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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Reform im Abstammungsrecht: Regenbogenfamilien endlich rechtlich absichern

Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden

Die jetzige Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Abstammungs- und Familienrecht geht zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die dort aufwachsen. Der LSVD fordert die gesellschaftliche Anerkennung und rechtliche Absicherung der Vielfalt an gelebten Familienformen wie Zwei-Mütter-Familien, Zwei-Väter-Familien, Mehrelternfamilien oder Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern.

LSVD fordert für Regenbogenfamilien Reform des Abstammungsrechts

Mit der Öffnung der Ehe im Jahr 2017 war bei vielen Regenbogenfamilien die Erwartung verbunden, dass nun auch eine vollständige Gleichstellung im Familienrecht gegeben wäre. Leider hat der Gesetzgeber aber die Chance vertan, mit dem Eheöffnungsgesetz auch die notwendigen Anpassungen im Abstammungsrecht vorzunehmen, die wir als LSVD seit vielen Jahren fordern und die ebenso in der juristischen Fachöffentlichkeit auf nationaler und europäischer Ebene diskutiert und insbesondere hinsichtlich der Abschaffung der Stiefkindadoption durch eine Mitmutterschaft ab Geburt befürwortet werden.

Inhaltsverzeichnis

2022

08.01.2022
Der neue Justizminister Marco Buschmann kündigt an, dass die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag angekündigte Refom im Familienrecht wohl bis zur Mitte der Wahlperiode (Herbst 2023) beschließen wird. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Pläne sollen unter anderem unverheirateten Paaren, homosexuellen Eheleuten mit Kindern sowie Gemeinschaften, die nicht auf einer Liebesbeziehung fußen, neue rechtliche Möglichkeiten geben.

Zwei miteinander verheiratete Frauen sollen in Bezug auf Kinder rechtlich künftig genauso behandelt werden wie wenn ein Mann und eine Frau miteinander verheiratet sind. Das heißt auch, dass das von einer der beiden Frauen geborene Kind von Anfang an die Ehefrau als zweiten Elternteil haben soll. (Quelle: RND)

 

2021

24.11.2021
Die Ampelparteien stellen ihren Koalitionsvertrag vor. Darin heißt es auf Seite 101 zum Abstammungs- und Familienrecht für Regenbogenfamilien:

"Wir werden das Familienrecht modernisieren. Hierzu werden wir das „kleine Sorgerecht“ für soziale Eltern ausweiten und zu einem eigenen Rechtsinstitut weiterentwickeln, das im Einvernehmen mit den rechtlichen Eltern auf bis zu zwei weitere Erwachsene übertragen werden kann. (...) Wir wollen Vereinbarungen zu rechtlicher Elternschaft, elterlicher Sorge, Umgangsrecht und Unterhalt schon vor der Empfängnis ermöglichen. Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Ehe soll nicht ausschlaggebendes Kriterium bei der Adoption minderjähriger Kinder sein. Auch außerhalb der Ehe soll die Elternschaftsanerkennung unabhängig vom Geschlecht der anerkennenden Person oder von einem Scheidungsverfahren möglich sein."

In der Familienpolitik sollen zudem Regenbogenfamilien stärker verankert werden.Wir sehen in dem Koalitionsvertrag einen queerpolitischen Aufbruch. Als eines der zentralen Vorhaben mit Signalwirkung wird die angekündigte Reform des Familien- und Abstammungsrechts die Rechte von LSBTI spürbar verbessern. 

15.10.2021
SPD, Grüne und FDP veröffentlichen ein 12seitiges Papier mit den Ergebnissen der Sondierungen. Darin heißt es u.a.:

"Wir wollen unsere Rechtsordnung der gesellschaftlichen Realität anpassen. Dazu werden wir u.a. das Staatsangehörigkeitsrecht, das Familienrecht, das Abstammungsrecht und das Transsexuellengesetz ebenso wie die Regelungen zur Reproduktionsmedizin anpassen und beispielsweise Verantwortungsgemeinschaften bzw. einen Pakt für Zusammenleben möglich machen."

