Menu
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Bildungspläne & Richtlinien: Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in der Schule

Überblick über die Vorgaben der 16 Bundesländer

Bildungspläne, Schulgesetze und Richtlinien zur Sexualaufklärung geben den Rahmen vor, ab wann und wie sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in Schule und Unterricht Eingang finden soll. Wir haben die Vorgaben der 16 Bundesländer zusammengestellt.

Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt in Schule und Bildungsarbeit vermitteln.Schulgesetze, Richtlinien und Bildungspläne zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt

Kinder und Jugendliche verbringen einen großen Teil ihrer Zeit in der Schule. Daher ist es besonders wichtig, dass Schulen Orte sind, an denen sich alle Schüler*innen wohl und wertgeschätzt fühlen. Die schulische Beschäftigung mit Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) bzw. mit sexueller oder geschlechtlicher Vielfalt ist ein fundamentaler Bestandteil von Demokratie- und Menschenrechtsbildung.

Die jeweiligen Rahmenlehr- und Bildungspläne sowie die bundeslandspezifischen Schulgesetze und die Richtlinien zur Sexualaufklärung legen den Rahmen dafür fest, wann, wie und in welchen Fächern sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in Schule und Unterricht Eingang finden soll. In diesem Artikel haben wir einen Überblick über die bestehenden gesetzlichen Regelungen und Vorgaben in den 16 Bundesländern zusammengestellt.

Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt als Querschnittsthema in Schule und Unterricht integrieren

Die Vielfalt von Lebensweisen und Identitäten gehört heute zum Alltag in Deutschland. Besonders Schulen und Bildungseinrichtungen sollen junge Menschen auf diese Vielfalt vorbereiten. Oft gelingt das jedoch nur mit mäßigem Erfolg. Kinder und Jugendliche, die lesbisch, schwul, bisexuell, trans* oder intergeschlechtlich (LSBTI) sind oder auch nur dafür gehalten werden, erfahren immer noch Mobbing und Gewalt auf Schulhöfen. Wörter wie „schwul“ oder „lesbisch“ werden als Schimpfwörter missbraucht und bleiben von Lehrkräften oftmals unwidersprochen. Fast alle Lehrkräfte bekommen Homophobie und Transfeindlichkeit mit. Die wenigstens fühlen sich aber kompetent genug für das Thema "sexuelle und geschlechtliche Vielfalt".

Dabei kommt der Schule eine besondere Aufgabe zu, LSBTI-feindlichen Einstellungen zu begegnen und die Wissen über die Vielfalt der Lebensweisen und Identitäten zu vermitteln. Nicht nur für LSBTI-Jugendliche ist es wichtig, dass LSBTI-Lebensweisen und Identitäten in der Schule selbstverständlich, unterrichtsübergreifend und diskriminierungsfrei thematisiert werden. 

Oft hängt es immer noch sehr stark von den Lehrkräften ab, ob sie m Klassenzimmer sexuelle und geschlechtliche Vielfalt unaufgeregt thematisieren. Manche befürchten auch Widerstände von Eltern. Zudem attackieren rechtskonservative und religiös-fundamentalistische Kreise eine Pädagogik der Vielfalt mit ihren Kampfbegriffen wie "Frühsexualisierung" oder "Genderwahn". Das kann Lehrkräfte zusätzlich verunsichern. 

Dabei geben die jeweiligen Rahmenlehr- und Bildungspläne sowie die bundeslandspezifischen Schulgesetze und die Richtlinien zur Sexualaufklärung den Rahmen dafür vor, wann, wie und in welchen Fächern sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in Schule und Unterricht Eingang finden soll. Daran sollten sich Schulleitungen und Lehrkräfte orientieren und können bei Fragen, Kritik und Diffamierungen auch darauf verweisen.

Schulgesetze, Bildungspläne und Richtlinien zur Sexualerziehung

Bundesweit gültig

Was in Schule und Unterricht gelehrt wird ist Ländersache und wird von den Bildungsministerien der Bundesländer entschieden. Denoch gibt es auch auf Bundesebene Gesetze und Richtlinien, die für den Alltag in Schulen. Auzugsweise nennen wir hier nur die wichtigsten. 

Sexuelle Vielfalt und Sexualerziehung in den Lehrplänen der Bundesländer (Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages, 2016)

UN-Kinderrechtskonvetion

Artikel 2 - Diskriminierungsverbot: (1) Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.

Artikel 13 - Meinungs- und Informationsfreiheit: (1) Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ungeachtet der Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere vom Kind gewählte Mittel sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.

Artikel 19 - Schutz vor Gewalt - (1) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.

Artikel 3 Grundgesetz

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungenbenachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Empfehlungen der Kultusministerkonferenz

"Das pädagogische Handeln in Schulen ist von demokratischen Werten und Haltungen getragen, die sich aus den Grundrechten des Grundgesetzes und aus den Menschenrechten ableiten lassen. Zum nicht verhandelbaren Kernbestand der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zählen – gerade in Auseinandersetzung mit den nationalsozialistischen Menschheitsverbrechen und ihren Folgen – die Unantastbarkeit der Menschenwürde, die Achtung der Menschenrechte einschließlich der Kinderrechte, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz und in allen gesellschaftlichen Institutionen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Orientierung [...]" - aus den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Demokratiebildung (Aktualisiert am 11.10.2018)

"Das Verweigern des Rechts auf politische Selbstbestimmung und freie Meinungsäußerung, die Verfolgung und Unterdrückung Andersdenkender sowie von Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Herkunft mit Ausschluss von gesellschaftlicher Teilhabe, Gefängnis, Folter und Tod sowie die Diskriminierung von Minderheiten gehören dazu ebenso wie das Ignorieren der täglichen Bedrängnis durch Mangel und Not.Die Kultusministerkonferenz hat in den vergangenen Jahren immer wieder die grundlegende Rolle der Menschenrechte als Voraussetzung, Rahmen und Gegenstand der Bildung betont. [...]" - aus den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Menschenrechtsbildung (Aktualisiert am 11.10.2018)

8. Sozialgesetzbucht (SGB VIII)

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) ist auch eine Reform des SGB VIII inkraft getreten. Seit Juni 2021 sind im § 9 (Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von jungen Menschen) Absatz 3 explizit auch transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen erwähnt:

"Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben sind [...] die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern [...]"

Baden-Württemberg

Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG)

§ 1 - Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule: (1) Der Auftrag der Schule bestimmt sich aus der durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Baden-Württemberg gesetzten Ordnung, insbesondere daraus, daß jeder junge Mensch ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung hat und daß er zur Wahrnehmung von Verantwortung, Rechten und Pflichten in Staat und Gesellschaft sowie in der ihn umgebenden Gemeinschaft vorbereitet werden muß. (2) Die Schule hat den in der Landesverfassung verankerten Erziehungs- und Bildungsauftrag zu verwirklichen. Über die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten hinaus ist die Schule insbesondere gehalten, die Schüler [...] zur Anerkennung der Wert- und Ordnungsvorstellungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu erziehen, die im einzelnen eine Auseinandersetzung mit ihnen nicht ausschließt, wobei jedoch die freiheitlich-demokratische Grundordnung, wie in Grundgesetz und Landesverfassung verankert, nicht in Frage gestellt werden darf [...]

Richtlinien zur Familien- und Geschlechtserziehung in der Schule

Familien- und Geschlechtserziehung in der Schule - Ziel der Familien- und Geschlechtserziehung in der Schule ist es, die Schülerinnen und Schüler altersgemäß mit den biologischen, ethischen, kulturellen und sozialen Tatsachen und Bezügen der Geschlechtlichkeit des Menschen vertraut zu machen. Die Familien- und Geschlechtserziehung soll das Bewusstsein für eine persönliche Intimsphäre und für ein verantwortungsvolles partnerschaftliches Verhalten in persönlichen Beziehungen und insbesondere in Ehe und Familie entwickeln und fördern [...]

Bildungsplan 2016 Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt (BTV)

Der konstruktive Umgang mit Vielfalt stellt eine wichtige Kompetenz für die Menschen in einer zunehmend von Komplexität und Vielfalt geprägten modernen Gesellschaft dar. In der modernen Gesellschaft begegnen sich Menschen unterschiedlicher Staatsangehörigkeit, Nationalität, Ethnie, Religion oder Weltanschauung, unterschiedlichen Alters, psychischer, geistiger und physischer Disposition sowie geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung. Kennzeichnend sind Individualisierung und Pluralisierung von Lebensentwürfen.

Kernanliegen der Leitperspektive ist es, Respekt sowie die gegenseitige Achtung und Wertschätzung von Verschiedenheit zu fördern. Grundlagen sind die Menschenwürde, das christliche Menschenbild sowie die staatliche Verfassung mit dem besonderen Schutz von Ehe und Familie.

Schule als Ort von Toleranz und Weltoffenheit soll es jungen Menschen ermöglichen, die eigene Identität zu finden und sich frei und ohne Angst vor Diskriminierung zu artikulieren. Indem Schülerinnen und Schüler sich mit anderen Identitäten befassen, sich in diese hineinversetzen und sich mit diesen auseinandersetzen, schärfen sie ihr Bewusstsein für ihre eigene Identität. Dabei erfahren sie, dass Vielfalt gesellschaftliche Realität ist und die Identität anderer keine Bedrohung der eigenen Identität bedeutet.

Die Leitperspektive zielt auch auf die Fähigkeit der Gesellschaft zum interkulturellen und interreligiösen Dialog und zum dialogorientierten, friedlichen Umgang mit unterschiedlichen Positionen bzw. Konflikten in internationalen Zusammenhängen. Erziehung zum Umgang mit Vielfalt und zur Toleranz ist damit auch ein Beitrag zur Menschenrechts- und Friedensbildung und zur Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft.

Die Verankerung der Leitperspektive im Bildungsplan wird durch folgende Begriffe konkretisiert:

  • Personale und gesellschaftliche Vielfalt
  • Wertorientiertes Handeln
  • Toleranz, Solidarität, Inklusion, Antidiskriminierung
  • Selbstfindung und Akzeptanz anderer Lebensformen
  • Formen von Vorurteilen, Stereotypen, Klischees
  • Konfliktbewältigung und Interessenausgleich
  • Minderheitenschutz
  • Formen interkulturellen und interreligiösen Dialogs

Note Ungenügend: Kultusministerium lässt sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in Schulen in Baden-Württemberg nahezu unberücksichtigt (Pressemeldung des LSVD Baden-Württemberg vom 21.07.2020)

Bayern

Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)

Art. 1 Bildungs- und Erziehungsauftrag - (1) Die Schulen haben den in der Verfassung verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrag zu verwirklichen. Sie sollen Wissen und Können vermitteln sowie Geist und Körper, Herz und Charakter bilden. Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung, vor der Würde des Menschen und vor der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur, Umwelt, Artenschutz und Artenvielfalt. Die Schülerinnen und Schüler sind im Geist der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinn der Völkerversöhnung zu erziehen. [...]

Art. 2 - Aufgaben der Schulen - (1) Die Schulen haben insbesondere die Aufgabe, Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln und Fähigkeiten zu entwickeln, zu selbständigem Urteil und eigenverantwortlichem Handeln zu befähigen, zu verantwortlichem Gebrauch der Freiheit, zu Toleranz, friedlicher Gesinnung und Achtung vor anderen Menschen zu erziehen, zur Anerkennung kultureller und religiöser Werte zu erziehen, Kenntnisse von Geschichte, Kultur, Tradition und Brauchtum unter besonderer Berücksichtigung Bayerns zu vermitteln und die Liebe zur Heimat zu wecken, zur Förderung des europäischen Bewusstseins beizutragen, im Geist der Völkerverständigung zu erziehen und die Integrationsbemühungen von Migrantinnen und Migranten sowie die interkulturelle Kompetenz aller Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, die Bereitschaft zum Einsatz für den freiheitlich-demokratischen und sozialen Rechtsstaat und zu seiner Verteidigung nach innen und außen zu fördern, die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken, die Schülerinnen und Schüler zur gleichberechtigten Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten in Familie, Staat und Gesellschaft zu befähigen [...] (2) Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen. [...] (5) Die Öffnung der Schule gegenüber ihrem Umfeld ist zu fördern. Die Öffnung erfolgt durch die Zusammenarbeit der Schulen mit außerschulischen Einrichtungen, insbesondere mit Betrieben, Sport- und anderen Vereinen, Kunst- und Musikschulen, freien Trägern der Jugendhilfe, kommunalen und kirchlichen Einrichtungen sowie mit Einrichtungen der Weiterbildung.

Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen

Aufgaben und Ziele - [...] Familien- und Sexualerziehung trägt dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler ihre eigene körperliche und geistig-seelische Entwicklung nicht unvorbereitet erleben, ihre Geschlechtlichkeit, die damit verbundenen Gefühle, die gegebene geschlechtliche Identität sowie sexuelle Orientierung wahrnehmen. Schülerinnen und Schüler erkennen, dass Sexualität unterschiedliche Aspekte umfasst wie Lebensfreude, Körperlichkeit, Fortpflanzung sowie die Fähigkeit Beziehungen zu gestalten und Verantwortung zu übernehmen. Schule begleitet Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg zu Eigenverantwortung und Selbstbestimmung sowie Gemeinschafts- und Dialogfähigkeit. Sie leistet einen Beitrag dazu, dass Kinder und Jugendliche sexuelle Identität als Teil der Persönlichkeit eines Menschen auffassen. Schülerinnen und Schüler verstehen, dass Menschen ihre Geschlechtlichkeit unterschiedlich empfinden können und im Rahmen ihrer moralisch-ethischen Vorstellungen selbstverantwortet ihr Leben gestalten.

