Was kann die EU für LSBTI-Rechte tun?
Von 5. Antidiskriminierungsrichtlinie bis Freizügigkeit für Regenbogenfamilien und Asylrecht

List of Actions/ Aktionsplan
- Kommission muss mindestens List of Actions zur Verbesserung der Rechte von LGBTI fortführen.
- Die jetzige endet 2019, besser wäre noch Aktionsplan
5. Antidiskriminierungsrichtlinie
- Schutz vor Diskriminierung in weiteren Bereichen (Waren und Dienstleistungen u.a.)
- Jetziger EU-weiter Schutz gilt nur für das Arbeitsleben und enthält nicht Geschlechtsausdruck/ Geschlechtsidentität
- Seit 10 Jahren blockiert auch Deutschland
Hassverbrechen/ Hate Speech
- EU-Opferschutzrichtlinie (2012/29/EU) ist verabschiedet, aber Implementierung einfordern
Freizügigkeit
- Coman Case: Freizügigkeit für verheiratetet gleichgeschlechtliche Paare eingefordert (Aufenthaltsgenehmigung), nun auf Umsetzung pochen
- Coman Case gilt nicht für Beziehungen zwischen zwei EU-Bürger/innen
- Auch für trans* Personen nicht gewährleistet, aufgrund unterschiedlicher Regelungen für rechtliche Anerkennung des Geschlechts
Regenbogenfamilien
- 5 EU-Staaten bislang ohne rechtliche Absicherung für gleichgeschlechtliche Paare, 14 Staaten erlauben keine Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare
- EU kann Regelungen aufstellen in Bezug auf Freizügigkeit
Asylpolitik
- 6 Mitgliedstaaten erlauben keine Asylstellung aufgrund der Verfolgung wegen sexueller Orientierung
- Nur 13 Mitgliedsstaaten erlauben Asylstellung aufgrund der Verfolgung wegen Geschlechtsidentität
- Keine einheitlichen Chancen und Schutzstandards in den unterschiedlichen Ländern
- EU-Rat muss den Vorschlägen des EU-Parlaments zur Reform des gemeinsamen EU-Asylsystems noch folgen
Bildung
- Anti-Propaganda-Gesetze wie in Lettland kriminalisieren Bildungsmaßnahmen
- EU kann best practice-Austausche zwischen den Staaten ermöglichen
Trans*
- Entpathologisierung durch neuen ICD-11 muss von der WHO noch verabschiedet werden (EU-Support ist Schlüsselfaktor)
- 7 Mitgliedsstaaten machen Sterilisation zur Voraussetzung für rechtliche Anerkennung des Geschlechts, nur 6 Staaten erwarten keine medizinische Diagnose
- Nur drei Länder haben Verfahren zur Anerkennung von nicht-binären Geschlechtern
Intersexualität / Intergeschlechtlichkeit
- EU-Unterstützung zur Entpathologisierung notwendig (wird auch bei ICD-11 bleiben)
- Nur Malta und Griechenland haben Geschlechtsmerkmale explizit in Antidiskriminierungsgesetzgebung, die EU-Rechtssetzung hat sie auch nicht
LSBTI weltweit
- LSBTI in den Beitrittsverhandlungen und der EU-Nachbarschaftspolitik
- Implementierung der EU-Guidelines
- Menschenrechte als Bedingungen in Handelsabkommen
Unterstützung der Zivilgesellschaft
- Rights, Equality, and Citizenship Programme (bis 2020), European Social Fund und Erasmus+ unterstützen auch LSBTI-Organisationen, dass muss weiter gewährleistet sein
Weiterlesen
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