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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD⁺)

Genug ist genug! – Georgien ist kein sicheres Herkunftsland

LSVD⁺ fordert Konsequenzen aus Asyl-Rechtsprechung und neuem Anti-LSBTIQ*-Gesetz

Pressemitteilung vom 10.10.2024

Berlin, 10.10.2024. Seit 2023 stufen Bundestag und Bundesrat nicht nur den Westbalkan und die LSBTIQ-Verfolgerstaaten Ghana und Senegal, sondern auch Moldau und Georgien als "sichere Herkunftsstaaten" ein. Dies bedeutet für alle, und somit auch für alle lesbische, schwule, bisexuelle, trans* und intergeschlechtliche sowie weitere queere (LSBTIQ*), Geflüchtete aus diesen Staaten deutlich weniger Rechte im Asylverfahren. Nun hat Georgien – gegen den Widerstand von Staatspräsidentin Surabischwili – das LSBTIQ*-feindliche Gesetz "zu Familienwerten und zum Schutz Minderjähriger" beschlossen.

Bereits vor der neuerlichen Verschärfung der Lage ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dazu übergegangen, georgischen LSBTIQ*-Asylsuchenden – und zwar unabhängig davon, ob sie selbst bereits tatsächlich verfolgt wurden, – Flüchtlingseigenschaft zu gewähren. Heute berät der Bundestag auf Antrag der Regierungsfraktionen über die „europäische Zukunft Georgiens“. Patrick Dörr kommentiert für den Bundesvorstand des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt:

Mit dem neuen Anti-LSBTIQ*-Gesetz kriminalisiert die georgische Regierung praktisch die gesamte queere Community im Land. Alle, die sich von nun an öffentlich als Teil unserer Community zeigen oder sich mit uns solidarisieren, können wegen 'LSBT-Propaganda' angeklagt und verurteilt werden. Wie der Bundeskanzler neulich auf der queerpolitischen Menschenrechtskonferenz der SPD-Fraktion richtig kommentiert hat: 'Damit entfernt sich Georgien auch von Europa.' Die georgische Regierung hat mit diesem Gesetz abermals von Putin abgeschrieben. Spätestens seit Einführung dieses Gesetzes hat sich Georgien in die Gruppe der LSBTIQ*-Verfolgerstaaten eingereiht. Wir fordern Bundesregierung und Bundestag auf: Lassen Sie diesen neuerlichen Angriff auf unsere Community nicht unbeantwortet! Streichen Sie Georgien von der Liste der 'sicheren Herkunftsstaaten', garantieren Sie faire Verfahren für Schutzsuchende aus Georgien!

Erst Anfang September ist das BAMF gegenüber dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bei zwei LSBTIQ*-Asylsuchenden von seinen ablehnenden Asyl-Entscheidungen abgerückt. In einem Fall hatte eine lesbische Georgierin gegen einen negativen Asylbescheid geklagt, wobei das Verwaltungsgericht Potsdam die Ablehnung durch das BAMF bestätigte. Die Georgierin ging daraufhin in Berufung. Im zweiten Fall hatte ein schwuler Georgier gegen einen negativen Asylbescheid vor dem Verwaltungsgericht Berlin geklagt – mit Erfolg. Denn: Mit Blick auf die Lage für LSBTIQ* in Georgien stellte das Verwaltungsgericht Berlin fest: 'Auf eine mögliche Vorverfolgung des Klägers und ihre Aktualität kommt es daher nicht an.' Gegen das positive Urteil ging hier das Bundesamt in Berufung. Indem das BAMF nun in beiden Fällen vor dem Oberverwaltungsgericht nachgegeben hat, hat es sich offensichtlich die Einschätzung des Verwaltungsgerichts Berlin zu eigen gemacht, dass in Georgien eine Gruppenverfolgung für LSBTIQ* vorliegt. Wir fordern die Bundesregierung auf: Bestärken Sie Georgien nicht weiter auf seinem Kurs! Nehmen Sie die Einstufung als 'sicheres Herkunftsland' zurück!" 

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