Zwangsoutings dürfen in Baden-Württemberg nicht Realität werden
LSVD⁺ kritisiert geplante automatische Weitergabe sensibler Daten an Sicherheitsbehörden in Baden-Württemberg

Berlin/Stuttgart, 17.06.2026. Der Bundesverband und der baden-württembergische Landesverband des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt kritisieren die geplante Änderung der baden-württembergischen Meldeverordnung. Ab November 2026 sollen Änderungen von Vornamen und Geschlechtseinträgen automatisiert an Polizeibehörden und das Landeskriminalamt übermittelt werden – einschließlich früherer Vornamen und Geschlechtseinträge. Der LSVD⁺ bittet, dass Innenministerium von Baden-Württemberg, die geplante automatische Datenübermittlung rechtlich und datenschutzrechtlich erneut zu überprüfen und die Auswirkungen auf die Grundrechte der Betroffenen transparent darzustellen.
„Die geplante Regelung schafft die Gefahr von Zwangsoutings und untergräbt das Vertrauen in den Schutz sensibler personenbezogener Daten. Besonders enttäuschend ist, dass die Interessenvertretungen der queeren Community bei der Vorbereitung der Verordnung nicht beteiligt wurden“, erklärt Kerstin Rudat aus dem Landesvorstand des LSVD⁺ Baden-Württemberg.
Die Verbände kritisieren zudem, dass die Regelung unter anderem mit Erwägungen der Extremismus- und Terrorismusprävention begründet wird. Dies berge die Gefahr, Menschen, die ihren Namen oder Geschlechtseintrag rechtlich ändern, unter Generalverdacht zu stellen.
„Die automatische und anlasslose Weitergabe dieser hochsensiblen personenbezogenen Daten ist ein schwerwiegender Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Sicherheitsbehörden können bereits heute bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage und eines konkreten Anlasses auf die erforderlichen Daten zugreifen. Eine pauschale Übermittlung ohne Einzelfallbezug ist deshalb nicht erforderlich“, erklärt Julia Monro aus dem Bundesvorstand des LSVD⁺.
Bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Selbstbestimmungsgesetz wurden Forderungen nach einer automatisierten Übermittlung entsprechender Daten an Sicherheitsbehörden diskutiert und nicht umgesetzt. Umso kritischer bewerten die Verbände, dass nun auf Landesebene vergleichbare Regelungen eingeführt werden sollen. Auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat die vorgesehene Übermittlung und Speicherung der Daten als problematisch bewertet. Dies unterstreicht die erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken gegen die Regelung.
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