinbar ganz „neutralen“ Orten, wie im Nahverkehr, in der Fußgängerzone oder im Freizeitbereich wie Clubs, Bars oder Schwimmbädern. Die Schule, Behörden, der medizinische Bereich, aber auch die eigene Familie werden von Jugendlichen ebenfalls benannt, wenn sie über verletzende Erfahrungen der Ablehnung berichten.

Diskriminierungsfreies Aufwachsen für alle Jugendlichen zu ermöglichen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der vom LSVD geforderte Aktionsplan gegen Homophobie und Transfeindlichkeit muss ein besonderes Augenmerk auf die Situation von Jugendlichen legen. LSBTI-Jugendliche dürfen nicht allein gelassen werden. Junge Menschen im Coming-out müssen durch ausreichende Beratungsangebote Unterstützung erhalten, die sie stärkt und auf den Weg der Persönlichkeitsfindung wertschätzend begleitet. Für inter- und transgeschlechtliche sowie gender-non-konforme Menschen gilt es rechtssichere, verlässliche und akzeptierende Rahmenbedingungen und Programme in Bildungs- und Freizeiteinrichtungen zu schaffen. Es braucht Leitlinien für die Praxis, in denen die korrekte Ansprache, die Berücksichtigung des Identitätsgeschlechts im geschlechtergetrennten Unterricht oder in Freizeiten, neutrale Toiletten und Umkleiden, Schutz und Beratung in der Transition oder im Fall von Diskriminierung und Gewalt geregelt werden.

Jugendhilfe und Jugendarbeit müssen sich dem Problemen Homophobie und Transfeindlichkeit noch viel intensiver stellen, gerade in der Aus- und Fortbildung. LSBTI-Jugendarbeit muss stärker anerkannt und unter Einbeziehung der Jugendlichen weiterentwickelt werden. Das darf nicht nur in Großstädten geschehen. Auch Jugendliche, die außerhalb der Ballungsräume leben, brauchen Zugang zu informierter und vorurteilsfreier Beratung und Unterstützung sowie diskriminierungsfreien Freizeitangeboten. Notwendig sind zielgruppenspezifische Programme. Dies gilt auch für junge LSBTI mit Migrationshintergrund. Auch Internationale Jugendaustauschprogramme sollten Aspekte von LSBTI angemessen berücksichtigen.

Coming-out in jeder Lebensphase unterstützen

Nicht nur für Jugendliche, sondern auch für Erwachsene kann es in jeder Lebensphase zu einer Veränderung der eigenen sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität kommen.
Dies geht häufig mit Konflikten einher, die die betroffene Person erfassen, aber ebenso ihr persönliches bzw. familiales Umfeld. Nicht selten kommt es zu ablehnenden Reaktionen, sei es am Arbeitsplatz oder in der Kirchengemeinde, In der Verwandtschaft oder von Seiten eigener Kinder. Zu typischen Erfahrungen können Anfeindungen, schmerzhafte Brüche und die Gefahr der Isolierung gehören.

In diesen krisenhaften Situationen brauchen LSBTI Unterstützung. Beratungsstellen, die Krisenintervention und Lebens- oder Paarberatung anbieten, müssen über Lebenskrisen im Zusammenhang mit Coming-out und Transition im mittleren und späten Lebensalter informiert bzw. fachlich fortgebildet sein, um diese Menschen angemessen beraten zu können. Beratungsangebote zu diesem Themenbereich müssen ausgebaut und bekannt gemacht, Selbsthilfegruppen und Vernetzung gefördert werden.

Für ein besseres Leben im Alter arbeiten

Das Recht auf ein angstfreies und offenes Leben muss in allen Lebensphasen verwirklicht werden. Nötig sind bessere Rahmenbedingungen, die ein selbstbestimmtes Leben im Alter unterstützen. Einschränkungen von Mobilität und Gesundheit führen zu Verlust von Autonomie und von sozialen Kontakten. Das hat auch für LSBTI massive Auswirkungen. Zudem sind Lesben als Teilgruppe von Frauen angesichts des Gender Pay Gaps (frauendiskriminierendes Lohngefälle) in Erwerbsbiografien und Entlohnung und des daraus resultierenden Gender Pension Gaps (frauendiskriminierende Altersversorgungslücke) stark von Altersarmut bedroht, was die Selbstbestimmungs- und Teilhabemöglichkeiten weiter einschränkt. Frauenpaare sind von Gender Pay Gap und Gender Pension Gap potenziell doppelt betroffen.

Sowohl die Angebote der offenen Altenhilfe als auch die ambulanten und stationären Angebote der Altenpflege sind zumeist noch nicht ausreichend für die besonderen Bedürfnisse und Lebenslagen älterer LSBTI ausgerichtet. Aus Angst vor Vorbehalten sehen sich ältere Menschen oft gezwungen, wichtige und identitätsstiftende Aspekte der Biografie zu verschweigen oder zu verleugnen. Das muss sich ändern. Notwendig sind kultursensible Biografiearbeit sowie Konzepte für die kultursensible Versorgung, Pflege und Begleitung von LSBTI, die gemeinsam mit der Zivilgesellschaft entwickelt und in bestehende institutionelle Systeme eingebettet werden. Informationen über gleichgeschlechtliche Lebensweisen müssen in die Aus- und Weiterbildung sowie in die Organisations- und Personalentwicklung in der Altenarbeit und Altenpflege sowie den Heilberufen verpflichtend integriert werden.

Wissenschaft, Wohlfahrtsverbände, Verwaltung und Politik sind aufgefordert anzuerkennen, das ältere und alte Menschen verschiedene sexuelle Orientierungen, geschlechtliche Identitäten, Biografien und Lebensweisen haben. Wir wollen eine angemessene Berücksichtigung der Interessen und Bedürfnisse von älteren LSBTI in allen Bereichen der Seniorinnen- und Seniorenpolitik sowie der Altenhilfe. Das gilt für die Demografiestrategie der Bundesregierung, für die Förderung von Modellprojekten zu selbstbestimmtem und gemeinschaftlichem Wohnen, die Förderung des intergenerativen Dialogs und in der Quartiersarbeit im Rahmen des Programms „Anlaufstellen für ältere Menschen“.

Wir stehen für eine intergenerative Politik und wollen den Dialog zwischen Älteren und Jüngeren fördern. Es geht um Begegnung, Kommunikationsangebote und darum, Altersdiskriminierung entgegenzuwirken.

Integration und Teilhabe fördern

In Deutschland leben viele Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. Oft wird nicht wahrgenommen, dass darunter selbstverständlich auch viele LSBTI sind. Sie erfahren häufig mehrfache Diskriminierung. Innerhalb der deutschen Mehrheitsgesellschaft erleben viele ungleiche Chancen und Rassismus, nicht selten auch in der LSBTI-Community. Der LSVD tritt Rassismus und Ausgrenzung kompromisslos entgegen.

In einigen Migrationscommunities wurden Menschen vom gesellschaftlichen Wandel in Bezug auf LSBTI weniger berührt als in anderen Teilen der Gesellschaft, insbesondere dann, wenn patriarchalische Familienstrukturen und rigide Religiosität tradiert werden. Es wurde lange auch keine gezielte Ansprache entwickelt, um Migrantinnen und Migranten am gesellschaftlichen Prozess der Enttabuisierung von Homosexualität teilhaben zu lassen und sie dabei mitzunehmen. Das muss sich deutlich ändern. Hierzu sind gezielte Aufklärungsmaßnahmen notwendig. Sämtliche Programme zur Integration sind auch darauf auszurichten, dass sie Demokratie, Vielfalt und individuelle Freiheitsrechte stärken.

Immer wieder versuchen rechtspopulistische Kräfte, Probleme wie Homophobie und Transfeindlichkeit zu instrumentalisieren, um gegen Geflüchtete oder Muslime zu hetzen. Der LSVD verwahrt sich entschieden gegen eine solche Instrumentalisierung. Rechtspopulisten wollen überhaupt nicht die Probleme lösen, sondern nur die Gesellschaft spalten. Denn gleichzeitig agieren sie selbst extrem homophob und transfeindlich, indem sie allerorten eine Pädagogik der Vielfalt diffamierend angreifen und die rechtliche Gleichstellung von LSBTI bekämpfen.

Der LSVD führt den Dialog mit Migrantenorganisationen und beteiligt sich an Bündnissen gegen Rassismus. Jede Migrationscommunity hat auch LSBTI in ihren Reihen und sollte sich schon aus Verantwortung ihnen gegenüber dem Thema stellen. Notwendig sind Informations- und Beratungsangebote, insbesondere in der Eltern-, Familien- und Jugendarbeit. Die Selbstorganisationen von LSBTI mit Migrationsgeschichte müssen angemessen öffentlich gefördert werden.

Viele Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, kommen aus Ländern, in denen sich demokratische Traditionen kaum entfalten konnten, in denen gleichgeschlechtliche Beziehungen strafrechtlich verboten sind und LSBTI staatlich und gesellschaftlich massiv verfolgt werden. Auch wenn die Menschen vor Unterdrückung, vor undemokratischen Zuständen oder Krieg in ihrer Heimat flüchten, haben viele von ihnen gesellschaftliche Prägungen ihrer Herkunftsländer mit im kulturellen Gepäck, z.B. hinsichtlich Geschlechterrollen oder Einstellungen zu unterschiedlichen sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten. Das schmälert nicht ihren Anspruch auf menschenwürdige Aufnahme und ihr Recht, Asyl zu beantragen und bei Vorliegen der Voraussetzungen Schutz zu erhalten. Es bedeutet aber, dass es eine Politik des Hinsehens und gezielte, auch mehrsprachige Integrationsangebote geben muss. Sämtliche Programme zur Integration sowie Materialien zum Spracherwerb sind auch darauf auszurichten, dass sie für Demokratie, Vielfalt und individuelle Freiheitsrechte einschließlich des Respekts für LSBTI werben. Die Rechte von LSBTI müssen Regelthema in Integrations- und Sprachkursen werden und verpflichtend angemessenen Raum erhalten. Das stärkt auch LSBTI unter den Geflüchteten dabei, sich in unserer Gesellschaft zu entfalten.

Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen durchsetzen

Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf Gleichberechtigung und volle gesellschaftliche Teilhabe. Mit dem 2009 in Kraft getretenen UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist dafür eine wichtige menschenrechtliche Grundlage geschaffen. Auch für LSBTI mit Behinderungen muss diese UN-Konvention volle Geltung im Alltag erlangen. Sie haben Anspruch auf Achtung ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität sowie das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und die frei gewählte Lebensweise. Voller Diskriminierungsschutz muss in allen Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gelten. Für LSBTI mit Behinderungen ist es daher wichtig, dass beides für sie ermöglicht wird: die Chance, in den eigenen vier Wänden oder in anderen selbstbestimmten Wohnformen wohnen können und dafür im Bedarfsfall ausreichende Unterstützung erhalten, aber ebenso die Gewissheit, in Einrichtungen der Behindertenhilfe offen und diskriminierungsfrei leben zu können. Träger und Verbände müssen entsprechend sensibilisiert werden und Fachkräfte dafür geschult sein.

Der LSVD setzt sich für die volle gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung in den LSBTI-Lebenswelten ein. Das Ziel ist die Schaffung von Barrierefreiheit in allen Bereichen des Lebens. Barrierefrei sind gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Hier ist in der Community noch eine Menge zu tun – bei vielen Einrichtungen, bei Veranstaltungen, bei Webangeboten.

7. Eine aufgeklärte und solidarische Gesundheitspolitik durchsetzen

Jeder Mensch hat das Recht auf den bestmöglichen Gesundheitszustand, heißt es in der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Eine aufgeklärte und solidarische Gesundheitspolitik muss die Belange von LSBTI berücksichtigen sowie Diskriminierungen entgegentreten.

Gesundheit fördern durch Abbau von Vorurteilen

Medizin und Psychiatrie haben Homosexualität in der Vergangenheit als Krankheit eingestuft. Diese Denkmuster aus dem 19. Jahrhundert sind bis heute in Teilen der Gesellschaft virulent. Die WHO hat 1992 mit der Streichung der Homosexualität aus dem internationalen Krankheitenregister ein starkes Zeichen gesetzt. Für Trans- und Intergeschlechtlichkeit braucht es endlich auch ein entsprechendes Signal.

Die historische und bis in die Gegenwart anhaltende Stigmatisierung und Pathologisierung von LSBTI fügen Menschen schweren Schaden zu. Wir fordern Psychiatrie und Medizin sowie alle im Gesundheitswesen tätigen Menschen, Organisationen und Institutionen auf, LSBTI vorurteilsfrei gegenüberzutreten. Falls Menschen im Gesundheitsbereich negative Reaktionen befürchten müssen, wenn sie ihre geschlechtliche Identität, ihre sexuelle Orientierung, ihre Lebensweise und sexuelle Praxis ansprechen, dann beeinträchtigt dies die gesundheitliche Versorgung. Die Ärzteschaft wird aufgefordert, ihre Beratungskompetenz für LSBTI-Patientinnen und Patienten durch Fortbildung zu verbessern. In der Aus- und Fortbildung im Gesundheitswesen sind generell Themenbereiche wie gleichgeschlechtliche Lebensweisen, Trans- und Intergeschlechtlichkeit sowie die Auswirkungen von Homophobie und Transfeindlichkeit stärker zu berücksichtigen. Diskriminierung kann krank machen. Wir fordern die Erstellung eines gruppenspezifischen Berichts zur gesundheitlichen Lage von LSBTI in Deutschland durch das Bundesgesundheitsministerium, um aus den Erkenntnissen konkrete Handlungsempfehlungen für zielgruppensensible Gesundheitsförderung zu gewinnen. Wir fordern Studien über das Gesundheitsverhalten und die Gesundheitsversorgung von LSBTI.

Trans- und intergeschlechtlichen Menschen Selbstbestimmung ermöglichen

Intergeschlechtliche Menschen haben das Gesundheitswesen bisher oft als Ort der Gewalt erlebt. Ärztinnen und Ärzte in Deutschland unternehmen bis heute noch unnötige Genitaloperationen an Kindern. Statt die Annahme natürlicher Zweigeschlechtlichkeit zu hinterfragen, werden Menschen „passend“ gemacht. Diese Operationen sind keine Heileingriffe, sondern verletzen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde von intergeschlechtlichen Menschen und verstoßen gegen die UN-Kinderrechtskonvention sowie das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Nicht lebensnotwendige medizinische Behandlungen von intergeschlechtlichen Menschen ohne ihre vorherige freie und vollständig informierte Einwilligung müssen verboten werden. Begleitend sind umfassende und vorurteilsfreie Informationen für Eltern intergeschlechtlicher Kinder notwendig. Das Thema Intergeschlechtlichkeit muss in die Ausbildung medizinischer und sozialer Berufe Eingang finden.

Transpersonen wird eine bestmögliche physische und seelische Gesundheit oftmals unmöglich gemacht. Die (Psycho-)Pathologisierung von Transidentitäten und Zwangsbegutachtungen gehören abgeschafft. Transgeschlechtliche Menschen müssen das Recht haben, über ihren Körper selbst zu bestimmen. Hinsichtlich Anwendung und Verfügbarkeit medizinischer Hilfen darf kein Druck auf sie ausgeübt werden. Umgekehrt aber müssen sämtliche geeigneten medizinischen Maßnahmen allen transgeschlechtlichen Menschen zur Verfügung stehen, die diese benötigen. Die Leistungspflicht gesetzlicher Krankenkassen zu bedarfsgerechten geschlechtsangleichenden Maßnahmen muss gewährleistet sein. Die oft langwierigen Verfahren bei den Krankenkassen zur Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Maßnahmen und Operationen müssen durch im Dialog mit der Zivilgesellschaft entwickelte Richtlinien vereinfacht, beschleunigt und vereinheitlicht werden.

Pathologisierung aufarbeiten und überwinden

Die Aufarbeitung der Pathologisierungsgeschichte von Homosexualität, Inter- und Transgeschlechtlichkeit muss vorangetrieben werden, ebenso die gesellschaftliche Rehabilitierung der Opfer von (Psycho-)Pathologisierung und medizinischer Gewalt. Für Menschen, die menschenrechtswidrigen Zwangsbehandlungen unterworfen wurden, fordern wir finanzielle Entschädigung und angemessene gesundheitliche Versorgung.

In den psychotherapeutischen Berufen darf es weder bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten noch bei der Zulassung und Ausbildung von Bewerberinnen und Bewerbern eine Benachteiligung von LSBTI geben. Wir fordern die psychotherapeutischen Berufsverbände auf, ihre Geschichte im Blick auf die Diskriminierung von Patientinnen und Patienten sowie den Ausschluss nichtheterosexueller Bewerber und Bewerberinnen kritisch aufzuarbeiten und in ihrem Leitbild ein Bekenntnis zur diskriminierungsfreien Haltung gegenüber LSBTI zu verankern.

„Umpolung“ ächten

Versuche zur eugenischen oder hormonellen pränatalen Manipulation zur „Prävention“ von Homosexualität sind mit den ethischen Grundsätzen ärztlichen Handelns nicht vereinbar, ebenso Heterosexualisierungstherapien. Insbesondere in religiös-fundamentalistischen Zusammenhängen werden sogenannte „Konversions“- oder „Reparativ“-Therapien angeboten, die auf eine Änderung von gleichgeschlechtlichem Sexualverhalten sowie der lesbischen, schwulen oder transgeschlechtlichen Identität abzielen. Die Bundesregierung, die Landesregierungen und alle zuständigen Behörden müssen öffentlich vor solchen, die psychische Gesundheit gefährdenden Pseudo-Therapien warnen und dafür Sorge tragen, dass Menschen nicht in solche „Behandlungen“ gedrängt werden. Es darf keinerlei öffentliche Förderung für Institutionen geben, die solche „Behandlungen“ anbieten. Zum Schutz von jungen Menschen müssen Umpolungs- und Konversionstherapien an Minderjährigen gesetzlich verboten werden.

HIV-Prävention stärken und modernisieren

Viele Menschen sind Opfer von AIDS geworden. Auch heute leiden weltweit Millionen an der Immunschwächekrankheit, an mangelnder gesundheitlicher Versorgung, an Ausgrenzung und Verelendung. Vorurteile, religiöse Dogmen und nationalistische Ideologien behindern vielerorts wirksame Prävention. Die Bundesrepublik ist aufgefordert, sich auf sämtlichen Ebenen für den Kampf gegen AIDS und für die Menschenrechte der Betroffenen mit aller Kraft zu engagieren.

In Deutschland können inzwischen die meisten Menschen mit einer HIV-Infektion dank der medizinischen Fortschritte und Versorgung ein selbstbestimmtes Leben führen. Sie sollten auch ein angst- und diskriminierungsfreies Leben führen können. Selbstbewusst, offen und ohne Angst vor Ausgrenzung leben zu können, ist eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Prävention und Therapie.