09.10.2021
Auf seinem Verbandstag beschließt der LSVD die Resolution "Queerpolitischer Aufbruch 2021. Ein Sofortprogramm für die neue Bundesregierung". Im Fahrplan für die ersten 100 Tage fordern wir u.a.: 

"In 2-Mütter-Familien muss die automatische Anerkennung beider Eltern von Anfang an im Abstammungsrecht gesetzlich geregelt werden, wenn nach 1600d Abs. 4 BGB keine Vaterschaft besteht. In allen anderen Konstellationen muss eine gesetzliche Regelung die Interessen von allen Beteiligten gleichermaßen berücksichtigen und zum Ausgleich bringen. Schließlich bedarf es der Regelung für eine Elternschaftsvereinbarung vor der Zeugung, in der die Beteiligten ihr Verhältnis zueinander und zu dem Kind rechtlich verbindlich gestalten können."

Die vorliegenden Gesetzesvorschläge und Anträge können und müssen unverzüglich umgesetzt werden.

17.09.2021
Der Entschließungsantrag "Reform des Abstammungsrechts: Alle Familien stärken - Gleichstellung voranbringen" von Berlin, Hamburg und Thüringen wird im Bundesrat abgelehnt.

Wir hatten alle Ministerpräsident*innen mit der Bitte angeschrieben, den Antrag zu unterstützen. Neben den drei antragstellenden Bundesländern haben nur noch Bremen und Rheinland-Pfalz dem Antrag zugestimmt. Alle anderen Bundesländer haben sich enthalten bzw. dagegen gestimmt.

26.08.2021
Wir veröffentlichten die Antworten der Parteien auf unsere Wahlprüfsteine. Unter anderem haben wir die Parteien gefragt: Wie wollen Sie die Vielfalt der Regenbogenfamilien (Zwei-Mütter-Familien, Zwei-Väter-Familien, Mehrelternfamilien oder Familien mit trans* oder inter* Eltern) abstammungs- und familienrechtlich absichern, die Kinder von Regenbogenfamilien und die gesellschaftliche Akzeptanz stärken?

Auch im Rahmen unserer Aktion #LiebePolitik zur Bundestagswahl rufen wir dazu auf, die Spitzenkandidat*innen der demokratischen Parteien zu schreiben und sie aufzufordern, die Diskriminierung von Regenbogenfamilien zu beenden und das Abstammungsrecht zu reformieren.

25.06.2021
Die letzte Sitzungswoche des Bundestags geht zu Ende. Erneut wurden zahlreiche Anträge der Opposition abgelehnt, die zu einer Verbesserung der rechtlichen und gesellschaftlichen Situation von LSBTI beigetragen hätten.

Bereits vorher stand fest, dass es trotz Versprechungen von Regierungsseite in dieser Legislatur keine Verbesserungen für Regenbogenfamilien bei der abstammungsrechtlichen Gleichstellung geben wird. Zur Bundestagwahl 2021 fordern wir, dass Regenbogenfamilien in ihren diversen Konstellationen endlich rechtlich anerkannt und abgesichert werden. Das Abstammungsrecht muss endlich an die gelebte Familienvielfalt angepasst werden.

07.05.2021
Der Bundesratsantrag wird von der Tagesordnung zurückgezogen. Zuvor gab es unterschiedliche Empfehlungen aus den Ausschüssen. Während der Ausschuss für Frauen und Jugend und der Ausschuss für Familie und Senioren den Entschließungsantrag befürworten, empfehlen der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, diesen abzulehnen.

21/22.04.2021
Der Entschließungsantrag "Reform des Abstammungsrechts: Alle Familien stärken - Gleichstellung voranbringen" von Berlin und Thüringen wird im Rechtsausschuss, im Ausschuss für Innere Angelegenheiten, im Ausschuss für Familie und Senioren sowie im Ausschuss für Frauen und Jugend beraten.

Wir haben alle Ministerpräsident*innen mit der Bitte angeschrieben, den Antrag zu unterstützen. Am 07.05. soll der Antrag im Bundesrat abgestimmt werden.

