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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Faktenpapiere zum Thema Intergeschlechtlichkeit/ Intersexualität

Was ist Intergeschlechtlichkeit bzw. eine Variante der Geschlechtsentwicklung? Warum werden immer noch genitalverändernde OPs an intergeschlechtlich geborenen Kindern vorgenommen?

Dokumentation der Broschüren des Vereins Intergeschlechtliche Menschen. Diese Faktenpapiere entstehen seit 2020 im Rahmen des Kompetenznetzwerkes "Selbst.verständlich Vielfalt".

Flagge der inter* Community

Hier dokumentieren wir die Faktenpapiere des Vereins Intergeschlechtliche Menschen e.V.. Diese entstehen seit 2020 im Rahmen des Kompetenznetzwerkes "Selbst.verständlich Vielfalt" und können dort dort auch als pdf kostenlos heruntergeladen werden.

Für das Kompetenznetzwerk hat der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) gemeinsam mit dem Bundesverband Trans* und der Akademie Waldschlösschen die "Demokratie leben!" Förderung erlangt. Der Verein Intergeschlechtliche Menschen e.V. bereichert das LSVD-Projekt mit seiner Expertise zu den Varianten der geschlechtlichen Entwicklung.

Als Partner*in im Kompetenznetzwerk bietet Intergeschlechtliche Menschen e.V. Beratung für intergeschlechtliche geborene Menschen und Aufklärung über ihre Lebenssituation. Durch die Faktenpapiere, die auch als Materialien in Schule, Aus- u. Fortbildung sehr gut geeignet sind, wird intergeschlechtliches Leben in Deutschland sichtbarer gemacht und Informationen werden niederschwellig bereitgestellt.

Faktenpapier 1: Mit welcher Identität und welchem Personenstandseintrag leben intergeschlechtliche Menschen? 

Das erste Faktenpapier gibt einen Überblick darüber, was Intergeschlechtlichkeit bzw. Variante der Geschlechtsentwicklung eigentlich ist und klärt über Geschlechtsidenität und über die vier möglichen Geschlechtseinträge im Personenstandsrecht auf. Hier geht es zum Faktenpapier: Mit welcher Identität und welchem Personenstandseintrag leben intergeschlechtliche Menschen.

Faktenpapier 2: Hauptforderung: Genitalverändernde Operationen an intergeschlechtlich geborenen Kindern verbieten

Das zweite Faktenpapier klärt kurz über die menschenrechtswidrigen Operationen an den Genitalien von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen auf. Diese werden bis heute von Ärzt*innen in Deutschland durchgeführt, obwohl sie gegen international anerkannte Menschenrechtsnormen wie die UN-Kinderrechtskonvention, die UN-Frauenkonvention und das Verbot der Folter verstoßen.

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag von 2018 versprochen, diese OPs zu verbieten. Hier geht es zum Faktenpapier: Hauptforderung: Genitalverändernde Operationen an intergeschlechtlich geborenen Kindern verbieten.

Faktenpapier 3: Dem Unbekannten einen Namen geben – (Selbst)Bezeichnungen für intergeschlechtliche Menschen

Im deutschsprachigen Raum gibt es viele verschiedene Bezeichnungen für das, was wir unter „Intergeschlechtlichkeit“ fassen: Menschen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale, Varianten der Geschlechtsentwicklung, Intersexualität, Zwitter, Hermaphrodit, DSD, AIS, Swyer-Syndrom, KlinefelterSyndrom. All diese Begriffe bezeichnen einen Menschen, dessen körperliche Geschlechtsmerkmale nicht in das gängige Schema von Mann und Frau passen.

Von intergeschlechtlich geborenen Menschen werden einige dieser Begriffe als beleidigend wahrgenommen, andere hingegen als positive Selbstbezeichnung verwendet. In dem Faktenpapier "Dem Unbekannten einen Namen geben – (Selbst)Bezeichnungen für intergeschlechtliche Menschen" werden einige (historische) Bezeichnungen beschrieben, und es wird erläutert, weshalb sich einige dieser Begriffe geändert haben und diese teilweise in anderen Zusammenhängen gebraucht werden.

Faktenpapier 4: Schule "divers" denken. Anregungen und Beispiele für Unterricht und Schulalltag

Das Thema Intergeschlechtlichkeit sollte an allen Schulen präsent sein: In der Schulordnung, im Bereich Verwaltung (z.B. in Formularen und Anreden), im Schulgebäude (z.B. bei der Beschriftung von Toiletten und Umkleideräumen), im Schulmaterial (z.B. in der Mediothek und in Schulbüchern) und im Unterricht. 

Das vierte Faktenpapier zu Intergeschlechtlichkeit "Schule 'divers' denken" gibt Anregungen, wie eine vielfaltsbewusste Pädagogik in Grundschule und weiterführenden Schulen umgesetzt werden kann.

Faktenpapier 5: Wie können intergeschlechtliche Menschen in Pflegeeinrichtungen gut versorgt werden? 

Die Lebenserwartung intergeschlechtlicher Menschen ist in der Regel so hoch wie die anderer Männer und Frauen. Und wie jeder andere Mensch haben sie das Recht, in Würde und selbstbestimmt altern zu können. Um ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, sollten ambulante Pflegedienste und das Personal in Senior*inneneinrichtungen sich auf die Bedarfe intergeschlechtlicher Menschen einstellen.

Das fünfte Faktenpapier "Wie können intergeschlechtliche Menschen in Pflegeeinrichtungen gut versorgt werden?" zeigt Herausforderungen auf, mit denen intergeschlechtliche Menschen in Einrichtungen, speziell in Pflege- und altengerechten Wohnprojekten, konfrontiert sein können, und bietet Hinweise und Lösungsansätze für die Betreuenden und Pflegenden.

Faktenpapier 6: "Inklusiv und differenziert: Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und seine erweiterte Geschlechterperspektive" 

Das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) ist seit dem 10. Juni 2021 in Kraft. Es bewirkt umfangreiche Änderungen im Achten Buch Sozialgesetzgebung, dem ehemaligen Kinder- und Jugendhilfegesetz. So lässt der neu formulierte Gesetzestext die bisher gewohnte binäre Sprechweise hinter sich und erweitert die Geschlechterperspektive explizit: Bei der Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages haben öffentliche und freie Jugendhilfe nunmehr „die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern“.

Das sechste Faktenpapier: "Inklusiv und differenziert: Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und seine erweiterte Geschlechterperspektive" erklärt die Änderungen für die Kinder- und Jugendarbeit durch das neue Gesetz. 

Kontakt zu Intergeschlechtliche Menschen e.V.

Intergeschlechtliche Menschen e. V.
Slebuschstieg 6
20537 Hamburg
Telefon: 0170-7090385
Homepage: www.im-ev.de
E-Mail: vorstand@im-ev.de

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