Gerade die HIV-Prävention bei schwulen Männern hat große Erfolge gebracht. Präventionsbotschaften und Vermittlungsmethoden müssen ständig auf die veränderte Wahrnehmung von HIV und AIDS überprüft und aktualisiert werden. Die Prävention muss die ganze Vielfalt der Beziehungs- und Lebensformen und sexuellen Begegnungen im Auge haben. Sie muss passgenaue und realistische Wege für verantwortliches Verhalten aufzeigen. Als Safer Sex gelten neben der Verwendung von Kondomen auch die HIV-Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP) sowie Schutz durch Therapie. PrEP kann bei dauerhafter oder anlassbezogener Anwendung vor Risikosituationen eine HIV-Infektion verhindern. Wir fordern den kostengünstigen Zugang und die Kostenübernahme durch die Solidargemeinschaft. Der LSVD setzt sich für eine Verstärkung und bessere finanzielle Ausstattung der Präventionsarbeit im Bereich von HIV, anderen sexuell übertragbaren Krankheiten und Hepatitis ein. Mittel, die heute in der Prävention gespart werden, müssen morgen, um ein Vielfaches erhöht, für die Patientenversorgung ausgegeben werden. Das gilt auch hinsichtlich PrEP. Private und gesetzliche Krankenkassen sollten in der Finanzierung der HIV-Prävention engagiert mitwirken. Auch die Pharmaindustrie muss sich hier engagieren.

Statt Sexualität zu tabuisieren muss zielgruppengerecht über Übertragungswege und Safer Sex aufgeklärt werden. Jugendschutz darf nicht gegen Prävention ausgespielt werden. Schließlich geht es nicht zuletzt um Jugendliche, die für die Prävention gewonnen werden sollen. Nur diejenigen, die sich über die Risiken beim Sex im Klaren sind, können für sich und ihre Partner Verantwortung übernehmen.

HIV-Prävention heißt auch, Menschen in ihrem Selbstbewusstsein zu stärken, ihre sozialen Aktivitäten zu fördern, ihre rechtliche und gesellschaftliche Gleichberechtigung durchzusetzen. Je selbstbewusster Menschen zu ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität stehen können und je besser sie in Netzwerke integriert sind, desto reflektierter setzen sie sich mit den Präventionsanforderungen auseinander.

Immer noch werden schwule Männer bzw. Männer, die Sex mit Männern haben, in Deutschland beim Zugang zum Blutspenden sachwidrig diskriminiert. Sicherheit lässt sich aber viel besser ohne Diskriminierung gewährleisten. Wir fordern, dass auf das konkrete Verhalten abgestellt wird und nicht auf Gruppenzugehörigkeiten.

Die soziale Situation von Menschen mit HIV und AIDS verbessern

Menschen mit HIV, in besonderem Maße aber an AIDS erkrankte Menschen, haben aufgrund der verbesserten Therapien heute eine deutlich gestiegene Lebenserwartung. Das muss sich auch im Versicherungswesen und im Bereich der Alterssicherung widerspiegeln. Hier stehen HIV-positive Menschen vor dem Problem, dass es ihnen nicht möglich ist, neben der staatlichen Alterssicherung oder der für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konzipierten Riester-Rente eine private Alterssicherung zu erreichen, da private Versicherungen den Abschluss von Verträgen mit HIV-positiven Menschen ablehnen. Die Erwerbsunfähigkeitsrenten sind aber an die gleiche Entwicklungsformel wie Altersrenten gebunden. Damit wird eine Abwärtsspirale in die Verarmung im Alter eingeleitet. Der LSVD fordert eine Sozialpolitik, die den besonderen Lebensumständen der Menschen mit HIV und AIDS gerecht wird und ihnen ausreichende Renten im Alter ermöglicht.

Auch die Sozialhilfe und das ALG II decken den spezifischen Bedarf nur unzureichend ab. Hier setzen wir uns für die Anerkennung anderer Mehrbedarfe ein, um flexibel auf die gesundheitliche Situation von Menschen mit HIV und AIDS reagieren zu können. Auch bei den Kostenträgern von Rehabilitationsleistungen ist angesichts der stark verlängerten Lebenserwartung von Menschen mit HIV/AIDS ein Umdenken erforderlich.

8. Verantwortung für die Vergangenheit wahrnehmen

In Deutschland entstand Ende des 19. Jahrhunderts die erste organisierte homosexuelle Bürgerrechtsbewegung der Welt, die auch hinsichtlich Trans- und Intergeschlechtlichkeit Pionierarbeit leistete. Auch entwickelte sich in den 1920er-Jahren eine blühende urbane Lesbenkultur, die in Europa einmalig war. Der Zivilisationsbruch ab 1933 konnte krasser nicht sein. Im nationalsozialistischen Deutschland fand eine Homosexuellenverfolgung ohne gleichen in der Geschichte statt, die zudem lange nachwirkte. Nach dem Ende der NS-Diktatur dauerte es viele Jahrzehnte, bis im demokratischen Staat LSBTI als Grundrechtsträger wahrgenommen und anerkannt wurden.

Die Erinnerung an das NS-Unrecht wachhalten – Lehren für heute ziehen

Lange Zeit blieben die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus aus der Gedenkkultur ausgeschlossen. Sie wurden in der Bundesrepublik nicht als Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes anerkannt. Auch in der DDR blieb ihnen Anerkennung versagt. Dabei haben die Nationalsozialisten die Lebenswelten von Schwulen und Lesben zerschlagen. Sie wurden aus Alltag und Kultur verbannt. Zehntausende schwuler Männer wurden nach § 175 Reichstrafgesetzbuch wegen „widernatürlicher Unzucht“ zu Gefängnis oder Zuchthaus verurteilt, mehrere Tausend Schwule wegen ihrer Homosexualität in Konzentrationslager verschleppt. Die meisten überlebten die Lager nicht. Auch lesbische Frauen wurden in Konzentrationslagern inhaftiert, gefoltert, missbraucht und ermordet.

Nach langen Anstrengungen haben wir durchgesetzt, dass die Bundesrepublik Deutschland 2008 in Berlin ein nationales Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen errichtete. Dieses Denkmal ist kein Schlussstein, sondern ein Ansporn, dass Forschung und Erinnerungsarbeit auf allen Ebenen weitergehen und die nationalsozialistische Verfolgungs- und Unterdrückungspolitik in ihrer Gesamtheit im Blick haben müssen.

Unterdrückung und Verfolgung nach 1945 aufarbeiten

Die Geschichte der Unterdrückung und Verfolgung in der Bundesrepublik und der DDR muss stärker in das öffentliche Bewusstsein gerückt werden. Schwule und Lesben blieben auch nach 1945 gesellschaftlich geächtet. Das Grundrecht auf Versammlungs- und Koalitionsfreiheit wurde ihnen in der frühen Bundesrepublik ebenso wenig zugestanden wie das Recht auf freie Meinungsäußerung. Schwul-lesbische Publikationen fielen Zensur und Verboten zum Opfer. Auch nach Ende des Nationalsozialismus hat staatliche Unterdrückungspolitik weitere Generationen um ihr Lebensglück betrogen.

Der 1935 verschärfte § 175 StGB blieb in der Bundesrepublik bis 1969 unverändert in der Nazi-Fassung in Kraft. Zehntausende Männer wurden im demokratischen Staat aufgrund von NS-Gesetzgebung Opfer von Strafverfolgung. Endgültig gestrichen wurde § 175 erst 1994. Auch die DDR hatte Homosexualität unter Erwachsenen bis 1968 nicht vollständig entkriminalisiert und bis 1989 galten ähnlich wie in der Bundesrepublik unterschiedliche strafrechtliche Schutzaltersgrenzen für Homo- und Heterosexualität. Unabhängige Organisationsbemühungen von Schwulen und Lesben wurden vom Ministerium für Staatssicherheit als staatsfeindlich eingestuft, bespitzelt, behindert und mit „Zersetzungsmaßnahmen“ überzogen.

2017 konnte endlich die Aufhebung der meisten nach 1945 erfolgten Verurteilungen wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen erkämpft werden. Dieses Rehabilitierungsgesetz ist ein bedeutsamer historischer Schritt und zeigt die Fähigkeit des Rechtsstaats zur Selbstkorrektur. Allerdings müssen noch Lücken im Gesetz geschlossen werden. Denn es gibt eine Einschränkung bei der Aufhebung der Urteile, die neue Ungerechtigkeiten schafft. Das Rehabilitierungsgesetz führt rückwirkend erneut unterschiedliche Schutzaltersgrenzen zwischen Homo- und Heterosexualität ein. Man lässt also im Rehabilitierungsrecht einen Teil des § 175 StGB wiederauferstehen. Das muss umgehend korrigiert werden. Zudem sind die Entschädigungsregelungen unzureichend und müssen dringend nachbessert werden. Schon die strafrechtliche Ermittlung nach § 175 StGB bewirkte gesellschaftliche Ächtung, bedeutete oft den Verlust des Arbeitsplatzes und der gesamten beruflichen Karriere. Das muss ausgeglichen werden.

Unrecht anerkennen und Entschädigung leisten

Über den Bereich der Strafverfolgung hinaus gilt es weiteres Unrecht aufzuarbeiten, das durch historische Untersuchungen nach und nach ans Licht kommt. Dazu zählen zum Beispiel Fälle, bei denen lesbischen Müttern wegen ihrer Homosexualität das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen wurde. Neue Forschungsergebnisse machen deutlich, dass die drohende Kindeswegnahme viele Frauen daran hinderte, ihren Wunsch nach einem lesbischen Leben zu verwirklichen, da sie für das Verlassen der Ehe mit dem Verlust der Kinder bestraft worden wären.

Bedrückend ist auch das vielen Jugendlichen zugefügte Unrecht, die wegen ihrer sexuellen Orientierung, ihrer geschlechtlichen Identität oder ihres Geschlechtsausdrucks in Heime, Psychiatrien und ähnliche Einrichtungen eingewiesen wurden.

Hier müssen auch die Eingriffe an intergeschlechtlichen Menschen benannt werden, die im Säuglings-, Kindes- oder Jugendalter ohne die vorherige, freie und vollständig informierte Einwilligung medizinischen Zwangsbehandlungen, insbesondere Sterilisierungen, unterzogen wurden. Wir fordern für sie Entschädigung und angemessene gesundheitliche Versorgung.

Bis das Bundesverfassungsgericht die entsprechende Bestimmung des Transsexuellengesetzes für verfassungswidrig erklärte, mussten sich Trans-Personen einem die äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff unterziehen und sich sterilisieren lassen, um personenstandsrechtlich im empfundenen und gelebten Geschlecht Anerkennung zu finden und eine Ehe bzw. eingetragene Partnerschaft eingehen zu können. Auch diese vom Gesetz erzwungenen Zumutungen müssen anerkannt und die Opfer entschädigt werden.

Engagement würdigen und Verantwortung benennen

Die historische und politische Aufarbeitung ist wichtig für die Würdigung der Opfer. Ebenfalls bedeutsam ist, das Wirken der Vorkämpferinnen und Vorkämpfer für die Menschenrechte von LSBTI zu erforschen und die Erinnerung an sie wach zu halten: an exponierte Aktivistinnen und Aktivisten aber ebenso an alle, die ihr alltägliches Leben als LSBTI mit aufrechtem Gang meisterten. Auch die vielen Straight Allies sind zu würdigen, ohne die keine Mehrheiten gewonnen werden könnten: Menschen, die sich für Gerechtigkeit für LSBTI einsetzen, ohne selbst „betroffen“ zu sein. Das Leben all dieser mutigen Menschen ist eine Kraftquelle für die heutigen Auseinandersetzungen mit Hass und Hetze, mit Vorurteilen und demokratiefeindlichen Ideologien. Wir fordern die Benennung von Straßen und Plätzen nach ihnen.

Auch die Täter und Täterinnen sind in den Blick zu nehmen. Verfolgung und Unterdrückung fielen nicht vom Himmel. Es waren konkrete Menschen, die in Parteien, Kirchen, Behörden, Fürsorge, Medizin und Justiz Verantwortung dafür trugen, dass die menschenrechtswidrige Strafverfolgung und Ungleichbehandlung Homosexueller jahrzehntelang fortbestand, dass LSBTI medizinisch zwangsbehandelt oder Jugendliche wegen angeblicher „sittlicher Verwahrlosung“ in Heime gesperrt und gequält wurden.

Der Verweis auf den „Zeitgeist“ allein ist keine ausreichende Erklärung, denn es gab immer auch Stimmen, die für die Rechte von LSBTI eintraten. Diese Stimmen wurden aber ignoriert, lächerlich gemacht und ausgegrenzt. Alle Institutionen, die Unrecht an LSBTI begangen, befürwortet oder ignoriert haben, sind aufgefordert, sich ihrer Vergangenheit zu stellen und ihre Verantwortung zu benennen.

9. Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt in Europa befördern

Die Mitgliedschaft in der Europäischen Union hat in vielen Ländern die Lebenssituation von LSBTI erheblich verbessert. Die EU hat starke Impulse gesetzt für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung. Auch in Deutschland wäre es ohne die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU nicht gelungen, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz durchzusetzen. Die EU-Grundrechtecharta enthält ein Verbot der Diskriminierung wegen der „sexuellen Ausrichtung“. Das Europäische Parlament hat vielfach deutlich gegen Homophobie, gegen Transfeindlichkeit und für gleiche Rechte in Europa Position bezogen. Zusammen mit unseren Partnerorganisationen setzen wir uns in Straßburg und Brüssel dafür ein, dass diese politische Grundhaltung in allen europäischen Institutionen engagiert und kontinuierlich zum Tragen kommt.

Die Grundrechtecharta mit Leben füllen

Trotz vieler Fortschritte sind in vielen EU-Staaten gleiche Rechte für LSBTI noch nicht durchgesetzt. In einigen Mitgliedsstaaten gibt es immer wieder Rückschläge und massive Anfeindungen, die von Teilen der Politik befördert oder zugelassen werden. Hiergegen müssen die Europäischen Institutionen stärker vorgehen. Das von der EU formulierte Ziel, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu schaffen, muss für alle Menschen und Gruppen Wirklichkeit werden. Dazu gehören auch die europaweite gegenseitige Anerkennung von Eingetragenen Partnerschaften und gleichgeschlechtlichen Ehen und ebenso die gegenseitige Anerkennung von Geburtsurkunden, Adoptions- und Pflegekindvereinbarungen oder anderen Dokumenten, die den Familienstatus betreffen. Regenbogenfamilien müssen Ländergrenzen überschreiten können, ohne ihre bisher gewährten Rechte, die ihre Familienkonstellation betreffen, zu verlieren. Notwendig sind nachhaltige Programme gegen Homophobie, Transfeindlichkeit und gegen jede Form von Diskriminierung. Auch die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte muss dafür weiter gestärkt werden. Ebenso muss die EU in ihrer Außen-, Handels- und internationalen Menschenrechtspolitik die Rolle als Garantin der Grundrechte und Grundfreiheiten einnehmen.

EU-Kommission, der Europäische Rat und das Europäische Parlament sind aufgefordert, die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU auszubauen und zu harmonisieren, damit für alle Diskriminierungsgründe ein gleicher rechtlicher Schutz besteht. Dabei muss für die Diskriminierungsgründe Behinderung, Religion oder Weltanschauung, Alter, sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität ein gleiches Schutzniveau erreicht werden, wie es in Bezug auf Benachteiligungen aufgrund der ethnischen Herkunft und des Geschlechts schon besteht. Leider gehört die deutsche Bundesregierung seit Langem zu den Hauptblockierern einer Gleichbehandlung im EU-Antidiskriminierungsrecht. Das geht insbesondere zu Lasten der Rechte von LSBTI, die in einer Reihe von EU-Mitgliedsstaaten noch erheblichen Diskriminierungen ausgesetzt sind. Diese unverantwortliche Blockade muss ein Ende haben. Der LSVD setzt sich dafür ein, dass Deutschland im Europäischen Rat die Durchsetzung gleicher Rechte, die Schaffung eines wirksamen Diskriminierungsschutzes sowie den nachhaltigen Kampf gegen Homophobie und Transfeindlichkeit aktiv befördert. Die EU-Förderung von gemeinsamen Projekten in Grenzregionen muss die Themen Vielfalt und Antidiskriminierung mit einschließen.

Den Europarat gegen Diskriminierung mobilisieren

Europa ist größer als die EU. Mit 47 Mitgliedsstaaten greift der Europarat über die Europäische Union hinaus. Mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) hat der Europarat wichtige Instrumente geschaffen, Grundrechte wie den Schutz des Privatlebens und die Meinungs- oder Versammlungsfreiheit durchzusetzen. Diese Grundrechte sind für LSBTI aber in der Realität einiger Mitgliedsstaaten des Europarats längst noch nicht verwirklicht. Einige Mitgliedsstaaten wie Russland missachten zudem offen Urteile des EGMR, die auf die Einhaltung der Menschenrechte pochen. Wir setzen uns für eine starke Rolle des Europarats bei der Durchsetzung der Menschenrechte ein. Die Bundesregierung ist aufgefordert, sich im Ministerkomitee für die Rechte von LSBTI stark zu machen. Das Gleiche gilt für die deutschen Vertreterinnen und Vertreter in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats.

10. Die Achtung der Menschenrechte weltweit voranbringen

In vielen Ländern drohen Schwulen, Lesben und bisexuellen Menschen Gefängnisstrafen, Folter und mitunter sogar die Todesstrafe. Auch trans- und intergeschlechtlichen Menschen wird das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben ihrer Geschlechtsidentität oft verweigert. In vielen Fällen schüren religiöse und politische Führer ein Klima des Hasses. LSBTI sollen eingeschüchtert und in die Unsichtbarkeit gedrängt werden. Verfolgung und Ausgrenzung, oft auch durch die eigene Familie, führt häufig zu bitterer Armut und einem Leben am Rand der Gesellschaft. Homophobe und transfeindliche Gewalttaten bleiben vielerorts ungeahndet, Polizei und andere Staatsorgane verweigern oftmals jede Hilfe oder sind selbst an der Hetze, Erpressung und Gewalt beteiligt.

Das Recht auf persönliche Sicherheit, auf Privatsphäre, auf Meinungs-, Presse-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ist für LSBTI in einer Vielzahl von Ländern nicht einmal ansatzweise gewährleistet. Wenn eine demokratische Zivilgesellschaft unterdrückt wird, wenn Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger bedroht oder gar ermordet werden, hat das immer auch gravierende Auswirkungen auf LSBTI. Sie brauchen unsere Solidarität und aktive Unterstützung. Deutschland hat aus seiner Geschichte heraus eine besondere Verantwortung, Menschenrechtsverletzungen an LSBTI entschieden entgegenzutreten.

Die Menschenrechtsarbeit der Vereinten Nationen stärken

Deutschland muss das Thema Menschenrechte hinsichtlich sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität in den Vereinten Nationen offensiv vertreten. 2006 erhielt der LSVD mit Unterstützung der Bundesregierung und der Europäischen Union offiziellen Beraterstatus bei den Vereinten Nationen – gegen starken Widerstand der islamischen Länder, vieler afrikanischer Staaten und von Seiten des Vatikans.

