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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Nach homo- und transphoben Tweet – Arzt gekündigt

LSVD-Bundesvorstand Axel Hochrein bei Gespräch mit Heliosklinik in Kalrsruhe

„Als Arzt möchte ich feststellen, dass Homosexualität und Transsexualität Krankheiten sind.“ - dieser homophobe und transfeindliche Tweet von Dr. Metin Cakir, Herzchirurg an der Helios Herzklinik in Karlsruhe, war Anlass für ein Gespräch zwischen der Klinikleitung und LSVD-Bundesvorstand Axel Hochrein. Die Klinik hat inzwischen das Arbeitsverhältnis mit dem Arzt beendet und die Bundesärztekammer eingeschaltet.

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„Bir Hekim olarak Eşcinselliğin, transsexuelliğin hastalık olduğunu belirtmek isterim.“ („Als Arzt möchte ich feststellen, dass Homosexualität und Transsexualität Krankheiten sind.“) - dieser homophobe und transfeindliche Tweet von Dr. Metin Cakir, Herzchirurg an der Helios Herzklinik in Karlsruhe, war Anlass für ein Gespräch zwischen der Klinikleitung und LSVD-Bundesvorstand Axel Hochrein.

Bundesweite Kritik an Tweet

Der LSVD hatte sich an die Klinik gewandt, nachdem der Tweet zu Recht für ein bundesweites Entsetzen und Proteste gesorgt hatte. Auch die türkische Gemeinde hatte sich von den Aussagen distanziert. Die Antwort der Klinik und ihre Einladung zum Gespräch nach Karlsruhe erfolgten prompt. Sehr schnell hatte die Klinik zudem selbst den Arzt bis zur Klärung der Vorgänge suspendiert. Sie stellte klar, dass es sich um eine Einzelmeinung eines Mitarbeitenden handelt, die im absoluten Gegensatz zu den Grundsätzen und Überzeugungen der Klinik steht. Ärzt*innen und Pflegepersonal der Klinik hatten in einer gemeinsamen Veröffentlichung erklärt: „Bei uns kann sich jeder - ob Mitarbeiter oder Patient - unabhängig von seiner Hautfarbe, religiösen Ansicht oder sexuellen Orientierung wohl fühlen.“

Aufgrund der durch die Covid-19 Krise bestehenden Auflagen konnte das Gespräch erst nach rund zwei Wochen, am 14. Mai stattfinden. Im Austausch mit dem ärztlichen Direktor, Prof. Dr. Uwe Mehlhorn, und dem Klinikgeschäftsführer, David Assmann betonte Axel Hochrein, welche Besorgnis und Verunsicherung diese Äußerung bei vielen LSBTI ausgelöst hat. Dass gerade ein Arzt, 30 Jahre nachdem die Weltgesundheitsorganisation Homosexualität von der Liste der Erkrankungen gestrichen hatte, eine solche Äußerung öffentlich tätigt, gebe großen Anlass zur Besorgnis. Da der Tweet in türkischer Sprache verfasst war, verwies Hochrein auch auf die verheerende Wirkung, die er gerade in die türkisch und deutschtürkische LSBTI-Community gesendet hat.

Klinik hat Arbeitsverhältnis mit dem Arzt beendet

Alle Menschen, unabhängig ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität, müssen darauf vertrauen können, beste und vorurteilsfreie medizinische Versorgung zu bekommen. Sowohl Prof. Melhorn als auch Herr Assmann betonten, dass die Aufklärung und Richtigstellung dieses Vorgangs, trotz der für ein Krankenhaus gerade besonders herausfordernden Zeit, von großer Wichtigkeit waren. Der Arzt habe eklatant gegen den Wertekanon verstoßen, der für Mitarbeitende der Helios Kliniken gelte. Deshalb habe man auch die Bundesärztekammer eingeschaltet. Auf Grund der Schwere des Vorfalles habe man das Arbeitsverhältnis mit dem Arzt beendet.

Im gemeinsamen Gespräch wurde Möglichkeiten diskutiert, wie weitere Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen zum Thema LSBTI für Ärzt*innen und Pflegekräfte verstärkt werden können, und die Klinik auch Patient*innen gegenüber noch besser und klar kommunizieren kann, dass sich alle Menschen neben bester medizinischer Versorgung auf einen wertschätzenden und vorurteilsfreien Umgang in der Klinik verlassen können. Dies gelte nicht nur für die Herzklinik in Karlsruhe, sondern für die vielen über ganz Deutschland verteilten Helios-Kliniken. Der LSVD hat hierzu seine Unterstützung und seinen Rat angeboten.

Genfer Deklaration verbietet Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlecht

Denn in der Genfer Deklaration des Weltärztebundes heißt es: „Ich werde nicht zulassen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren zwischen meine Pflichten und meine Patientin oder meinen Patienten treten.“

Dieses ärztliche Gelöbnis ist auch in die Berufsordnung der Bundesärztekammer übernommen worden und deren Präambel vorangestellt. Eine aufgeklärte und solidarische Gesundheitspolitik muss die Belange von LSBTI berücksichtigen sowie Diskriminierungen entgegentreten.

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