Geschlechterrolle und Geschlechtsidentität - [...] Sie (Schüler*innen) begreifen, dass freie Entfaltung und sexuelle Selbstbestimmung ihre natürliche Grenze im Recht anderer und in der verfassungsmäßigen Ordnung finden. Sie sprechen angemessen und wertschätzend über Gefühle und Sexualität; einen rohen, sexualisierten und diskriminierenden Sprachgebrauch lehnen sie ab. [...] In höheren Jahrgangsstufen werden vor dem Hintergrund der verfassungsmäßigen Bedeutung von Ehe und Familie unterschiedliche Lebensformen und sexuelle Orientierungen (Hetero-, Homo-, Bisexualität) vorurteilsfrei von der Lehrkraft angesprochen. Die Vermittlung der Inhalte zum Themenfeld „Geschlechterrolle und Geschlechtsidentität“ können je nach Schulart und Alter der Schülerinnen und Schüler die Fächer Deutsch, Kunst, Musik, Religionslehre und Ethik u.a. übernehmen.

Bayerische Leitlinien für die Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit (2016)

[...] Inklusion – Pädagogik der Vielfalt - An Bildungsorten treffen sich Kinder, die sich in vielen Aspekten unterscheiden, z. B. im Hinblick auf Alter, Geschlecht, Stärken und Interessen, Lern- und Entwicklungstempo, spezifischen Lern- und Unterstützungsbedarf sowie ihren kulturellen oder sozioökonomischen Hintergrund. Inklusion als gesellschafts-, sozial- und bildungspolitische Leitidee lehnt Segregation anhand bestimmter Merkmale ab. Sie zielt ab auf eine Lebenswelt ohne Ausgrenzung und begreift Diversität bzw. Heterogenität als Normalfall, Bereicherung und Bildungschance.

[...] Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern - Zu den Gelingensfaktoren für eine solche Partnerschaft zählen eine wertschätzende Haltung gegenüber den Eltern, die Anerkennung der Vielfalt von Familien, Transparenz sowie Informations- und Unterstützungsangebote.

Berlin

Landesverfassung Berlin

Artikel 10 - [...] (2) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden.

Schulgesetz für das Land Berlin - (Schulgesetz – SchulG)

Synoptische Darstellung der Änderungen des Schulgesetzes vom 27.09.2021

§ 1 Auftrag der Schule - Auftrag der Schule ist es, alle wertvollen Anlagen der Schülerinnen und Schüler zur vollen Entfaltung zu bringen und ihnen ein Höchstmaß an Urteilskraft, gründliches Wissen und Können zu vermitteln. Ziel muss die Heranbildung von Persönlichkeiten sein, welche fähig sind, der Ideologie des Nationalsozialismus und allen anderen zur Gewaltherrschaft strebenden politischen Lehren entschieden entgegenzutreten sowie das staatliche und gesellschaftliche Leben auf der Grundlage der Demokratie, des Friedens, der Freiheit, der Menschenwürde, der Gleichstellung der Geschlechter und im Einklang mit Natur und Umwelt zu gestalten. Diese Persönlichkeiten müssen sich der Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit bewusst sein, und ihre Haltung muss bestimmt werden von der Anerkennung der Gleichberechtigung aller Menschen, von der Achtung vor jeder ehrlichen Überzeugung und von der Anerkennung der Notwendigkeit einer fortschrittlichen Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse sowie einer friedlichen Verständigung der Völker.

§ 2 Recht auf Bildung und Erziehung - (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf zukunftsfähige, diskriminierungsfreie schulische Bildung und Erziehung ungeachtet insbesondere einer möglichen Behinderung, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen oder anti-semitischen Zuschreibung, des Geschlechts, der Geschlechtsidentität, der sexuellen Orientierung, des Glauben, der religiösen oder politischen Anschauungen, der Sprache, der Nationalität, der sozialen und familiären Herkunft seiner selbst und seiner Erziehungsberechtigten oder aus vergleichbaren Gründen.

§ 12 Unterrichtsfächer, Lernbereiche und Querschnittsaufgaben, Lernfelder, Ethik [...] (4) Übergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgaben der Schule werden als Querschnittsaufgaben in den Fächern, fachübergreifend, in Lernbereichen und im Rahmen spezifischer Angebote und Projekte der Schule berücksichtigt. Querschnittsaufgaben sind insbesondere Sprach- und Medienbildung, Berufs- und Studienorientierung, Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt, Demokratiebildung einschließlich Menschenrechts- und Friedenserziehung, Europabildung in der Schule, Gesundheitsförderung und Suchtprävention, Gewaltprävention, Erziehung zur Gleichstellung und Gleichberechtigung der Geschlechter, interkulturelle Bildung und Erziehung, kulturelle Bildung, Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung, Bildung zur nachhaltigen Entwicklung und Lernen in globalen Zusammenhängen, Sexualerziehung und Bildung für sexuelle Selbstbestimmung, Verbraucherbildung sowie Erziehung zu Bewegung und Sport einschließlich der Vermittlung von Freude an der Bewegung und der Bedeutung für die Gesundheit. Die Schulkonferenz entscheidet auf Vorschlag der Gesamtkonferenz, wie die Querschnittsaufgaben bei der Ausgestaltung des Schulprogramms berücksichtigt werden.

[...] (7) Die schulische Sexualerziehung ergänzt die Sexualerziehung durch die Erziehungsberechtigten. Ihr Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern das ihrem Alter und ihrer Reife angemessene Wissen über biologische und gesellschaftliche Zusammenhänge sowie die Vielfalt der Lebensweisen und unterschiedlichen kulturellen Werte und Normen zu vermitteln und sie zu selbstbestimmtem und verantwortlichem Handeln gegenüber sich selbst und den anderen in Familie, Partnerschaft und Gesellschaft zu befähigen. Insbesondere soll das Bewusstsein für ein gewaltfreies, respektvolles Verhalten in gegenwärtigen und zukünftigen persönlichen Beziehungen entwickelt und gefördert werden. 

Allgemeine Hinweise zu den Rahmenplänen für Unterricht und Erziehung in der Berliner Schule - Sexualerziehung

1. Ziele und Rahmenbedingungen schulischer Sexualerziehung - Schulische Sexualerziehung soll Kindern und Jugendlichen alters- und entwicklungsgemäß helfen, ihr Leben bewußt und in freier Entscheidung sowie verantwortungsvoll sich selbst und anderen gegenüber zu gestalten. Sie soll sie bei der Entwicklung eigener Wertvorstellungen unterstützen. Schülerinnen und Schüler sollen sich aber auch mit anderen kulturellen und religiösen Wertvorstellungen auseinandersetzen und unterschiedliche Lebensstile und Lebenssituationen kennenlernen. Sexualerziehung soll sie zu einem selbstbewußten Umgang mit der eigenen Sexualität befähigen, bei der Entwicklung der eigenen sexuellen Identität hilfreich sein und für ein partnerschaftliches Leben sensibilisieren.

2.3 Gleichgeschlechtliche Lebensweisen und Sexualerziehung - [...] Die schulische Sexual- und Sozialerziehung [dient] der Ausbildung und Förderung von Toleranz, Offenheit und Respekt vor dem Leben und der Lebensweise aller Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen sexuellen Lebensweisen besteht die Chance, die eigene Sexualität und die anderer zu reflektieren und eine eigene sexuelle Identität zu finden. Auch in diesem Zusammenhang bietet es sich an, starre Bilder von Weiblichkeit und Männlichkeit zu hinterfragen. In der Sexualwissenschaft besteht Konsens darüber, dass sich menschliche Sexualität auf vielfältige Weise ausdrückt. Hetero-, Bi- und Homosexualität sind Ausdrucksformen des menschlichen Empfindens und der sexuellen Identität, die, ohne Unterschiede im Wert, zur Persönlichkeit des betreffenden Menschen gehören. [...] Die Gesellschaft gibt bisher überwiegend heterosexuelle Leitbilder vor. Die Entwicklung der sexuellen Identität von Kindern und Jugendlichen, die sich lesbisch, schwul oder bisexuell entwickeln, wird dadurch erschwert. Deshalb ist es wichtig, gleichgeschlechtliche Lebensweisen in ihrer Vielfalt darzustellen und altersgemäß zu vermitteln. Themen sind:

  • die Lebensformen: gleichgeschlechtliche Paare, Familien mit einem homosexuellen Elternteil, offene Beziehungen,
  • lebensgeschichtliche und gesellschaftliche Erfahrungen: Coming-out, Reaktionen von Eltern und Freunden, Vorurteile und Diskriminierungen, rechtliche Anerkennung, Verfolgung in der Geschichte und in anderen Ländern,
  • kulturelle und subkulturelle Lebensräume: Emanzipationsbewegung und -projekte, verschiedene sexuelle Ausdrucksformen.

Transsexualität und Transvestitismus sind als eigene Formen sexueller Identität nicht mit Homosexualität zu verwechseln. Für ihre sexuelle Entwicklung brauchen Kinder und Jugendliche ein Klima, das die Vielfalt sexueller Möglichkeiten achtet. Vorurteilsfreie Information kann junge Lesben, Schwule und Bisexuelle in ihrer Identitätsentwicklung fördern. Gerade in der Zeit, in der die Heranwachsenden sich über ihre gleichgeschlechtliche sexuelle Orientierung klar werden und dies auch nach außen deutlich machen (Coming-out) benötigen sie ein akzeptierendes Umfeld, Informationen und Ansprechpartner/innen. Wichtig sind persönliche Vertrauensbeziehungen und Vorbilder. Offen homosexuell lebende Lehrkräfte und deren Akzeptanz im Kollegium tragen zu einer schulischen Atmosphäre bei, die die sexuelle Identitätsentwicklung von Schülerinnen und Schülern erleichtert. Hilfreich ist es , den Rat von Fachleuten, z.B. aus lesbisch-schwulen Projekten, einzuholen und diese in den Unterricht einzuladen.

Rahmenlehrplan der Klassen 1 bis 10 - Fächerübergreifende Themen (Berlin / Brandenburg)

Bildung zu Akzeptanz sexueller Vielfalt - In Unterricht und Schulleben werden Lebensweisen verschiedener sexueller Orientierungen thematisiert und ein wertschätzender Umgang mit ihrer Vielfalt vermittelt. Sexuelle Selbstbestimmung ist Bestandteil  der Menschenrechte. Bildung zu Akzeptanz sexueller Vielfalt vermittelt die notwendigen Kompetenzen für ein vorurteils- und diskriminierungsbewusstes Miteinander und Füreinander aller an Schule Beteiligten. Diese Kompetenzen ermöglichen es jungen Menschen, sich die Welt mit Offenheit für unterschiedliche Lebensentwürfe zu erschließen. Unterrichtsgestaltung und Auftreten der Lehrkraft sollte berücksichtigen, dass die Lernenden unterschiedliche sexuelle und geschlechtliche Identitäten haben und entwickeln. Damit ist Bildung zu Akzeptanz sexueller Vielfalt ein wesentlicher Baustein zur Prävention von physischer und psychischer Gewalt wie Mobbing aufgrund der sexuellen Identität. Kompetenzerwerb Die Lernenden erwerben Wissen über verschiedene Formen des familiären und partnerschaftlichen Zusammenlebens und reflektieren die Vielfalt und Veränderungen in einer sich wandelnden, globalisierten Welt. Sie können sexuelle Orientierungen von den Kategorien Geschlecht (soziales und biologisches) und Geschlechtsidentität unterscheiden. Die Lernenden erkennen die Zusammenhänge von verschiedenen gesellschaftlichen Norm- und Wertvorstellungen in Vergangenheit und Gegenwart und den Einstellungen zu Sexualität, Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung. Sie setzen sich kritisch mit deren Einfluss auf die Persönlichkeitsentwicklung und den zwischenmenschlichen Umgang auseinander. Sie können eigene Wahrnehmungs-, Sprach- und Handlungsmuster in Bezug auf stereotype Zuschreibungen von Geschlecht und sexuellen Orientierungen hinterfragen und reflektieren [...] Bezüge zu den Fächern Vielfältige Lerngelegenheiten bieten die Fächer Sachunterricht, Politische Bildung und Naturwissenschaften 5/6, Biologie, Ethik (Berlin), Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (Brandenburg), Geschichte, Deutsch und Fremdsprachen. Es ergeben sich Anknüpfungspunkte zu den übergreifenden Themen Demokratieerziehung (z. B. Schulkultur, Schulgemeinschaft), Sexualerziehung, Gender Mainstreaming (z. B. Geschlechterrollen, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck), Gesundheitsförderung (z. B. Essstörungen, Suizidgefährdung) und Gewaltprävention (z. B. Mobbing) [...]

Brandenburg

Landesverfassung Brandenburg

Artikel 12 Gleichheit - [...] (2) Niemand darf wegen der Abstammung, Nationalität, Sprache, des Geschlechts, der sexuellen Identität, sozialen Herkunft oder Stellung, einer Behinderung, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder aus rassistischen Gründen bevorzugt oder benachteiligt werden.

Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG)

§ 4 - Ziele und Grundsätze der Erziehung und Bildung - [...] (4) Die Schule wahrt die Freiheit des Gewissens sowie Offenheit und Toleranz gegenüber unterschiedlichen kulturellen, religiösen, weltanschaulichen und politischen Wertvorstellungen, Empfindungen und Überzeugungen. Keine Schülerin und kein Schüler darf einseitig beeinflusst werden. Keine Schülerin und kein Schüler darf wegen der Abstammung, Nationalität, Sprache, des Geschlechts, der sexuellen Identität, sozialen Herkunft oder Stellung, einer Behinderung, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder aus rassistischen Gründen bevorzugt oder benachteiligt werden. Einer Benachteiligung von Mädchen und Frauen ist aktiv entgegenzuwirken.

§ 12 - Lernbereiche und übergreifende Themenkomplexe - [...] (3) Die schulische Sexualerziehung ergänzt die Sexualerziehung durch die Eltern. Ihr Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler altersgemäß mit den biologischen, ethischen, religiösen, kulturellen und sozialen Tatsachen und Bezügen der Geschlechtlichkeit des Menschen vertraut zu machen. Sie soll die Schülerinnen und Schüler zu verantwortungsbewussten, sittlich begründeten Entscheidungen und Verhaltensweisen sowie zu menschlicher und sozialer Partnerschaft befähigen. Bei der Sexualerziehung sind Sensibilität und Zurückhaltung gegenüber der Intimsphäre der Schülerinnen und Schüler sowie Offenheit und Toleranz gegenüber den verschiedenen und Lebensweisen in diesem Bereich zu beachten. Die Eltern sind über Ziel, Inhalt und Formen der Sexualerziehung rechtzeitig zu unterrichten.

