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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Opfer homophoben Strafrechts schnell rehabilitieren

LSVD fordert die Regierungskoalition auf, unverzüglich zu handeln

Pressemitteilung vom 13.09.2016

Zur Ankündigung von Justizminister Heiko Maas, einen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung der Opfer des § 175 vorzulegen, erklärt Gabriela Lünsmann, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt, dass Justizminister Maas im Oktober einen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer anti-homosexueller Strafgesetze vorlegen will. Die frühere menschenrechtswidrige Strafverfolgung Homosexueller ist ein monströser Schandfleck unseres Rechtsstaats.

Der LSVD fordert die Regierungskoalition auf, unverzüglich zu handeln, sobald der Entwurf auf dem Tisch liegt. Das Gesetz muss noch dieses Jahr in den Bundestag eingebracht werden.

Es ist höchste Zeit, dass den oft hochbetagten Opfern endlich Gerechtigkeit widerfährt. Dafür muss der Gesetzentwurf sämtliche menschenrechtswidrigen strafrechtlichen Ungleichbehandlungen von Homosexualität bis zur endgültigen Abschaffung des § 175 im Jahr 1994 umfassen. Hier darf es kein Stückwerk geben, sondern eine umfassende Lösung, die endlich Rechtsfrieden schafft und sich an den Maßstäben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte orientiert. Der Gerichtshof hat das Verbot einvernehmlicher homosexueller Handlungen unter Erwachsenen, wie auch das Bestehen unterschiedlicher Schutzaltersgrenze bei Homo- und Heterosexualität als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gewertet.

Hintergrund
Für Homosexuelle war das NS-Unrechtsregime nach 1945 noch nicht zu Ende. Vom nationalsozialistischen Ungeist geprägt und mit demselben Eifer praktiziert wurde ihre Verfolgung bruchlos fortgesetzt. In der Bundesrepublik blieb § 175 StGB in der nationalsozialistischen Fassung bis 1969 unverändert geltendes Recht, wurde weiter angewandt und zerstörte das Leben unzähliger Menschen. Allein über 50.000 Männer wurden wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt. Viele kamen ins Gefängnis, verloren ihren Beruf – ihre gesamte bürgerliche Existenz wurde zerstört. Während die Urteile nach § 175 aus der NS-Zeit 2002 aufgehoben wurden, steht dieser Schritt für die Verurteilungen in der Bundesrepublik und der DDR noch aus.

Verurteilungen nach § 175 StGB

Plädoyer gegen die Scheinargumente. Warum die Rehabilitierung rechtlich geboten ist

Gutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Legal opinion on the question of Rehabilitation of homosexual men convicted pursuant to Section 175 of the German Criminal Code: mandate, options and constitutional framework

LSVD-Bundesverband

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