2006 haben namhafte internationale Menschenrechtsexpertinnen und -experten die „Yogyakarta-Prinzipien zur Anwendung der Menschenrechte in Bezug auf die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität“ entwickelt. Diese Prinzipien, verfasst auf einer Konferenz in der indonesischen Stadt Yogyakarta, bilden die erste systematische Gesamtschau auf die Menschenrechtsgewährleistung für Lesben, Schwule, Bisexuelle und transgeschlechtliche Menschen. Sie wurden im November 2017 um neun Prinzipien und die Aspekte gender expression (Geschlechtsausdruck) und sex characteristics (Geschlechtsmerkmale) erweitert (Yogyakarta-Prinzipien plus 10). Wir kämpfen dort dafür, dass die so ergänzten Yogyakarta-Prinzipien Grundlage der UN-Politik werden. In den letzten Jahren ist es trotz großer Widerstände und einzelner Rückschläge gelungen, in den UN-Gremien, insbesondere im Menschenrechtsrat und in der UN-Vollversammlung erste Beschlüsse über die Gewährleistung der Menschenrechte für LSBTI zu erreichen. Deutschland setzt sich in der UN LGBT Core Group und der Equal Rights Coalition, der es 2016 beigetreten ist, für die Menschenrechte von LSBTI ein. Der LSVD engagiert sich mit seinen Partnerorganisationen und als Mitglied der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA) dafür, dass all diese Ansätze gefestigt, verstetigt und kontinuierlich ausgebaut werden. Die Vereinten Nationen spielen eine wichtige Rolle im globalen Kampf gegen Gewalt und Unterdrückung.

Alle Möglichkeiten deutscher Außenpolitik nutzen

Die deutsche Außen-, Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik muss gegenüber ihren Dialogpartnerinnen und -partnern in aller Welt deutlich betonen: Die Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität ist eine schwere Verletzung der universellen Menschenrechte. Die Achtung dieser Rechte von LSBTI muss ein Kriterium für die Mittelvergabe in der Entwicklungszusammenarbeit werden, insbesondere bei den globalen Budgethilfen für einzelne Staaten. Auch das Instrument der Rechtsstaatsdialoge mit anderen Ländern muss für die Verbesserung der Situation von LSBTI genutzt werden. Wir treten dafür ein, dass Bund, Länder und Kommunen die Yogyakarta-Prinzipien zur offiziellen Handlungsgrundlage ihrer Politik erklären und die Bundesrepublik sich für ihre weltweite Geltung einsetzt.

Zur Stärkung und Verstetigung des deutschen Engagements für die Menschenrechte bedarf es eines LSBTI-Inklusionskonzepts für die Auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit. Das Konzept muss gemeinsam mit der Zivilgesellschaft entwickelt werden. Zukünftig muss ein klar definierter Anteil der Mittel für Armutsbekämpfung, Gesundheitsförderung, Bildung und Ausbildung, Good Governance, Konfliktlösung, Polizeifortbildung und Menschenrechtsarbeit für die Unterstützung von LSBTI verwendet werden.

Die Deutschen Botschaften, die Goethe-Institute, die Deutsche Welle, die parteinahen Stiftungen und Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit sollten hierbei eine aktive Rolle einnehmen, die Situation von LSBTI zu verbessern: durch Informations- und Vernetzungsarbeit und dadurch, dass sie über internationale Aufmerksamkeit zum Schutz von oftmals gefährdeten Menschenrechtsverteidigern und -verteidigerinnen beitragen. Städtepartnerschaften sind hier ein wichtiges Instrument und müssen viel öfter genutzt werden. Steuergelder dürfen nicht in die Kassen von Hetzerinnen und Hasspredigern fließen. In Deutschland ansässige Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit oder politische Stiftungen sollen bei der Verwendung öffentlicher Mittel darauf verpflichtet werden, nur mit solche Organisationen der Partnerländer zusammenzuarbeiten, die sich nicht an der Verfolgung und Stigmatisierung von LSBTI beteiligen oder ein Vorenthalten von Grundrechten für LSBTI nicht befürworten.

Zivilgesellschaftliches Engagement für die Menschenrechte verstärken

Einsatz für die Menschenrechte ist auch eine zivilgesellschaftliche Aufgabe. Von den vielen tausend in Deutschland registrierten gemeinnützigen Stiftungen engagiert sich nur ein winziger Bruchteil bislang auch für LSBTI-Thematiken. Wir setzen uns dafür ein, dass sich das ändert. Wir wollen aber nicht auf andere warten. Mit der 2007 gegründeten „Hirschfeld-Eddy-Stiftung“ unterstützt der LSVD international LSBTI-Menschenrechtsarbeit, hilft aktiv Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern und fördert Aufklärung sowie den Abbau von Vorurteilen. Denn das gilt für alle Aktivitäten des LSVD: Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.

  • Unsere Grundsätze

    Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Dieses großartige Versprechen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte muss sich auch für Lesben und Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen erfüllen. Für dieses Ziel arbeitet der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD).

    In Deutschland haben wir viel an persönlicher und gesellschaftlicher Freiheit erkämpft. Immer mehr Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (abgekürzt: LSBTI) leben selbstbewusst, offen und akzeptiert: in der Familie, in der Nachbarschaft, im Verein und allen denkbaren Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Die rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen konnten wir weit vorantreiben. Drei Jahrzehnte haben wir für die Öffnung der Ehe gekämpft und schließlich breite Mehrheiten in Gesellschaft und Parlament gewinnen können. Die Ehe für alle ist ein Meilenstein in der Geschichte der Bürgerrechte in Deutschland. Sie macht unsere Gesellschaft reicher und unser Land lebenswerter.

    Aber Homophobie und Transfeindlichkeit, die feindselige Einstellung gegenüber LSBTI sind noch nicht überwunden, sondern in Teilen der Gesellschaft weiterhin verbreitet. Beleidigungen und Herabwürdigungen, Diskriminierungen und Benachteiligungen, Anfeindungen und Übergriffe bis hin zur offenen Gewalt gehören weiterhin zur Wirklichkeit in Deutschland. Wenn Menschen sich deshalb nicht unbefangen im öffentlichen Raum bewegen können, ist das ein massiver Angriff auf die Freiheit. Homophobe und transfeindliche Stimmen sind sogar in jüngster Zeit wieder deutlich lautstärker geworden. Menschenverachtende Ideologien der Ungleichheit befeuern Ressentiments. Religiös-fundamentalistische, rechtsextreme und rechtspopulistische Kräfte kämpfen voller Hass darum, LSBTI gleiche Rechte und Entfaltungsmöglichkeiten zu beschneiden und sie wieder aus dem öffentlichen Leben zu drängen. So laufen sie Sturm gegen eine Pädagogik der Vielfalt oder diffamieren das Bemühen um mehr Geschlechtergerechtigkeit. All das zeigt uns: Um Werte wie Freiheit, Gleichheit und Respekt muss täglich neu gerungen werden.

    Die liberale Demokratie steht weltweit unter Druck. Die offene Gesellschaft braucht offensive Vorwärtsverteidigung, ein ständiges Bemühen, Menschen für eine Kultur des Respekts zu gewinnen. Es geht um unser aller Freiheit. Hass und Hetze dürfen nicht gewinnen. Als Bürgerrechtsverband sind wir anderen Menschenrechtsorganisationen sowie gesellschaftlichen Emanzipations- und Bürgerrechtsbewegungen eng verbunden. Menschenfeindliche Ideologien wie Nationalismus, Rassismus, Sexismus, Homophobie und Transfeindlichkeit sind stark miteinander verwoben. Sie leugnen, dass alle Menschen mit gleicher Würde und gleichen Rechten ausgestattet sind. Deshalb engagiert sich der LSVD in zivilgesellschaftlichen Bündnissen gegen jede Form von Diskriminierung, Ausgrenzung und Menschenfeindlichkeit.

    LSBTI-feindliche Einstellungen finden sich aber beileibe nicht nur in extremen Milieus, sondern auch in der so genannten Mitte der Gesellschaft. LSBTI-Jugendlichen wird das Coming-out oft noch schwer gemacht. Viele Institutionen und Positionen sind offen schwul oder lesbisch Lebenden faktisch weiterhin verschlossen. Nicht wenige fühlen sich immer noch genötigt, ihre sexuelle Orientierung zu verbergen und ein Doppelleben mit heterosexueller Fassade zu führen, insbesondere am Arbeitsplatz. Trans- und intergeschlechtliche Menschen machen ähnliche Erfahrungen. Auch rechtspolitisch sind längst nicht alle Aufgaben erledigt. So gibt es noch großen Reformbedarf im Familienrecht. Trans- und intergeschlechtlichen Menschen wird immer noch ein gleichberechtigter Platz in unserer Rechtsordnung verweigert. All das wollen wir ändern.

    • Der LSVD als Bürgerrechtsverband

      Der LSVD als Bürgerrechtsverband

      Der LSVD versteht sich als Bürgerrechtsverband. Die Menschenrechte und die Grundrechte unserer Verfassung sind der Kompass, die Bürgerrechtspolitik ist unsere Praxis, sie zu verwirklichen. Die Menschen- und Grundrechte materialisieren sich in gleichen Rechten und in gleichen Zugangsmöglichkeiten, also in tatsächlicher Gleichberechtigung. Wir wollen einen gesicherten Rahmen dafür schaffen, dass alle Menschen ihre persönlichen Lebensentwürfe selbstbestimmt entwickeln können – frei von rechtlichen und anderen Benachteiligungen, frei von Anpassungsdruck an überkommene Normen, frei von Anfeindungen und Diskriminierungen. Praktizierte Homophobie und Transfeindlichkeit, jede Form von Diskriminierung und insbesondere Bedrohung durch Gewalt sind ein Angriff auf die Freiheit und den Zusammenhalt der Gesellschaft insgesamt. Eine demokratische Gesellschaft muss für alle das Recht durchsetzen, jederzeit und an jedem Ort ohne Angst verschieden sein zu können. Zur Gewährleistung der Menschenrechte gehören gleichberechtigte Teilhabe und ein wirksamer gesetzlicher Schutz vor Diskriminierung. Es darf keine Sperrzonen geben – weder auf dem Fußballplatz noch im Elternbeirat, weder in der Autowerkstatt noch in der Chefetage.

      Menschenrechte sind unteilbar und grenzenlos. Unser Engagement macht nicht an den Grenzen Deutschlands halt. Gemeinsam mit Partnerorganisationen streiten wir für ein Europa der Gleichberechtigung und Vielfalt. Die Europäische Union war für viele Mitgliedsländer eine wichtige Impulsgeberin, Diskriminierung von LSBTI abzubauen. Dieser zivilisatorische Gewinn wird von nationalistischen Strömungen in Teilen der EU derzeit wieder massiv infrage gestellt, die abgeschottete und zwangshomogenisierte „Volksgemeinschaften“ anstreben. Der LSVD setzt dagegen auf eine Wiederbesinnung auf die europäischen Werte, wie sie in der EU-Grundrechtecharta verankert sind.

      Wir beteiligen uns am weltweiten Kampf für die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen. In zahlreichen Staaten ist gleichgeschlechtliche Liebe strafbar, in einigen davon droht sogar die Todesstrafe. Nach vom Vorbild einer erstmals 2013 in Russland auf nationaler Ebene eingeführten Gesetzgebung stellen einige Staaten neuerdings respektvolles und selbst neutrales Reden über Lesben, Schwule und Trans-Personen als „Homosexuelle Propaganda“ unter Strafe. Vielerorts sind staatliche Behörden an der Unterdrückung beteiligt, verweigern jeglichen Schutz vor Anfeindungen und Gewalt.

      Mit der 2007 gegründeten „Hirschfeld-Eddy-Stiftung – Stiftung für die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender“ unterstützt der LSVD international Menschenrechtsarbeit.

      Der LSVD steht für eine Politik der Vielfalt. In unserer Gesellschaft wird eine Vielzahl von Lebensweisen und Lebensentwürfen gelebt. Lesbische und schwule Emanzipation rüttelt mit an hierarchischen Geschlechterrollen und an normativen Setzungen, wie „anständiges“ Leben angeblich auszusehen hat. Wir wehren uns gegen die „heterosexuelle Vorannahme“, die in jeder Alltagssituation unhinterfragt voraussetzt, dass das Gegenüber heterosexuell ist. Solche Heteronormativität führt zu Ausschlüssen und Unsichtbarmachung. Wir erheben Einspruch gegen eine Weltsicht, die allein Heterosexualität und Zweigeschlechtlichkeit für selbstverständlich und „natürlich“ hält, sie als Standard nimmt, an dem alles gemessen wird.

      Der LSVD wirbt für ein Klima, das Vielfalt als Bereicherung erkennt und wertschätzt. Wir wollen keine Sonderrechte, sondern Gleichberechtigung. Wir wollen, dass lesbische, schwule und bisexuelle Lebensweisen und dass Trans- und Intergeschlechtlichkeit als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität respektiert und anerkannt werden. Das gilt nicht zuletzt für Regenbogenfamilien und insbesondere für die darin aufwachsenden Kinder.

      Respekt heißt die Formel für gutes gesellschaftliches Zusammenleben. Verachtung und Unterdrückung von Homosexualität, Bisexualität oder Trans- und Intergeschlechtlichkeit sind kein hinzunehmendes Übel, sondern Ausdruck antidemokratischen Denkens. LSBTI-Feindlichkeit hält sich hartnäckig, sie ist ein gesellschaftszersetzendes Gift. Es gibt aber wirksame Gegenmittel. Sie heißen Engagement, Aufklärung und Dialog. Denn Respekt setzt Wissen vom Anderen und über Verschiedenheit voraus. Deshalb darf es hier keine Tabuzonen geben. – nicht in der Schule, nicht in den Medien, nicht im Sport. Wir meinen: Liebe verdient Respekt. Das gleiche gilt für das selbstbestimmte Leben der eigenen geschlechtlichen Identität. All das sollte selbstverständlich sein, ist es aber leider nicht. Mit beharrlicher Aufklärung, guten Argumenten und kompetentem Auftreten verschaffen wir daher LSBTI Respekt in der Gesellschaft, in Politik und Institutionen. Unsere Stimme wird gehört: im Bundestag und in Landtagen, in Ministerien, vom Bundesverfassungsgericht, in den Medien, bei Parteien, Gewerkschaften und Verbänden.

      Wie wir unsere Leitprinzipien konkret umsetzen wollen, zeigen wir in unserem Programm auf zehn Politikfeldern:

      1. Die Gleichstellung im Recht weiter entwickeln
      2. Gesellschaftliche Akzeptanz stärken – Vielfalt wertschätzen
      3. Respekt schaffen in Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Kultur
      4. Hass und Hetze entgegentreten
      5. Familie umfassend denken
      6. Vielfalt der Generationen und Lebenslagen im Blick haben
      7. Eine aufgeklärte und solidarische Gesundheitspolitik durchsetzen
      8. Verantwortung für die Vergangenheit wahrnehmen
      9. Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt in Europa befördern
      10. Die Achtung der Menschenrechte weltweit voranbringen

    • Gemeinsam in Vielfalt

      Unser Verband hat sich im Februar 1990 in Leipzig als Schwulenverband (SVD) gegründet, entstanden aus der oppositionellen Bürgerrechtsbewegung der DDR und mit dem Anspruch, schwule Bürgerrechtspolitik für Deutschland zu formulieren. Zum Programm erhob der SVD Emanzipation, Partizipation und Integration – verstanden nicht als Anpassung, sondern als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Diesen Zielen sind und bleiben wir verpflichtet. Auf Initiative vieler engagierter Lesben wandelte sich der Schwulenverband 1999 zum Lesben- und Schwulenverband (LSVD). Seitdem arbeiten im LSVD Lesben und Schwule erfolgreich zusammen.

      Eine immer stärkere Rolle in der Verbandsarbeit nimmt auch der Einsatz für die Rechte von trans- und intergeschlechtlichen Menschen ein. Selbstbestimmtes lesbisches und schwules Leben bedeutet in der Regel auch einen Ausbruch aus überkommenen Rollenerwartungen. Hier haben Lesben und Schwule biografisch oft starke Berührungspunkte mit trans- und intergeschlechtlichen Menschen, die für ihr Recht auf Selbstbestimmung kämpfen. Der LSVD beteiligt sich intensiv an diesem Kampf. Es geht um die Verwirklichung elementarer Menschenrechte wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Achtung des Privatlebens und die persönliche Handlungsfreiheit. Auch der Kampf bisexueller Menschen gegen Vorurteile und Nichtbeachtung findet unsere Unterstützung. Wir behalten den Namen „Lesben- und Schwulenverband“ bei, verstehen uns aber als offene Plattform für alle, denen die Freiheit unterschiedlicher sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten ein Anliegen ist.

      Vielfalt und Respekt sind unser Leitbild, mit dem wir den Platz des LSVD in der vielgestaltigen LSBTI-Gemeinschaft definieren. Auch diese Gemeinschaft ist sehr divers. Menschen nennen sich lesbisch, schwul, bisexuell, homosexuell, queer, transgender, transgeschlechtlich, transidentisch, transsexuell, intergeschlechtlich oder intersexuell und vieles mehr. Wir respektieren die vielen unterschiedlichen Orientierungen, Identitäten, Lebensweisen und Selbstbezeichnungen.

      Wir wenden uns gegen Formen von „Aktivismus“, die anderen in der Community bestimmte Sichtweisen aufzwingen wollen oder Ausschlüsse betreiben. Angesichts der bedrohlichen nationalistischen und LSBTI-feindlichen Mobilisierung braucht es Zusammenhalt aller emanzipatorischen Kräfte. Daher werben wir für eine solidarische interne Diskussionskultur, die Kritik und Widersprüche aushält und minimale Differenzen nicht zu maximalen Konflikten eskaliert.

      Wir ergreifen auf regionaler und auf der Bundesebene Initiativen, die verschiedene Akteurinnen und Akteure der LSBTI-Community zusammenführt, Themenfelder von gemeinsamem Interesse findet und diskutiert und gemeinsame Aktivitäten beschließt und durchführt.

      Wir wollen den Stolz auf Vielfalt fördern. Auch daher hat der LSVD bewusst im Verbandsnamen die Bezeichnung „in Deutschland“ gewählt. Denn in Deutschland leben nicht nur Deutsche. Im LSVD engagieren sich Menschen aus vielen Ländern, aus verschiedenen Kulturen und unterschiedlicher ethnischer Herkunft. Menschen mit und ohne Behinderung sind im LSVD aktiv. Jung und Alt bringen sich und ihre Perspektiven in unseren Verband ein.

    • Viel erreicht, viel zu tun

      Viel erreicht, viel zu tun

      Unser Verband hat viel vorangebracht: die Ehe für alle, die endgültige Streichung des § 175 StGB, die wachsende Akzeptanz von Regenbogenfamilien, die Errichtung eines nationalen Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, die Beachtung der Menschenrechte von LSBTI in der deutschen Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit – um nur einige Beispiele zu nennen. Inhaltlich eng verknüpft mit der politischen Arbeit ist der LSVD zudem eine Anlaufstelle für Information, Rat und Tat. Der LSVD leistet Unterstützung und Hilfe bei Problemen, die LSBTI aus Vorurteilen, gesellschaftlicher oder rechtlicher Diskriminierung, menschenfeindlichen Ideologien, Ausgrenzung, Anfeindung und Gewalt erwachsen. Der LSVD will sich aber nicht auf die Arbeit als Reparaturbetrieb für die Beschädigungen beschränken, die Diskriminierung und Ausgrenzung den Menschen zufügen. Als Bürgerrechtsverband ist der LSVD angetreten, die gesellschaftlichen Verhältnisse zu ändern: Wir wollen die Menschenrechte im Alltag verwirklichen, Vielfalt fördern und Respekt schaffen. Alle Menschen - egal welcher sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität – laden wir sehr herzlich ein, diesen Weg mit uns gemeinsam zu gehen.