Rahmenlehrplan der Klassen 1 bis 10 -  Fachübergreifende Kompetenzentwicklung (Berlin / Brandenburg)

Bildung zu Akzeptanz sexueller Vielfalt - In Unterricht und Schulleben werden Lebensweisen verschiedener sexueller Orientierungen thematisiert und ein wertschätzender Umgang mit ihrer Vielfalt vermittelt. Sexuelle Selbstbestimmung ist Bestandteil  der Menschenrechte. Bildung zu Akzeptanz sexueller Vielfalt vermittelt die notwendigen Kompetenzen für ein vorurteils- und diskriminierungsbewusstes Miteinander und Füreinander aller an Schule Beteiligten. Diese Kompetenzen ermöglichen es jungen Menschen, sich die Welt mit Offenheit für unterschiedliche Lebensentwürfe zu erschließen. Unterrichtsgestaltung und Auftreten der Lehrkraft sollte berücksichtigen, dass die Lernenden unterschiedliche sexuelle und geschlechtliche Identitäten haben und entwickeln. Damit ist Bildung zu Akzeptanz sexueller Vielfalt ein wesentlicher Baustein zur Prävention von physischer und psychischer Gewalt wie Mobbing aufgrund der sexuellen Identität. Kompetenzerwerb Die Lernenden erwerben Wissen über verschiedene Formen des familiären und partnerschaftlichen Zusammenlebens und reflektieren die Vielfalt und Veränderungen in einer sich wandelnden, globalisierten Welt. Sie können sexuelle Orientierungen von den Kategorien Geschlecht (soziales und biologisches) und Geschlechtsidentität unterscheiden. Die Lernenden erkennen die Zusammenhänge von verschiedenen gesellschaftlichen Norm- und Wertvorstellungen in Vergangenheit und Gegenwart und den Einstellungen zu Sexualität, Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung. Sie setzen sich kritisch mit deren Einfluss auf die Persönlichkeitsentwicklung und den zwischenmenschlichen Umgang auseinander. Sie können eigene Wahrnehmungs-, Sprach- und Handlungsmuster in Bezug auf stereotype Zuschreibungen von Geschlecht und sexuellen Orientierungen hinterfragen und reflektieren [...] Bezüge zu den Fächern Vielfältige Lerngelegenheiten bieten die Fächer Sachunterricht, Politische Bildung und Naturwissenschaften 5/6, Biologie, Ethik (Berlin), Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (Brandenburg), Geschichte, Deutsch und Fremdsprachen. Es ergeben sich Anknüpfungspunkte zu den übergreifenden Themen Demokratieerziehung (z.B. Schulkultur, Schulgemeinschaft), Sexualerziehung, Gender Mainstreaming (z.B. Geschlechterrollen, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck), Gesundheitsförderung (z. B. Essstörungen, Suizidgefährdung) und Gewaltprävention (z. B. Mobbing) [...]

Bremen

Landesverfassung Bremen

Artikel 2 - [...] (2) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner sozialen Stellung, sexuellen Identität, seiner religiösen und politischen Anschauungen bevorzugt oder benachteiligt werden.

Bremisches Schulgesetz und Bremisches Schulverwaltungsgesetz

§ 5 Bildungs- und Erziehungsziele - (1) Schulische Bildung und Erziehung ist den allgemeinen Menschenrechten, den in Grundgesetz und Landesverfassung formulierten Werten sowie den Zielen der sozialen Gerechtigkeit und Mitmenschlichkeit verpflichtet. Die Schule hat ihren Auftrag gemäß Satz 1 gefährdenden Äußerungen religiöser, weltanschaulicher oder politischer Intoleranz entgegenzuwirken. (2) Die Schule soll insbesondere erziehen:

  1. zur Bereitschaft, politische und soziale Verantwortung zu übernehmen;
  2. zur Bereitschaft, kritische Solidarität zu üben;
  3. zur Bereitschaft, sich für Gerechtigkeit und für die Gleichberechtigung der Geschlechter einzusetzen;
  4. zum Bewusstsein, für Natur und Umwelt verantwortlich zu sein, und zu eigenverantwortlichem Gesundheitshandeln;
  5. zur Teilnahme am kulturellen Leben;
  6. zum Verständnis für Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen und zur Notwendigkeit gemeinsamer Lebens- und Erfahrungsmöglichkeiten;
  7. zum Verständnis für die Eigenart und das Existenzrecht anderer Völker sowie ethnischer Minderheiten und Zuwanderer in unserer Gesellschaft und für die Notwendigkeit friedlichen Zusammenlebens;
  8. zur Achtung der Werte anderer Kulturen sowie der verschiedenen Religionen;
  9. zur Bereitschaft, Minderheiten in ihren Eigenarten zu respektieren, sich gegen ihre Diskriminierung zu wenden und Unterdrückung abzuwehren,
  10. zu Gewaltfreiheit und friedlicher Konfliktbearbeitung. [...]

§ 11 Sexualerziehung - Sexualerziehung ist nach verbindlichen Standards der Senatorin für Kinder und Bildung zu unterrichten. Die Erziehungsberechtigten sind über Ziel, Inhalt und Form der Sexualerziehung ihrer Kinder jeweils rechtzeitig und umfassend zu informieren. Sexualerziehung wird fächerübergreifend durchgeführt. Sie ist dem Prinzip der sexuellen Selbstbestimmung aller Menschen verpflichtet. Sie hat auch der Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder Identität entgegenzuwirken.

§ 47 Arten der Ordnungsmaßnahmen- Ordnungsmaßnahmen können mit Auflagen verbunden werden und müssen besonders pädagogisch begleitet werden. Erforderlich ist die besondere pädagogische Begleitung insbesondere in Fällen der Verletzung der Würde von Mädchen, Frauen, Homosexuellen und der von kulturellen, ethnischen und religiösen Gruppen durch alle Formen der Gewalt. In besonderen Fällen ist ein Schulpsychologe oder eine Schulpsychologin hinzuzuziehen.

Pädagogische Leitideen - Rahmenplan für die Primarstufe

Bildungs- und Erziehungsziele der Grundschule -Vielfalt (Ausdruck individueller Prägungen) und Gemeinsamkeiten (Ausdruck gemeinsamer Bildungsprozesse) sind kein Widerspruch, wenn das Individuum in seiner ganzheitlichen Entwicklung im Mittelpunkt von Erziehung, Unterricht und Schulleben steht. Grundlegende Bildung schafft Handlungskompetenz und hilft den Schülerinnen und Schülern:

  • die Vielfalt der natürlichen und gesellschaftlichen Wirklichkeit differenziert wahrzunehmen und zunehmend mitzugestalten,
  • das Eigene zu schätzen, das Fremde anzuerkennen und sich mit anderen darüber verständigen zu können,
  • Wege verantwortbaren Handelns für sich selbst zu finden und mit anderen zu kooperieren,
  • der eigenen Erfahrung zu folgen, kritisch zu urteilen und Informationen sinnvoll zu
    nutzen,
  • verantwortungsvoll mit sich umzugehen und die eigene Persönlichkeit zu entwickeln [...]

[...] Es ist Aufgabe der Grundschule, allen Kindern eine grundlegende Bildung zu ermöglichen. Dabei handelt es sich um mehr als kognitives Wissen. Neben vielfältigen Sachkompetenzen soll jedes Kind grundlegende personale, soziale und methodische Kompetenzen entwickeln. Die Herausbildung eines differenzierten Selbstkonzepts mit positivem Selbstwertgefühl ist von besonderer Bedeutung. Das Kind lernt immer umfangreichere gegenstandsbezogene Aufgaben zu bewältigen und das Zusammenleben in der Gemeinschaft mit demokratischen Verhaltensweisen zunehmend mitzugestalten. Schulische Lernangebote greifen die Erfahrungen des Kindes auf, unterstützen seine individuellen Begabungen und fördern seine Interessen. Jedes Kind entwickelt seine Persönlichkeit eigenaktiv und erhält hierfür die verantwortungsvolle Unterstützung der Schule [...] Der Erwerb grundlegender sozialer Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in der Primarstufe ist eine Basis für das schulische und außerschulische Zusammenleben in einer demokratischen Gesellschaft. Sie gewinnt auch global eine zunehmende Bedeutung.

Hamburg

Hamburgisches Schulgesetz(HmbSg)

§ 2 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule - (1) Unterricht und Erziehung richten sich an den Werten des Grundgesetzes und der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg aus. Es ist Aufgabe der Schule, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen und ihre Bereitschaft zu stärken,

  • ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Achtung und Toleranz, der Gerechtigkeit und Solidarität sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen,
  • an der Gestaltung einer der Humanität verpflichteten demokratischen Gesellschaft mitzuwirken und für ein friedliches Zusammenleben der Kulturen sowie für die Gleichheit und das Lebensrecht aller Menschen einzutreten,
  • das eigene körperliche und seelische Wohlbefinden ebenso wie das der Mitmenschen wahren zu können [...]

§ 6 Sexualerziehung - (1) Aufgabe der Sexualerziehung ist es, eine positive Einstellung der Schülerinnen und Schüler zur Sexualität zu fördern. Die Sexualerziehung soll das Bewusstsein für eine persönliche Intimsphäre und für Gleichberechtigung, Partnerschaftlichkeit und Gewaltfreiheit in persönlichen Beziehungen entwickeln und fördern. Zu diesem Zweck sollen Schülerinnen und Schüler ein fundiertes Sachwissen über die biologischen, ethischen, kulturellen und sozialen Bezüge der menschlichen Sexualität erwerben. Die Sexualerziehung ist für die vielfältigen unterschiedlichen Wertvorstellungen hinsichtlich der menschlichen Sexualität im Rahmen der Werteordnung des Grundgesetzes offen zu gestalten; jede einseitige Beeinflussung ist zu vermeiden [...]

Hamburger Bildungspläne - Sexualerziehung

[...] Schulische Sexualerziehung trägt dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler in Situationen, die Sexualität und Partnerschaft betreffen, selbstbestimmt und verantwortlich handeln können. Sie werden bei der Entwicklung von Ich-Stärke, Einfühlungs- und Abgrenzungsvermögen sowie Akzeptanz des persönlichen Bereichs und der Gefühle anderer unterstützt. Dabei ist es unerlässlich, dass die Kinder ein gesichertes Wissen über die menschliche Sexualität als eine positiveLebensenergie erwerben. Die Kenntnisse über den eigenen Körper sowie das Wahrnehmen und Benennen von Gefühlen gehören auch zur Prävention von sexualisierter Gewalt. Ausgangspunkt sind die Themen und Fragen der Kinder, die für sie im Moment wichtig sind. Es wird Material eingesetzt, das kindgerecht gestaltet ist und die Kinder nicht überfordert. Auch schon in der Grundschule werden Themen, wie z. B. Geschlechterrollen oder verschiedene Lebensformen, aufgegriffen, zu denen es in den Elternhäusern unterschiedliche Einstellungen geben kann. Grundsätzlich ist die Ausgestaltung dieser Themen an den Grundrechten orientiert, die sich auf die Menschenwürde und das Recht auf freie Entfaltung derPersönlichkeit beziehen.

Hessen

Hessisches Schulgesetz

§ 6 Unterrichtsfächer, Lernbereiche und Aufgabengebiete - [...] (4) Besondere Bildungs- und Erziehungsaufgaben der Schulen werden in Aufgabengebieten erfasst. Diese sind insbesondere Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung, informations- und kommunikationstechnische Grundbildung, Medienbildung und Medienerziehung, Erziehung zur Gleichberechtigung, Sexualerziehung, kulturelle Praxis, Friedenserziehung, Menschenrechtsbildung und Rechtserziehung, Gesundheitserziehung und Verkehrserziehung. Aufgabengebiete werden fachübergreifend unterrichtet. Sie können in Form themenbezogener Projekte unter Berücksichtigung der fachbezogenen Lernziele und Methoden auch jahrgangs- und schulformübergreifend unterrichtet werden. Sie können in Kerncurricula nach § 4 Abs. 1 oder eigenen Lehrplänen nach § 4 Abs. 6 näher bestimmt werden. Über die inhaltliche und unterrichtsorganisatorische Umsetzung entscheidet die Gesamtkonferenz auf der Grundlage einer Konzeption der jeweils zuständigen Konferenz der Lehrkräfte.

§ 7 Sexualerziehung - (1) Durch die Sexualerziehung, die als Teil der Gesamterziehung zu den Aufgaben der Schule gehört, sollen die Schülerinnen und Schüler sich altersgemäß mit den biologischen, ethischen, religiösen, kulturellen und sozialen Tatsachen und Bezügen der Geschlechtlichkeit des Menschen vertraut machen. Die Sexualerziehung soll das Bewusstsein für eine persönliche Intimsphäre und für ein gewaltfreies, respektvolles Verhalten in gegenwärtigen und zukünftigen persönlichen und partnerschaftlichen Beziehungen entwickeln und fördern sowie die grundlegende Bedeutung von Ehe, Familie und eingetragener Lebenspartnerschaft vermitteln. Bei der Sexualerziehung ist Zurückhaltung zu wahren sowie Offenheit gegenüber den verschiedenen Wertvorstellungen und sexuellen Orientierungen zu beachten; jede einseitige Beeinflussung ist zu vermeiden [...]

