Nach §175 verurteilte homosexuelle Männer schnell rehabilitieren
LSVD begrüßt Eckpunktepapier zur Rehabilitierung
Zu den von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegten Eckpunkten zur Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1949 aufgrund von § 175 Strafgesetzbuch (StGB) und weitere Bestimmungen Verurteilten, erklärt Helmut Metzner, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt, dass Justizminister Maas den Regierungsfraktionen erste Eckpunkte zur Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer antihomosexueller Strafgesetze vorlegen will. Die frühere menschenrechtswidrige Strafverfolgung Homosexueller ist ein monströser Schandfleck unseres Rechtsstaats. Die Regierungskoalition muss nun schnell handeln. Es ist höchste Zeit, dass den oft hochbetagten Opfern endlich Gerechtigkeit widerfährt.
Nun muss genau geprüft werden, ob die Eckpunkte des Justizministers wirklich sämtliche strafrechtliche Ungleichbehandlungen von Homosexualität abdecken. Hier sollte es kein Stückwerk geben, sondern eine umfassende Lösung, die endlich Rechtsfrieden schafft und sich an den Maßstäben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte orientiert. Der Gerichtshof hat das Verbot einvernehmlicher homosexueller Handlungen unter Erwachsenen wie auch das Bestehen unterschiedlicher Schutzaltersgrenze bei Homo- und Heterosexualität als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gewertet.
Positiv an den Eckpunkten ist besonders hervorzuheben, dass ein Anspruch auf individuelle Entschädigung geschaffen werden soll. Das ist in der Tat die richtige Konsequenz aus der grundgesetz- und menschenrechtswidrigen Strafverfolgung. Die Entschädigungsregelung muss berücksichtigen, dass seinerzeit Straf- und Ermittlungsverfahren für die Betroffenen oft mit dem Verlust der bürgerlichen Existenz einher ging, sie ihren Arbeitsplatz verloren und massive Einschränkungen in ihrem weiteren Berufsleben hatten.
Hintergrund
Für Homosexuelle war das NS-Unrechtsregime nach 1945 noch nicht zu Ende. Vom nationalsozialistischen Ungeist geprägt und mit demselben Eifer praktiziert wurde ihre Verfolgung bruchlos fortgesetzt. In der Bundesrepublik blieb § 175 StGB in der nationalsozialistischen Fassung bis 1969 unverändert geltendes Recht, wurde weiter angewandt und zerstörte das Leben unzähliger Menschen. Allein über 50.000 Männer wurden wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt. Viele kamen ins Gefängnis, verloren ihren Beruf – ihre gesamte bürgerliche Existenz wurde zerstört. Während die Urteile nach § 175 aus der NS-Zeit 2002 aufgehoben wurden, steht dieser Schritt für die Verurteilungen in der Bundesrepublik und der DDR noch aus.
Verurteilungen nach § 175 StGB
Plädoyer gegen die Scheinargumente. Warum die Rehabilitierung rechtlich geboten ist
Gutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (English Translation)
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