Europäische Asylverschärfung tritt in Kraft
LSVD⁺ kritisiert menschenrechtliche Folgen

Berlin, 12.06.2026. Heute tritt die europäische Asylreform (Gemeinsames Europäisches Asylsystem, kurz GEAS) in Kraft, einschließlich einer Ausweitung der Liste sogenannter „sicherer Herkunftsstaaten“ unter anderem um die Türkei, Ägypten, Marokko und Tunesien. Dazu erklärt Alva Träbert für den Bundesvorstand des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt:
Das GEAS-Reformpaket wirft schwerwiegende menschenrechtliche Fragen auf. In der deutschen Umsetzung dürfen queere Geflüchtete nicht unter die Räder kommen! Haftähnliche Unterbringungen an EU-Außengrenzen, ein Vulnerabilitäts-Screening durch Polizeibeamte sowie Abschiebungen in sogenannte „sichere Drittstaaten“, die schlimmstenfalls für LSBTIAQ* gefährlich sind, kritisieren wir scharf. Im Gesetzgebungsprozess hat die Zivilgesellschaft ausführlich ihre Sorgen geäußert. Sie blieben ungehört. GEAS nimmt in Kauf, die Rechte vulnerabler Personen regelmäßig zu verletzen.
Die Ausweitung der europäischen Liste sogenannter „sicherer Herkunftsstaaten“ unter anderem um Ägypten, Marokko und Tunesien lehnen wir entschieden ab. Im Rahmen der Reform wäre es möglich gewesen, zumindest LSBTIAQ* Personen aus Verfolgerstaaten von dieser Regelung auszunehmen, davon machte die EU jedoch keinen Gebrauch. Die Länder kennen queerfeindliche Gesetze, staatliche Verfolgung und eine weit verbreitete gesellschaftliche Ablehnung von queeren Menschen, die Diskriminierung und Gewalt nach sich zieht. Wer Verfolgerstaaten zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklärt, legitimiert die Verfolgung queerer Menschen. Diese und weitere Länder werden seit Jahren durch politische Entscheidungen für sicher erklärt, obwohl dort von Sicherheit für queere Menschen keine Rede sein kann. Die Einstufung als sogenannter „sicherer Herkunftsstaat“, die heute vom Bundestag für die neuen Staaten bereits im AsylG festgeschrieben wurde, bedeutet ein beschleunigtes Asylverfahren, das sich besonders hart auf queere Menschen auswirkt. Gerade wenn sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität Verfolgungsgründe sind, spielt Zeit durch die erhöhte Vulnerabilität Betroffener eine erhebliche Rolle.
Durch beschleunigte Verfahren kann queeren Antragsteller*innen die ausreichende Aufklärung über ihre Rechte und die nötige psychische Stabilität fehlen, um die erlittene Verfolgung den Verfahrensanforderungen entsprechend darzustellen. Die Chance, unabhängige Beratung zu finden und aufzusuchen, schwindet. Damit droht ihnen eine Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ mit allen damit einhergehenden Restriktionen und schlimmstenfalls die Abschiebung in unmittelbare Lebensgefahr, ohne den grundrechtlich verankerten humanitären Schutz auf eine faire Weise in Anspruch nehmen zu können.
Weiterlesen:
- Keine sicheren Herkunftsstaaten: Algerien, Marokko und Tunesien
- https://www.lsvd.de/de/ct/14937-Referentenentwuerfe-GEAS-Anpassungsfolgegesetz-und-GEAS-Anpassungsg…
- GGUA : Zusätzliche „Sichere Herkunftsstaaten“: Koalition plant Arbeitsverbote, unbefristete Lagerpf…
- Entscheidung über Gesetz gegen Missbrauch bei Vaterschaftsanerkennungen
LSVD⁺-Bundesverband
Pressekontakt
Pressesprecher*in Kerstin Thost
LSVD⁺-Bundesverband Hauptstadtbüro Almstadtstraße 7 10119 BerlinTel.: (030) 78 95 47 78
Fax: (030) 78 95 47 79
E-Mail: presse@lsvd.de

