Datenweitergabe in Bayern stellt trans* Personen unter Generalverdacht
LSVD⁺ fordert Stopp anlassloser Datenweitergabe an Sicherheitsbehörden

München, 05.05.2026. Seit November 2024 werden in Bayern Änderungen von Geschlechtseinträgen und Vornamen im Rahmen des Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) automatisiert an Sicherheitsbehörden weitergegeben – einschließlich früherer Daten. Der LSVD⁺ sieht darin nicht nur ein Zwangsouting und damit verbundene Sicherheitsrisiken für Betroffene, sondern auch einen Verstoß gegen den Zweck des Offenbarungsverbots und den Datenschutz. Der Verband fordert die Überarbeitung der Bayerischen Meldedatenverordnung.
„Wer seinen Geschlechtseintrag oder Namen ändert, ist kein Sicherheitsrisiko. Die anlasslose Weitergabe sensibler Daten in Bayern folgt einem unbegründeten Misstrauen gegenüber trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen, für das auch der internationale Vergleich keine belastbaren Gründe liefert. Durch die bayerische Meldedatenverordnung entsteht ein staatlich verordnetes und lebenslanges Zwangsouting, das die geschlechtliche Identität für Behörden jederzeit nachvollziehbar und damit ohne Einwilligung der Betroffenen sichtbar macht. In Zeiten zunehmender Gewalt und Diskriminierung gegen queere Menschen muss der Staat tatsächliche Sicherheitsrisiken minimieren anstatt neue zu schaffen“, erklärt Markus Apel aus dem Landesvorstand des LSVD⁺ Verband Queere Vielfalt in Bayern.
Bereits im Gesetzgebungsverfahren zum SBGG wurde darüber verhandelt, ob es eine anlasslose Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden geben soll. Dieses Vorhaben wurde scharf kritisiert, unter anderem auch vom Bundesdatenschutzbeauftragten. Die Datenübermittlung wurde schließlich im parlamentarischen Verfahren abgelehnt. Dass Bayern nun einen Sonderweg geht und die abgelehnte Idee ohne parlamentarisches Verfahren per Verordnung im Alleingang regelt, ignoriert den abgestimmten Willen eines demokratisch entstandenen Bundesgesetzes.
Eine Notwendigkeit zur systematischen Speicherung und Weitergabe früherer Geschlechtseinträge und Vornamen ist außerdem nicht gegeben, da die Identifizierbarkeit von Personen bereits heute durch bestehende Instrumente wie die lebenslang gültige Steuer-ID sowie weitere Meldedaten eindeutig gewährleistet ist. Sicherheitsbehörden können zudem schon jetzt bei konkretem Anlass auf relevante Daten zugreifen. Dieses System hat sich in über 40 Jahren Änderungen von Vornamen und Personenstand nach dem sogenannten Transsexuellengesetz bewährt.
Auf Bundesebene wurden 2025 neue Datenblätter für den ehemaligen Geschlechtseintrag und die ehemaligen Vornamen eingeführt. Der Versuch, diese Datenfelder mit Inhalten zu füllen, scheiterte im ersten Versuch im Bundesrat. Die Bundesverordnung sieht vor, diese sensiblen Daten völlig anlasslos an weitere Behörden zu übermitteln, u.a. an das Bundeszentralamt für Steuern und die Deutsche Rentenversicherung. Das baden-württembergische Innenministerium hat ebenfalls eine anlasslose Weitergabe der Daten an die Polizeibehörden verabschiedet, die im November 2026 in Kraft treten soll.
„Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein queerpolitischer Meilenstein, der nicht zum Anlass für neue Diskriminierung von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen genommen werden darf! Wir fordern, dass die Einführung der neuen Datenblätter zum ehemaligen Geschlechtseintrag und den Vornamen auf Bundesebene wieder zurückgenommen und auf die Verordnung verzichtet wird! Auch in Bayern sollte das Recht auf geschlechtliche und informationelle Selbstbestimmung gewahrt und die anlasslose Datenweitergabe wieder abgeschafft werden. Die Bundesregierung muss die Lebensrealität diskriminierter Minderheiten endlich ernst nehmen. Regieren heißt Verantwortung zu übernehmen. Demokratie heißt, Minderheiten zu schützen, anstatt sie unter Generalverdacht zu stellen”, fordert Julia Monro aus dem Bundesvorstand des LSVD⁺ Verband Queere Vielfalt.
Erfahrungsberichte zeigen, dass ein erheblicher Teil von trans*, inter* und nicht-binären Personen bereits heute Diskriminierung im Umgang mit Behörden erlebt.
Weiterlesen:
- Änderungen im Meldewesen aus Anlass des Selbstbestimmungsgesetzes
- Stellungnahme des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt, des Bundesverband Trans* und der TIN-Rechtshilfe zur Änderung der Bayrischen Meldedatenverordnung (2024)
- Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern „Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen“
- sbgg.info – Informationsseite mit Anwendungshinweisen zum #Selbstbestimmungsgesetz (#SBGG)
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