Unsere Verfassung muss gleiche Rechte endlich auch ausdrücklich garantieren
Bundestagsdebatte zur Erweiterung des Artikels 3 GG um das Merkmal der „sexuellen Identität“
Heute Nacht debattiert der Bundestag über den gemeinsamen Gesetzentwurf von Bündnis 90/ Die Grünen, FDP und Die Linke zur Erweiterung von Artikel 3 Grundgesetz um das Merkmal der sexuellen Identität. Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Dieser Grundsatz sollte für Lesben, Schwule und Bisexuelle endlich auch in unserer Verfassung zum Ausdruck kommen. Wer dort nicht genannt wird, läuft Gefahr, in der gesellschaftlichen und politischen Wirklichkeit ignoriert zu werden. Fundamentale Normen des Zusammenlebens wie das Diskriminierungsverbot müssen in der Verfassung für alle Menschen sichtbar sein.
Unsere Verfassung muss gleiche Rechte endlich auch ausdrücklich garantieren. Es braucht eine Ergänzung des Gleichbehandlungsartikels. In einem erweiterten Art. 3 Abs. 3 GG soll es in Zukunft auch heißen: Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden.
Hintergrund
Der Gleichheitsartikel ist die Antwort auf die nationalsozialistische Selektions- und Verfolgungspolitik. Er ist geprägt von der Erkenntnis, dass die Menschlichkeit insgesamt gefährdet ist und Barbarei droht, wenn auch nur einer Gruppe von Menschen die gleichen Grund- und Menschenrechte streitig gemacht werden. Dennoch hatte man 1949 zwei Gruppen ausgespart: Menschen mit Behinderungen und Homosexuelle. Das Grundgesetz hat Homosexuelle damit jahrzehntelang nicht einmal vor schweren Menschenrechtsverletzungen wie der Strafverfolgung nach § 175 StGB geschützt.
Menschen mit Behinderungen wurden im Rahmen der Verfassungsreform nach der deutschen Einheit 1994 endlich aufgenommen. Für die Aufnahme der sexuellen Identität fand sich damals noch keine ausreichende Mehrheit. Es ist nun Zeit für einen neuen Anlauf. Die Rechtsprechung hat mittlerweile das verfassungsrechtliche Verständnis von Geschlecht erweitert und trans- und intergeschlechtliche Menschen in das entsprechende Diskriminierungsverbot einbezogen. Ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot wegen der sexuellen Identität fehlt in der Verfassung weiterhin. Das wirkt sich bis heute negativ auf die Lebenssituation von Lesben, Schwulen und auch Bisexuellen aus.
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