14.04.2021
Der LSVD startet eine E-Mail-Aktion an die Bundestagsabgeordneten der SPD und Union. Die Zeit drängt.

In knapp zwei Monaten, am 25.06.2021, endet die Sitzungsperiode des jetzigen Bundestags. Da zu befürchten ist, dass es durch die Bundesregierung keine Verbesserung für Regenbogenfamilien mehr geben wird, sollen die Bundestagsabgeordneten von Union und SPD mit einem eigenen Gesetzentwurf die lang versprochene und notwendige Reform im Abstammungsrecht noch in dieser Legislatur auf den Weg bringen. Denn sonst wird es bis Ende 2022 vermutlich keine Verbesserungen geben. Auch wir haben in einem Schreiben an die Abgeordneten der Regierungsfraktionen appelliert.

26.03.2021
Berlin bringt den Entschließungsantrag "Reform des Abstammungsrechts: Alle Familien stärken - Gleichstellung voranbringen" in den Bundesrat ein. Thüringen ist dem Antrag beigetreten. Der LSVD Berlin-Brandenburg begrüßt den Antrag:

"Von Berlin gehen wichtige Impulse für die Reform des Abstammungsrechts aus. Die grundgesetzwidrige Ungleichbehandlung von Zwei-Mütter-Familien muss endlich beendet werden. Die Bundesratsinitiative ist daher ein guter Ausgangspunkt für eine umfassende Reform des Abstammungsrechts zur rechtlichen Gleichstellung aller queeren Familien."

25.03.2021
Auch das Berliner Kammergericht hält es für verfassungswidrig, dass nur in einer verschiedengeschlechtlichen Ehe der Ehemann der Mutter automatisch kraft Gesetzes Vater des während der Ehe geborenen Kindes ist.

Es sieht dadurch die Grundrechte des Kindes und der Ehefrau aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (Gleichheit vor dem Gesetz) verletzt und legt das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vor. Die Ungleichbehandlung von durch ärztlich unterstützte künstliche Befruchtung mit Hilfe eines anonymen Samenspenders gezeugten Kindern danach, ob sie in einer verschiedengeschlechtlichen oder gleichgeschlechtlichen Ehe der Mutter geboren worden seien, sei verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen.

24.03.2021
Das Oberlandesgericht Celle hält es für verfassungswidrig, dass bei Zwei-Mütter-Familien nicht automatisch beide Ehepartner als Mütter in die Geburtsurkunde eingetragen werden. Es wird nun das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Entscheidung dieser verfassungsrechtlichen Frage vorlegen. 

Statt nun auf das Urteil aus Karlsruhe zu warten, fordern wir die Bundesregierung dazu auf, die lang versprochene und notwendige Reform im Abstammungsrecht noch in dieser Legislatur auf den Weg zu bringen. Denn seit vielen Jahren warten Regenbogenfamilien auf eine rechtliche Gleichstellung und Verbesserung. 

16.03.2021
Der Berliner Senat verabschiedet einen Entschließungsantrag zur Reform des Abstammungsrechts, der in den Bundesrat eingebracht werden wird.

 

2020

22.12.2020
Auch am Ende des Jahres sei "die Meinungsbildung zur Reform des Abstammungsrechts (...) innerhalb der Bunderegierung noch nicht abgeschlossen". Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der FDP-Fraktion "Rechtliche Situation gleichgeschlechtlicher Ehepaare in Deutschland, der Europäischen Union und weltweit".

18.12.2020
Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss wird das Adoptionshilfe-Gesetz im Bundesrat in einer neuen Fassung verabschiedet. Am Tag zuvor stimmte der Bundestag bereits ebenfalls zu. 

Das neue Adoptionshilfe-Gesetz führt für das Verfahren der Stiefkindadoption eine neue verpflichtende Beratung durch die Adoptionsvermittlungsstellen vor. Diese Beratungspflicht entfällt, wenn der annehmende Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dem leiblichen Elternteil des Kindes verheiratet ist oder in einer verfestigten Lebensgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Zudem wird für diese Paare die notwendige zusätzliche Beteiligung der Adoptionsvermittlungsstellen nicht vorgesehen, da das ohnehin am Verfahren beteiligte Jugendamt die im Gesetz vorgeschriebene fachliche Äußerung abgibt.

Nach der Abwehr der Verschlechterung muss nun aber auch die noch bestehende Diskriminierung beseitigt werden. Der Bundesregierung läuft die Zeit davon. Die notwendige und lange versprochene Reform des Abstammungsrechts muss jetzt endlich kommen.

