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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD⁺)

Bundesregierung muss im Europäischen Rat die Aussetzung des Asylrechts in der EU verhindern

Gemeinsamer Appell von 38 Organisationen

Pressemitteilung vom 15.10.2026

Berlin/ Brüssel, 15.10.2026. Vor der Tagung des Europäischen Rats am 15. und 16. Oktober warnen 38 Organisationen, darunter LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt und PRO ASYL eindringlich davor, das Recht auf Asyl bedingt auszusetzen. Gemeinsam appellieren sie an die Bundesregierung, den diskutierten Vorschlägen entschieden entgegenzutreten und auf europäischer Ebene für den Schutz des individuellen Asylrechts einzustehen: „Eine von der EU genehmigte Aussetzung des Asylrechts wäre ein folgenschwerer Bruch mit den europäischen Grundrechten.“

Erstmals wird der Europäische Rat diskutieren, das Asylrecht vorübergehend auszusetzen, beispielsweise wenn viele Menschen gleichzeitig eine Grenze zu überqueren versuchen und dahinter die gezielte Instrumentalisierung durch einen Drittstaat vermutet wird. Schutzsuchende könnten an europäischen Grenzen pauschal zurückgewiesen werden, ohne dass überhaupt geprüft wird, ob ihnen Verfolgung, Krieg, Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

Dazu kommentiert Alva Träbert, Bundesvorstand des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt: „Asylrecht ist ein Individualrecht: es muss immer der Einzelfall geprüft werden. Für queere Menschen auf der Flucht ist das keine abstrakte Rechtsfrage, sondern oft die Chance. Sie fliehen vor Gesetzen, die ihre Identität unter Strafe stellen, vor Gewalt durch Familie, Gemeinschaft oder Staat, vor Verhaftung und Folter, vor gezielter sexualisierter Gewalt. Gleichzeitig bleiben sie oft unsichtbar. Ob jemand aufgrund seiner queeren Identität verfolgt wird, lässt sich nur in einem individuellen Verfahren klären. Wer Menschen an der Grenze ohne Prüfung zurückweist, nimmt ihnen diese Chance. . Eine Aussetzung des Asylrechts trifft gerade jene am härtesten, die bereits im Herkunftsland und auf der Flucht am verletzlichsten sind. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich im Europäischen Rat klar gegen die diskriminierenden und unmenschlichen Pläne zu stellen. Menschenrechte lassen sich nicht aussetzen oder relativieren, wenn es politisch unbequem wird.“

Nötig sind europäische Solidarität und gegenseitige Unterstützung. So betonen die Organisationen auch im Appell: "Eine von der EU genehmigte Aussetzung des Asylrechts wäre ein folgenschwerer Bruch mit den europäischen Grundrechten. Diese Rechte sind Errungenschaften. Sie müssen gerade in herausfordernden Situationen gewahrt und verteidigt werden." Die Antwort auf besondere Belastungssituationen müssen europäische Solidarität und gegenseitige Unterstützung sein – nicht die Aussetzung von Grundrechten.
Schon heute wird Schutzsuchenden an Europas Grenzen durch rechtswidrige Pushbacks der Zugang zu Asylverfahren verwehrt. Die EU könnte kurz davor stehen, diese Menschenrechtsverletzung entgegen der Grundrechte zu legalisieren.

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