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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD⁺)

Bundesrat soll am 3. Juli die Verschärfung der Diskriminierung lesbischer Familien stoppen

LSVD appelliert an Landesregierungen, Adoptionshilfe-Gesetz nicht passieren zu lassen

Pressemitteilung vom 29.06.2020

Berlin / Köln, 29. Juni 2020. Am Freitag, 3. Juli steht das Adoptionshilfe-Gesetz auf der Tagesordnung des Bundesrates. Es sieht eine Verschärfung der Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien im Verfahren der Stiefkindadoption vor. Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Anlässlich der bevorstehenden Beratung im Bundesrat erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt es sehr, dass aus vielen Landesregierungen deutliche Kritik an der von der Bundesregierung im Adoptionshilfe-Gesetz geplanten Verschärfung der Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien geäußert wurde.

Der LSVD fordert die schwarz-rote Regierungskoalition auf, diese Kritik nicht länger auszusitzen, sondern jetzt einzulenken. Die Bundesregierung, insbesondere die federführende Familienministerin Franziska Giffey, hätte es in der Hand, vor der Bundesratssitzung am 3. Juli dafür zu sorgen, dass die Diskriminierungsregelung für Zwei-Mütter-Familien im Gesetzgebungsverfahren zurückgezogen wird. Durch ihre Halsstarrigkeit gefährdet die Bundesregierung das baldige Inkrafttreten des Adoptionshilfe-Gesetzes, das ansonsten viele sinnvolle Regelungen enthält. Der LSVD hat längst einen konkreten Vorschlag zur Gesetzgebung unterbreitet, wie durch eine einfache Ausnahmeregelung die Verschärfung der Diskriminierung verhindert werden kann.

Der LSVD appelliert an die Landesregierungen, konsequent zu bleiben und das Adoptionshilfe-Gesetz am 3. Juli im Bundesrat nicht passieren zu lassen, solange es die Diskriminierung lesbischer Paare verschärft. Der Bundesrat kann zu diesem Punkt den Vermittlungsausschuss anrufen. Auch sollte der Bundesrat keinen Versprechungen der Regierungskoalition trauen, dass die Regelung eventuell später wieder zurückgenommen würde. Schwarz-rot ist hier völlig unglaubwürdig und verschleppt seit 2017 die notwendige Anerkennung von Zwei-Mütter-Familien im Familienrecht. Jetzt findet das Gesetzgebungsverfahren statt, jetzt muss zumindest die geplante Verschärfung der Diskriminierung verhindert werden.

Zwei-Mütter-Familien erfahren bereits aktuell eine erhebliche Diskriminierung durch den Zwang zur Durchführung eines förmlichen Adoptionsverfahrens, als einzige rechtliche Möglichkeit zur Erlangung der gemeinsamen Elternschaft. Sie sind die einzigen Eltern, in deren Partnerschaften und Ehen Kinder hineingeboren werden, die gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht ihre Eignung als Eltern nachweisen müssen. Diese Diskriminierung soll nach dem Willen der Regierungskoalition durch das Adoptionshilfe-Gesetz weiter massiv verschärft werden. Sie sollen nun zusätzlich auch eine verpflichtende Beratung absolvieren. Der Nachweis dieser Beratung wird zwingende Antragvoraussetzung für die Adoption sein. So drohen noch längere Wartezeiten bis zur rechtlichen Absicherung der Kinder.

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