Lehrplan Sexualerziehung Für allgemeinbildende und berufliche Schulen in Hessen

Aufgaben und Ziele schulischer Sexualerziehung - Neben sexualpädagogischen Erkenntnissen gibt es eine Reihe sozialer Entwicklungen, die die gesellschaftliche Lebensrealität beeinflussen und Akzente im Themenfeld Sexualität setzen. Hierzu zählen u.a.:

  • Familie und familiäre Lebensweisen
  • Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen
  • Geschlechtergerechtigkeit
  • Respekt der sexuellen Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen
  • sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
  • unterschiedliche Werte und Normen, die durch die kulturelle Herkunft oder Religionszugehörig-keit geprägt sind
  • Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans-und intersexuellen Menschen (LSBTI)
  • Partnerschaft und Sexualität von Menschen mit Behinderungen
  • Verbreitung von HIV/Aids und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten

Themen und Inhalte - Die Themen und Inhalte der Sexualerziehung sind jeweils altersgerecht aufzugreifen und im Zuge des Älterwerdens zu vertiefen.

Für die fächerübergreifende Bearbeitung in der Altersgruppe der 6-bis 10-Jährigen sind folgende Themen verbindlich (Auszug):

  • der menschliche Körper: Bau und Entwicklung, Unterschiede der Geschlechter
  • unterschiedliche Familiensituationen (z.B. Patchworkfamilien, Alleinerziehende, Pflegefamilien, gleichgeschlechtliche Partnerschaften)

Für die Altersgruppe der 10-bis 12-Jährigen sind folgende Themen verbindlich (Auszug):

  • unterschiedliche sexuelle Orientierungen und geschlechtliche Identitäten (Hetero-, Bi-Homo-und Transsexualität)

Für die Altersgruppe der 13-bis 16-Jährigen sind folgende Themen verbindlich (Auszug):

  • Prävention von sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt in Schule, Familie und Arbeitswelt; Kenntnis der Hilfs-und Unterstützungsangebote
  • unterschiedliche Formen von Lebensgemeinschaften
  • die Scheinwelt der Sexualität in den Medien und der Umgang in sozialen Netzwerken
  • Aufklärung über sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität, ggf. Unterstützung für Schülerinnen und Schülern beim Coming Out

Für die Altersgruppe der 16-bis 19-Jährigen sind folgende Themen verbindlich (Auszug):

  • Geschlechtsspezifisches Rollenverhalten-Wandel der Rollenverständnisse in Abhängigkeit von Kultur und Alter
  • sexuelle Belästigung/sexueller Übergriff am Arbeitsplatz/in der Schule-Hilfsangebote
  • Aufklärung über sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität, ggf. Unterstützung für Schülerinnen und Schülern beim Coming Out
  • das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung
  • Kinderwunsch, Schwangerschaft, Empfängnisregelung, Adoption, Leihmutterschaft, künstliche Befruchtung, Pflegeeltern

Mecklenburg-Vorpommern

Schulgesetz für Mecklenburg-Vorpommern

§ 2 Bildungs-und Erziehungsauftrag der Schule - (1) Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen wird bestimmt durch die Wertentscheidungen, die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und in der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern niedergelegt sind. Zu ihnen gehört eine Kultur des gegenseitigen Respekts und der wertschätzenden Kommunikation, die die Würde der Schülerpersönlichkeit wie der Lehrpersönlichkeit achtet. Ziel der schulischen Bildung und Erziehung ist die Entwicklung zur mündigen, vielseitig entwickelten Persönlichkeit, die im Geiste der Geschlechtergerechtigkeit und Toleranz bereit ist, Verantwortung für die Gemeinschaft mit anderen Menschen und Völkern sowie gegenüber künftigen Generationen zu tragen [...]

§ 5 Gegenstandsbereiche des Unterrichts - (1) Die Schule setzt den Bildungs- und Erziehungsauftrag insbesondere durch Unterricht um, der in Gegenstandsbereichen erfolgt. Gegenstandsbereiche sind Unterrichtsfächer, Lernbereiche sowie Aufgabenfelder. [...] (5) Aufgabengebiete sind Demokratie-, Rechts-und Friedenserziehung, die Förderung des Verständnisses von wirtschaftlichen und ökologischen Zusammenhängen, interkulturelle Bildung und Erziehung, Medienbildung, Bildung für eine nachhaltige Entwicklung, Europabildung, Gesundheitserziehung, Sexualerziehung, Verkehrs-und Sicherheitserziehung. Sie sind Bestandteil mehrerer Unterrichtsfächer sowie Lernbereiche und sollen sowohl im Pflicht-, Wahlpflicht-und Wahlunterricht als auch in den außerunterrichtlichen Veranstaltungen angemessene Berücksichtigung finden. Diese Aufgabengebiete werden in den Rahmenplänen ausgewiesen.

§ 6 Sexualerziehung - Ziel der Sexualerziehung ist es, die Schülerinnen und Schüler altersgemäß mit den biologischen, ethischen, kulturellen und sozialen Tatsachen und Bezügen der Geschlechtlichkeit des Menschen vertraut zu machen. Die Sexualerziehung soll das Bewusstsein für eine persönliche Intimsphäre und für partnerschaftliches Verhalten in persönlichen Beziehungen sowie in Ehe, Familie und eingetragenen Lebenspartnerschaften entwickeln und fördern. Ziel, Inhalt und Formen der Sexualerziehung sowie die hierbei verwendeten Lehr-und Lernmittel sind den Erziehungsberechtigten rechtzeitig mitzuteilen und mit ihnen zu besprechen [...]

Niedersachsen

Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)

§ 2 Bildungsauftrag der Schule - (1) Die Schule soll im Anschluss an die vorschulische Erziehung die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage des Christentums, des europäischen Humanismus und der Ideen der liberalen, demokratischen und sozialen Freiheitsbewegungen weiterentwickeln. Erziehung und Unterricht müssen dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Niedersächsischen Verfassung entsprechen; die Schule hat die Wertvorstellungen zu vermitteln, die diesen Verfassungen zugrunde liegen. Die Schülerinnen und Schüler sollen fähig werden,

  • die Grundrechte für sich und jeden anderen wirksam werden zu lassen, die sich daraus ergebende staatsbürgerliche Verantwortung zu verstehen und zur demokratischen Gestaltung der Gesellschaft beizutragen,
  • nach ethischen Grundsätzen zu handeln sowie religiöse und kulturelle Werte zu erkennen und zu achten,
  • ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Toleranz sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten,
  • den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere die Idee einer gemeinsamen Zukunft der europäischen Völker, zu erfassen und zu unterstützen und mit Menschen anderer Nationen und Kulturkreise zusammenzuleben [...]
  • sich umfassend zu informieren und die Informationen kritisch zu nutzen [...]

Die Schule hat den Schülerinnen und Schülern die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln. Dabei sind die Bereitschaft und Fähigkeit zu fördern, für sich allein wie auch gemeinsam mit anderen zu lernen und Leistungen zu erzielen.Die  Schülerinnen und Schüler sollen zunehmend selbständiger werden und lernen, ihre Fähigkeiten auch nach Beendigung der Schulzeit weiterzuentwickeln.

(2) Die Schule soll Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern den Erfahrungsraum und die Gestaltungsfreiheit bieten, die zur Erfüllung des Bildungsauftrags erforderlich sind. [...]

§ 96 Mitwirkung der Erziehungsberechtigten in der Schule - [...] (4) Die Lehrkräfte haben Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts mit den Klassenelternschaften zu erörtern. Dies gilt vor allem für Unterrichtsfächer, durch die das Erziehungsrecht der Eltern in besonderer Weise berührt wird. Die Erziehungsberechtigten sind insbesondere über Ziel, Inhalt und Gestaltung der Sexualerziehung rechtzeitig zu unterrichten, damit die Erziehung im Elternhaus und die Erziehung in der Schule sich soweit wie möglich ergänzen. Die Sexualerziehung in der Schule soll vom Unterricht in mehreren Fächern ausgehen. Sie soll die Schülerinnen und Schüler mit den Fragen der Sexualität altersgemäß vertraut machen, ihr Verständnis für Partnerschaft, insbesondere in Ehe und Familie, entwickeln und ihr Verantwortungsbewusstsein stärken. Dabei sind ihr Persönlichkeitsrecht und das Erziehungsrecht der Eltern zu achten. Zurückhaltung, Offenheit und Toleranz gegenüber verschiedenen Wertvorstellungen in diesem Bereich sind geboten.

Nordrhein-Westfalen

Schulgesetz NRW (SchulG)

§ 2 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule - (1) Die Schule unterrichtet und erzieht junge Menschen auf der Grundlage des Grundgesetzes und der Landesverfassung. Sie verwirklicht die in Artikel 7 der Landesverfassung bestimmten allgemeinen Bildungs- und Erziehungsziele [...] (7) Die Schule ist ein Raum religiöser wie weltanschaulicher Freiheit. Sie wahrt Offenheit und Toleranz gegenüber den unterschiedlichen religiösen, weltanschaulichen und politischen Überzeugungen und Wertvorstellungen. Sie achtet den Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Sie vermeidet alles, was die Empfindungen nanders Denkender verletzen könnte. Schülerinnen und Schüler dürfen nicht einseitig beeinflusst werden.

§ 33 Sexualerziehung - (1) Die fächerübergreifende schulische Sexualerziehung ergänzt die Sexualerziehung durch die Eltern. Ihr Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler alters- und entwicklungsgemäß mit den biologischen, ethischen, sozialen und kulturellen Fragen der Sexualität vertraut zu machen und ihnen zu helfen, ihr Leben bewusst und in freier Entscheidung sowie in Verantwortung sich und anderen gegenüber zu gestalten. Sie soll junge Menschen unterstützen, in Fragen der Sexualität eigene Wertvorstellungen zu entwickeln und sie zu einem selbstbestimmten und selbstbewussten Umgang mit der eigenen Sexualität zu befähigen. Darüber hinaus sollen Schülerinnen und Schüler für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Partnerin oder dem Partner sensibilisiert und auf ihre gleichberechtigte Rolle in Ehe, Familie und anderen Partnerschaften vorbereitet werden. Die Sexualerziehung dient der Förderung der Akzeptanz unter allen Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und Identität und den damit verbundenen Beziehungen und Lebensweisen [...]

Richtlinien für die Sexualerziehungin Nordrhein-Westfalen

Sexuelle Orientierung und Identität - In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen sexuellen Lebensweisen bestehtdie Chance, die eigene Sexualität zu reflektieren, die eigene sexuelle Identität zu finden und bewusst dazu zu stehen. In der Sexualwissenschaft besteht Konsens darüber, dass sich menschliche Sexualität auf vielfältige Weise ausdrücken kann. Demnach sind Hetero-, Bi-, Homo- und Transsexualität Ausdrucksformen von Sexualität, die, ohne Unterschiede im Wert, zur Persönlichkeit des betreffenden Menschen gehören. Die Sexualerziehung dient der Ausbildung und Förderung gegenseitiger Akzeptanz unter allen Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und Identität und den damit verbundenen Beziehungen und Lebensweisen. Sie leistet damit ihren Beitrag zum Abbau der Homosexuellenfeindlichkeit und zur Beseitigung der Diskriminierung von homo-, bi- und transsexuellen Menschen. Für den konfliktreichen Prozess der Suche nach sexueller Orientierung und sexueller Entfaltung brauchen Jugendliche ein Klima, das die Vielfalt sexueller Möglichkeiten achtet. Entscheidend sind vor allem persönliche Vertrauensbeziehungen. Im Einzelfall kann auch der Rat von Fachleuten oder entsprechenden Einrichtungenhilfreich sein. Dabei haben die Lehrerinnen und Lehrer eine „Brückenfunktion“, indem sie die Jugendlichen z. B. auf weiter gehende Hilfs- und Beratungsangeboteaufmerksam machen. Auch für die Lehrerinnen und Lehrer selbst bietet die Zusammenarbeit mit Beratungsstellen, Selbsthilfeorganisationen oder außerschulischenExpertinnen und Experten eine konkrete Unterstützung auf der Grundlage dieser Richtlinien [...]

Pädagogische Orientierung für eine geschlechtersensible Bildung an Schulen in Nordrhein-Westfalen

Geschlechtersensible Bildung wirkt darauf hin, Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts in der Schule zu vermeiden und abzubauen. Außerdem werden Lernende darauf vorbereitet, nach der Schulzeit ein gleichberechtigtes, selbstbestimmtes Leben zu führen und sich für Geschlechtergerechtigkeit einzusetzen. Geschlechtersensible Bildung zielt somit auf die Umsetzung des verbindlichen Auftrags des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 2) und des Schulgesetzes NRW (§ 2 Abs. 7), eine tatsächliche Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern und auf den Abbau bestehender Nachteile hinzuwirken [...] Wenngleich die Förderung von Geschlechtergerechtigkeit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt, kommt der Schule gemäß ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag eine wichtige Rolle zu. Entsprechend diesem Auftrag ist geschlechtersensible Bildung auch ein Merkmal von Schulqualität und bildet sich im Referenzrahmen Schulqualität ab.

Rheinland-Pfalz

Schulgesetz (SchulG) Rheinland-Pfalz

§ 1 Auftrag der Schule - (1) Der Auftrag der Schule bestimmt sich aus dem Recht des jungen Menschen auf Förderung seiner Anlagen und Erweiterung seiner Fähigkeiten, unabhängig von seiner Religion, Weltanschauung, Rasse oder ethnischen Herkunft, einer Behinderung, seinem Geschlecht oder seiner sexuellen Identität sowie aus dem Anspruch von Staat und Gesellschaft an Bürgerinnen und Bürger, zur Wahrnehmung von Rechten und Übernahme von Pflichten hinreichend vorbereitet zu sein. [...]  (3) Zum Auftrag der Schule gehört auch die Sexualerziehung. Sie ist als Erziehung zu verantwortungsbewusstem geschlechtlichem Verhalten Teil der Gesamterziehung und wird fächerübergreifend durchgeführt. Sie soll die Schülerinnen und Schüler ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechend in gebotener Zurückhaltung mit den Fragen der Sexualität vertraut machen sowie zu menschlicher, sozialer und gleichberechtigter Partnerschaft befähigen. Die Sexualerziehung hat die vom Grundgesetz und von der Verfassung für Rheinland-Pfalz vorgegebenen Wertentscheidungen für Ehe und Familie zu achten und dem Gebot der Toleranz Rechnung zu tragen. Über Ziele, Inhalt und Form der Sexualerziehung hat die Schule die Eltern rechtzeitig zu unterrichten.

