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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD⁺)

Einigung auf Koalitionsvertrag durch CDU/CSU und SPD

LSVD⁺ warnt vor queerpolitischen Rückschritten

Pressemitteilung vom 09.04.2025

Berlin, 09.04.2025. Heute haben CDU/CSU und SPD den Koalitionsvertrag vorgestellt, der die Arbeitsgrundlage der zukünftigen Regierung bilden soll. Erik Jödicke kommentiert für den Bundesvorstand des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt die Bedeutung des Koalitionsvertrags für lesbische, schwule, bisexuelle, trans* und intergeschlechtliche sowie weitere queere Menschen (LSBTIQ*):

Wir begrüßen, dass der Koalitionsvertrag die Bedeutung des zivilgesellschaftlichen Engagements für unsere Demokratie deutlich hervorhebt. Dass das Bundesprogramm “Demokratie leben” erhalten bleibt, ist entscheidend für die Zivilgesellschaft in Deutschland. Angesichts der jährlich steigenden Zahl von Angriffen auf LSBTIQ* Personen muss allerdings das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt erhalten bleiben und der Aktionsplan “Queer leben” fortgeführt werden. Außerdem warnen wir davor, das Selbstbestimmungsgesetz jetzt ohne Not anzufassen und Verschlechterungen zu riskieren. Trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen haben sich jahrzehntelang für diesen Meilenstein eingesetzt. 

Der Koalitionsvertrag bringt queere Geflüchtete in Lebensgefahr. In Afghanistan verfolgen, vergewaltigen und ermorden die Taliban systematisch LSBTIQ* mit dem klaren Ziel der Vernichtung queerer Menschen. Hunderte queere Afghan*innen, denen Deutschland mithilfe des Bundesaufnahmeprogrammes die Rettung vor dem sicheren Tod versprochen hat, droht nach ihrer erfolgreichen Evakuierung nach Pakistan durch eine unkoordinierte Beendigung des Aufnahmeprogramms nun die Abschiebung nach Afghanistan und ihre grausame Ermordung. Wir erwarten, dass alle bereits nach Pakistan evakuierten LSBTIQ*, die in dem Aufnahmeprogramm registriert sind, bis zu Ende bearbeitet und bei erwiesener Gefährdung auch nach Deutschland ausgeflogen werden.

Zur Familienrechtsreform kündigen die zukünftigen Koalitionspartner an, sich vom Wohl des Kindes leiten lassen zu wollen. Das begrüßen wir ausdrücklich: Aus Kindeswohlperspektive ist eine möglichst rasche Reform des Abstammungsrechts entscheidend. Die Zuordnung der zweiten Elternstelle muss unabhängig vom Geschlecht des Elternteils unmittelbar nach der Geburt erfolgen. Das Abstammungsrecht muss als eines der ersten Vorhaben der Bundesregierung geändert werden. Wer das Kindeswohl als Maßstab nimmt, muss die Diskriminierung der Kinder aller queerer Eltern aufgrund deren Geschlechts und Familienmodells endlich beenden.

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