  • Zehn Eckpunkte für Menschenrechte, Vielfalt und Respekt
    • 1. Die Gleichstellung im Recht weiter entwickeln

      Gleiche Rechte sind Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit und Sicherheit – jetzt und in Zukunft.

      Gleichstellung im Grundgesetz verankern

      Mit dem Grundrechtekatalog hat sich unsere Demokratie souverän selbst rechtsstaatliche Grenzen gesetzt. Die Grundrechte limitieren auch demokratisch ermächtigte Mehrheiten. Sie schützen die Freiheit und das Recht auf Verschiedenheit in Gleichheit. Allerdings blieb 1949 der Katalog der speziellen Diskriminierungsverbote in Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes unvollständig. Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität sind dort nicht erwähnt. Das wirkt sich bis heute negativ auf die Lebenssituation von LSBTI aus. Wer dort nicht genannt wird, läuft Gefahr, in der gesellschaftlichen und politischen Wirklichkeit ignoriert zu werden. So musste das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren immer wieder gegenüber diskriminierendem staatlichen Handeln korrigierend eingreifen, um den Grundrechten von Lesben, Schwulen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen auf Gleichbehandlung und freie Entfaltung der Persönlichkeit Geltung zu verschaffen. Gerade gegenüber politischen Kräften, die Demokratie als Diktatur einer vermeintlichen Mehrheit missverstehen, muss ein inklusives Grundrechteverständnis auch im Verfassungstext besiegelt werden. Fundamentale Normen des Zusammenlebens wie das Diskriminierungsverbot müssen in der Verfassung für alle Menschen transparent sein. In einem erweiterten Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz muss es daher in Zukunft auch heißen: Niemand darf wegen seiner sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden. In einigen Bundesländern gibt es bereits entsprechende Diskriminierungsverbote in der jeweiligen Landesverfassung. Wir fordern die anderen Bundesländer auf, diesem Beispiel zu folgen.

      Den rechtlichen Schutz vor Diskriminierung ausbauen

      Diskriminierung im Alltag ist noch nicht überwunden. Viele Menschen berichten von Anfeindungen, insbesondere von Benachteiligungen in der Arbeitswelt, aber beispielsweise auch über Ausgrenzung auf dem Mietwohnungsmarkt. Eine demokratische Gesellschaft muss allen Menschen Chancengleichheit und Teilhabegerechtigkeit gewährleisten, nicht nur auf dem Papier, sondern in der realen Lebenswelt. Ein Baustein dazu ist ein effektiver rechtlicher Schutz vor Benachteiligung. 2006 ist es in Zusammenarbeit mit Frauen-, Migranten- und Behindertenorganisationen gelungen, mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ein Bundesgesetz gegen Diskriminierung in der Arbeitswelt und im allgemeinen Wirtschaftsleben durchzusetzen. Damit war ein Anfang gemacht. Das AGG enthält aber zu viele ungerechtfertigte Ausnahmeregelungen und Schlupflöcher.

      Der LSVD setzt sich dafür ein, das AGG auszubauen und wirksamer zu gestalten. So muss auch staatliches Handeln umfassend in den Anwendungsbereich des AGG einbezogen werden. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) muss entsprechend in ihren Befugnissen und ihrer finanziellen Ausstattung gestärkt werden, damit sie effektiv Diskriminierungen entgegentreten und vor allem vorbeugen kann. Dazu gehören Öffentlichkeitskampagnen, die das AGG bekannter machen. Diskriminierungsgründe müssen erweitert werden einschließlich der dezidierten Benennung des Diskriminierungsgrundes „geschlechtliche Identität“. Ebenso notwendig ist ein echtes Verbandsklagerecht für Antidiskriminierungsverbände. Menschen werden häufig bezüglich mehrerer Merkmale diskriminiert. Es wird dann von Mehrfachdiskriminierung gesprochen. Dies betrifft zum Beispiel LSBTI, die einer rassistisch diskriminierten Gruppe angehören. Bei der Anwendung des AGG müssen solche Mehrfachdiskriminierungen viel stärker in den Blick genommen werden.

      Die Ausnahmeregelungen im Arbeitsrecht für Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen müssen aufgehoben werden. Es ist einer freien Gesellschaft unwürdig, dass das Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Ehe einer lesbischen Krankenhaus-Verwaltungsdirektorin oder einem schwulen Pastoralreferenten den Arbeitsplatz kosten kann, wenn sie bei einem katholischen Träger angestellt sind. Für Beschäftigte der Religionsgemeinschaften und der von ihnen betriebenen Einrichtungen muss außerhalb des engsten Bereichs der Verkündigung das allgemeine Arbeitsrecht einschließlich des Betriebsverfassungsgesetzes Geltung erlangen.

      Der Einsatz für die Menschenrechte und gegen Diskriminierung muss spendenrechtlich in der Abgabenordnung ausdrücklich als gemeinnütziger Zweck anerkannt werden. Auftragsvergaben aus Mitteln der öffentlichen Hand und die Förderung von Institutionen müssen daran geknüpft werden, dass Antidiskriminierungsgrundsätze beachtet werden.

      Digitalisierung aktiv gestalten, Datenschutz ausbauen

      Die Digitalisierung ist ein alle Lebensbereiche erfassender Prozess mit enormem Potenzial. Sie ermöglicht Menschen, weltweit in Austausch zu treten, sich kennenzulernen und Vorurteile abzubauen. Beispielsweise können LSBTI im Internet bereits vor ihrem Coming out von jedem Ort aus Informationen und Rollenvorbilder finden, Aktivistinnen und Aktivisten können ihr Engagement mit einem großen Publikum teilen, und Solidarität auch über Ländergrenzen hinweg wird deutlich vereinfacht.

      Digitale Technologien eröffnen neben positiven Entwicklungen auch völlig neue Möglichkeiten, Menschen zu überwachen, zu erforschen und zu manipulieren. Die durch die Digitalisierung und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz getriebenen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen gehören deshalb zuvorderst auf die Tagesordnung aller demokratischen Kräfte.
      Viele Menschen mit LSBTI-Hintergrund haben im Deutschland des 20. Jahrhunderts leidvolle Erfahrungen mit dem Missbrauch von Daten machen müssen. So wurden unter anderem sogenannte „Rosa Listen“ erstellt, um schwule Männer zu überwachen und zu verfolgen. Aufgrund dieser kollektiven Erfahrungen und angesichts weiterhin anhaltender Diskriminierungen und der Bedrohung durch verbale und körperliche Gewalt haben das Recht auf Privatsphäre und der Schutz der persönlichen Daten für LSBTI einen ganz besonderen Stellenwert.

      Für den LSVD als Bürgerrechtsverband ist es von grundlegender Bedeutung, den digitalen Wandel mitzugestalten, gegen „algorithmische Diskriminierung“ vorzugehen und die informationelle Selbstbestimmung zu stärken. Der LSVD will ein Motor in dieser Debatte sein. Es geht darum, demokratische Strukturen und gesellschaftliche und persönliche Handlungsspielräume zu erhalten und auszubauen. Wir fordern einen sensiblen, für die Öffentlichkeit und Aufsichtsbehörden transparent nachvollziehbaren Umgang mit Daten sowie einen restriktiven Umgang mit Überwachungstechnologien. Diskriminierende Forschung mit digitalen Mitteln lehnen wir ab.

      Gerade die Anhäufung von enormen Datensätzen, zudem über Ländergrenzen hinweg, bergen unabsehbare Risiken für Persönlichkeitsrechte und Menschenleben, sie ermöglichen eine gezielte Verfolgung von LSBTI. Datensammelnde staatliche und private Einrichtungen, Plattformen und Unternehmen, wie etwa soziale Netzwerke, müssen von unabhängigen Instanzen kontinuierlich und effektiv kontrolliert werden. Für das Bewegen im Internet müssen höchste Datenschutzstandards gewährleistet sein und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Die anonyme und pseudonyme Nutzung des Netzes muss gesichert bleiben. Anlasslose Massenüberwachungen wie die Vorratsdatenspeicherung lehnen wir ab.

      Selbstbestimmung für transgeschlechtliche Menschen durchsetzen

      Das Transsexuellengesetz (TSG) von 1980 setzt Menschen, die ihre Vornamen oder die Geschlechtszugehörigkeit verändern wollen, immer noch langwierigen bürokratischen Verfahren aus. Wir streiten für eine menschenrechtsorientierte Reform des Transsexuellenrechts, die die Selbstbestimmung in den Mittelpunkt stellt. Dabei gilt es, das TSG als Sondergesetz aufzuheben und notwendige Regelungen in bestehendes Recht zu integrieren. Leitbild muss die persönliche Freiheit sein und nicht eine überkommene Ordnungsvorstellung über Geschlechtszugehörigkeit. Die tatsächliche Vielfalt der geschlechtlichen Identitäten muss akzeptiert werden. Insbesondere muss künftig die Vornamens- und Personenstandsänderung allein auf Antrag beim Standesamt ermöglicht werden, ohne Gutachten, ärztliche Atteste oder Gerichtsverfahren. Das Offenbarungsverbot hinsichtlich des früheren Vornamens oder Personenstandes muss gestärkt und Verstöße müssen wirksam sanktioniert werden. Es braucht einen gesetzlichen Anspruch auf Neuausstellung (als Original) von Zeugnissen und Arbeitsdokumenten bei Namens- bzw. Personenstandsänderung.

      Die Grundrechte intergeschlechtlicher Menschen verwirklichen

      Intergeschlechtliche – mit männlichen und weiblichen Geschlechtsmerkmalen geborene – Menschen werden dennoch oft noch in ein Korsett vorgeblicher Eindeutigkeit gezwängt. Intergeschlechtliche Menschen haben ein Recht auf freie Entfaltung und Entwicklung. Dem Grundrecht intergeschlechtlicher Menschen auf körperliche Unversehrtheit ist Geltung zu verschaffen.

      Das Personenstandsrecht muss dem Grundrecht auf Selbstbestimmung Rechnung tragen und allen Menschen, die dies wünschen, unbürokratisch positive Alternativen zum Personenstand „männlich“ bzw. „weiblich“ anbieten. Es braucht einen umfassenden rechtlichen Rahmen für Personen, die sich keinem oder einem dritten Geschlecht zugehörig fühlen. Ihnen dürfen aus einer solchen Zuordnung oder Nicht-zuordnung keine rechtlichen Nachteile entstehen. Wir wissen uns hier einig mit dem Bundesverfassungsgericht, das 2017 mit einer richtungsweisenden Entscheidung das staatliche Beharren auf einem allein binären Grundmuster der Geschlechtszugehörigkeit für verfassungswidrig erklärte.

      Das Recht auf Asyl und Schutz gewährleisten

      In zahlreichen Ländern dieser Welt droht LSBTI Gefahr für Freiheit, Leib und Leben. Einige fliehen vor Verfolgung und Unterdrückung nach Deutschland. Als Bürgerrechtsverband verteidigt der LSVD mit Nachdruck das Grundrecht auf Asyl und die Schutzrechte, die in der Genfer Flüchtlingskonvention verbrieft sind. Der LSVD steht an der Seite all derer in der Gesellschaft, die sich für eine menschenrechtsorientierte Flüchtlingspolitik, für menschenwürdige Aufnahme, Unterstützung, Integration und gesellschaftliche Teilhabe von Geflüchteten stark machen. Noch immer gibt es beträchtliche Hürden für verfolgte LSBTI, in Deutschland anerkannt zu werden. Damit für LSBTI faire und qualifizierte Asylverfahren tatsächlich gewährleistet sind, muss ihre Situation kultursensibel kompetent berücksichtigt werden. Das ist beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) häufig nicht der Fall. Oft wird die Verfolgungssituation im Herkunftsland vom BAMF verharmlost oder Antragstellende werden vorschnell als unglaubwürdig eingestuft.

      Dabei ist es vielen Asylsuchenden zunächst (noch) nicht möglich, offen über ihre sexuelle Orientierung und entsprechende Verfolgung zu berichten, wenn Homosexualität in ihrer Herkunftsgesellschaft tabuisiert ist und es ihre bisherige Überlebensstrategie war, ihre sexuelle Orientierung gegenüber Dritten geheim zu halten. Das Verschweigen wird ihnen dann negativ – als Unglaubwürdigkeit – ausgelegt. Hiergegen bedarf es klarer Richtlinien von Seiten des BAMF, und es muss mehr als bisher in Aus- und Fortbildung und bessere Einarbeitung des Personals investiert werden.

      LSBTI müssen bei der Befragung über intime und höchstpersönliche Sachverhalte Auskunft geben. Sie sind besonders schutzbedürftige Flüchtlinge im Sinne der EU-Aufnahmerichtlinie. Für sie muss für die Dauer ihres Asylverfahrens ein Rechtsanspruch auf Sprachmittlung durch unabhängige Dolmetscherinnen und Dolmetscher verankert werden.

      Das LSVD wendet sich entschieden dagegen, dass Länder als „sichere Herkunftsstaaten“ eingestuft werden, in denen LSBTI verfolgt werden. Geflüchteten aus diesen Ländern drohen durch eine solche Einstufung beschleunigte Verfahren, fehlende Beratung, eine Verkürzung des Rechtsschutzes und eine Residenzpflicht in gesonderten Aufnahmeeinrichtungen. Kraft Gesetzes wird dann unterstellt, es gebe dort keine Verfolgung. Sicherheit und faire Asylverfahren sind damit gerade für LSBTI-Geflüchtete nicht gewährleistet. Staaten als „sicher“ zu deklarieren, in denen beispielsweise homosexuelle Handlungen strafrechtlich verboten sind, ist verfassungs- und europarechtswidrig. Deutschland konterkariert damit zudem den weltweiten Kampf für Entkriminalisierung von Homosexualität in unverantwortlicher Weise. Hier braucht es einen grundlegenden Politikwechsel.

      Es gibt zahlreiche Berichte darüber, dass LSBTI in Aufnahmeeinrichtungen von anderen Flüchtlingen oder aus dem Personal heraus eingeschüchtert, drangsaliert und bedroht werden. Gewaltschutzkonzepte, die den negativen Folgen des beengten Lebens ohne Privatsphäre entgegenwirken, müssen Gruppen mit erhöhtem Diskriminierungsrisiko wie LSBTI besser berücksichtigen. Bei einer Gefährdungslage oder Gewaltvorfällen müssen Schutzräume zur Verfügung stehen und eine zügige Verlegung in Einzelzimmer oder Unterkünfte speziell für LSBTI-Geflüchtete ermöglicht werden. Auch um Gefährdungen vorzubeugen, vor allem aber um soziale Kontakte zu stärken und Integration zu fördern, fordert der LSVD die Aufhebung von Residenzpflichten ebenso wie von Wohnsitzauflagen. Für anerkannte Flüchtlinge muss Freizügigkeit gelten. Es braucht verlässliche öffentliche Förderung von Beratungs- und Begegnungsangeboten für LSBTI-Flüchtlinge, die ihnen helfen, in unserer Gesellschaft anzukommen und sich frei zu entfalten.

    • 2. Gesellschaftliche Akzeptanz stärken – Vielfalt wertschätzen

      Das Recht auf Gleichheit und Nichtdiskriminierung muss sich im Alltag verwirklichen. LSBTI haben Anspruch auf Respekt: in der Nachbarschaft, in Schule, Hochschule, Ausbildung und Beruf, im Sportverein, in der Kirchengemeinde.

      Gesellschaftliche Sichtbarkeit stärken

      LSBTI gibt es überall. Oft sind sie aber nicht sichtbar. Studien zufolge wagt es zum Beispiel nur die Hälfte der Lesben und Schwulen, sich gegenüber ihren Arbeitskolleginnen und -kollegen zu outen. Nicht wenige Bereiche sind offen lebenden Lesben und Schwulen faktisch noch immer versperrt. In Führungspositionen der Wirtschaft sind sie praktisch nicht zu finden, ebenso wenig in manchen Berufssparten. Das betrifft längst nicht nur die Fußballbundesliga. Wir wollen die Sichtbarkeit fördern. Niemand soll und darf zum Outing gezwungen werden. Aber wir wollen ein Klima schaffen, das allen ein offenes Leben möglich macht. Staat und Wirtschaft müssen hier mehr tun. So sollten Ausbildungskampagnen wie beispielsweise durch die Industrie- und Handelskammern LSBTI als eine Zielgruppe sichtbar machen und ausdrücklich adressieren. Das gleiche gilt für Werbekampagnen für den öffentlichen Dienst, zum Beispiel den Polizeidienst.

      Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat ist zur Durchsetzung von Gleichberechtigung und Beseitigung bestehender Nachteile verpflichtet, sagt das Grundgesetz. Im öffentlichen Leben ebenso wie in der Arbeitswelt ist dieser Programmsatz noch nicht voll verwirklicht. Frauen sind bis heute eine benachteiligte Mehrheit. Lesben sind von dieser Situation besonders betroffen. Viele Lesben haben in der Frauenbewegung erheblich dazu beigetragen, dass Frauen öffentlich stärker wahrgenommen und mehr anerkannt werden, dass Gewalt gegen Frauen als gesellschaftliches Problem definiert wurde, dass Frauen ein selbstbestimmtes Verhältnis zur weiblichen Sexualität entwickelten, und blieben doch als Lesben oft unsichtbar. In der Öffentlichkeit wird das Engagement von Lesben bislang sehr unzureichend wahrgenommen. Der LSVD setzt sich für eine deutlich größere Sichtbarkeit von Lesben ein. Wir stärken lesbische Frauen jeden Alters in ihrem Engagement für eine Politik der Gleichberechtigung und für die Vielfalt ihres selbstbewusst gelebten lesbischen Lebens. 

      Anerkennung von Verschiedenheit fördern

      Öffentliche Verwaltungen müssen in allen relevanten Bereichen die Belange von LSBTI mitdenken und berücksichtigen. Es ist ein Unding, wenn Kommunen Regenbogenfamilien etwa Familienpässe für öffentliche Einrichtungen vorenthalten oder auf den Internetseiten des Standesamtes nur heterosexuelle Paare angesprochen werden. Staatliche Institutionen müssen mit positivem Beispiel voran- gehen, indem sie LSBTI in Planung, Darstellung und Umsetzung von Strategien und Programmen ausdrücklich einschließen. In ihrem Leitbild sollten sie sich ausdrücklich zur Akzeptanz und Wertschätzung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowohl ihren Beschäftigten gegenüber als auch in ihren Kontakten mit den Bürgerinnen und Bürgern bekennen. Bund, Länder und Kommunen haben die Aufgabe, Diskriminierungen gegenüber LSBTI aktiv zu begegnen und offensiv für Vielfalt einzutreten. Für Selbsthilfe und Beratung müssen die notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden, ebenso wie für Aufklärung und Beratung.