Richtlinien zur Sexualerziehung für Schulen in Rheinland-Pfalz

Ziele der schulischen Sexulerziehung - [...] Sexualerziehung bezieht Veränderungen von Einstellungen und Verhaltensweisen in der Gesellschaft in Bezug auf die Sexualität mit ein. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Lebenssituationen, mit unterschiedlichen kulturellen und religiösen Wertvorstellungen zur Sexualität und/oder unterschiedlichen körperlichen und geistigen Befähigungen in der Schule zusammenkommen. Konkret bedeutet das, dass dem Sexualverhalten anderer Menschen Respekt und Toleranz entgegengebracht wird, auch wenn es sich von der eigenen sexuellen Orientierung und dem eigenen Verhalten unterscheidet. Respekt und Toleranz finden ihre Grenzen, wenn die Würde von Menschen missachtet oder verletzt wird, indem sie beispielsweise für eigene Zwecke benutzt oder auf Teilaspekte ihrer Persönlichkeit reduziert werden. Dies gilt selbstverständlich auch im Kontext der Sexualität. Sexualerziehung leistet einen wichtigen Beitrag dazu, Selbstbestimmung und Lebenskompetenz bei jungen Menschen zu entwickeln und kann somit der Gefahr körperlicher und seelischer Schädigung entgegenwirken [...]

Rolle der Lehrkräfte in der Sexualerziehung - Sexualerziehung ist eine fächerübergreifende Aufgabe. Daher sind in jeder Schule Lehrerinnen und Lehrer verschiedener Fächer aufgefordert, sich mit dieser Thematik zu beschäftigen. Da auch unabhängig von einer geplanten Unterrichtsreihe zur Sexualerziehung im täglichen Unterricht oder außerhalb des Unterrichts auf Verhalten und äußerungen der Schülerinnen und Schüler reagiert werden muss, steht jede Lehrkraft in der pädagogischen Verantwortung, sich diesem Thema zu stellen [...] Sexualerziehung in der Schule kann nur in einer angstfreien Atmosphäre gelingen, die geprägt ist von gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung. Für die Kommunikation ist eine Vertrauensbasis notwendig, in der alle Respekt vor der Intimsphäre des jeweils anderen und damit auch der Lehrkraft zeigen.

Themen für die Primarstufe

  • Unterschiede zwischen den Geschlechtern, Vorbereitung Pubertät, Identitätsfindung, Geschlechterrolle und Geschlechterrollenfindung
  • Entstehung und Entwicklung menschlichen Lebens
  • Freundschaft, Gefühle, Verliebtsein, Zärtlichkeit, Liebe
  • Familienformen, Berücksichtigung der Beziehungen, in denen Kinder leben
  • Prävention von sexueller Gewalt, z.B. Missbrauch, Grenzen und Grenzsetzungen
  • Themen, die Kinder selbst einbringen, sollten behutsam, geschlechts- und altersgerecht aufgegriffen werden

Von einer einseitigen anatomischen Betrachtung ist abzusehen.

Themen für die Sekundarstufen I und II

Die Sensibilisierung für das Thema erfolgt zielgruppen- und altersbezogen. Mit den Schülerinnen und Schülern ist dabei gemeinsam ein Konsens über die sprachliche Kommunikation im Unterricht zu entwickeln. Es soll den Schülerinnen und Schülern bewusst werden, dass Sprache situationsbezogen ist und die-selbe Aussage in einer intimen Situation anders wirkt als in der Öffentlichkeit.

  • Körper (positiver Körperbezug, Organe, Pubertät, sexuelles Erleben, Zärtlichkeit, Selbstbefriedigung, Intimhygiene)
  • Liebe und Beziehung (Eltern, Freundschaft, Gefühle, Zärtlichkeit, Verliebtsein, Liebe, Verantwortung, Formen von Beziehungen)
  • Geschlechterrollen und Identitätsfindung (Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Geschlechterrollen, Erwachsenwerden, sexuelle Identität und Orientierung: z.B. Heterosexualität, Bisexualität, Homosexualität)
  • Fortpflanzungskontext (Geschlechtsverkehr, Zeugung, Schwangerschaft, Teenagerschwangerschaft, Geburt, Empfängnisverhütung, Schwangerschaftskonflikte und -abbruch, ungewollte Kinderlosigkeit, Elternschaft)
  • Gesellschaftskontext (sexuelle Normen und Tabus, Familie und andere Formen des Zusammenlebens, rechtliche Grundlagen)
  • Gefahren und Gefährdungen (sexuell übertragbare Krankheiten, z.B. AIDS oder Hepatitis B, sexueller Missbrauch und Gewalt, Medien)
  • Themen, die Kinder und Jugendliche selbst einbringen, sollten behutsam und altersgerecht aufgegriffen werden.

Saarland

Landesverfassung

Artikel 12 - [...] (3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden.

Ordnung des Schulwesens im Saarland  (Schulordnungsgesetz - SchoG)

§ 1 Unterrichts- und Erziehungsauftrag, Inklusive Teilhabe, Schutzauftrag, Qualität der Schule - [...] (2) Alle Schülerinnen und Schüler sollen entsprechend ihren Fähigkeiten sowie unabhängig von ihrer ethnischen, kulturellen oder sozialen Herkunft grundsätzlich gleichberechtigt, ungehindert und barrierefrei an den Angeboten des Bildungssystems teilhaben können. Dabei hat die Schule durch Erziehung und Unterricht die Schülerinnen und Schüler auch zur Selbstbestimmung in Verantwortung vor Gott und den Mitmenschen, zur Anerkennung ethischer Normen, zur Achtung vor der Überzeugung anderer, zur Erfüllung ihrer Pflichten in Familie, Beruf und der sie umgebenden Gemeinschaft, zu sorgsamem Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen, zur Übernahme der sozialen und politischen Aufgaben von Bürgerinnen und Bürgern im freiheitlich-demokratischen und sozialen Rechtsstaat und zur Mitwirkung an der Gestaltung der Gesellschaft im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu befähigen und sie zu der verpflichtenden Idee des friedlichen Zusammenlebens der Völker hinzuführen. (2a) Die Schule unterrichtet und erzieht die Schülerinnen und Schüler bei gebührender Rücksichtnahme auf die Empfindungen anders denkender Schüler auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte. Der Erziehungsauftrag ist in der Art zu erfüllen, dass durch politische, religiöse, weltanschauliche oder ähnliche äußere Bekundungen weder die Neutralität des Landes gegenüber Schülerinnen und Schülern und Eltern noch der politische, religiöse oder weltanschauliche Schulfrieden gefährdet oder gestört werden.

§ 15a Sexualerziehung - (1) Die Sexualerziehung gehört zu dem Unterrichts- und Erziehungsauftrag der Schule. (2) Durch die Sexualerziehung sollen die Schülerinnen und Schüler mit den Fragen der Sexualität altersgemäß vertraut gemacht werden mit dem Ziel, sittliche Entscheidungen und sittlich bestimmte Verhaltensweisen im Bereich der Geschlechtlichkeit zu ermöglichen, das Verständnis für die menschliche und soziale Partnerschaft, vor allem in Ehe und Familie zu entwickeln und das Verantwortungsbewusstsein zu stärken. Die Sexualerziehung muss für die verschiedenen Wertvorstellungen auf diesem Gebiet offen sein und darf nicht zu einer einseitigen Beeinflussung der Schülerinnen und Schüler führen. (3) Die Sexualerziehung wird im Unterricht mehrerer Fächer (fächerübergreifend) durchgeführt [...]

Richtlinien zur Sexualerziehung an den Schulen des Saarlandes

Präambel - [...] Es besteht Konsens darüber, dass jeder Mensch ein Recht auf Sexualität hat und dass sich menschliche Sexualität auf viel-fältige Weise ausdrückt. Das Recht, die eigene Sexualität auszuleben, findet immer dort seine Grenze, wo dadurch die Rechte anderer Menschen beeinträchtigt werden. Hetero-, Bi-, Homo-, Trans- und Intersexualität sind gleichwertige Ausdrucksformen des menschlichen Empfindens und der sexuellen Identität, die zur Persönlichkeit des betreffenden Menschen gehören. 

Sexualerziehungals gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule - Schulische Sexualerziehung ist eine gemeinsame Aufgabe von Elternhaus und Schule [...] Sie soll sich an der unterschiedlichen Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen orientieren und neben der traditionellen Familie auch das Leben in Eineltern-, Patchwork- sowie Adoptiv- familien oder gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften berücksichtigen [...]

Identitätsfindung und selbstbestimmte Lebensgestaltung - In der Schule kommen Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Lebenssituationen, mit unterschiedlichen kulturellen und religiösen Wertvorstellungen zur Sexualität und unterschiedlichen körperlichen und geistigen Befähigungen sowie unterschiedlichen sexuellen Identitäten zusammen. Sexualerziehung muss der Tatsache Rechnung tragen, dass der Mensch als eigenständige Persönlichkeit das Bedürfnis und das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit, auf Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie auf individuelle Lebensgestaltung nach seinen persönlichen Glücks- und Wertvorstellungen im Rahmen des für alle geltenden Rechts hat [...] Daraus erwächst die Aufgabe der Sexualerziehung, den Kindern und Jugend-lichen die Möglichkeit zu geben, sich mit unterschiedlichen sexualethischen Anschauungen auseinander zusetzen, um ihnen eine persönliche Normenfindung und selbstbestimmte Lebensgestaltung zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere auch für den individuellen Prozess der Selbstfindung von Homo-, bi-, trans- oder intersexuellen Schülerinnen und Schülern, die sich ihrer von gesellschaftlich festgelegter geschlechtlicher Identität oder der Geschlechterrolle abweichen-den Empfindungen bewusst werden, diese für sich akzeptieren und dies im familiären oder sozialen Umfeld kommunizieren (Coming out).

Respekt und Toleranz - Sexualerziehung soll dazu beitragen, vorhan dene Vorurteile abzubauen. Sie soll zur Achtung der Würde und Eigenart des Mitmenschen, zur Toleranz und gegenseitigen Rücksichtnahme erziehen, auch wenn sich die sexuelle Identität des Mitmenschen von der eigenen sexuellen Identität unterscheidet.

Die Inhalte orientieren sich an acht Themenbereichen:

  • Der menschliche Körper und seine Entwicklung
  • Fruchtbarkeit und Fortpflanzung
  • Sexualität - [...] Vielfalt sexueller Identitäten und Orientierungen und deren Anerkennung (Hetero-, Bi-, Homo- Trans- und Inter-sexualität)
  • Emotionen
  • Beziehungen und Lebensstile - Unterschiedliche Arten von (Familien-)Beziehungen, Freundschaft, gleichgeschlechtliche Beziehungen [...]
  • Sexualität, Gesundheit und Wohlbefinden
  • Sexualität und Recht - Sexuelle Rechte als Bestandteil der grundlegenden Menschenrechte (zum Beispiel Recht auf sexuelle Bildung und Information, Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit, Recht auf Privatsphäre, Recht auf persönliche Selbstbestimmung, Recht auf Gesundheitsvorsorge, Recht auf freie Meinungsäußerung), Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Umgang mit persönlichen Daten, relevante Gesetze und Vorschriften zu sexuellen Entscheidungen, sexuellem Verhalten und Partnerschaft (zum Beispiel Grundgesetz, Landesverfassung, Strafgesetzbuch)
  • Soziale und kulturelle Determinanten der Sexualität

Fächerverbindung und Kontinuität - Schulische Sexualerziehung muss auf Alter, Entwicklungsstand, Interessen, Fähigkeiten und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet und gegebenenfalls auch behindertengerecht sein. Sie darf sich nicht auf die Vermittlung von Wissen über biologische Vorgänge beschränken. Wesentlich für das Gelingen von Sexualerziehung ist daher, sie als durchgängiges Unterrichtsprinzip zu begreifen, indem die Thematik von verschiedenen Seiten behandelt wird. Sexualerziehung ist eine fächerübergreifende und fächerverbindende Aufgabe. Lehrerinnen und Lehrer verschiedener Fächer wie Naturwissenschaften, Biologie, Religion, Ethik, Geschichte, Sozialkunde, Politik, Sport, Bildende Kunst, Deutsch und Fremdsprachen sind aufgefordert, sich mit dieser Thematik zu beschäftigen. Sexualerziehung ist kein einmaliges Ereignis. Um Nachhaltigkeit zu erreichen, greift sie Themen immer wieder auf und berücksichtigt Veränderungen in der Lebenssituation der Lernenden.

Koordination in der Schule - Da es sich bei der Sexualerziehung um ein fächerverbindend zu unterrichtendes Querschnittsthema handelt, sollen möglichst folgende Fächer berücksichtigt werden:

  • Grundschule: Deutsch, Sachunterricht, Religion, Bildende Kunst und Sport
  • Förderschule: Biologie, Religion/Ethik, Deutsch, Sozialkunde, Geschichte, Bildende Kunst und Sport
  • Weiterführende allgemeinbildende und berufliche Schulen: Biologie/Naturwissenschaften, Religion/Ethik, Deutsch und Fremdsprachen, Sozialkunde/Politik, Geschichte, Bildende Kunst und Sport

[...] Offene oder latente abwertende sexistische sowie bestimmte sexuelle Identitäten und Orientierungen diskriminierende Äußerungen verstoßen gegen die menschliche Würde und das Recht jedes Menschen auf körperliche und geistige Unversehrtheit. Unabhängig von den Fachrichtungen ist es daher Pflicht aller Lehrerinnen und Lehrer, in Situationen, in denen solche Äußerungen gemacht werden oder es zu grenzüberschreitenden Handlungen kommt, einzuschreiten und (sexual-)pädagogisch zu handeln.

