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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD⁺)

Sicherheit für LSBTIAQ* zur CSD-Saison

LSVD⁺-Verbandstag fordert Sofortmaßnahmen gegen queerfeindliche Hasskriminalität

Pressemitteilung vom 24.04.2026

Berlin, 24.04.2026. Der 38. LSVD+-Verbandstag hat am letzten Wochenende einen neuen Grundsatzbeschluss zu queerfeindlicher Hasskriminalität beschlossen. Die vorherige Verbandsposition stammte aus dem Jahr 2020. Da sich die Situation seitdem deutlich verändert und zugespitzt hat, hat der Bundesvorstand einen neuen Antrag zum Themenfeld eingebracht. Er wurde mit großer Mehrheit verabschiedet. Dazu erklärt Andre Lehmann aus dem Bundesvorstand des LSVD– Verband Queere Vielfalt:

„Das sicherheitspolitische Staatsversagen bei der Bekämpfung von Hasskriminalität gegen LSBTIAQ* muss enden! Zum Start der CSD-Saison fordern wir die Bundes- und Landesregierungen auf, queerfeindliche Hasskriminalität entschieden zu bekämpfen. Andernfalls droht ein nachhaltiger Vertrauensverlust der queeren Community gegenüber öffentlichen Institutionen und Sicherheitsbehörden. Trotz seit Jahren steigender Zahlen bleiben ein gesellschaftlicher Aufschrei und entsprechende politische Folgen weitgehend aus.

In etwa 250 CSDs werden in diesem Jahr Demokratie und Vielfalt auf den Straßen erlebbar machen. CSDs sind unser stärkstes Mittel für Sichtbarkeit. In Zeiten vermehrter Angriffe sind sie wichtiger denn je. Die Präsenz bei den Demonstrationen ist dabei kein Selbstzweck. Sie macht deutlich, wie viele Menschen unsere Forderung nach Sicherheit und Gleichberechtigung für queere Menschen unterstützen.“

Wir fordern als zehn Sofortmaßnahmen zum Schutz der queeren Community:

  • unabhängige bundesweite Expert*innen-Kommission zu LSBTIAQ*-Feindlichkeit
  • vollständige Umsetzung der IMK-Handlungsempfehlungen durch Polizei, Justiz, Bildungs- und Sozialbehörden
  • Reform der polizeilichen Erfassungsmethoden
  • Bei Gewaltprävention LSBTIAQ* direkt mitdenken
  • Wirksame Schutzkonzepte für Aufnahmeeinrichtungen
  • Anpassung der Strafprozessordnung
  • Änderung des Strafrechtsparagrafen zu Volksverhetzung
  • Plattformbetreiber*innen stärker in Verantwortung nehmen
  • Umfassende und wirksame Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
  • Ergänzung von Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes auch als Handlungsauftrag gegen LSBTIAQ*-Feindlichkeit

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LSVD⁺-Bundesverband

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Pressesprecher*in Kerstin  Thost

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Andre Lehmann