      Immer mehr Firmen praktizieren Diversity Management, d.h. eine Unternehmenskultur der Vielfalt. Diversity Management ersetzt gleichstellungsrechtliche Instrumente nicht. Es trägt jedoch zu einem Klima der Angstfreiheit und des offenen Umgangs mit LSBTI im Unternehmen bei. Firmen haben erkannt, dass sich die Arbeitszufriedenheit und damit auch die Produktivität steigert, wenn eine vielfältige Belegschaft am Werk ist, die in ihrer Verschiedenheit wertgeschätzt wird – Menschen aus mehreren Generationen und unterschiedlichen geschlechtlichen Identitäten, aus verschiedenen Kulturen und mit unterschiedlichen sexuellen Orientierungen. Diversity Management ist immer dann authentisch und erfolgreich, wenn es nicht nur die „Schauseite“ einer Organisation bedient, sondern Abteilungs- und Hierarchiestufen übergreifend implementiert wird. Auch die Attraktivität für Kundinnen und Kunden kann durch eine solche Unternehmenskultur gesteigert werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Diversity Management in der deutschen Wirtschaft größere Verbreitung findet, auch bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, auch in deren ausländischen Departments, ebenso in der öffentlichen Verwaltung, bei politischen Institutionen, in der Schule sowie in Wissenschaft und Forschung. 

    • 3. Respekt schaffen in Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Kultur

      Aufklärung über die Vielfalt der Orientierungen, Identitäten und Lebensweisen, über die Geschichte von LSBTI, über Diskriminierung und Menschenrechte legt Grundlagen für das demokratische Zusammenleben. Das ist viel Stoff für Schule und Hochschule, für Kultur und Medien.

      Respekt und Vielfalt in Schule und Bildungsarbeit vermitteln

      Schulen sollten Orte sein, an denen sich alle Schülerinnen und Schüler sicher und wertgeschätzt fühlen. Dies ist jedoch oft nicht der Fall. So sind für LSBTI-Kinder und Jugendliche an vielen Schulen Ausgrenzung und Mobbing ein Problem – mitunter bis zu Gewalt. Ausgrenzung, Einschüchterung und der Zwang, sich zu verleugnen, bedeuten starke psychische Belastungen. Darüber hinaus beeinträchtigen sie den Bildungserfolg und damit den ganzen späteren Lebensweg. Gesellschaftliche Vielfalt gehört zum heutigen Alltag und Schule muss darauf vorbereiten. Das ist originär Bestandteil ihres Bildungsauftrags, damit Kinder und Jugendliche ein positives und akzeptierendes Selbstbild entwickeln und sich gegen Diskriminierungen behaupten können. Gelingen kann dies nur, wenn auch über die Vielfalt sexueller Orientierungen, geschlechtlicher Identitäten und Familienformen sachlich und angemessen informiert wird. Der Schule kommt eine besondere Aufgabe zu, abwertenden Einstellungen zu begegnen und soziale Kompetenz im Umgang mit Andersdenkenden und -fühlenden sowie Respekt zu fördern.

      Einige Bundesländer haben eine solche Pädagogik der Vielfalt bereits erfolgreich etabliert. Der LSVD setzt sich dafür ein, dass entsprechende Bildungspläne in allen Bundesländern verankert werden. In Unterrichtsinhalten, Lernmitteln und im Schulalltag wird dann deutlich: LSBTI sind Teil der gesellschaftlichen Vielfalt, sie sind gleichwertig und gleichberechtigt. Alle, die beruflich mit der Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen befasst sind, müssen in der Ausbildung sowie durch verpflichtende Fortbildungsangebote befähigt werden, diese Botschaft zu vermitteln. Es ist Aufgabe der Schulleitungen, den Aspekt Vielfalt in die Kollegien und das schulische Leben insgesamt hineinzutragen. Ob im Deutsch-, Fremdsprachen-, Politik-, Sozialkunde-, Ethik-oder im Geschichtsunterricht: Beispiele und Informationen über die Lebensrealitäten von LSBTI können und müssen fächerübergreifend behandelt und in den Lehrplänen verankert werden. Die Einbeziehung von außerschulischen LSBTI-Bildungsprojekten zeigt gute Erfolge. Sie muss gefördert und in allen Bundesländern verankert werden, denn Dialog und Begegnung bauen nachweisbar Ressentiments ab. 

      Wer Respektarbeit zu LSBTI und das Thematisieren aller Familienformen aus der Schule verbannen will, der betreibt ein Programm nicht nur der Ausgrenzung, sondern auch der Verdummung. LSBTI-Kinder und Jugendliche oder Kinder aus Regenbogenfamilien haben einen Anspruch darauf, in ihrer Persönlichkeit in der Schule akzeptiert zu werden und auch ihre Lebenswirklichkeit angemessen wiederzufinden. Ebenso haben alle Schülerinnen und Schüler das Recht, Informationen über verschiedene Liebes- und Lebensformen zu erhalten.

      Eine altersgerechte und sensible Sexualaufklärung, die die elterliche Sexualerziehung ergänzt, ist ein weiterer und eigenständiger Aspekt des schulischen Bildungsauftrags. Es muss verbindlich geregelt werden, dass sie grundlegendes Wissen über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt vermittelt. Ziel der Sexualaufklärung sollte die positive Einstellung zur eigenen Körperlichkeit und Sexualität sowie die Entwicklung von Verantwortungsbewusstsein für sich und andere sein. Sie fördert so Selbstbestimmung und trägt nicht nur zur Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten bei, sondern auch zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt.

      Diskriminierungsfreie Forschung und Lehre fördern

      Es gibt zwar inzwischen vermehrt Forschung über die Lebenssituation von LSBTI in Deutschland, ebenso zu Diskriminierung und LSBTI-Feindlichkeit. Dennoch sind noch viele sozialwissenschaftliche Forschungen heteronormativ angelegt. In ihnen bleiben LSBTI als Teil der Bevölkerung häufig unberücksichtigt. In den Hochschulen, in Forschung und vor allem in der Lehre muss die Lebenssituation von LSBTI endlich angemessen berücksichtigt werden. Das betrifft viele Fakultäten, z.B. Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaften, Geschichtswissenschaft, Theologie, Psychologie, Medizin und insbesondere auch alle Sparten der Pädagogik. Die Vermittlung von Informationen über die Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identität muss ein selbstverständlicher Bestandteil der Studiengänge und Lehrinhalte werden. Die entsprechenden Studienordnungen sind dahingehend zu ändern und zu ergänzen.

      Immer noch versuchen manche Forscher und Forscherinnen aus den Bereichen Biologie, Medizin oder Genetik eine „Ursache“ für die Entstehung von Homosexualität oder Transgeschlechtlichkeit zu finden. Es ist absurd, etwas so Komplexes wie die menschliche Liebesfähigkeit oder die geschlechtliche Identität monokausal auf genetisch-biologische Ursachen zurückführen zu wollen. Wir halten solche Ursachenforschung im Ansatz für verfehlt, denn in der Fragestellung schwingt immer ein „Unwerturteil“ mit. Für eine freie, offene Gesellschaft sollte die Existenz von Homo-, Bi- oder Heterosexualität nicht erklärungsbedürftig sein, ebenso wenig die von Trans- oder Intergeschlechtlichkeit. Viel spannender ist die Frage, wie Homophobie und Transfeindlichkeit entstehen und warum sie sich hartnäckig halten. Wir fordern eine umfassende interdisziplinäre Erforschung der Abwehr, Feindlichkeit und Gewalt gegen LSBTI. Die im Alltag ablaufenden Prozesse, die zu Stigmatisierungen führen sowie die Formen struktureller Diskriminierung und ihrer Auswirkung auf die betroffenen Menschen erfordern intensive Untersuchung. 

      Vielfältige Kultur- und Medienlandschaft sichern

      Kulturschaffen hat für LSBTI eine wichtige Funktion bei der Formulierung von Identitäten. Ebenso wichtig ist es für die Vermittlung von LSBTI-Thematiken in die Mehrheitsgesellschaft, sei es in Museen, Film oder Theater. LSBTI-Belange müssen bei der Förderung von Kulturprojekten durch Bund, Länder und Gemeinden angemessen berücksichtigt werden. 

      Die Freiheit der Kunst ist ein hohes Gut. Nicht selten musste sie gegen Zensurversuche von Sittenwächtern verteidigt werden, die homosexuelle Themen als unmoralisch, pornografisch und jugendverderblich verteufeln. Kulturschaffende galten und gelten als besonders offen gegenüber LSBTI. Es gibt aber in einzelnen Musikszenen, insbesondere in den Sparten Hip-Hop und Dancehall, Interpreten, die systematisch Hass gegen LSBTI verbreiten und zur Gewalt bis hin zum Mord aufrufen. Damit wird eine Grenze überschritten. Aufrufe zur Gewalt sind nicht mehr von der Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt. Der LSVD macht mobil gegen solche Hassmusik: in erster Linie durch Überzeugungsarbeit gegenüber Veranstaltern, Fans und Musikhandel, durch Protest und Öffentlichkeitsarbeit, notfalls aber auch durch Strafanzeigen und Indizierungsanträge. Wir fordern Musikindustrie, Veranstalter und Kulturpolitik auf, Verantwortung zu zeigen. Hasssänger sollen keine Bühne erhalten. 

      In der Medienberichterstattung über LSBTI hat sich vieles zum Besseren gewandelt. Während viele Blätter, Portale und Sender seriös und angemessen berichten, schweigen manche Medien Forderungen von LSBTI aber bis heute überwiegend tot. Andere behandeln LSBTI-Themen überwiegend in reißerischer oder voyeuristischer Aufmachung. Provokativ herabsetzende Aussagen gegen LSBTI bringen heute oft eine Eintrittskarte für Talkshows. Ressentiments dürfen aber nicht salonfähig werden. Gesellschaftspolitisch wollen wir darauf hinwirken, dass in den Medien ausgewogen und selbstverständlich über LSBTI berichtet wird. 

      Meinungsfreiheit heißt, vor staatlichen Eingriffen geschützt zu sein. Meinungsfreiheit bedeutet aber nicht, einen Anspruch auf Sendezeit zu haben, um krude Thesen über Homosexualität zu verbreiten und gegen Menschen zu hetzen. Wir wehren uns dagegen, dass Argumentationsmuster, die allein der Diffamierung dienen und die Existenz von LSBTI als Menschen gleicher Würde infrage stellen, als bloße „Debattenbeiträge” verharmlost werden. Angriffe auf die Würde und die Menschenrechte von LSBTI können nicht einfach als Teil eines legitimen Meinungsspektrums bagatellisiert werden. Die Medien sollen und müssen Meinungsvielfalt und gesellschaftliche Debatten abbilden, aber sie stehen auch in einer ethischen Verantwortung, Diskriminierung nicht zu befördern, sondern Ressentiments und Hetze aktiv entgegen zu wirken.

      2016 konnte der LSVD erstmals einen Sitz im ZDF-Fernsehrat erringen und ist heute in weiteren Rundfunkräten vertreten. Das ist aber noch nicht flächendeckend der Fall. Die gesellschaftliche Vielfalt muss sich in den Rundfunkräten aller öffentlich-rechtlichen Medien und den entsprechenden Gremien der Landesmedienanstalten abbilden. LSBTI müssen hier überall Sitz und Stimme erhalten.

    • 4. Hass und Hetze entgegentreten

      Homophobie und Transfeindlichkeit in Wort und Tat sind das Gegenteil von Respekt. Der Kampf gegen LSBTI-Feindlichkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Alle Institutionen und gesellschaftlichen Gruppen sind aufgerufen, sich daran zu beteiligen. Den LSVD sehen wir in dieser gesellschaftlichen Situation in einer Wächterfunktion. Wer LSBTI öffentlich verächtlich macht, wer hetzt und Hass sät, dem geben wir Kontra.

      Wirksamen Nationalen Aktionsplan auflegen

      Der LSVD fordert einen wirksamen und auf die Zukunft gerichteten Nationalen Aktionsplan gegen Homophobie und Transfeindlichkeit. Er muss zum Beispiel beinhalten, dass alle Bundesprogramme zur Demokratieförderung und zur Prävention von menschenfeindlichen Ideologien wie Rechtsextremismus oder Islamismus die Bekämpfung von LSBTI-Feindlichkeit und das Empowerment von LSBTI zukünftig als Regelthema ausdrücklich ausweisen. Demokratieförderung und zivilgesellschaftliche Arbeit gegen menschenfeindliche Ideologien muss auf eine solide gesetzliche und finanzielle Grundlage gestellt werden. In vielen Bundesländern werden entsprechende Landesaktionspläne bereits erfolgreich umgesetzt. Wir fordern sie für alle Bundesländer. Hier darf es keine blinden Flecken geben.

      Ein weiterer Wirkungskreis ist der Sport. Auch wenn viele Fußball-Vereine auf Profi- und Amateurebene mittlerweile aktiv Homophobie entgegenwirken, kommt es in den Stadien immer wieder zu homophoben Entgleisungen. Dort werden negative Einstellungen geprägt und reproduziert, die weit über den Fußballplatz hinaus wirksam sind. Wir brauchen ein nachhaltiges Programm gegen Homophobie im Sport. In die Ausbildung von Trainerinnen und Trainern sowie von Jugendleiterinnen und Jugendleitern muss die Befähigung, Vielfalt zu fördern sowie Diskriminierungen zu erkennen und ihnen entgegenzutreten, verpflichtend integriert werden. Auch der Homophobie in einzelnen Musikszenen und sich machohaft gebenden Jugendkulturen muss offensiv entgegengetreten werden. Hass ist Hass und keine Kunst.

      Wichtig ist die zielgruppenspezifische Ansprache von Bevölkerungsteilen, in denen sich homophobe und transfeindliche Tendenzen verdichten. Viele junge Menschen, die in einem Umfeld sozialer Marginalisierung und kultureller, religiöser und ideologischer Abschottung aufwachsen, werden in Verachtung für LSBTI hineinsozialisiert. Als besonders problematisch erweist sich dabei die Kombination aus patriarchalischen Familienstrukturen, sozialer und kultureller Armut sowie rigider Religiosität. Hier muss eine an Pluralismus und den Menschenrechten orientierte Bildungs- und Gesellschaftspolitik mit attraktiven Gegenangeboten ansetzen. Wir setzen uns dafür ein, dass es eine wesentliche Aufgabe der Jugendarbeit, der Schule sowie der Integrationspolitik wird, Respekt gegenüber LSBTI zu fördern und Vorurteile abzubauen.

      Nicht nur Schule, Berufsschule und Hochschule, sondern auch die Träger der Erwachsenenbildung sind aufgefordert, die Themenkomplexe sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität in ihrer Arbeit angemessen zu berücksichtigen. Das gleiche gilt für die interne berufliche Bildung, nicht zuletzt in Institutionen wie der Bundeswehr und der Polizei. Die Bundeszentrale und die Landeszentralen für politische Bildung müssen ihre Bildungsarbeit gegen LSBTI-Feindlichkeit deutlich verstärken.

       

      Hassgewalt bekämpfen

      Massivste Ausdrucksform von Homophobie und Transfeindlichkeit ist Hasskriminalität. Hassmotivierte Straftaten zielen nicht nur auf die Menschen als Individuen, sondern zusätzlich auch darauf, ganze Bevölkerungsgruppen einzuschüchtern. Es kann auch heute noch gefährlich sein, im öffentlichen Raum als schwul, lesbisch, trans erkannt oder dafür gehalten zu werden. Allein der Anblick einer Drag Queen, einer Transperson oder eines lesbischen oder schwulen Paares kann Gewalttäter motivieren, brutal zuzuschlagen. Aus solchen Taten spricht Hass. Die Täter sehen sich als Vollstrecker eines von ihnen fantasierten Mehrheitswillens. LSBTI gelten ihnen als minderwertig und vogelfrei. 

      Wenn vor jedem verliebten Blick, vor einer Umarmung, vor einem Kuss im öffentlichen Raum zuerst die Umgebung gecheckt werden muss, ist das eine erhebliche Einschränkung von Freiheit. Hasskriminalität kann gesundheitliche Folgen für die Betroffenen haben. Die wenigen vorliegenden Untersuchungen zum Thema legen nahe, dass LSBTI ein deutlich höheres Risiko haben, Opfer von gewalttätigen Attacken zu werden als der Bevölkerungsdurchschnitt. Lesben berichten von Anpöbeleien und Bedrohungen, sehr oft verbunden mit sexuellen Belästigungen. LSBTI-Jugendliche sind nicht selten in erschreckendem Ausmaß von Gewalt im Elternhaus oder durch Gleichaltrige bedroht. 

      In Deutschland bestehen eklatante Forschungslücken im Hinblick auf LSBTI-feindliche Hasskriminalität. Für die Innenministerien in Bund und Ländern ist das offenbar bis heute kein relevantes Thema. Diese Ignoranz muss ein Ende haben. Es müssen Untersuchungen in Auftrag gegeben werden, um empirische Daten über Ausmaß, Erscheinungsformen und Hintergründe sowie belastbare Erkenntnisse über den Umgang von Polizei und Justiz mit diesen Ausprägungen von Hasskriminalität zu erlangen. Erforderlich ist ein Bund-Länder-Programm gegen LSBTI-feindliche Gewalt, das neben kriminologischer Forschung und Rechtstatsachenforschung auch die Entwicklung zielgenauer Konzepte zu Prävention, zur Aus- und Fortbildung von Polizei und Justiz sowie zur ausreichenden Unterstützung von Opferhilfe-Einrichtungen zum Gegenstand hat. Länder und Kommunen müssen die Arbeit von LSBTI-Anti-Gewalt-Projekten angemessen fördern.

      In den Bestimmungen zur Hasskriminalität, die 2015 in das Strafgesetzbuch eingeführt wurden, müssen ausdrücklich auch LSBTI-feindliche Motive benannt werden. Denn alle Erfahrung zeigt: Wenn homophobe und transfeindliche Hasskriminalität nicht ausdrücklich im Gesetz benannt ist, werden diese Motive in der Praxis der polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen und damit auch bei der Strafzumessung kaum Beachtung finden.

      Nur ein Bruchteil LSBTI-feindlicher Hasskriminalität wird angemessen registriert und klassifiziert. Notwendig ist daher eine Reform der polizeilichen Erfassungssysteme, damit LSBTI-feindliche Hasskriminalität in ihren realen Ausmaßen gesellschaftlich sichtbar wird. Wichtig ist auch, dass nach dem Vorbild von Berlin mögliche homophobe oder transfeindliche Hintergründe von Straftaten gezielt in den Polizeiberichten publik gemacht werden. Viele Betroffene scheuen immer noch den Weg zur Polizei. Die Behörden müssen daher bei der Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt verstärkt mit LSBTI-Organisationen zusammenarbeiten. Innerhalb der Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften sollen dazu Ansprechpersonen bestellt werden, wie dies in einigen Städten erfolgreich praktiziert wird. Zur Vertrauensbildung gehört eine respektvolle Sprache. Es muss endlich Schluss damit sein, dass einige Polizeibehörden bei homophoben Gewalttaten immer noch von Straftaten im „Homosexuellen-Milieu“ sprechen oder das Geschlecht von Trans-Personen falsch benennen.