11.12.2020
Nun ist wenigstens eine Verschärfung der Diskriminierung durch das geplante Adoptionshilfegesetz ist vom Tisch. Der Vermittlungsausschuss hat sich darauf geeinigt, dass auf die Beratungspflicht im Stiefkindadoptionsverfahren verzichtet wird, wenn der annehmende Elternteil bei Geburt des Kindes mit dem leiblichen Elternteil verheiratet ist oder in verfestigter Lebensgemeinschaft im gemeinsamen Haushalt lebt.

23.11.2020
Die Zeit drängt weiter. Auf die schriftliche Frage der Bundestagsabgeordneten Ulle Schauws vertröstet das Justizministerium weiter: "Der Referentenentwurf wird zurzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Die Meinungsbildung hierzu ist noch nicht abgeschlossen, so dass zum jetzigen Zeitpunkt weder zu einem Kabinetttermin noch zu Inhalten des Entwurfs Angaben gemacht werden können."

30.10.2020
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier empfängt Mitglieder des LSVD-Bundesvorstands. In dem Gespräch werden auch die gesellschaftspolitischen Erfolge wie die Ehe für alle gewürdigt, aber auch die Defizite bei der familienrechtliche Anerkennung von Regenbogenfamilien angesprochen.  Die derzeitigen Regelungen behindern die rechtliche Absicherung der Kinder in Regenbogenfamilien und schaden dem Kindeswohl.

30.09.2020
Der LSVD unterstützt die Spendenkampagne für die Initiative #NoDoption. Eine Gruppe mutiger Zwei-Mütter Paare will Diskriminierung im Abstammungsrecht nicht länger hinnehmen und zieht vor Gericht. Mit den Spenden soll die strategische Prozessführung finanziert werden.  Denn die Gerichts- und Prozesskosten für diesen Weg durch mehrere Instanzen sind hoch und müssen von den Paaren alleine getragen werden.

Die Spendensammlung wird gemeinsam mit All Out und der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) durchgeführt.

21.08.2020
Das Justizministerium legt der Presse den Gesetzesentwurf vor, der nun in die Ressortabstimmung geht. Danach soll Paragraf 1591 des Bürgerlichen Gesetzbuches einen zweiten Absatz bekommen:

„Mutter eines Kindes ist neben der Mutter nach Absatz 1 auch die Frau, die zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter nach Absatz 1 verheiratet ist oder die die Mutterschaft anerkannt hat.“

In der taz freut sich Markus Ulrich vom Lesben- und Schwulenverband zwar über „Bewegung in Sachen Abstammungsrecht“. Aber er betont auch: „Wir wollen, dass Regenbogenfamilien in ihren vielfältigen Konstellationen rechtlich abgesichert werden. Alles andere schadet dem Kindeswohl. Wir fordern die rechtliche Anerkennung von Mehrelternschaft und die Anerkennung von trans- und intergeschlechtlicher Elternschaft.“ (taz vom 21.08.2020).

05.08.2020
Endlich! In einem Interview mit der Katholischen Nachrichtenagentur äußert sich Ministerin Lambrecht zum Abstammungsrecht. Ein Referentenentwurf soll in der kommenden Woche in die Ressortabstimmung gehen. Sie kündigt an:

"Wenn ein Kind in eine Ehe zweier Frauen hineingeboren wird, soll das Kind durch die Mutterschaft der Ehefrau der Geburtsmutter eine rechtlich gesicherte Stellung erhalten. Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften soll dies auch gelten, wenn neben der Geburtsmutter eine weitere Frau ihre Mutterschaft anerkennt."

Mehrelternschaft soll weiterhin rechtlich nicht anerkannt werden. Keine Aussagen trifft sie über Verbesserungen für trans* und intergeschlechtliche Eltern.

20.07.2020
Bundesjustizministerin Lambrecht bleibt weiter äußerst vage in Bezug auf eine Reform im Abstammungsrecht. Man arbeite an einem Gesamtkonzept, dessen Umsetzung die Neustrukturierung wesentlicher Teile der familienrechtlichen Vorschriften erfordert.

