Keine Verschärfungen im Asylrecht!
LSVD warnt Bundesregierung vor menschenrechtsfeindlicher Politik
Zur Anhörung zum „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ der Regierungskoalition im Innenausschuss des Deutschen Bundestages erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) warnt Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat vor menschenrechtsfeindlichen Verschärfungen im Asylrecht. Zahlreiche Verschärfungen im Asylpaket der Bundesregierung stehen im krassen Widerspruch zu einer menschenrechtsorientierten Flüchtlingspolitik. Dazu zählen insbesondere die neuerliche Ausweitung der Liste angeblich „sicherer Herkunftsstaaten“ um Albanien, Kosovo und Montenegro, die vorgesehenen Leistungseinschränkungen und die Verpflichtung von Asylsuchenden, länger in Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben zu müssen. Dies alles bringt keine Entlastung der Asylverfahren, sondern nur schäbige Schikanen gegen Menschen, die bei uns Schutz suchen.
Viele der Staaten, die als „sicher“ deklariert wurden bzw. werden sollen, sind keineswegs für alle Bevölkerungsgruppen sicher. Insbesondere Roma, aber auch Lesben, Schwule oder Transgender sind in den Westbalkan-Staaten Diskriminierung, Hass und Gewalt ausgesetzt, ohne das staatliche Stellen Schutz vor Verfolgung bieten. In Montenegro wurde beispielsweise das Zentrum für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle in der Hauptstadt Podgorica nach Angaben von Amnesty International allein im vergangenen Jahr 26 Mal angegriffen.
Es ist zudem skandalös, dass die schwarz-rote Bundesregierung entgegen der europarechtlichen Vorgaben zum Asyl wegen Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung weiter an der gesetzlichen Einstufung von Ghana und Senegal als „sicheren Herkunftsstaaten“ festhält, obwohl dort einvernehmliche homosexuellen Beziehungen unter Erwachsenen unter Strafe stehen.
Für Verfolgte aus angeblich „sicheren Herkunftsländern“ bringt das „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ über die bisher bereits geltenden Einschränkungen von Rechtsschutzmöglichkeiten weitere gravierenden Verschlechterungen: Sie sind während ihres Asylverfahrens zum unbegrenzten Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen verpflichtet, erhalten nur Sachleistungen, haben Arbeitsverbot und sind von Integrationsmaßnahmen ausgeschlossen.
Die Verpflichtung für Flüchtlinge, künftig bis zu sechs Monaten, für Menschen aus sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ sogar bis zum Abschluss des Verfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben zu müssen, ist völlig verfehlt. In den überfüllten Erstaufnahmeeinrichtungen sind Menschen unterschiedlichster Herkunft mit häufig traumatischen Erfahrungen gezwungen, lange Zeit praktisch ohne jede Privatsphäre auf engstem Raum zusammenzuleben. Das schafft die Voraussetzungen für Spannungen und Konflikte und kann nicht zuletzt für Lesben, Schwule und Transgender, die vor Verfolgung in Deutschland Schutz suchen, eine neuerliche Bedrohung bedeuten.
Hintergrund
Asyl aufgrund der Verfolgung wegen sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität
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