       

      Kein Klima der Gewalt entstehen lassen

      Hasspropaganda schürt ein Klima der Gewalt. Homophobe und transfeindliche Hasstäter und Hasstäterinnen tummeln sich massenhaft im Internet, werden aber nur im absoluten Ausnahmefall ermittelt. Das kann nicht länger hingenommen werden. Als Bürgerrechtsverband sind wir sehr zurückhaltend, in Meinungsfragen nach der Staatsanwaltschaft zu rufen. Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Sie gilt auch für Meinungen, die wir klar ablehnen. Aber niemand darf sich sicher dabei fühlen, wenn er andere menschenverachtend beleidigt, zur Gewalt aufruft und Menschen bedroht. Geltendes Recht muss konsequent gegen strafbare Inhalte im Internet angewandt werden. Wir fordern hierfür mehr staatliches Engagement durch gute Ausstattung von Polizei und Justiz. Auch müssen die Anbieter in die Pflicht genommen werden hinsichtlich zeitnaher Löschung rechtswidriger Inhalte und verbesserter Auskunftspflichten gegenüber den Behörden. Freilich dürfen private Konzerne nicht zu Zensurbehörden werden. Löschungen müssen zeitnah gerichtlich überprüft werden können.

      In der Theorie sind auch LSBTI gesetzlich vor Volksverhetzung geschützt. Die Praxis sieht aber anders aus. Im einschlägigen Straftatbestand (§ 130 StGB) werden als mögliche Ziele von Volksverhetzung nur „nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe(n)“ ausdrücklich hervorgehoben, LSBTI aber nicht genannt. Das führt mit dazu, dass es trotz massiver Hetze in diesem Bereich kaum ernsthafte Ermittlungen und nur sehr wenige Verurteilungen wegen Volksverhetzung gibt. Hier ist eine ergänzende Klarstellung im Gesetz erforderlich.

      Verantwortung der Religionsgemeinschaften einfordern

      Religionsfreiheit ist ein elementares Grundrecht. Das gilt aber genauso für den Gleichheitsgrundsatz. Es gibt keine Hierarchie zwischen diesen beiden Grundrechten. Das Grundrecht auf Religionsfreiheit ist daher kein Freibrief für die Unterdrückung anderer. Niemand darf an seiner Religionsausübung gehindert werden, wenn diese im Rahmen von Recht und Gesetz erfolgt. Aber niemand hat das Recht, seine religiösen Überzeugungen zur allgemeingültigen Norm zu erklären, nach der sich andere richten müssen. Es ist nicht von der Religionsfreiheit gedeckt, LSBTI die Grundrechte abzusprechen. Kein heiliger Text steht über den Rechten, die unser Grundgesetz garantiert. In allen Religionen gibt es liberale und orthodox-konservative Auslegungen. Die Religionsgemeinschaften sind aufgefordert, sich auf das Liebesgebot ihrer Religion zu besinnen und in diesem Licht ihre ablehnende Haltung gegenüber gleichgeschlechtlicher Liebe und der Vielfalt geschlechtlicher Identitäten zu überdenken und weiterzuentwickeln. Das bedeutet, dass sie ihren gesellschaftlichen Beitrag zur Bekämpfung von Diskriminierung und LSBTI-feindlicher Hasskriminalität leisten müssen.

      Die Evangelische Kirche in Deutschland und viele ihre Landeskirchen haben sich in den letzten Jahren von früherer Ausgrenzung distanziert und sich nach oft heftigen inneren Debatten für LSBTI geöffnet – in der Gemeinde wie im Pfarrhaus. Die meisten evangelischen Landeskirchen bieten gleichgeschlechtlichen Paaren heute kirchliche Trauungen oder zumindest Partnerschaftssegnungen an. 
      Weite Teile der Katholischen Kirche, orthodoxe Kirchen, evangelikale Gruppen und die meisten islamischen Organisationen in Deutschland lehnen dagegen gelebte Homosexualität als schwere Sünde ab, auch wenn es dort ebenfalls mutige liberale Stimmen gibt, die unseren Respekt und unsere volle Unterstützung haben.

      Insbesondere die Katholische Amtskirche und evangelikale Organisationen haben aber in Deutschland bisher jede rechtliche Verbesserung für LSBTI massiv politisch bekämpft und tun dies auch heute noch. Sie tragen schwere Schuld an vergangener wie fortdauernder Diskriminierung. Es ist unverantwortlich, wenn religiöse Autoritäten zu konkreten Fällen von Diskriminierung und Gewalt gegenüber LSBTI konsequent schweigen oder sie nicht eindeutig verurteilen.

      Wir fordern alle Religionsgemeinschaften auf, sich für LSBTI zu öffnen, zum Beispiel schwulen und lesbischen Paaren, die dies wünschen, eine religiöse Trauung anzubieten. Als Arbeitgeber sind Religionsgemeinschaften und die ihnen zugehörigen Einrichtungen aufgerufen, LSBTI ohne jede Vorbehalte oder Auflagen hinsichtlich ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität zu beschäftigen. Dies gilt auch für die Ordination.

    • 5. Familie umfassend denken

      Jeder Mensch hat das Recht eine Familie zu gründen. Tausende Kinder wachsen derzeit in Deutschland in Regenbogenfamilien auf, in denen mindestens ein Elternteil sich als lesbisch, schwul, bisexuell, trans- oder intergeschlechtlich versteht. Internationale Studien belegen, dass diese Kinder sich in jeder Hinsicht genauso gut entwickeln wie andere Kinder. Regenbogenfamilien entstehen auf vielfältige Weise: Kinder werden in gleichgeschlechtlichen Ehen geboren, sind Wunschkinder mehrerer Personen, stammen aus früheren heterosexuellen Beziehungen eines Elternteils oder finden als Adoptiv- oder Pflegekinder ein Zuhause. Eine moderne Familienpolitik muss alle unterstützen, die mit Kindern leben und für sie sorgen.

      Das Familienrecht modernisieren

      Es gibt die unterschiedlichsten Formen von Familien. Keine Familie darf wegen der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität eines ihrer Mitglieder diskriminiert werden. Deshalb muss auch das Familienrecht realitätstauglich weiterentwickelt werden.

      Der größte Teil der Regenbogenfamilien sind Zwei-Mütter-Familien. Auch nach Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gibt es hier noch gesetzlichen Regelungsbedarf: Die Ehefrau der leiblichen Mutter erlangt ihre rechtliche Elternstellung bislang nicht mit der Geburt des Kindes, sondern erst durch das langwierige und oft entwürdigende Verfahren der Stiefkindadoption. Das Abstammungsrecht muss hier analog zur bestehenden Regelung für heterosexuelle Ehepaare ausgestaltet werden: Wenn ein Kind in einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft geboren wird, müssen beide Mütter von Geburt an automatisch gleichberechtigte Eltern ihres Kindes sein können. 

      Bewusste Familienplanung gehört heute zum Lebensentwurf vieler LSBTI. Mit viel Kreativität und häufig auch gegen Widerstände verwirklichen sie ihren Kinderwunsch. Zunehmend werden auch Familiengründungen geplant und Familienformen gelebt, bei denen mehrere Personen faktisch Verantwortung für die Erziehung und das Wohlergehen der Kinder übernehmen. Auch diese neuen Familienformen mit Mehrelternschaft müssen im Familienrecht angemessen berücksichtigt werden. Es braucht dafür einen verlässlichen rechtlichen Rahmen, der es ermöglicht, dass den jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen entsprechend bis zu vier Menschen einvernehmlich rechtliche Elternteile und/oder Sorgeberechtigte sein können. Sie sollen eine Elternschaftsvereinbarung bereits vor der Zeugung formulieren können. Gerade im Interesse des Kindeswohls muss die Bereitschaft zur Übernahme elterlicher Verantwortung in neuen Familienformen vom Recht besser anerkannt und unterstützt werden. Zu unserer vielfältigen Gesellschaft gehören auch Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern. Sie haben einen Anspruch darauf, vom Recht angemessen wahrgenommen und diskriminierungsfrei behandelt zu werden.

      Neben den Zwei-Mütter-Familien und den Mehreltern-Familien gibt es inzwischen auch zunehmend Zwei-Väter-Familien. Schwule Väter leben mit Pflegekindern und können jetzt – seit der Ehe für alle – auch gemeinschaftlich Kinder adoptieren. Auch für die Familiengründung von Zwei-Väter-Familien sind einvernehmliche familienrechtliche Lösungen zu finden, z.B. die Möglichkeit des rechtsverbindlichen Verzichts der leiblichen Mutter auf die Verwandtschaftsbeziehung zum Kind, sofern dieser keine finanziellen Hintergründe hat. Im Interesse des Kindeswohls sind zudem klare rechtliche Regelungen zur Vaterschaft für Kinder erforderlich, die aus ausländischen Leihmutterschaften mit Vätern aus Deutschland hervorgehen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weist hier in die richtige Richtung.

       

      Entscheidungen vorurteilsfrei treffen

      Mit der Ehe für alle wurde auch das gemeinschaftliche Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Eheleute ermöglicht. Eine Adoption durch beide Elternteile dient dem Kindeswohl. Natürlich hat niemand den Anspruch auf Adoption eines Kindes, aber alle haben das Recht, dass ihre Eignung vorurteilsfrei geprüft wird.

      In Deutschland wachsen mehrere zehntausend Kinder in Pflegefamilien auf. Das kann eine temporäre Lösung sein, ist aber oftmals auch von Dauer. Die „Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter“ hat schon im Mai 1996 empfohlen, bei der Suche nach Pflegefamilien auch gleichgeschlechtliche Paare zu berücksichtigen. Das geschieht heute bei vielen Jugendämtern. Es gibt aber noch immer Behörden, die gleichgeschlechtliche Pflegeeltern ablehnen oder ihnen mit Vorurteilen begegnen. Wir setzen uns daher dafür ein, dass in den gesetzlichen Regelungen zur Vollzeitpflege (§ 44 SGB VIII) ein klarstellender Satz aufgenommen wird, dass als Pflegepersonen und Pflegefamilien auch LSBTI in Betracht kommen.

      Familiengründung unterstützen

      Assistierte Reproduktion und weitere Leistungen der Fortpflanzungsmedizin müssen allen Menschen unabhängig von Familienstand, sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität offenstehen. Das muss gesetzlich klargestellt werden. Beschränkungen bei der Kostenerstattung in der Gesetzlichen Krankenversicherung und bei der Beihilfe, die lesbische Frauen bei Kinderwunschbehandlungen benachteiligen, müssen aufgehoben werden. Die Privaten Krankenversicherungen sind aufgefordert, eine entsprechende Klarstellung in ihre Tarife aufzunehmen. Der LSVD spricht sich für die altruistische Eizellenspende aus.

      Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Alltag entgegenwirken

      Jahrzehntelang wurde der besondere Schutz von Ehe und Familie in Artikel 6 des Grundgesetzes ins Feld geführt, um gleichgeschlechtlichen Familien rechtliche Anerkennung zu verweigern. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht 2013 klargestellt, dass es genau andersrum ist: Gleichgeschlechtliche Familien mit Kindern stehen selbstverständlich ebenfalls unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Dieser muss für alle familiären Gemeinschaften gelten, unabhängig von der Lebensform. 

      Dennoch kommt es im Alltag immer wieder zu Fällen von Ausgrenzung und Ignoranz, wenn zum Beispiel Regenbogenfamilien der Familientarif im Schwimmbad oder im Freizeitpark verweigert oder wenn ihre Familiensituation in Kita oder Schule peinlich tabuisiert wird. Solchen Diskriminierungen muss durch viel mehr Aufklärung präventiv entgegengewirkt werden. Regenbogenfamilien sind Teil der sich ausdifferenzierenden Familienlandschaft. Sie sind nicht exotisch, sondern gehören zur gesellschaftlichen Normalität. Noch immer tragen aber die vorherrschenden Familienbilder in Gesellschaft, Medien, Familienpolitik, Bildung und Wissenschaft der Existenz von Regenbogenfamilien nicht angemessen Rechnung. Das wollen wir ändern. Kinder aus Regenbogenfamilien dürfen nicht in einen Außenseiterstatus gedrängt werden. Sie müssen ihre Familienkonstellation im Lesebuch ebenso wiederfinden können wie im Kinderkanal.

      Der LSVD hat Konzepte zur Regenbogenkompetenz entwickelt. Alle Einrichtungen der Familienberatung und -bildung sind aufgefordert, sich dafür fit zu machen, Regenbogenfamilien und solche, die es werden wollen, in ihrer Arbeit kompetent und vorurteilsfrei anzunehmen. Bund und Länder müssen dazu entsprechende Programme fördern.

    • 6. Vielfalt der Generationen und Lebenslagen im Blick haben

      Bestimmte Lebensphasen stellen LSBTI vor besondere Herausforderungen: Die Identitätsfindung in der Jugendphase, Coming-out im mittleren und späten Lebensalter und die Auseinandersetzung mit Altern und Alter. Auch bestimmte Lebenslagen erfordern spezifische Antworten. So haben LSBTI mit Migrationsgeschichte oft besondere Probleme zu bewältigen. Menschen mit Behinderungen kämpfen um Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe.

      Jugendliche stärken

      Viele junge LSBTI melden sich heute selbstbewusst zu Wort und erkämpfen sich ihren Platz in der Gesellschaft. Aber immer noch ist das Coming-out für viele junge Lesben und Schwule ein schwieriger Prozess. Das gilt noch stärker für inter- und transgeschlechtliche Jugendliche, deren Existenz vielfach noch gänzlich ignoriert wird. Erhebungen zufolge haben lesbische und schwule Jugendliche ein über viermal höheres Suizidrisiko als ihre heterosexuellen Altersgenossen. Das zeigt, welchem Druck sich ein Teil der lesbischen und schwulen Jugendlichen immer noch ausgesetzt sieht – von Seiten des Elternhauses, der Familie oder in der Schule oder dem sozialen Umfeld. Auch eine strenge religiöse Erziehung kann zu schweren inneren Konflikten führen. Laut einer Befragung von LSBTI-Jugendlichen aus dem Jahr 2015 haben 82 % aller Teilnehmenden und sogar 96 % der Trans-Befragten Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und/oder geschlechtlichen Identität erlebt. Nicht selten findet Diskriminierung in der Öffentlichkeit statt und zwar an scheinbar ganz „neutralen“ Orten, wie im Nahverkehr, in der Fußgängerzone oder im Freizeitbereich wie Clubs, Bars oder Schwimmbädern. Die Schule, Behörden, der medizinische Bereich, aber auch die eigene Familie werden von Jugendlichen ebenfalls benannt, wenn sie über verletzende Erfahrungen der Ablehnung berichten.

      Diskriminierungsfreies Aufwachsen für alle Jugendlichen zu ermöglichen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der vom LSVD geforderte Aktionsplan gegen Homophobie und Transfeindlichkeit muss ein besonderes Augenmerk auf die Situation von Jugendlichen legen. LSBTI-Jugendliche dürfen nicht allein gelassen werden. Junge Menschen im Coming-out müssen durch ausreichende Beratungsangebote Unterstützung erhalten, die sie stärkt und auf den Weg der Persönlichkeitsfindung wertschätzend begleitet. Für inter- und transgeschlechtliche sowie gender-non-konforme Menschen gilt es rechtssichere, verlässliche und akzeptierende Rahmenbedingungen und Programme in Bildungs- und Freizeiteinrichtungen zu schaffen. Es braucht Leitlinien für die Praxis, in denen die korrekte Ansprache, die Berücksichtigung des Identitätsgeschlechts im geschlechtergetrennten Unterricht oder in Freizeiten, neutrale Toiletten und Umkleiden, Schutz und Beratung in der Transition oder im Fall von Diskriminierung und Gewalt geregelt werden.

      Jugendhilfe und Jugendarbeit müssen sich dem Problemen Homophobie und Transfeindlichkeit noch viel intensiver stellen, gerade in der Aus- und Fortbildung. LSBTI-Jugendarbeit muss stärker anerkannt und unter Einbeziehung der Jugendlichen weiterentwickelt werden. Das darf nicht nur in Großstädten geschehen. Auch Jugendliche, die außerhalb der Ballungsräume leben, brauchen Zugang zu informierter und vorurteilsfreier Beratung und Unterstützung sowie diskriminierungsfreien Freizeitangeboten. Notwendig sind zielgruppenspezifische Programme. Dies gilt auch für junge LSBTI mit Migrationshintergrund. Auch Internationale Jugendaustauschprogramme sollten Aspekte von LSBTI angemessen berücksichtigen.

       

      Coming-out in jeder Lebensphase unterstützen

      Nicht nur für Jugendliche, sondern auch für Erwachsene kann es in jeder Lebensphase zu einer Veränderung der eigenen sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität kommen.
      Dies geht häufig mit Konflikten einher, die die betroffene Person erfassen, aber ebenso ihr persönliches bzw. familiales Umfeld. Nicht selten kommt es zu ablehnenden Reaktionen, sei es am Arbeitsplatz oder in der Kirchengemeinde, In der Verwandtschaft oder von Seiten eigener Kinder. Zu typischen Erfahrungen können Anfeindungen, schmerzhafte Brüche und die Gefahr der Isolierung gehören.

      In diesen krisenhaften Situationen brauchen LSBTI Unterstützung. Beratungsstellen, die Krisenintervention und Lebens- oder Paarberatung anbieten, müssen über Lebenskrisen im Zusammenhang mit Coming-out und Transition im mittleren und späten Lebensalter informiert bzw. fachlich fortgebildet sein, um diese Menschen angemessen beraten zu können. Beratungsangebote zu diesem Themenbereich müssen ausgebaut und bekannt gemacht, Selbsthilfegruppen und Vernetzung gefördert werden.

      Für ein besseres Leben im Alter arbeiten

      Das Recht auf ein angstfreies und offenes Leben muss in allen Lebensphasen verwirklicht werden. Nötig sind bessere Rahmenbedingungen, die ein selbstbestimmtes Leben im Alter unterstützen. Einschränkungen von Mobilität und Gesundheit führen zu Verlust von Autonomie und von sozialen Kontakten. Das hat auch für LSBTI massive Auswirkungen. Zudem sind Lesben als Teilgruppe von Frauen angesichts des Gender Pay Gaps (frauendiskriminierendes Lohngefälle) in Erwerbsbiografien und Entlohnung und des daraus resultierenden Gender Pension Gaps (frauendiskriminierende Altersversorgungslücke) stark von Altersarmut bedroht, was die Selbstbestimmungs- und Teilhabemöglichkeiten weiter einschränkt. Frauenpaare sind von Gender Pay Gap und Gender Pension Gap potenziell doppelt betroffen. 