Weil eine derart aufwändige Reform aber kurzfristig nicht zu realisieren sei "bereitet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz parallel einen Gesetzentwurf vor, der Elemente des Sorge- und Umgangsrechts, des Abstammungsrechts und des Unterhaltsrechts zum Gegenstand einer Teilreform zusammenfasst. Dieser Entwurf soll zeitnah vorgelegt werden. Zurzeit dauern die Arbeiten noch an, ein genauer Zeitplan steht daher noch nicht fest."

Regenbogenfamilien werden weiterhin mit keinem Wort erwähnt. (Rechtliche Situation von Mehrelternfamilien. Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der FDP-Fraktion /BT-Drucksache 19/21152).

17.07.2020
In einem erneuten Schreiben bitten wir Bundesfamilienministerin Giffey um einen Gesprächstermin über die Weiterentwicklung des Gesetzesentwurfs nach dessen Ablehnung im Bundesrat und unserem konkreten Formulierungsvorschlag, mit dem Zwei-Mütter-Familien aus Anwendungsbereich des geplanten Adoptionshilfe-Gesetzes.

03.07.2020
Der Bundesrat verweigert dem Adoptionshilfe-Gesetz seine Zustimmung und verhindert eine Verschärfung der Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien.

Wir fordern Bundesfamilienministerin Giffey dazu auf, zügig das Adoptionshilfe-Gesetz so zu formulieren, dass dadurch lesbische Mütter bei der rechtlichen Anerkennung ihrer Familie nicht noch mehr benachteiligt werden als im bestehenden Recht. So könnte das Adoptionshilfe-Gesetz, das ansonsten viele sinnvolle Regelungen enthält, bald Inkrafttreten.

08.06.2020
Der LSVD schreibt alle Landesregierungen an mit der Bitte, das Adoptionshilfe-Gesetz in seiner jetzigen Form nicht passieren zu lassen. Der Verweis auf eine bevorstehende Reform des Abstammungsrechts ist unzureichend.

Wir befürchten inzwischen sehr stark, dass es in dieser Legislaturperiode keine Reform mehr geben wird. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht scheint das Thema nicht auf ihrer Agenda zu haben. Aufgrund der Bundestagswahl im kommenden Jahr ist dann kaum vor 2022/2023 mit einer Reform zu rechnen. Die Verschlechterung der Situation von Zwei-Mütter-Familien durch das Adoptionshilfe-Gesetz würde also über Jahre bestehen bleiben!

28.05.2020
Mit den Stimmen von SPD und Union verabschiedet der Bundestag das Adoptionshilfe-Gesetz. Der LSVD kritisiert die bewusste Ignoranz von SPD und Union gegenüber einem konkreten Formulierungsvorschlag, der diese Verschlechterung zumindest verhindert hätte. 

Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Wir fordern die Landesregierungen unter Beteiligung von FDP, Grüne und Linke dazu auf, das Adoptionshilfe-Gesetz so nicht passieren zu lassen, sondern den Vermittlungsausschuss anzurufen, um diesen Punkt des Gesetzes zu ändern. 

10.05.2020
Anlässlich des Muttertags übergeben wir 53.500 Stimmen an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht für eine sofortige Reform des Abstammungsrechts. So dass auch zwei Mütter mit der Geburt ihres Kindes gemeinsam in Geburtsurkunde stehen können und Regenbogenfamilien in ihrer Vielfalt rechtlich abgesichert sind. Bis heute gibt es laut Bundesjustizministerium weder einen Zeitplan, noch hat sich Justizministerin Christine Lambrecht zu diesem Thema jemals geäußert. 

01.05.2020
Anlässlich des Regenbogenfamilientages macht der LSVD den konkreten Formulierungsvorschlag öffentlich, mit dem Zwei-Mütter-Familien von der geplanten Beratungspflicht und Erfordernis einer fachlichen Äußerung ausgenommen.

06.04.2020
Briefe an Ministerpräsidentinnen Malu Dreyer und Manuela Schwesig sowie die Abgeordneten von Familien- und Rechtsausschuss des Bundestages.