Vorschlag für die Zuordnung der Inhalte auf die einzelnen Schulstufen

  • Grundschule (Sachunterricht, Deutsch, Religion, Bildende Kunst, Sport) - [...] Sex in den Medien, Vielfalt sexueller Orientierungen (Hetero- und Homosexualität),  [...] Unterschiedliche Arten von Familien, Gefahren über das Internet und soziale Netzwerke [...] Körper- und Rollenbilder in den Medien.
  • Förderschule (Biologie, Religion/Ethik, Deutsch, Sozialkunde, Geschichte, Bildende Kunst, Sport) - [...] Sex in den Medien, Vielfalt sexueller Orientierungen (Hetero- und Homosexualität),  [...] Unterschiedliche Arten von Familien, Gefahren über das Internet und soziale Netzwerke [...] Körper- und Rollenbilder in den Medien.
  • Sekundarstufe I, Kl. 5 bis 7 (Naturwissenschaften, Biologie, Religion/Ethik, Deutsch, Fremdsprachen, Sozialkunde, Geschichte, Bildende Kunst, Sport) - [...] Vielfalt sexueller Identitäten und Orientierungen und deren Anerkennung (Hetero-, Bi-, Homo- Trans- und Intersexualität), [...] Unterschiedliche Arten von (Familien-) Beziehungen, Freundschaft, gleichgeschlechtliche Beziehungen, [...] Besonderheiten und Gefahren bzw. Schutzmöglichkeiten bei Kontakten über das Internet und soziale Netzwerke [...] Körper- und Rollenbilder in den Medien und in der Werbung
  • Sekundarstufe I, Kl. 8 bis 10 (Naturwissenschaften, Biologie, Religion/Ethik, Deutsch, Fremdsprachen, Sozialkunde, Geschichte, Bildende Kunst, Sport) - [...] Vielfalt sexueller Identitäten und Orientierungen und deren Anerkennung (Hetero-, Bi-, Homo- Trans- und Intersexualität), Freundschaft und Liebe zu Menschen des gleichen Geschlechts, [...] Unterschiedliche Arten von (Familien-) Beziehungen, Gefahren bzw. Schutzmöglichkeiten bei Kontakten über das Internet und soziale Netzwerke, Einfluss von Geschlecht, Alter, Religion und Kultur, [...] Sexuelle Rechte als Bestandteil der grundlegenden Menschenrechte (Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit, Recht auf Privatsphäre, Recht auf persönliche Selbstbestim-mung, Recht auf Gesundheitsvorsorge, Recht auf freie Meinungsäußerung), Körper- und Rollenbilder in den Medien und in der Werbung, geschlechts-, kultur- und altersspezifische Unterschiede; der Einfluss von Gruppenzugehörigkeit, Medien, Pornografie und sexuellen Mythen.
  • Sekundarstufe II (Biologie, Religion/Ethik, Deutsch, Fremdsprachen, Politik, Geschichte, Bildende Kunst, Sport) - Vielfalt sexueller Identitäten und Orientierungen und deren Anerkennung (Hetero-, Bi-, Homo- Trans- und Intersexualität), Freundschaft und Liebe zu Menschen des gleichen Geschlechts, [...] Unterschiedliche Arten von (Familien-) Beziehungen, Gefahren bzw. Schutzmöglichkeiten bei Kontakten über das Internet und soziale Netzwerke, Einfluss von Geschlecht, Alter, Religion und Kultur, [...] Sexuelle Rechte als Bestandteil der grundlegenden Menschenrechte (Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit, Recht auf Privatsphäre, Recht auf persönliche Selbstbestim-mung, Recht auf Gesundheitsvorsorge, Recht auf freie Meinungsäußerung), Körper- und Rollenbilder in den Medien und in der Werbung, geschlechts-, kultur- und altersspezifische Unterschiede; der Einfluss von Gruppenzugehörigkeit, Medien, Pornografie und sexuellen Mythen.

Sachsen

Sächsisches Schulgesetz (SächsSchulG)

§ 1 Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule - (1) Die Schule unterrichtet und erzieht junge Menschen auf der Grundlage des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Sachsen. Eltern und Schule wirken bei der Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrags partnerschaftlich zusammen. [...] (5) Die Schüler sollen insbesondere lernen,

  • [...] allen Menschen vorurteilsfrei zu begegnen, unabhängig von ihrer ethnischen und kulturellen Herkunft, äußeren Erscheinung, ihren religiösen und weltanschaulichen Ansichten und ihrer sexuellen Orientierung sowie für ein diskriminierungsfreies Miteinander einzutreten,
  • die eigene Wahrnehmungs-, Empfindungs- und Ausdrucksfähigkeit zu entfalten, kommunikative Kompetenz und Konfliktfähigkeit zu erwerben, musisch-künstlerische Fähigkeiten zu entwickeln. [...]
  • angemessen, selbstbestimmt, kompetent und sozial verantwortlich in einer durch Medien geprägten Welt zu handeln sowie Medien entsprechend für Kommunikation und Information einzusetzen, zu gestalten, für das kreative Lösen von Problemen und das selbstbestimmte Lernen zu nutzen sowie sich mit Medien kritisch auseinander zu setzen und
  • Ursachen und Gefahren der Ideologie des Nationalsozialismus sowie anderer totalitärer und autoritärer Regime zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken.


§ 36 Familien- und Sexualerziehung - (1) Unbeschadet des natürlichen Erziehungsrechts der Eltern gehört Familien- und Sexualerziehung zur Aufgabe der Schule. Sie wird fächerübergreifend vermittelt. Ziel der Familien- und Sexualerziehung ist es, die Schüler altersgemäß mit den biologischen, ethischen, kulturellen und sozialen Tatsachen und Bezügen der Geschlechtlichkeit des Menschen vertraut zu machen und auf das Leben in Partnerschaft und Familie vorzubereiten. Die Sexualerziehung soll für die unterschiedlichen Wertvorstellungen auf diesem Gebiet offen sein. Dabei ist insbesondere die Bedeutung von Ehe, eingetragenen Lebenspartnerschaften und Familie für Staat und Gesellschaft zu vermitteln. Die Familien- und Sexualerziehung soll das Bewusstsein für eine persönliche Intimsphäre in Ehe und Familie sowie in persönlichen Beziehungen entwickeln und fördern. Eine Zusammenarbeit mit Angeboten der Familienbildung und Erziehung ist im Rahmen des Unterrichts oder von Ganztagsangeboten anzustreben. [...]

Orientierungsrahmen für die Familien-und Sexualerziehung an sächsischen Schulen

[...] Schulische Familien- und Sexualerziehung trägt zu einer selbstbestimmten und verantwortungsbewussten Lebensgestaltung bei, befähigt die Heranwachsenden, die eigene Sexualität anzunehmen und zwischenmenschliche Beziehungen positiv zu gestalten. Sie ist gerichtet auf ein werteorientiertes Leben in Partnerschaften, welche getragen werden von gegenseitiger Achtung und gemeinsamer Sorge für die in der Familie lebenden Kinder [...]

Bei der Thematisierung von Geschlechtlichkeit (Sex und Gender, männlich/weiblich, Jun-gen/Mädchen, Männer/Frauen) ist zu beachten, dass esKinder und Jugendliche in der Lerngruppe geben kann, die sichphysisch oder psychisch nicht den traditionellen Kategorien von männlich und weiblich zuordnen lassen bzw. sich selbst nicht zuordnen können -unabhängig vom angeborenen eindeutigen oder uneindeutigen anatomischen Geschlecht. Deshalb ist beim Sprechen über die Geschlechter Rücksicht auf Kinder und Jugendliche zu nehmen, die aktuell oder in Zukunft durch Homo-oder Bisexualität, Intersexualität, Transgender oder Transsexualität eine Orientierung bzw. einen Lebensstil jenseits heterosexueller Normen leben bzw. leben werden. Dies erfordert von Lehrerinnen und Lehrern ein hohes Maß an Selbstkontrolle und Sensibilität beim Unterrichten und in der alltäglichen Interaktion einerseits und Achtsamkeit gegenüber diskriminierendem Verhalten und Sprechen von Schülerinnen und Schülern andererseits. In der Schuletreffen jedoch nicht nur Kinder und Jugendliche mit individuellen sexuellen Biografien zusammen, sondern auch aus verschiedenen Familienstrukturen, aus unterschiedlichen Religionen und zahlreichen Herkunftsländern mit ihren entsprechenden Kulturen und zum Teil widersprüchlichen Einstellungen zu Familie, Partnerschaft und Sexualität. Schule wird dadurch vor spezifische Aufgaben gestellt. [...]

Ziele und Aufgaben schulischer Familien-und Sexualerziehung - Familien-und Sexualerziehung unterstützt Kinder und Jugendliche dabei, den hohen Wert von Partnerschaft und Familie zu erkennen, Wissen zu Fragen menschlicher Sexualität zu erwerben und Kompetenzen für ein verantwortungsvolles Miteinander zu entwickeln. Sie trägt dazu bei, dass der Einzelne ein erfülltes Leben führt, dabei seinen Platz in der Gesell-schaftfindet und diese mitgestaltet. Im Folgenden werden grundlegende Ziele und Aufgaben für schulische Familien-und Sexualerziehung genannt. Familien-und Sexualerziehung soll:

  • [...] helfen, eigene Wertvorstellungen zum sexuellen Verhalten, zu Partnerschaften, Ehe und Familie zu entwickeln und diesbezüglich selbstbestimmte Entscheidungen zu fällen,
  • helfen, die eigene und die in Partnerschaften gemeinsam erlebte Sexualität als mögliche Quelle der Lebensfreude zu erkennen, anzunehmen und zu gestalten,
  • [...] helfen, das eigene Erleben und Fühlen zu reflektieren und besser zu verstehen sowie sensibel zu werden für das Erleben und Fühlen Anderer,
  • ermutigen, sich Konflikten in Partnerschaft und Familie zu stellen und sie zu lösen,
  • zum unbefangenen Umgang mit anderen Menschen beitragen sowie zum respektvollen und partnerschaftlichem Verhalten anhalten,
  • die Fähigkeit entwickeln, ein selbstbestimmtes Leben zu führen im Bewusstsein der Verantwortung für sich selbst, für Andere und der Gesellschaft gegenüber,
  • zu Toleranz gegenüber unterschiedlichen sexuellen Orientierungen, Verhaltensweisen und Lebensstilen anhalten und motivieren, Diskriminierungen entgegenzuwirken [...]
  • befähigen, die Darstellungen von Partnerschaft und Sexualität in den Medien zu bewer-ten.

Die Lehrpläne greifen die Ziele auf und präzisieren sie fachlich, fachübergreifend bzw. fä-cherverbindend und schulartspezifisch.

Besondere Aufgaben einzelner Fächer und fächerverbindender Unterricht - Ziele und Inhalte von Familien-und Sexualerziehung finden sich vor allem in den sächsi-schen Lehrplänen der nachfolgend genannten Fächer wieder. In den entsprechenden Lern-bereichen sind diese so formuliert, dass sie den Lehrkräfteneinen Ermessensspielraum las-sen für konkrete Unterrichtsthemen, die in Anpassung andie aktuelle Klassensituation im Rahmen der Vorgaben gewählt werden können bzw. die mit Kolleginnen und Kollegen ab-gesprochen werden sollten. [...] Weitere Inhalte, mit denen sich Schülerinnen und Schüler nicht nur aus naturwissenschaftlicher Sicht altersgerecht auseinandersetzen sollen:

  • [...] Homosexualität und andere Ausdrucksformen sexueller Vielfalt (vor allem Bi-, Inter-und Transsexualität)
  • Aspekte moderner medizinisch unterstützter Elternschaft (Fortpflanzungstechnologien)
  • Sexualität in den Medien [...]

Sachsen-Anhalt

Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA)

§1 Erziehungs und Bildungsauftrag der Schule - (1) Der Auftrag der Schule wird bestimmt durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt. Insbesondere hat jeder junge Mensch ohne Rücksicht auf sein Geschlecht, seine Herkunft, seine Ethnie, eine Behinderung, seine sexuelle Identität, seine Religion oder Weltanschauung oder seine wirtschaftliche oder soziale Lage das Recht auf eine seine Begabungen, seine Fähigkeiten und seine Neigung fördernde Erziehung, Bildung und Ausbildung. [...] (2) In Erfüllung dieses Auftrages ist die Schule insbesondere gehalten,

  • die Schülerinnen und Schüler zur Achtung der Würde des Menschen,zur Selbstbestimmung in Verantwortung gegenüber Andersdenkenden, zur Anerkennung und Bindung an ethische Werte, zur Achtung religiöser Überzeugungen, zu verantwortlichem Gebrauch der Freiheit und zu friedlicher Gesinnung zu erziehen [...]
  • den Schülerinnen und Schülern Kenntnisse, Fähigkeiten und Werthaltungen zu vermitteln, welche die Gleichachtung und Gleichberechtigung der Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Abstammung, ihrer Rasse, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Identität, ihrer Sprache, ihrer Heimat und Herkunft, ihrem Glauben, ihren religiösen oder politischen Anschauungen fördern, und über Möglichkeiten des Abbaus von Diskriminierungen und Benachteiligungen aufzuklären, [...]

Sexualerziehung an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt

Grundsätze schulischer Sexualerziehung - [...] Sexualerziehung ist stets Teil einer wertorientierten Gesamterziehung. Sie soll die Heranwachsenden befähigen, ihr Leben bewusst und in freier Entscheidung selbst zu gestalten. Dabei wird eine Lebensführung angestrebt, in der die Sexualität als ein wesentlicher Bestandteil menschlichen Daseins anerkannt und bejaht wird, ohne dass Schwierigkeiten und Konflikte verharmlost oder bagatellisiert werden. Geschlechtlichkeit in der schulischen Sexualerziehung sollte alle möglichen Formen von Sexualität berücksichtigen. Die menschliche Sexualität ist als positive Kraft zu sehen, die zur Persönlichkeitsentwicklung und zur Selbstverwirklichung beiträgt. Die anzustrebenden Ziele Eigenverantwortlichkeit und Autonomie verbieten die Verkündigung einer partikularen Sexualmoral. Unter Berücksichtigung des besonderen Schutzes von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz dürfen andere Formen der Organisation persönlicher, sozialer, emotionaler und sexueller Beziehungen nicht tabuisiert oder diskriminiert werden.