      Sowohl die Angebote der offenen Altenhilfe als auch die ambulanten und stationären Angebote der Altenpflege sind zumeist noch nicht ausreichend für die besonderen Bedürfnisse und Lebenslagen älterer LSBTI ausgerichtet. Aus Angst vor Vorbehalten sehen sich ältere Menschen oft gezwungen, wichtige und identitätsstiftende Aspekte der Biografie zu verschweigen oder zu verleugnen. Das muss sich ändern. Notwendig sind kultursensible Biografiearbeit sowie Konzepte für die kultursensible Versorgung, Pflege und Begleitung von LSBTI, die gemeinsam mit der Zivilgesellschaft entwickelt und in bestehende institutionelle Systeme eingebettet werden. Informationen über gleichgeschlechtliche Lebensweisen müssen in die Aus- und Weiterbildung sowie in die Organisations- und Personalentwicklung in der Altenarbeit und Altenpflege sowie den Heilberufen verpflichtend integriert werden.

      Wissenschaft, Wohlfahrtsverbände, Verwaltung und Politik sind aufgefordert anzuerkennen, das ältere und alte Menschen verschiedene sexuelle Orientierungen, geschlechtliche Identitäten, Biografien und Lebensweisen haben. Wir wollen eine angemessene Berücksichtigung der Interessen und Bedürfnisse von älteren LSBTI in allen Bereichen der Seniorinnen- und Seniorenpolitik sowie der Altenhilfe. Das gilt für die Demografiestrategie der Bundesregierung, für die Förderung von Modellprojekten zu selbstbestimmtem und gemeinschaftlichem Wohnen, die Förderung des intergenerativen Dialogs und in der Quartiersarbeit im Rahmen des Programms „Anlaufstellen für ältere Menschen“. 
      Wir stehen für eine intergenerative Politik und wollen den Dialog zwischen Älteren und Jüngeren fördern. Es geht um Begegnung, Kommunikationsangebote und darum, Altersdiskriminierung entgegenzuwirken.

       

      Integration und Teilhabe fördern

      In Deutschland leben viele Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. Oft wird nicht wahrgenommen, dass darunter selbstverständlich auch viele LSBTI sind. Sie erfahren häufig mehrfache Diskriminierung. Innerhalb der deutschen Mehrheitsgesellschaft erleben viele ungleiche Chancen und Rassismus, nicht selten auch in der LSBTI-Community. Der LSVD tritt Rassismus und Ausgrenzung kompromisslos entgegen.

      In einigen Migrationscommunities wurden Menschen vom gesellschaftlichen Wandel in Bezug auf LSBTI weniger berührt als in anderen Teilen der Gesellschaft, insbesondere dann, wenn patriarchalische Familienstrukturen und rigide Religiosität tradiert werden. Es wurde lange auch keine gezielte Ansprache entwickelt, um Migrantinnen und Migranten am gesellschaftlichen Prozess der Enttabuisierung von Homosexualität teilhaben zu lassen und sie dabei mitzunehmen. Das muss sich deutlich ändern. Hierzu sind gezielte Aufklärungsmaßnahmen notwendig. Sämtliche Programme zur Integration sind auch darauf auszurichten, dass sie Demokratie, Vielfalt und individuelle Freiheitsrechte stärken. 

      Immer wieder versuchen rechtspopulistische Kräfte, Probleme wie Homophobie und Transfeindlichkeit zu instrumentalisieren, um gegen Geflüchtete oder Muslime zu hetzen. Der LSVD verwahrt sich entschieden gegen eine solche Instrumentalisierung. Rechtspopulisten wollen überhaupt nicht die Probleme lösen, sondern nur die Gesellschaft spalten. Denn gleichzeitig agieren sie selbst extrem homophob und transfeindlich, indem sie allerorten eine Pädagogik der Vielfalt diffamierend angreifen und die rechtliche Gleichstellung von LSBTI bekämpfen. 

      Der LSVD führt den Dialog mit Migrantenorganisationen und beteiligt sich an Bündnissen gegen Rassismus. Jede Migrationscommunity hat auch LSBTI in ihren Reihen und sollte sich schon aus Verantwortung ihnen gegenüber dem Thema stellen. Notwendig sind Informations- und Beratungsangebote, insbesondere in der Eltern-, Familien- und Jugendarbeit. Die Selbstorganisationen von LSBTI mit Migrationsgeschichte müssen angemessen öffentlich gefördert werden. 

      Viele Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, kommen aus Ländern, in denen sich demokratische Traditionen kaum entfalten konnten, in denen gleichgeschlechtliche Beziehungen strafrechtlich verboten sind und LSBTI staatlich und gesellschaftlich massiv verfolgt werden. Auch wenn die Menschen vor Unterdrückung, vor undemokratischen Zuständen oder Krieg in ihrer Heimat flüchten, haben viele von ihnen gesellschaftliche Prägungen ihrer Herkunftsländer mit im kulturellen Gepäck, z.B. hinsichtlich Geschlechterrollen oder Einstellungen zu unterschiedlichen sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten. Das schmälert nicht ihren Anspruch auf menschenwürdige Aufnahme und ihr Recht, Asyl zu beantragen und bei Vorliegen der Voraussetzungen Schutz zu erhalten. Es bedeutet aber, dass es eine Politik des Hinsehens und gezielte, auch mehrsprachige Integrationsangebote geben muss. Sämtliche Programme zur Integration sowie Materialien zum Spracherwerb sind auch darauf auszurichten, dass sie für Demokratie, Vielfalt und individuelle Freiheitsrechte einschließlich des Respekts für LSBTI werben. Die Rechte von LSBTI müssen Regelthema in Integrations- und Sprachkursen werden und verpflichtend angemessenen Raum erhalten. Das stärkt auch LSBTI unter den Geflüchteten dabei, sich in unserer Gesellschaft zu entfalten.

      Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen durchsetzen

      Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf Gleichberechtigung und volle gesellschaftliche Teilhabe. Mit dem 2009 in Kraft getretenen UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist dafür eine wichtige menschenrechtliche Grundlage geschaffen. Auch für LSBTI mit Behinderungen muss diese UN-Konvention volle Geltung im Alltag erlangen. Sie haben Anspruch auf Achtung ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität sowie das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und die frei gewählte Lebensweise. Voller Diskriminierungsschutz muss in allen Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gelten. Für LSBTI mit Behinderungen ist es daher wichtig, dass beides für sie ermöglicht wird: die Chance, in den eigenen vier Wänden oder in anderen selbstbestimmten Wohnformen wohnen können und dafür im Bedarfsfall ausreichende Unterstützung erhalten, aber ebenso die Gewissheit, in Einrichtungen der Behindertenhilfe offen und diskriminierungsfrei leben zu können. Träger und Verbände müssen entsprechend sensibilisiert werden und Fachkräfte dafür geschult sein.

      Der LSVD setzt sich für die volle gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung in den LSBTI-Lebenswelten ein. Das Ziel ist die Schaffung von Barrierefreiheit in allen Bereichen des Lebens. Barrierefrei sind gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Hier ist in der Community noch eine Menge zu tun – bei vielen Einrichtungen, bei Veranstaltungen, bei Webangeboten.

    • 7. Eine aufgeklärte und solidarische Gesundheitspolitik durchsetzen

      Jeder Mensch hat das Recht auf den bestmöglichen Gesundheitszustand, heißt es in der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Eine aufgeklärte und solidarische Gesundheitspolitik muss die Belange von LSBTI berücksichtigen sowie Diskriminierungen entgegentreten.

       

      Gesundheit fördern durch Abbau von Vorurteilen

      Medizin und Psychiatrie haben Homosexualität in der Vergangenheit als Krankheit eingestuft. Diese Denkmuster aus dem 19. Jahrhundert sind bis heute in Teilen der Gesellschaft virulent. Die WHO hat 1992 mit der Streichung der Homosexualität aus dem internationalen Krankheitenregister ein starkes Zeichen gesetzt. Für Trans- und Intergeschlechtlichkeit braucht es endlich auch ein entsprechendes Signal.

      Die historische und bis in die Gegenwart anhaltende Stigmatisierung und Pathologisierung von LSBTI fügen Menschen schweren Schaden zu. Wir fordern Psychiatrie und Medizin sowie alle im Gesundheitswesen tätigen Menschen, Organisationen und Institutionen auf, LSBTI vorurteilsfrei gegenüberzutreten. Falls Menschen im Gesundheitsbereich negative Reaktionen befürchten müssen, wenn sie ihre geschlechtliche Identität, ihre sexuelle Orientierung, ihre Lebensweise und sexuelle Praxis ansprechen, dann beeinträchtigt dies die gesundheitliche Versorgung. Die Ärzteschaft wird aufgefordert, ihre Beratungskompetenz für LSBTI-Patientinnen und Patienten durch Fortbildung zu verbessern. In der Aus- und Fortbildung im Gesundheitswesen sind generell Themenbereiche wie gleichgeschlechtliche Lebensweisen, Trans- und Intergeschlechtlichkeit sowie die Auswirkungen von Homophobie und Transfeindlichkeit stärker zu berücksichtigen. Diskriminierung kann krank machen. Wir fordern die Erstellung eines gruppenspezifischen Berichts zur gesundheitlichen Lage von LSBTI in Deutschland durch das Bundesgesundheitsministerium, um aus den Erkenntnissen konkrete Handlungsempfehlungen für zielgruppensensible Gesundheitsförderung zu gewinnen. Wir fordern Studien über das Gesundheitsverhalten und die Gesundheitsversorgung von LSBTI.

       

      Trans- und intergeschlechtlichen Menschen Selbstbestimmung ermöglichen

      Intergeschlechtliche Menschen haben das Gesundheitswesen bisher oft als Ort der Gewalt erlebt. Ärztinnen und Ärzte in Deutschland unternehmen bis heute noch unnötige Genitaloperationen an Kindern. Statt die Annahme natürlicher Zweigeschlechtlichkeit zu hinterfragen, werden Menschen „passend“ gemacht. Diese Operationen sind keine Heileingriffe, sondern verletzen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde von intergeschlechtlichen Menschen und verstoßen gegen die UN-Kinderrechtskonvention sowie das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Nicht lebensnotwendige medizinische Behandlungen von intergeschlechtlichen Menschen ohne ihre vorherige freie und vollständig informierte Einwilligung müssen verboten werden. Begleitend sind umfassende und vorurteilsfreie Informationen für Eltern intergeschlechtlicher Kinder notwendig. Das Thema Intergeschlechtlichkeit muss in die Ausbildung medizinischer und sozialer Berufe Eingang finden.

      Transpersonen wird eine bestmögliche physische und seelische Gesundheit oftmals unmöglich gemacht. Die (Psycho-)Pathologisierung von Transidentitäten und Zwangsbegutachtungen gehören abgeschafft. Transgeschlechtliche Menschen müssen das Recht haben, über ihren Körper selbst zu bestimmen. Hinsichtlich Anwendung und Verfügbarkeit medizinischer Hilfen darf kein Druck auf sie ausgeübt werden. Umgekehrt aber müssen sämtliche geeigneten medizinischen Maßnahmen allen transgeschlechtlichen Menschen zur Verfügung stehen, die diese benötigen. Die Leistungspflicht gesetzlicher Krankenkassen zu bedarfsgerechten geschlechtsangleichenden Maßnahmen muss gewährleistet sein. Die oft langwierigen Verfahren bei den Krankenkassen zur Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Maßnahmen und Operationen müssen durch im Dialog mit der Zivilgesellschaft entwickelte Richtlinien vereinfacht, beschleunigt und vereinheitlicht werden.

      Pathologisierung aufarbeiten und überwinden

      Die Aufarbeitung der Pathologisierungsgeschichte von Homosexualität, Inter- und Transgeschlechtlichkeit muss vorangetrieben werden, ebenso die gesellschaftliche Rehabilitierung der Opfer von (Psycho-)Pathologisierung und medizinischer Gewalt. Für Menschen, die menschenrechtswidrigen Zwangsbehandlungen unterworfen wurden, fordern wir finanzielle Entschädigung und angemessene gesundheitliche Versorgung.

      In den psychotherapeutischen Berufen darf es weder bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten noch bei der Zulassung und Ausbildung von Bewerberinnen und Bewerbern eine Benachteiligung von LSBTI geben. Wir fordern die psychotherapeutischen Berufsverbände auf, ihre Geschichte im Blick auf die Diskriminierung von Patientinnen und Patienten sowie den Ausschluss nichtheterosexueller Bewerber und Bewerberinnen kritisch aufzuarbeiten und in ihrem Leitbild ein Bekenntnis zur diskriminierungsfreien Haltung gegenüber LSBTI zu verankern.

      „Umpolung“ ächten

      Versuche zur eugenischen oder hormonellen pränatalen Manipulation zur „Prävention“ von Homosexualität sind mit den ethischen Grundsätzen ärztlichen Handelns nicht vereinbar, ebenso Heterosexualisierungstherapien. Insbesondere in religiös-fundamentalistischen Zusammenhängen werden sogenannte „Konversions“- oder „Reparativ“-Therapien angeboten, die auf eine Änderung von gleichgeschlechtlichem Sexualverhalten sowie der lesbischen, schwulen oder transgeschlechtlichen Identität abzielen. Die Bundesregierung, die Landesregierungen und alle zuständigen Behörden müssen öffentlich vor solchen, die psychische Gesundheit gefährdenden Pseudo-Therapien warnen und dafür Sorge tragen, dass Menschen nicht in solche „Behandlungen“ gedrängt werden. Es darf keinerlei öffentliche Förderung für Institutionen geben, die solche „Behandlungen“ anbieten. Zum Schutz von jungen Menschen müssen Umpolungs- und Konversionstherapien an Minderjährigen gesetzlich verboten werden.

      HIV-Prävention stärken und modernisieren

      Viele Menschen sind Opfer von AIDS geworden. Auch heute leiden weltweit Millionen an der Immunschwächekrankheit, an mangelnder gesundheitlicher Versorgung, an Ausgrenzung und Verelendung. Vorurteile, religiöse Dogmen und nationalistische Ideologien behindern vielerorts wirksame Prävention. Die Bundesrepublik ist aufgefordert, sich auf sämtlichen Ebenen für den Kampf gegen AIDS und für die Menschenrechte der Betroffenen mit aller Kraft zu engagieren.
      In Deutschland können inzwischen die meisten Menschen mit einer HIV-Infektion dank der medizinischen Fortschritte und Versorgung ein selbstbestimmtes Leben führen. Sie sollten auch ein angst- und diskriminierungsfreies Leben führen können. Selbstbewusst, offen und ohne Angst vor Ausgrenzung leben zu können, ist eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Prävention und Therapie. 

      Gerade die HIV-Prävention bei schwulen Männern hat große Erfolge gebracht. Präventionsbotschaften und Vermittlungsmethoden müssen ständig auf die veränderte Wahrnehmung von HIV und AIDS überprüft und aktualisiert werden. Die Prävention muss die ganze Vielfalt der Beziehungs- und Lebensformen und sexuellen Begegnungen im Auge haben. Sie muss passgenaue und realistische Wege für verantwortliches Verhalten aufzeigen. Als Safer Sex gelten neben der Verwendung von Kondomen auch die HIV-Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP) sowie Schutz durch Therapie. PrEP kann bei dauerhafter oder anlassbezogener Anwendung vor Risikosituationen eine HIV-Infektion verhindern. Wir fordern den kostengünstigen Zugang und die Kostenübernahme durch die Solidargemeinschaft. Der LSVD setzt sich für eine Verstärkung und bessere finanzielle Ausstattung der Präventionsarbeit im Bereich von HIV, anderen sexuell übertragbaren Krankheiten und Hepatitis ein. Mittel, die heute in der Prävention gespart werden, müssen morgen, um ein Vielfaches erhöht, für die Patientenversorgung ausgegeben werden. Das gilt auch hinsichtlich PrEP. Private und gesetzliche Krankenkassen sollten in der Finanzierung der HIV-Prävention engagiert mitwirken. Auch die Pharmaindustrie muss sich hier engagieren.

      Statt Sexualität zu tabuisieren muss zielgruppengerecht über Übertragungswege und Safer Sex aufgeklärt werden. Jugendschutz darf nicht gegen Prävention ausgespielt werden. Schließlich geht es nicht zuletzt um Jugendliche, die für die Prävention gewonnen werden sollen. Nur diejenigen, die sich über die Risiken beim Sex im Klaren sind, können für sich und ihre Partner Verantwortung übernehmen. 
      HIV-Prävention heißt auch, Menschen in ihrem Selbstbewusstsein zu stärken, ihre sozialen Aktivitäten zu fördern, ihre rechtliche und gesellschaftliche Gleichberechtigung durchzusetzen. Je selbstbewusster Menschen zu ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität stehen können und je besser sie in Netzwerke integriert sind, desto reflektierter setzen sie sich mit den Präventionsanforderungen auseinander.

      Immer noch werden schwule Männer bzw. Männer, die Sex mit Männern haben, in Deutschland beim Zugang zum Blutspenden sachwidrig diskriminiert. Sicherheit lässt sich aber viel besser ohne Diskriminierung gewährleisten. Wir fordern, dass auf das konkrete Verhalten abgestellt wird und nicht auf Gruppenzugehörigkeiten.

       

      Die soziale Situation von Menschen mit HIV und AIDS verbessern

      Menschen mit HIV, in besonderem Maße aber an AIDS erkrankte Menschen, haben aufgrund der verbesserten Therapien heute eine deutlich gestiegene Lebenserwartung. Das muss sich auch im Versicherungswesen und im Bereich der Alterssicherung widerspiegeln. Hier stehen HIV-positive Menschen vor dem Problem, dass es ihnen nicht möglich ist, neben der staatlichen Alterssicherung oder der für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konzipierten Riester-Rente eine private Alterssicherung zu erreichen, da private Versicherungen den Abschluss von Verträgen mit HIV-positiven Menschen ablehnen. Die Erwerbsunfähigkeitsrenten sind aber an die gleiche Entwicklungsformel wie Altersrenten gebunden. Damit wird eine Abwärtsspirale in die Verarmung im Alter eingeleitet. Der LSVD fordert eine Sozialpolitik, die den besonderen Lebensumständen der Menschen mit HIV und AIDS gerecht wird und ihnen ausreichende Renten im Alter ermöglicht.

      Auch die Sozialhilfe und das ALG II decken den spezifischen Bedarf nur unzureichend ab. Hier setzen wir uns für die Anerkennung anderer Mehrbedarfe ein, um flexibel auf die gesundheitliche Situation von Menschen mit HIV und AIDS reagieren zu können. Auch bei den Kostenträgern von Rehabilitationsleistungen ist angesichts der stark verlängerten Lebenserwartung von Menschen mit HIV/AIDS ein Umdenken erforderlich.

       

    • 8. Verantwortung für die Vergangenheit wahrnehmen

      In Deutschland entstand Ende des 19. Jahrhunderts die erste organisierte homosexuelle Bürgerrechtsbewegung der Welt, die auch hinsichtlich Trans- und Intergeschlechtlichkeit Pionierarbeit leistete. Auch entwickelte sich in den 1920er-Jahren eine blühende urbane Lesbenkultur, die in Europa einmalig war. Der Zivilisationsbruch ab 1933 konnte krasser nicht sein. Im nationalsozialistischen Deutschland fand eine Homosexuellenverfolgung ohne gleichen in der Geschichte statt, die zudem lange nachwirkte. Nach dem Ende der NS-Diktatur dauerte es viele Jahrzehnte, bis im demokratischen Staat LSBTI als Grundrechtsträger wahrgenommen und anerkannt wurden.