Wir weisen erneut auf den dringenden Änderungsbedarf hin und legen einen konkreten Formulierungsvorschlag vor, mit dem Zwei-Mütter-Familien aus Anwendungsbereich des geplanten Adoptionshilfe-Gesetzes ausgeklammert werden könnten.

03.04.2020
Briefe des LSVD an Bundesfamilienministerin Giffey und Bundesjustizministerin Lambrecht sowie die Familienminister*innen der Länder.

02.03.2020
Dirk Siegfried nimmt für den LSVD in der Anhörung zum Adoptionshilfe-Gesetz im Familienausschuss als Sachverständiger teil. Im Ausschuss sieht man zwar, dass lesbische Paare betroffen sind, doch ist der Wille, den Entwurf zu ändern, eher gering.

24.02.2020
Erneut bittet der LSVD Justizministerin Lambrecht vor dem Hintergrund des Adoptionshilfe-Gesetzes um einen Gesprächstermin zum Abstammungsrecht. Seit dem Diskussionsentwurf ist nun fast ein Jahr vergangen. Ein Terminplan für den zu erarbeitenden vollständigen Gesetzentwurf steht derzeit leider immer noch nicht fest.

29.01.2020
Anlässlich der ersten Lesung startet der LSVD gemeinsam mit Allout die Petition „Gleiche Rechte für Regenbogenfamilien . Innerhalb von vier Wochen unterschreiben über 44.000 Menschen.

Bei der ersten Lesung des Adoptionshilfe-Gesetzes im Bundestag weisen die Bundestagsabgeordneten Daniel Föst (FDP), Doris Achelwilm (Linke), Katja Dörner (Grüne) und Sönke Rix (SPD) in ihren Redebeiträgen auf die Konsequenzen des Adoptionshilfegesetz für lesbische Familien hin und fordern eine Reform im Abstammungsrecht.

27.01.2020
Schreiben des LSVD an die familien- und queerpolitischen Sprecher*innen anlässlich der 1. Lesung des Adoptionshilfegesetz im Bundestag am 29.01.2020.

  • CDU/ CSU: Marcus Weinberg
  • SPD: Sönke Rix und Karl-Heinz Brunner
  • Grüne: Katja Dörner, Ulle Schauws, Sven Lehmann
  • Linke: Katrin Werner, Norbert Müller, Doris Achelwilm
  • FDP: Jens Brandenburg, Grigorios Aggelidis, Matthias Seestern-Pauly

22.01.2020
Der LSVD kritisiert den Kabinettsbeschluss zum Adoptionshilfe-Gesetz.

14.01.2020
Schreiben des LSVD an die familienpolitischen Sprecher der Fraktionen von SPD und der Union Sönke Rix und Marcus Weinberg. Wir weisen auf die drohende Verschärfung der Situation für Zwei-Mütter-Familien durch das geplante Adoptionshilfe-Gesetz hin und machen auf die notwendige Reform des Abstammungsrechts hin.

2019

16.12.2019
Im Familienausschuss findet eine Anhörung zum Antrag der Fraktion Die Grünen „Vielfalt leben - Bundesweiten Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt auflegen“ statt. Als Sachverständiger ist LSVD-Pressesprecher Markus Ulrich geladen. Er macht in seinem Eröffnungsstatement auf die fehlende Gleichstellung im Abstammungsrecht und in der Befragung auf die Verschlechterung durch das geplante Adoptionshilfe-Gesetz aufmerksam.

02.10.2019
Der Referentenentwurf eines Adoptionshilfe-Gesetzes wird veröffentlicht. Der LSVD nimmt Stellung und lehnt die geplante Einführung einer verpflichtenden Beratung vor einer Stiefkindadoption ab. Wir warnen auch, dass diese Regelung die Situation von gleichgeschlechtlichen Zwei-Mütter-Familien zum 01.07.2020 weiter verschlechtern würde.

04.07.2019
In seinem Glückwunschschreiben an die neue Bundesjustizministerin Christine Lambrecht macht der LSVD auf die bereits angegangene Reform des Abstammungsrechts aufmerksam und plädiert für Anpassungen des Abstammungsrechts zur rechtlichen Anerkennung und Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien.

05.05.2019
Stellungnahme des LSVD zum Diskussionsteilentwurf eines Gesetzes zur Reform des Abstammungsrechts aus dem BMJV.