Inhalte und Themen schulischer Sexualerziehung - [...] Dabei sollen die verschiedenen Formen des Zusammenlebens, ebenso wie die verschiedenen sexuellen Identitäten, behandelt werden. [...] Gesellschaftliche Leitvorstellungen, z. B. Geschlechterrollen, sind kritisch zu analysieren. Ethisch-moralische Themen sollen unter anderem Werte und Normen im menschlichen Zusammenleben sowie deren Bedeutung für den Einzelnen und die Gesellschaft behandeln. Akzeptanz und Toleranz gegenüber der Überzeugung Anderer und die Übernahme von Verantwortung sind dabei wichtige Schwerpunkte. [...] Die sexuelle Identität ist Thema schulischer Sexualerziehung. Die sexuelle Orientierung des Einzelnen ist Ausdrucksform der sexuellen Identität; sie beinhaltet die Richtung des geschlechtlichen Begehrens sowohl in Bezug auf sexuelle Lust als auch auf Partnerschaft und Liebe. Die schulische Sexualerziehung dient der Ausbildung und Förderung von Toleranz, Offenheit und Respekt vor den Lebensentwürfen aller Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung. Es ist wichtig, verschieden- und gleichgeschlechtliche Lebensentwürfe in ihrer Vielzahl darzustellen und altersgemäß zu vermitteln. Schulische Sexualerziehung leistet damit  einen Beitrag zum Abbau von Homo- und Transphobie und zur Beseitigung der Diskriminierung von homo- und bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen. Schule soll über die Vielfalt von Geschlecht und Geschlechtsidentität sowie deren Gleichwertigkeit aufklären. 

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG)

§ 4 Pädagogische Ziele - [...] (2) Es ist die Aufgabe der Schule, die kognitiven, emotionalen, sozialen, kreativen und körperlichen Fähigkeiten des jungen Menschen unter Wahrung des Gleichberechtigungsgebots zu entwickeln. Der Bildungsauftrag der Schule basiert auf den im Grundgesetz verankerten Menschenrechten, den sie begründenden christlichen und humanistischen Wertvorstellungen und auf den Ideen der demokratischen, sozialen und liberalen Freiheitsbewegungen. (3) Die Schule soll jungen Menschen kulturelle und gesellschaftliche Orientierung vermitteln. Sie soll dazu ermuntern, eigenständig zu denken und vermeintliche Gewissheiten und gesellschaftliche Strukturen auch kritisch zu überdenken. Die Schule soll die Bereitschaft zur Empathie und die Fähigkeit fördern, das eigene Weltbild in Frage zu stellen und Unsicherheiten selbstvertrauend auszuhalten. [...] (6) Die Schule soll die Offenheit des jungen Menschen gegenüber kultureller und religiöser Vielfalt, den Willen zur Völkerverständigung und die Friedensfähigkeit fördern. Sie soll den jungen Menschen befähigen, die besondere Verantwortung und Verpflichtung Deutschlands in einem gemeinsamen Europa sowie die Bedeutung einer gerechten Ordnung der Welt zu erfassen. Die Schule fördert das Verständnis für die Bedeutung der Heimat, den Beitrag der nationalen Minderheiten und Volksgruppen zur kulturellen Vielfalt des Landes sowie den Respekt vor der Minderheit der Sinti und Roma. Sie pflegt die niederdeutsche Sprache. Zum Bildungsauftrag der Schule gehört die Anleitung des jungen Menschen zur freien Selbstbestimmung in Achtung Andersdenkender, zum politischen und sozialen Handeln und zur Beteiligung an der Gestaltung der Arbeitswelt und der Gesellschaft im Sinne der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. (9) Auftrag der Schule ist es auch, die Sexualerziehung durch die Eltern in altersgemäßer Weise durch fächerübergreifenden Sexualkundeunterricht zu ergänzen.

§ 63 Aufgaben und Verfahren der Schulkonferenz - [...] (1) Die Schulkonferenz beschließt im Rahmen der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften über [...] 28. Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und zur Wahrung des Gleichberechtigungsgebots [...]

Grundlagen zu den Rahmenlehrplänen für die Grundschule

Das Konzept der Grundbildung

Im Hinblick auf diese Situation entfalten die Lehrpläne ein Konzept von Grundbildung, das allen Schülerinnen und Schülern dazu verhelfen soll,

  • die Vielfalt der natürlichen und gesellschaftlichen Wirklichkeit, in der sie leben, differenziert wahrzunehmen, zu empfinden und zu beurteilen
  • das Eigene zu schätzen, das Fremde anzuerkennen und sich mit anderen darüber verständigen zu können
  • Wege verantwortbaren Handelns zu finden und dabei mit anderen zusammenzuwirken
  • der eigenen Erfahrung zu folgen, kritisch zu urteilen, Informationen sinnvoll zu
    nutzen
  • eigene Ausdrucksmöglichkeiten zu entwickeln und gestaltend umzusetzen
  • Verantwortung für sich selbst zu übernehmen und die eigene Persönlichkeit zu entwickeln
  • Lernen als Teil des Lebens zu begreifen.

[...]

Das Konzept der Grundbildung

Im Hinblick auf diese Situation entfalten die Lehrpläne ein Konzept von Grundbildung, das allen Schülerinnen und Schülern dazu verhelfen soll,

  • die Vielfalt der natürlichen und gesellschaftlichen Wirklichkeit, in der sie leben, differenziert wahrzunehmen, zu empfinden und zu beurteilen
  • das Eigene zu schätzen, das Fremde anzuerkennen und sich mit anderen darüber verständigen zu können
  • Wege verantwortbaren Handelns zu finden und dabei mit anderen zusammenzuwirken
  • [...] die Bestimmung und Begründung des Prinzips der Gleichstellung von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen in Familie, Beruf und Gesellschaft sowie die Untersuchung seiner Ausgestaltungsmöglichkeiten und Gefährdungen (Kernproblem 4: „Gleichstellung“)
  • die Bestimmung und Begründung des Rechts aller Menschen zur Gestaltung ihrer politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebensverhältnisse, zur Mitwirkung und Mitverantwortung in allen Lebensbereichen sowie die Untersuchung der Ausgestaltungsmöglichkeiten und Gefährdungen dieses Rechts (Kernproblem 5: „Partizipation“)

Grundbildung ist in diesem Sinne handlungsorientiert, lebensweltgebunden und erkenntnisgeleitet. Ihr Ziel ist es, alle zur Mitwirkung an den gemeinsamen Aufgaben in Schule, Beruf und Gesellschaft zu befähigen.In dieses Konzept eingeschlossen ist ein Verständnis von Grundbildung als vielseitiger Bildung in allen Dimensionen menschlicher Interessen und Möglichkeiten.Danach ist es Ziel von Grundbildung, allen zur Entfaltung ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Fähigkeiten, ihrer individuellen Begabungen und Neigungen zu verhelfen. Um diese beiden aufeinander bezogenen Ziele zu erreichen, muß die Schule offen sein für

  • die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler [...]

Aufgabenfelder von allgemeiner pädagogischer Bedeutung

Die Auseinandersetzung mit den Kernproblemen schließt auch solche Bildungs- und Erziehungsaufgaben ein, die bereits Bestandteil des Unterrichts sind und für die zum Teil Dokumentationen, Handreichungen und Materialien für den Unterricht vorliegen. Form, Umfang, Organisation und Verbindlichkeit sind zumeist durch Erlasse geregelt. Ihre Intentionen und Inhalte werden überwiegend themenzentriert und fächerübergreifend erarbeitet. In der einzelnen Schule soll Verständigung darüber gesucht werden, wie und mit welchen Schwerpunkten diese Aufgabenfelder bearbeitet werden können. Die pädagogischen Aufgaben ergeben sich aus Bereichen wie

  • Medien [...]
  • Gesundheit
  • Partnerschaft und Sexualität
  • Gewalt [...]

Lehrplanfür die Sekundarstufe I der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Hauptschule, Realschule, Gymnasium

Das Konzept der Grundbildung

Im Hinblick auf diese Situation entfalten die Lehrpläne ein Konzept von Grundbildung, das allen Schülerinnen und Schülern dazu verhelfen soll,

  • die Vielfalt der natürlichen und gesellschaftlichen Wirklichkeit, in der sie leben, differenziert wahrzunehmen, zu empfinden und zu beurteilen
  • das Eigene zu schätzen, das Fremde anzuerkennen und sich mit anderen darüber verständigen zu können
  • Wege verantwortbaren Handelns zu finden und dabei mit anderen zusammenzuwirken
  • der eigenen Erfahrung zu folgen, kritisch zu urteilen, Informationen sinnvoll zu nutzen
  • eigene Ausdrucksmöglichkeiten zu entwickeln und gestaltend umzusetzen
  • Verantwortung für sich selbst zu übernehmen und die eigene Persönlichkeit zu entwickeln [...]

Grundbildung ist in diesem Sinne handlungsorientiert, lebensweltgebunden und erkenntnisgeleitet. Ihr Ziel ist es, alle zur Mitwirkung an den gemeinsamen Aufgaben in Schule, Beruf und Gesellschaft zu befähigen.In dieses Konzept eingeschlossen ist ein Verständnis von Grundbildung als vielseitiger Bildung in allen Dimensionen menschlicher Interessen und Möglichkeiten.Danach ist es Ziel von Grundbildung, allen zur Entfaltung ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Fähigkeiten, ihrer individuellen Begabungen und Neigungen zu verhelfen. Um diese beiden aufeinander bezogenen Ziele zu erreichen, muß die Schule offen sein für

  • die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler
  • [...] Lernorte außerhalb der Schule.

[...]

Die Auseinandersetzung mit Kernproblemen

Kernprobleme artikulieren Herausforderungen und Aufgaben, wie sie sich sowohl in der Lebensgestaltung des einzelnen als auch im gesellschaftlichen Handeln stellen. Im Rahmen der in § 4 SchulG niedergelegten Bildungs- und Erziehungsziele und der dort genannten geschichtlichen Bezüge soll die Auseinandersetzung mit diesen Kernproblemen den Schülerinnen und Schülern Verantwortungs- und Handlungsräume eröffnen. Die Beschäftigung mit Kernproblemen richtet sich insbesondere auf

  • die Bestimmung und Begrundung von Grundwerten menschlichen Zusammenlebens
    sowie die Untersuchung ihrer Gefahrdungen und Ausgestaltungsmoglichkeiten. Solche Grundwerte sind der Frieden, die Menschenrechte, das Zusammenleben in der Einen Welt mit unterschiedlichen Kulturen, Religionen, Gesellschaftsformen, Volkern und Nationen (Kernproblem 1: Grundwerte")
  • die Einsicht in den Wert der naturlichen Lebensgrundlagen und der eigenen Gesundheit,
    in die Notwendigkeit ihrer Pfege und Erhaltung sowie in die Ursachen ihrer
    Bedrohung (Kernproblem 2: Erhalt der naturlichen Lebensgrundlagen")
  • die Bestimmung und Begrundung des Prinzips der Gleichstellung von Frauen und
    Mannern, Madchen und Jungen in Familie, Beruf und Gesellschaft sowie die Untersuchung
    seiner Gefahrdungen und Ausgestaltungsmoglichkeiten (Kernproblem 4:"Gleichstellung")
  • die Bestimmung und Begrundung des Rechts aller Menschen zur Gestaltung ihrer
    politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebensverhaltnisse, zur Mitwirkung
    und Mitverantwortung in allen Lebensbereichen sowie die Untersuchung der Gefahrdungen und Ausgestaltungsmoglichkeiten dieses Rechts (Kernproblem 5: "Partizipation").

Die Orientierung an Kernproblemen stellt Kriterien zur Auswahl und Akzentuierung notwendiger Themen fur das Lernen in fachlichen und facherubergreifenden Zusammenhangen
bereit.

Aufgabenfelder von allgemeiner pädagogischer Bedeutung

Die Auseinandersetzung mit den Kernproblemen schließt auch solche Bildungs- und Erziehungsaufgaben ein, die bereits Bestandteil des Unterrichts sind und für die Dokumentatinen, Handreichungen oder Materialien für den Unterricht vorliegen. Form, Umfang, Organisation und Verbindlichkeit sind zumeist durch Erlasse geregelt. Ihre Intentionen und Inhalte werden überwiegend themenzentriert und fächerübergreifend erarbeitet. In der einzelnen Schule soll Verständigung darüber gesucht werden, wie und mit welchen Schwerpunkten diese Aufgabenfelder bearbeitet werden können.

Die pädagogischen Aufgaben ergeben sich aus Bereichen wie

  • Medien [...]
  • Gesundheit
  • Partnerschaft und Sexualität
  • Gewalt [...]

Lehrplanfür die Sekundarstufe II (Gymnasium, Gesamtschule, Fachgymnasium)

Lernen als Auseinandersetzung mit Kernproblemen Lernen geschieht mit Blick auf Herausforderungen, vor die sich der Lernende gestellt sieht, und zwar

  • in Grundsituationen seines individuellen Lebens [...]
  • in seinem Zusammenleben mit anderen

Kernprobleme artikulieren gegenwartige und zukunftige Herausforderungen und Aufgaben, wie sie sich sowohl in der Lebensgestaltung des Einzelnen als auch im politischen Handeln der Gesellschaft stellen. Der Blick auf solche Probleme begrundet die individuelle Absicht und die gesellschaftliche Notwendigkeit des Lernens.