      Die Erinnerung an das NS-Unrecht wachhalten – Lehren für heute ziehen

      Lange Zeit blieben die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus aus der Gedenkkultur ausgeschlossen. Sie wurden in der Bundesrepublik nicht als Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes anerkannt. Auch in der DDR blieb ihnen Anerkennung versagt. Dabei haben die Nationalsozialisten die Lebenswelten von Schwulen und Lesben zerschlagen. Sie wurden aus Alltag und Kultur verbannt. Zehntausende schwuler Männer wurden nach § 175 Reichstrafgesetzbuch wegen „widernatürlicher Unzucht“ zu Gefängnis oder Zuchthaus verurteilt, mehrere Tausend Schwule wegen ihrer Homosexualität in Konzentrationslager verschleppt. Die meisten überlebten die Lager nicht. Auch lesbische Frauen wurden in Konzentrationslagern inhaftiert, gefoltert, missbraucht und ermordet.

      Nach langen Anstrengungen haben wir durchgesetzt, dass die Bundesrepublik Deutschland 2008 in Berlin ein nationales Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen errichtete. Dieses Denkmal ist kein Schlussstein, sondern ein Ansporn, dass Forschung und Erinnerungsarbeit auf allen Ebenen weitergehen und die nationalsozialistische Verfolgungs- und Unterdrückungspolitik in ihrer Gesamtheit im Blick haben müssen.

      Unterdrückung und Verfolgung nach 1945 aufarbeiten

      Die Geschichte der Unterdrückung und Verfolgung in der Bundesrepublik und der DDR muss stärker in das öffentliche Bewusstsein gerückt werden. Schwule und Lesben blieben auch nach 1945 gesellschaftlich geächtet. Das Grundrecht auf Versammlungs- und Koalitionsfreiheit wurde ihnen in der frühen Bundesrepublik ebenso wenig zugestanden wie das Recht auf freie Meinungsäußerung. Schwul-lesbische Publikationen fielen Zensur und Verboten zum Opfer. Auch nach Ende des Nationalsozialismus hat staatliche Unterdrückungspolitik weitere Generationen um ihr Lebensglück betrogen.

      Der 1935 verschärfte § 175 StGB blieb in der Bundesrepublik bis 1969 unverändert in der Nazi-Fassung in Kraft. Zehntausende Männer wurden im demokratischen Staat aufgrund von NS-Gesetzgebung Opfer von Strafverfolgung. Endgültig gestrichen wurde § 175 erst 1994. Auch die DDR hatte Homosexualität unter Erwachsenen bis 1968 nicht vollständig entkriminalisiert und bis 1989 galten ähnlich wie in der Bundesrepublik unterschiedliche strafrechtliche Schutzaltersgrenzen für Homo- und Heterosexualität. Unabhängige Organisationsbemühungen von Schwulen und Lesben wurden vom Ministerium für Staatssicherheit als staatsfeindlich eingestuft, bespitzelt, behindert und mit „Zersetzungsmaßnahmen“ überzogen.

      2017 konnte endlich die Aufhebung der meisten nach 1945 erfolgten Verurteilungen wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen erkämpft werden. Dieses Rehabilitierungsgesetz ist ein bedeutsamer historischer Schritt und zeigt die Fähigkeit des Rechtsstaats zur Selbstkorrektur. Allerdings müssen noch Lücken im Gesetz geschlossen werden. Denn es gibt eine Einschränkung bei der Aufhebung der Urteile, die neue Ungerechtigkeiten schafft. Das Rehabilitierungsgesetz führt rückwirkend erneut unterschiedliche Schutzaltersgrenzen zwischen Homo- und Heterosexualität ein. Man lässt also im Rehabilitierungsrecht einen Teil des § 175 StGB wiederauferstehen. Das muss umgehend korrigiert werden. Zudem sind die Entschädigungsregelungen unzureichend und müssen dringend nachbessert werden. Schon die strafrechtliche Ermittlung nach § 175 StGB bewirkte gesellschaftliche Ächtung, bedeutete oft den Verlust des Arbeitsplatzes und der gesamten beruflichen Karriere. Das muss ausgeglichen werden.

       

      Unrecht anerkennen und Entschädigung leisten

      Über den Bereich der Strafverfolgung hinaus gilt es weiteres Unrecht aufzuarbeiten, das durch historische Untersuchungen nach und nach ans Licht kommt. Dazu zählen zum Beispiel Fälle, bei denen lesbischen Müttern wegen ihrer Homosexualität das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen wurde. Neue Forschungsergebnisse machen deutlich, dass die drohende Kindeswegnahme viele Frauen daran hinderte, ihren Wunsch nach einem lesbischen Leben zu verwirklichen, da sie für das Verlassen der Ehe mit dem Verlust der Kinder bestraft worden wären.

      Bedrückend ist auch das vielen Jugendlichen zugefügte Unrecht, die wegen ihrer sexuellen Orientierung, ihrer geschlechtlichen Identität oder ihres Geschlechtsausdrucks in Heime, Psychiatrien und ähnliche Einrichtungen eingewiesen wurden. 

      Hier müssen auch die Eingriffe an intergeschlechtlichen Menschen benannt werden, die im Säuglings-, Kindes- oder Jugendalter ohne die vorherige, freie und vollständig informierte Einwilligung medizinischen Zwangsbehandlungen, insbesondere Sterilisierungen, unterzogen wurden. Wir fordern für sie Entschädigung und angemessene gesundheitliche Versorgung.

      Bis das Bundesverfassungsgericht die entsprechende Bestimmung des Transsexuellengesetzes für verfassungswidrig erklärte, mussten sich Trans-Personen einem die äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff unterziehen und sich sterilisieren lassen, um personenstandsrechtlich im empfundenen und gelebten Geschlecht Anerkennung zu finden und eine Ehe bzw. eingetragene Partnerschaft eingehen zu können. Auch diese vom Gesetz erzwungenen Zumutungen müssen anerkannt und die Opfer entschädigt werden.

      Engagement würdigen und Verantwortung benennen

      Die historische und politische Aufarbeitung ist wichtig für die Würdigung der Opfer. Ebenfalls bedeutsam ist, das Wirken der Vorkämpferinnen und Vorkämpfer für die Menschenrechte von LSBTI zu erforschen und die Erinnerung an sie wach zu halten: an exponierte Aktivistinnen und Aktivisten aber ebenso an alle, die ihr alltägliches Leben als LSBTI mit aufrechtem Gang meisterten. Auch die vielen Straight Allies sind zu würdigen, ohne die keine Mehrheiten gewonnen werden könnten: Menschen, die sich für Gerechtigkeit für LSBTI einsetzen, ohne selbst „betroffen“ zu sein. Das Leben all dieser mutigen Menschen ist eine Kraftquelle für die heutigen Auseinandersetzungen mit Hass und Hetze, mit Vorurteilen und demokratiefeindlichen Ideologien. Wir fordern die Benennung von Straßen und Plätzen nach ihnen.

      Auch die Täter und Täterinnen sind in den Blick zu nehmen. Verfolgung und Unterdrückung fielen nicht vom Himmel. Es waren konkrete Menschen, die in Parteien, Kirchen, Behörden, Fürsorge, Medizin und Justiz Verantwortung dafür trugen, dass die menschenrechtswidrige Strafverfolgung und Ungleichbehandlung Homosexueller jahrzehntelang fortbestand, dass LSBTI medizinisch zwangsbehandelt oder Jugendliche wegen angeblicher „sittlicher Verwahrlosung“ in Heime gesperrt und gequält wurden.

      Der Verweis auf den „Zeitgeist“ allein ist keine ausreichende Erklärung, denn es gab immer auch Stimmen, die für die Rechte von LSBTI eintraten. Diese Stimmen wurden aber ignoriert, lächerlich gemacht und ausgegrenzt. Alle Institutionen, die Unrecht an LSBTI begangen, befürwortet oder ignoriert haben, sind aufgefordert, sich ihrer Vergangenheit zu stellen und ihre Verantwortung zu benennen.

    • 9. Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt in Europa befördern

      Die Mitgliedschaft in der Europäischen Union hat in vielen Ländern die Lebenssituation von LSBTI erheblich verbessert. Die EU hat starke Impulse gesetzt für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung. Auch in Deutschland wäre es ohne die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU nicht gelungen, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz durchzusetzen. Die EU-Grundrechtecharta enthält ein Verbot der Diskriminierung wegen der „sexuellen Ausrichtung“. Das Europäische Parlament hat vielfach deutlich gegen Homophobie, gegen Transfeindlichkeit und für gleiche Rechte in Europa Position bezogen. Zusammen mit unseren Partnerorganisationen setzen wir uns in Straßburg und Brüssel dafür ein, dass diese politische Grundhaltung in allen europäischen Institutionen engagiert und kontinuierlich zum Tragen kommt.

      Die Grundrechtecharta mit Leben füllen

      Trotz vieler Fortschritte sind in vielen EU-Staaten gleiche Rechte für LSBTI noch nicht durchgesetzt. In einigen Mitgliedsstaaten gibt es immer wieder Rückschläge und massive Anfeindungen, die von Teilen der Politik befördert oder zugelassen werden. Hiergegen müssen die Europäischen Institutionen stärker vorgehen. Das von der EU formulierte Ziel, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu schaffen, muss für alle Menschen und Gruppen Wirklichkeit werden. Dazu gehören auch die europaweite gegenseitige Anerkennung von Eingetragenen Partnerschaften und gleichgeschlechtlichen Ehen und ebenso die gegenseitige Anerkennung von Geburtsurkunden, Adoptions- und Pflegekindvereinbarungen oder anderen Dokumenten, die den Familienstatus betreffen. Regenbogenfamilien müssen Ländergrenzen überschreiten können, ohne ihre bisher gewährten Rechte, die ihre Familienkonstellation betreffen, zu verlieren. Notwendig sind nachhaltige Programme gegen Homophobie, Transfeindlichkeit und gegen jede Form von Diskriminierung. Auch die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte muss dafür weiter gestärkt werden. Ebenso muss die EU in ihrer Außen-, Handels- und internationalen Menschenrechtspolitik die Rolle als Garantin der Grundrechte und Grundfreiheiten einnehmen.

      EU-Kommission, der Europäische Rat und das Europäische Parlament sind aufgefordert, die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU auszubauen und zu harmonisieren, damit für alle Diskriminierungsgründe ein gleicher rechtlicher Schutz besteht. Dabei muss für die Diskriminierungsgründe Behinderung, Religion oder Weltanschauung, Alter, sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität ein gleiches Schutzniveau erreicht werden, wie es in Bezug auf Benachteiligungen aufgrund der ethnischen Herkunft und des Geschlechts schon besteht. Leider gehört die deutsche Bundesregierung seit Langem zu den Hauptblockierern einer Gleichbehandlung im EU-Antidiskriminierungsrecht. Das geht insbesondere zu Lasten der Rechte von LSBTI, die in einer Reihe von EU-Mitgliedsstaaten noch erheblichen Diskriminierungen ausgesetzt sind. Diese unverantwortliche Blockade muss ein Ende haben. Der LSVD setzt sich dafür ein, dass Deutschland im Europäischen Rat die Durchsetzung gleicher Rechte, die Schaffung eines wirksamen Diskriminierungsschutzes sowie den nachhaltigen Kampf gegen Homophobie und Transfeindlichkeit aktiv befördert. Die EU-Förderung von gemeinsamen Projekten in Grenzregionen muss die Themen Vielfalt und Antidiskriminierung mit einschließen.

       

      Den Europarat gegen Diskriminierung mobilisieren

      Europa ist größer als die EU. Mit 47 Mitgliedsstaaten greift der Europarat über die Europäische Union hinaus. Mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) hat der Europarat wichtige Instrumente geschaffen, Grundrechte wie den Schutz des Privatlebens und die Meinungs- oder Versammlungsfreiheit durchzusetzen. Diese Grundrechte sind für LSBTI aber in der Realität einiger Mitgliedsstaaten des Europarats längst noch nicht verwirklicht. Einige Mitgliedsstaaten wie Russland missachten zudem offen Urteile des EGMR, die auf die Einhaltung der Menschenrechte pochen. Wir setzen uns für eine starke Rolle des Europarats bei der Durchsetzung der Menschenrechte ein. Die Bundesregierung ist aufgefordert, sich im Ministerkomitee für die Rechte von LSBTI stark zu machen. Das Gleiche gilt für die deutschen Vertreterinnen und Vertreter in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats.

    • 10. Die Achtung der Menschenrechte weltweit voranbringen

      In vielen Ländern drohen Schwulen, Lesben und bisexuellen Menschen Gefängnisstrafen, Folter und mitunter sogar die Todesstrafe. Auch trans- und intergeschlechtlichen Menschen wird das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben ihrer Geschlechtsidentität oft verweigert. In vielen Fällen schüren religiöse und politische Führer ein Klima des Hasses. LSBTI sollen eingeschüchtert und in die Unsichtbarkeit gedrängt werden. Verfolgung und Ausgrenzung, oft auch durch die eigene Familie, führt häufig zu bitterer Armut und einem Leben am Rand der Gesellschaft. Homophobe und transfeindliche Gewalttaten bleiben vielerorts ungeahndet, Polizei und andere Staatsorgane verweigern oftmals jede Hilfe oder sind selbst an der Hetze, Erpressung und Gewalt beteiligt.

      Das Recht auf persönliche Sicherheit, auf Privatsphäre, auf Meinungs-, Presse-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ist für LSBTI in einer Vielzahl von Ländern nicht einmal ansatzweise gewährleistet. Wenn eine demokratische Zivilgesellschaft unterdrückt wird, wenn Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger bedroht oder gar ermordet werden, hat das immer auch gravierende Auswirkungen auf LSBTI. Sie brauchen unsere Solidarität und aktive Unterstützung. Deutschland hat aus seiner Geschichte heraus eine besondere Verantwortung, Menschenrechtsverletzungen an LSBTI entschieden entgegenzutreten.

      Die Menschenrechtsarbeit der Vereinten Nationen stärken

      Deutschland muss das Thema Menschenrechte hinsichtlich sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität in den Vereinten Nationen offensiv vertreten. 2006 erhielt der LSVD mit Unterstützung der Bundesregierung und der Europäischen Union offiziellen Beraterstatus bei den Vereinten Nationen – gegen starken Widerstand der islamischen Länder, vieler afrikanischer Staaten und von Seiten des Vatikans. 

      2006 haben namhafte internationale Menschenrechtsexpertinnen und -experten die „Yogyakarta-Prinzipien zur Anwendung der Menschenrechte in Bezug auf die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität“ entwickelt. Diese Prinzipien, verfasst auf einer Konferenz in der indonesischen Stadt Yogyakarta, bilden die erste systematische Gesamtschau auf die Menschenrechtsgewährleistung für Lesben, Schwule, Bisexuelle und transgeschlechtliche Menschen. Sie wurden im November 2017 um neun Prinzipien und die Aspekte gender expression (Geschlechtsausdruck) und sex characteristics (Geschlechtsmerkmale) erweitert (Yogyakarta-Prinzipien plus 10). Wir kämpfen dort dafür, dass die so ergänzten Yogyakarta-Prinzipien Grundlage der UN-Politik werden. In den letzten Jahren ist es trotz großer Widerstände und einzelner Rückschläge gelungen, in den UN-Gremien, insbesondere im Menschenrechtsrat und in der UN-Vollversammlung erste Beschlüsse über die Gewährleistung der Menschenrechte für LSBTI zu erreichen. Deutschland setzt sich in der UN LGBT Core Group und der Equal Rights Coalition, der es 2016 beigetreten ist, für die Menschenrechte von LSBTI ein. Der LSVD engagiert sich mit seinen Partnerorganisationen und als Mitglied der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA) dafür, dass all diese Ansätze gefestigt, verstetigt und kontinuierlich ausgebaut werden. Die Vereinten Nationen spielen eine wichtige Rolle im globalen Kampf gegen Gewalt und Unterdrückung.

      Alle Möglichkeiten deutscher Außenpolitik nutzen

      Die deutsche Außen-, Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik muss gegenüber ihren Dialogpartnerinnen und -partnern in aller Welt deutlich betonen: Die Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität ist eine schwere Verletzung der universellen Menschenrechte. Die Achtung dieser Rechte von LSBTI muss ein Kriterium für die Mittelvergabe in der Entwicklungszusammenarbeit werden, insbesondere bei den globalen Budgethilfen für einzelne Staaten. Auch das Instrument der Rechtsstaatsdialoge mit anderen Ländern muss für die Verbesserung der Situation von LSBTI genutzt werden. Wir treten dafür ein, dass Bund, Länder und Kommunen die Yogyakarta-Prinzipien zur offiziellen Handlungsgrundlage ihrer Politik erklären und die Bundesrepublik sich für ihre weltweite Geltung einsetzt.

      Zur Stärkung und Verstetigung des deutschen Engagements für die Menschenrechte bedarf es eines LSBTI-Inklusionskonzepts für die Auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit. Das Konzept muss gemeinsam mit der Zivilgesellschaft entwickelt werden. Zukünftig muss ein klar definierter Anteil der Mittel für Armutsbekämpfung, Gesundheitsförderung, Bildung und Ausbildung, Good Governance, Konfliktlösung, Polizeifortbildung und Menschenrechtsarbeit für die Unterstützung von LSBTI verwendet werden.

      Die Deutschen Botschaften, die Goethe-Institute, die Deutsche Welle, die parteinahen Stiftungen und Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit sollten hierbei eine aktive Rolle einnehmen, die Situation von LSBTI zu verbessern: durch Informations- und Vernetzungsarbeit und dadurch, dass sie über internationale Aufmerksamkeit zum Schutz von oftmals gefährdeten Menschenrechtsverteidigern und -verteidigerinnen beitragen. Städtepartnerschaften sind hier ein wichtiges Instrument und müssen viel öfter genutzt werden. Steuergelder dürfen nicht in die Kassen von Hetzerinnen und Hasspredigern fließen. In Deutschland ansässige Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit oder politische Stiftungen sollen bei der Verwendung öffentlicher Mittel darauf verpflichtet werden, nur mit solche Organisationen der Partnerländer zusammenzuarbeiten, die sich nicht an der Verfolgung und Stigmatisierung von LSBTI beteiligen oder ein Vorenthalten von Grundrechten für LSBTI nicht befürworten.

      Zivilgesellschaftliches Engagement für die Menschenrechte verstärken

      Einsatz für die Menschenrechte ist auch eine zivilgesellschaftliche Aufgabe. Von den vielen tausend in Deutschland registrierten gemeinnützigen Stiftungen engagiert sich nur ein winziger Bruchteil bislang auch für LSBTI-Thematiken. Wir setzen uns dafür ein, dass sich das ändert. Wir wollen aber nicht auf andere warten. Mit der 2007 gegründeten „Hirschfeld-Eddy-Stiftung“ unterstützt der LSVD international LSBTI-Menschenrechtsarbeit, hilft aktiv Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern und fördert Aufklärung sowie den Abbau von Vorurteilen. Denn das gilt für alle Aktivitäten des LSVD: Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.