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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Bundesrat für die #EheFürAlle

Merkel kann Diskriminierung von Lesben und Schwulen nicht aussitzen

Pressemitteilung vom 12.06.2015

Der Bundesrat hat sich heute für die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare ausgesprochen und einen entsprechenden Gesetzesantrag vorgebracht. Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Der Bundesrat zeigt, wie es geht. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die heutige Entschließung zur Eheöffnung. Das ist ein eindeutiges Signal an Bundesregierung und Bundestag: Die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare ist mit einer demokratischen Grundordnung unvereinbar. Mit einer Kundgebung vor dem Bundesrat hat der LSVD den Ländern den Rücken gestärkt, die sich für Gleichstellung einsetzen.

Als nächster Schritt muss der heute ebenfalls in den Bundesrat eingebrachte konkrete Gesetzentwurf zur Eheöffnung möglichst schnell an den Bundestag überwiesen werden. Das Eheverbot für Lesben und Schwule muss fallen. 14 Jahre nach Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist es höchste Zeit, dass auch in Deutschland die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet wird. Die Bundeskanzlerin muss einsehen, dass sie ihre argumentationslose Blockade nicht länger aufrechterhalten kann, um gegen den Willen der Mehrheit ihre privaten Gefühle zu pflegen.

Im Bundestag ist die Union die einzige politische Kraft, die an der homophoben Blockade gegen die volle rechtliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Bürgerinnen und Bürgern festhält. Die aktuelle Debatte zeigt aber, dass immer mehr Unionsabgeordnete es leid sind für eine absurde Politik von ihren Wähler/innen zur Verantwortung gezogen zu werden. Mit reaktionären Thesen lassen sich keine Wahlkämpfe gewinnen, in großen Städten ist die Union deshalb zu Recht inzwischen zur dritten Kraft marginalisiert worden.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert alle Gleichheitsbefürworter unter den Abgeordneten der Großen Koalition auf, sich nicht länger in politischer Geiselhaft nehmen zu lassen. Sie müssen laut und deutlich Einspruch erheben, wenn im Namen des Koalitionsvertrags das Ende der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare verhindert werden soll. Der Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung steht über jedem Koalitionsvertrag.

Wirkliche Gleichstellung kann nur Eheöffnung heißen. Die Eingetragene Lebenspartnerschaft war ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg von der Rechtlosigkeit zur Gleichstellung. Mit der Eingetragenen Lebenspartnerschaft werden lesbische und schwule Paare aber in einem Sonderstatus gehalten, der signalisiert, dass sie gegenüber der Ehe als minderwertig angesehen werden. Deshalb muss nun die Eheöffnung durch die Ergänzung von §1353 im Bürgerlichen Gesetzbuch erfolgen, wie es der Gesetzentwurf im Bundesrat vorsieht.

Hintergrund Eheöffnung für Lesben und Schwule

Petition an Kanzlerin Merkel mit über 90.000 Unterschriften

LSVD-Bundesverband

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