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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD⁺)

Anhörung zur AGG-Reform am 5. Oktober

Bündnis übergibt Petition für echten Schutz vor Diskriminierung

Pressemitteilung vom 02.10.2026

Berlin, 02.10.2026 – Am 5. Oktober 2026 befasst sich der Deutsche Bundestag in einer öffentlichen Anhörung mit der geplanten Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Kurz vor der Anhörung übergibt das Bündnis AGG Reform-Jetzt! die Petition „Echter Schutz vor Diskriminierung – für ein wirksames Gleichbehandlungsgesetz“ mit 55.000 Unterschriften an Abgeordnete des Deutschen Bundestages.

Die Unterzeichner*innen fordern eine umfassende Nachbesserung des Gesetzentwurfs. Die Petition macht deutlich: Gerade jetzt braucht es mehr Schutz vor Diskriminierung.

Diskriminierung gehört für viele Menschen in Deutschland zum Alltag, bei der Wohnungssuche, im Beruf, in der Schule, beim Arztbesuch oder im Kontakt mit Behörden. Zugleich werden die Rechte von queeren Menschen, von Menschen mit Behinderungen und von Menschen, die Rassismus oder Antisemitismus erfahren, zunehmend infrage gestellt. Umso wichtiger ist ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, das Betroffenen tatsächlich Schutz und Rechtsdurchsetzung ermöglicht.

„Das AGG schützt viele Betroffene bislang nur auf dem Papier. Diskriminierung bleibt oft folgenlos: Die Hürden für rechtliche Schritte sind hoch, die Fristen zu kurz und Betroffene stehen allein da, weil Verbände nicht für sie klagen dürfen. Die Reform darf deshalb nicht bei kosmetischen Änderungen stehen bleiben. Sie muss den Rechtsschutz für Betroffene tatsächlich verbessern“, so das Bündnis.

20 Jahre nach seinem Inkrafttreten liegt nun ein Gesetzentwurf für eine Reform vor, doch zentrale Forderungen von Betroffenen, Fachverbänden und juristischen Expert*innen bleiben unberücksichtigt. Damit wird die Chance auf einen echten Paradigmenwechsel verpasst.

„Queerfeindliche Anfeindungen nehmen zu und hart erkämpfte Rechte werden offen infrage gestellt. In dieser Lage darf die Reform des  AGG nicht auf halbem Weg stehen bleiben. Der LSVD+ unterstützt die Petition, weil queere Menschen einen Rechtsschutz brauchen, der im Ernstfall auch greift“, so Alexander Vogt, Bundesvorstand des LSVD+ – Verband Queere Vielfalt.

„Wer Rassismus erlebt, erlebt ihn im Alltag. Ein Gleichbehandlungsgesetz, das staatliches Handeln ausklammert, schützt Betroffene genau dort nicht, wo sie am häufigsten auf Ablehnung treffen: bei Behörden, Schulen und Ämtern“, so Ehsan Djafari, Co-Vorsitzender der Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen.

Aus Sicht des Bündnisses AGG Reform-Jetzt! verbessert der aktuelle Entwurf die Rechtsdurchsetzung nur unzureichend. Auch die Vorgaben der Europäischen Union zur Stärkung von Gleichbehandlungsstellen werden nur teilweise umgesetzt.

Die Petition fordert deshalb unter anderem:

  • einen umfassenden Schutz vor Diskriminierung auch durch staatliche Stellen,
  • deutlich längere Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen,
  • wirksame Möglichkeiten der Verbandsklage und Prozessstandschaft,
  • eine unabhängige und mit stärkeren Befugnissen ausgestattete Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Mit der Petitionsübergabe vor der Anhörung wollen die Unterstützer*innen ein deutliches Signal an die Abgeordneten senden: Der Bundestag muss nachbessern und ein Gleichbehandlungsgesetz schaffen, das seinen Namen verdient.

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