13.03.2019
Das BMJV veröffentlicht den Diskussionsteilentwurf eines Gesetzes zur Reform des Abstammungsrechts.

2018

25.10.2018
Bundeskanzlerin Angela Merkel empfing erstmals eine Delegation des LSVD im Bundeskanzlerinnenamt. Themen des Gesprächs waren vor allem die Situation von Regenbogenfamilien (insbesondere das Abstammungsrecht), die Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz sowie der Nationale Aktionsplan gegen Homophobie und Transfeindlichkeit.

23.10.2018
In einem Gespräch mit Bundesjustizministerin Katarina Barley haben sich die beiden LSVD-Vorstände Gabriela Lünsmann und Axel Hochrein neben der Ergänzung von Artikel 3 Grundgesetz um das Merkmal der sexuellen Orientierung  für eine zügige Reform des Abstammungsrechts und des Transsexuellenrechts (TSG) stark gemacht.

01.10.2018
Anlässlich des einjährigen Jubiläums der Eheöffnung weist der LSVD auf die fehlende Gleichstellung im Abstammungsrecht hin.

14.06.2018
Zusammen mit dem Zukunftsforum Familie organisiert der LSVD die Fachtagung „Vielfalt im Blick: Rechtliche und soziale Herausforderungen für die Vielfalt des Familienlebens“.

14.06.2018
LSVD-Pressemitteilung zur Plenardebatte zum Gesetzesentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Anpassung des Abstammungsrechts.

08.06.2018
Die 89. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat sich auf ihrer Frühjahrskonferenz für eine Modernisierung des Abstammungsrechts ausgesprochen.Der LSVD sieht Justizministerin Barley in der Pflicht

28.03.2018
In Schreiben an Bundesjustizministerin Katarina Barley, Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundeskanzlerin Merkel macht der LSVD auf die notwendige Stärkung und Entlastung von Familien durch die Modernisierung des Familienrechts und Anpassungen des Abstammungsrechts für die rechtliche Anerkennung und Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien aufmerksam.

2017

24.09.2017
Wahlen zum Bundestag: Die Modernisierung des Familienrechts und volle Anerkennung von Regenbogenfamilien war eine der sieben Hauptforderungen des LSVD zur Bundestagswahl. Sehr zeitnah nach der Bundestagswahl wandte sich der LSVD an die Parteivorsitzenden mit Forderungen, die in den Koalitionsverhandlungen und dem zukünftigen Koalitionsvertrag Beachtung finden sollten. Dies galt sowohl für die erste Runde der „Jamaika“-Verhandlungen, als auch für die Verhandlungen zur Neuauflage der GroKo.

Die rechtliche Anerkennung und Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien war eine der Hauptforderungen und wurde auch in persönlichen Gesprächen mit an den Koalitionsverhandlungen beteiligten Abgeordneten benannt. Ausgehend vom Sondierungspapier der Verhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD wurden konkrete Formulierungsvorschläge für den Koalitionsvertrag erarbeitet und verbreitet. Der Koalitionsvertrag für eine Neuauflage der Großen Koalition ist dennoch eine Enttäuschung. LSBTI werden auf den 180 Seiten weitgehend ignoriert.

Auf Seite 132 heißt es dazu: „Familien- und Abstammungsrecht: Im Hinblick auf die zunehmenden Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin und Veränderungen in der Gesellschaft werden wir Anpassungen des Abstammungsrechts unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Arbeitskreises Abstammungsrecht prüfen.“ Des Weiteren wird auf Seite 133 versprochen: "Wir werden die erforderlichen Anpassungen und Ergänzungen, die sich durch die Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts ergeben, zügig vornehmen."

04.07.2017
Vorstellung des Abschlussberichts der vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz berufenen Expertenkommission Abstammungsrecht mit Empfehlungen zur Reform des Abstammungsrechts durch Bundesjustizminister Heiko Maas. Der Bericht empfiehlt nach 3jähriger Arbeit unter anderem familienrechtliche Regelungen, die es ermöglichen, dass beide Frauen in Zwei-Mütter-Familien von Geburt an rechtliche Eltern Ihrer Kinder sind.

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