Die Beschaftigung mit Kernproblemen richtet sich insbesondere auf

  • die Bestimmung und Begrundung von Grundwerten menschlichen Zusammenlebens
    sowie die Untersuchung ihrer Gefahrdungen und Ausgestaltungsmoglichkeiten. Solche Grundwerte sind der Frieden, die Menschenrechte, das Zusammenleben in der Einen Welt mit unterschiedlichen Kulturen, Religionen, Gesellschaftsformen, Volkern und Nationen (Kernproblem 1: Grundwerte")
  • die Einsicht in den Wert der naturlichen Lebensgrundlagen und der eigenen Gesundheit,
    in die Notwendigkeit ihrer Pfege und Erhaltung sowie in die Ursachen ihrer
    Bedrohung (Kernproblem 2: Erhalt der naturlichen Lebensgrundlagen")
  • die Bestimmung und Begrundung des Prinzips der Gleichstellung von Frauen und
    Mannern, Madchen und Jungen in Familie, Beruf und Gesellschaft sowie die Untersuchung
    seiner Gefahrdungen und Ausgestaltungsmoglichkeiten (Kernproblem 4:"Gleichstellung")
  • die Bestimmung und Begrundung des Rechts aller Menschen zur Gestaltung ihrer
    politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebensverhaltnisse, zur Mitwirkung
    und Mitverantwortung in allen Lebensbereichen sowie die Untersuchung der Gefahrdungen und Ausgestaltungsmoglichkeiten dieses Rechts (Kernproblem 5: "Partizipation").

Die Orientierung an Kernproblemen stellt Kriterien zur Auswahl und Akzentuierung notwendiger Themen fur das Lernen in fachlichen und facherubergreifenden Zusammenhangen
bereit.

Thüringen

Landesverfassung Thüringen

Artikel 2 - [...] (3) Niemand darf wegen seiner Herkunft, seiner Abstammung, seiner ethnischen Zugehörigkeit, seiner sozialen Stellung, seiner Sprache, seiner politischen, weltanschaulichen oder religiösen Überzeugung, seines Geschlechts oder seiner sexuellen Orientierung bevorzugt oder benachteiligt werden.

Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)

§ 1 Recht auf schulische Bildung -  (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf diskriminierungsfreie schulische Bildung und Förderung. Das Recht wird nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährleistet. (2) Für den Zugang zu den Schularten und den Bildungsgängen dürfen weder das Geschlecht, die Herkunft, die Sprache, die Behinderung, die religiöse oder politische Anschauung oder die sexuelle Orientierung des Schülers noch die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung seiner Eltern bestimmend sein.

§2 Gemeinsamer Auftrag für die Thüringer Schule - (1) Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule in Thüringen leitet sich ab von den grundlegenden Werten, wie sie im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und in der Verfassung des Freistaats Thüringen niedergelegt sind. Die Schule erzieht zur Achtung vor dem menschlichen Leben, zur Verantwortung für die Gemeinschaft, zu einem gewaltfreien und friedlichen Zusammenleben weltweit und zu einem verantwortlichen Umgang mit der Umwelt und der Natur [...] Wesentliche Ziele der Schule sind die Vermittlung von Wissen und Kenntnissen, die Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Vorbereitung auf das Berufsleben, die Befähigung zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zur Mitgestaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie zum bewussten, selbst bestimmten und kritischen Umgang mit Medien, die Erziehung zur Aufgeschlossenheit für Kultur und Wissenschaft sowie die Achtung vor den religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen anderer. Die Schüler lernen, ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Akzeptanz sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter und der verschiedenen Lebensweisen zu gestalten [...] Die Schule fördert den Entwicklungsprozess der Schüler zur Ausbildung ihrer Individualität,zu Selbstvertrauen und eigenverantwortlichem Handeln. Sie bietet Raum zur Entfaltung von Begabungen sowie für den Ausgleich von Bildungsbenachteiligungen [...] Die Schule wirkt Mobbing und Gewalt aktiv entgegen. 

§ 38 Schulkonferenz - [...] (5) Die Schulkonferenz entscheidet über

  • [...] 15. Grundsätze der schulischen Antidiskriminierungsarbeit [...]

§ 47 Gesundheitsförderung und Sexualerziehung - [...] (4) Durch die Sexualerziehung, die als Teil der Gesamterziehung zu den Aufgaben der Schule gehört, sollen die Schüler sich altersgemäß mit den biologischen, ethischen, religiösen, kulturellen und sozialen Tatsachen und Bezügen der Geschlechtlichkeit des Menschen vertraut machen. Die Sexualerziehung soll das Bewusstsein für eine persönliche Intimsphäre und für partnerschaftliches, gewaltfreies Verhalten in persönlichen Beziehungen entwickeln und fördern sowie die grundlegende Bedeutung von Partnerschaft, Ehe und Familie vermitteln. Bei der Sexualerziehung ist Zurückhaltung zu wahren sowie Offenheit und Toleranz gegenüber den verschiedenen Wertvorstellungen in diesem Bereich zu beachten; jede einseitige Beeinflussung ist zu vermeiden [...]

Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre

Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt (S.23) - Die Zugehörigkeit zu einem Geschlecht (gemeinsam mit anderen Faktoren wie sexuelle Orientierung, Alter, Milieu, Hautfarbe etc.) beeinflusst den Zugang zu gesellschaftlichen Ressourcen und ist damit mitbestimmender Faktor für soziale Ungleichheit. Gesellschaftliche Vorstellungen von Männlichkeit und Weiblichkeit haben Auswirkungen auf das alltägliche Handeln auch in pädagogischen Bereichen; sie beeinflussen, wie pädagogische Situationen wahrgenommen und gedeutet werden. Dies ist wiederum Grundlage für das pädagogische Handeln und die Gestaltung von Bildungsangeboten. Beispielsweise führt die Zuschreibung »Jungen brauchen mehr Bewegung.« nicht selten zu »Bewegungsangeboten ausschließlich für Jungen«. Historische und kulturvergleichende Forschungsarbeiten zeigen, dass Vorstellungen über Geschlechter und damit verbundene Familienbilder und Sexualitätsnormen historisch wandelbar und kulturell verschieden sind. Um das Zusammenwirken sozialer, kultureller, politischer und biologischer Komponenten zu betonen, die »Geschlecht« beinhalten, wird meist der Begriff »Gender« verwendet.

Geschlechterbilder und Sozialisation - Schon im Kleinkindalter lernen Kinder in Interaktionen mit anderen Menschen, Medien, Materialien und Räumen, dass Zweigeschlechtlichkeit in unserer Gesellschaft die vorherrschende Norm und ein zentrales gesellschaftliches Ordnungsschema darstellt. Sie eignen sich die Fähigkeit an, Menschen anhand von subtilen Merkmalen als Frauen und Männer zu erkennen und sich als eines der zwei Geschlechter darzustellen. Wie sie ihr Geschlecht »verkörpern« und was als »natürlich« bzw. »normal« angesehen wird, ist dabei immer abhängig von gegenwärtigen gesellschaftlichen Normalitätsvorstellungen. Entsprechend dieser Normen entwickeln die Kinder und Jugendlichen mehrheitlich ein passungsfähiges geschlechtliches Ich-Konzept einschließlich spezifischer Kompetenzen und Vorlieben. Während sie die gesellschaftlich anerkannten Differenzierungen erlernen, machen sie sich auch gegenseitig auf geschlechtsangemessenes Verhalten aufmerksam und greifen nicht selten auf stereotype Formen (rigide Farbwahl etc.) zurück, um ihre Geschlechtszugehörigkeit deutlich zu machen. Dies bietet Orientierung und kann freudvolle Erfahrungen und Freiräume zur Entwicklung spezialisierter Kompetenzen beinhalten. Die Idee eines natürlichen und damit unveränderlichen Junge- oder Mädchen-Seins mit scheinbar vorgegebenen jungenund mädchenspezifischen Begabungen und Eigenschaften führt aber auch häufig dazu, dass Begrenzungen entstehen und Potentiale eingeengt werden. Zudem kann es zu Erfahrungen von Abwertung und Ausgrenzung kommen, wenn Kinder und Jugendliche Normen in Bezug auf Körper, Identität, Begehren oder Verhalten nicht entsprechen.

Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in der Gesellschaft - Vor allem für LSBTTIQ-Kinder und -Jugendliche besteht ein verstärktes Risiko, Diskriminierungs- und Ausschlusserfahrungen zu machen und dadurch in ihrem psychischen wie physischen Wohl beeinträchtigt zu werden. Dies gilt beispielsweise für Trans*-Menschen, die sich als ein anderes Geschlecht empfinden als ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde und so die eindeutige Zuordnung als Mann und Frau als Diskriminierung und gesellschaftlichen Zwang empfinden. Für Menschen, die aufgrund ihrer körperlichen Merkmale nicht eindeutig einem der akzeptierten Geschlechter zugeordnet werden können (Inter*Personen), ist es entscheidend, dass die Gesellschaft eine Vielfalt von Körpern als Normalität versteht und nicht pathologisiert. Ähnliches gilt für die Norm der Heterosexualität. Andere Begehrensweisen gelten als Abweichung. Hier hat jedoch bereits ein deutlicher gesellschaftlicher Wandel vor allem in Bezug auf die soziale und rechtliche Situation von homosexuellen Menschen stattgefunden, auch wenn die vollständige Normalisierung und rechtliche Gleichstellung von Begehrensweisen jenseits der heterosexuellen Norm noch ausbleibt.

Reflektierter Umgang mit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt - Ziel ist eine pädagogische Arbeit, die die Individualität und Einmaligkeit von Kindern und Jugendlichen ernst nimmt. Geschlechterreflektierendes Arbeiten ist in diesem Zusammenhang ein wichtiger Baustein pädagogischer Professionalität. Die Orientierung an den Wünschen und Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen sowie deren individueller Entwicklung und Gesundheit anstatt an normierten Lebensentwürfen steht hier im Mittelpunkt. In der alltäglichen pädagogischen Arbeit besteht leicht das Risiko, sich auf ein einzelnes Merkmal wie Geschlecht zu beziehen und dieses als Erklärungsmuster für individuelles Verhalten zu nutzen (»Sie ist eben ein richtiges Mädchen.«). Die komplexe individuelle Lebenslage und die Mehrfachzugehörigkeiten zu verschiedenen selbstgewählten und zugeschriebenen Gruppen werden dabei ausgeblendet. Geschlechterstereotype mögen der Orientierung dienen und schnelles, intuitives Handeln möglich machen, gleichzeitig bergen sie jedoch die Gefahr von unkorrekten Eigenschaftszuschreibungen sowie homogenisierenden Bildern von Jungen und Mädchen, so dass individuelle Lebensweisen und Bedürfnisse unsichtbar gemacht werden. Kinder und Jugendliche geraten so unter den Druck von normativen Vorstellungen von Männlichkeit/Weiblichkeit und es werden Eindeutigkeit und eine strikte Zuordnung in Geschlechtergruppen gefordert, wo eine Vielfalt von körperlichen Verfasstheiten, Identitäten und Begehrensweisen existiert. Ziel einer pädagogischen Arbeit, die die Individualität und Einmaligkeit von Kindern und Jugendlichen ernst nimmt, muss dagegen sein, die Rede von »den Jungen« und »den Mädchen« zu hinterfragen und eine sensible Wahrnehmung für die individuellen Unterschiede von Kindern und Jugendlichen jenseits des Geschlechts zu entwickeln, die größer sind als die Unterschiede zwischen Jungen- und Mädchengruppe. So sind die Kinder und Jugendlichen nicht nur unterschiedlichen Alters, sondern stammen aus unterschiedlichen sozialen Milieus, leben in Patchwork-, Regenbogen- oder anderen Familienkonstellationen, wohnen in Klein- oder Großstädten oder in ländlichen Räumen, besuchen unterschiedliche Schulformen, sind von Rassismus betroffen oder nicht, gehen verschiedenen Freizeitaktivitäten nach, besitzen unterschiedliche körperliche und geistige Fähigkeiten und haben unterschiedliche Bedürfnisse nach Nähe und Distanz usw. Zu geschlechterreflektiertem Arbeiten gehört auch, sich die eigene geschlechtliche Sozialisation sowie unhinterfragte und unbewusste Ideen von Geschlecht und Maßstäbe für »richtiges« Junge- oder Mädchensein bewusst zu machen. Pädagogisch Tätige sind im Sinne einer Pädagogik, die von individueller Vielfalt als Normalität ausgeht, aufgefordert, Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht und sexueller Orientierung abzubauen und stereotypisierenden und homogenisierenden Konzepten von Geschlecht (Kultur etc.) kritisch entgegenzutreten. Dazu gehört unter anderem das Hinterfragen von Methoden und Materialien in Bezug auf stereotype oder gar diskriminierende Aspekte, also auch darauf, ob bestimmte geschlechtliche und sexuelle Seinsweisen repräsentiert sind. Ebenso gehört dazu der kritische Umgang mit öffentlichen Darstellungen von Geschlechterunterschieden (z. B. von Studien und Forschungen), die in vielen Fällen Unterschiede zu Lasten von Gemeinsamkeiten überbetonen und so eine Verfestigung stereotyper Sichtweisen fördern. Pädagogisches Handeln sollte vielmehr die Mehrfachzugehörigkeiten der einzelnen Kinder und Jugendlichen berücksichtigen und sich an den daraus ergebenden vielfältigen Bedürfnissen und Interessen orientieren sowie neue Handlungsspielräume eröffnen. Kinder und Jugendliche benötigen demnach Erfahrungsräume und Reflexionsgelegenheiten, in denen sie entsprechend ihren Bedürfnissen mit nicht geschlechtsstereotypen Möglichkeiten experimentieren können (z. B. im Betriebspraktikum, in Rollenspielen). Sie benötigen ebenso Möglichkeiten, ihre eigene sexuelle Orientierung, die ein Teil ihrer Identität ist, ohne Angst entwickeln und ausleben zu können (vgl. Bildungsbereich 2.2 Physische und psychische Gesundheitsbildung). Dass Kinder und Jugendliche die Facetten sexueller und geschlechtlicher Vielfalt kennen und verstehen lernen und die Fähigkeit erlangen, mit Verschiedenheit wertschätzend umzugehen, ist darüber hinaus ein zentrales Thema zivilgesellschaftlicher Bildung (vgl. Bildungsbereich 2.10 Zivilgesellschaftliche Bildung).

Thüringer Bildungsplan bietet breite Sexualaufklärung und angemessene Darstellung der Vielfalt der Gesellschaft - Statement des LSVD Thüringen zum Bildungsplan

Weiterlesen