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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Was hat die Bundesregierung in Deutschland und weltweit für den Schutz der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) getan?

Auszüge aus dem 14. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik

Wir dokumentieren die Aktivitäten der Bundesregierung mit Bezug auf Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität bzw. LSBTI im Berichtszeitraum 1. Oktober 2018 bis 30. September 2020

Mehrere Regenbogenfahnen wehen vor einem Haus

Am 17. Dezember 2020 stellte die Bundesregierung im Bundestag ihren 14. Bericht  über ihre Menschenrechtspolitik vor (Drucksache BT 19/25000). Wir dokumentieren die Aktivitäten der Bundesregierung mit Bezug auf Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität bzw. mit explizitem Bezug zu Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) im Berichtszeitraum 1. Oktober 2018 bis 30. September 2020.

Inhaltsverzeichnis

A) Aktionsplan Menschenrechte der Bundesregierung 2021 – 2022

B) Menschenrechte in Deutschland und im Rahmen der gemeinsamen Justiz- und Innenpolitik der Europäischen Union

C) Menschenrechte in der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik

D) Menschenrechte weltweit

A) Aktionsplan Menschenrechte der Bundesregierung 2021 – 2022

Der Aktionsplan stellt die Prioritäten der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung für die Jahre 2021 bis 2022 dar. Er berücksichtigt die von den verschiedenen VN-Vertragsorganen an Deutschland ergangenen Beobachtungen und Empfehlungen sowie die im Rahmen des Universellen Staatenüberprüfungsverfahrens des VN-Menschenrechtsrats (UPR) ergangenen Empfehlungen, insoweit die Bundesregierung sich diese zu eigen macht. Die Bundesregierung bekennt sich zur Universalität der Menschenrechte, zur Rechtsstaatlichkeit und zur Herrschaft des Rechts. Sie betrachtet Menschenrechtspolitik als eine alle Aspekte der Politik durchziehende Querschnittsaufgabe. Dieser Kompass leitet die Bundesregierung in den Jahren 2021 und 2022 an, wenn sie in vier übergeordneten Bereichen die folgenden Ziele anstreben wird:

Den Acquis der Menschenrechte wahren und ausbauen

8. Die Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit engagiert fördern

Unsere Vision: Der Schutz sowie die gerechte Teilhabe aller Geschlechter sind systematischer Teil aller Phasen und aller Ebenen von Friedens-, Sicherheits- und Entwicklungsprozessen. Unsere Ziele:

  • Gendersensible bedürfnisorientierte Ansätze stärken die wirkungsvolle Teilhabe und Führung von Frauen. Mehrfachdiskriminierung und eine intersektionale Perspektive werden besonders berücksichtigt. Menschen mit Behinderungen, ethnische und religiöse Minderheiten, indigene Gruppen, LGBTI-Personen und SGBV-Überlebende stellen wichtige Zielgruppen dar (Leave no one behind-Ansatz, LNOB)

9. Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität bekämpfen 

  • Die Bundesregierung wird sich weiterhin gegen jegliche Benachteiligung aufgrund sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und –merkmalen sowie für gleiche Rechte für alle einsetzen. Auf bilateraler wie auf multilateraler Ebene wird sie deutlich gegen die Kriminalisierung von Homosexualität eintreten und sich auf internationaler Ebene für einen Fortschritt bei der Kodifizierung zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und –merkmalen einsetzen. Dabei stimmt sie sich eng mit den Partnern in der im Juli 2016 in Montevideo gegründeten Equal Rights Alliance ab und bringt sich als Mitglied aktiv in die Core Group für LGBTI-Rechte in New York ein. Sie engagiert sich auch im europäischen LGBTI Focal Points Netzwerks des Europarats. Die Bundesregierung wird die 29 Yogyakarta-Prinzipien (2007) über die Anwendung von Menschenrechten in Bezug auf sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und –merkmale fördern und die Umsetzung der EU-Leitlinien zum Schutz der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Personen (LGBTI) unterstützen.
  • Die Bundesregierung wird weiterhin Menschenrechtsprojekte fördern, die geeignet sind, bestehende Vorurteile und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität oder –merkmalen sowie Hemmnisse bei der Anzeige von Straftaten, die gegen LGBTI-Personen verübt werden, abzubauen. 
  • Die Bundesregierung finalisiert in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft ein LGBTI-Inklusionskonzept für die Auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit. Ziel ist eine strukturell nachhaltige Unterstützung der zivilgesellschaftlichen Menschenrechtsarbeit für LGBTI in diesem Bereich unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Vulnerabilitäten und Mehrfachdiskriminierungen. 
  • Die Bundesregierung unterstützt weiterhin über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ auf kommunaler, Landes- und Bundesebene zahlreiche Maßnahmen im Themenfeld der Prävention von Homosexuellen- und Trans*feindlichkeit, einschließlich einem eigenen Kompetenzzentrum in diesem Themenfeld.

B) Menschenrechte in Deutschland und im Rahmen der gemeinsamen Justiz- und Innenpolitik der Europäischen Union

B 1 Bürgerliche und politische Rechte

Schutz vor Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität (UPR-Empfehlungen: 56; 109; 111; 254)

Die Bundesregierung setzt sich gegen jegliche Benachteiligung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität ein.

Das Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben vom 18. Dezember 2018 sieht in Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 10. Oktober 2017 – 1 BvR 2019/16 – eine weitere Geschlechtsoption für Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vor. Danach sollen diese Personen neben dem Geschlechtseintrag „weiblich“ oder „männlich“ oder einer Beurkundung der Geburt ohne eine Geschlechtsangabe auch mit der Bezeichnung „divers“ ins Register eingetragen werden können. Der Eintrag kann geändert werden. Durch eine weitere Erklärung können betroffenen Personen bei nachträglicher Änderung des Geschlechtseintrags ihren Vornamen dem beurkundeten Geschlecht anpassen.

Auf die Schlussbemerkungen des Menschenrechtsausschusses zum Sechsten Staatenbericht Deutschlands hatte die Bundesregierung den Deutschen Ethikrat mit einer Stellungnahme zur Situation von Intersexuellen in Deutschland beauftragt. In seiner Stellungnahme von 2012 hat der Ethikrat empfohlen, dass chirurgische und sonstige medizinische Maßnahmen betreffend Kleinkinder und Kinder nur gestattet werden sollten, wenn diese in Anbetracht des Kindeswohls unbedingt erforderlich sind. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Personensorge der Eltern für Behandlungen von intergeschlechtlichen Kindern beschränkt und das Selbstbestimmungsrecht dieser Kinder stärkt.

Auch durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz werden Menschen vor Diskriminierung wegen ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität geschützt. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unterstützt und berät Personen, die Benachteiligungen im Sinne des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes erfahren haben.

Mit dem Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen vom 12. Juni 2020 hat die Bundesregierung eine eigenständige strafrechtliche Regelung geschaffen. Das Gesetz verbietet sogenannte Konversionstherapien und die Werbung hierfür. Es dient damit neben dem Schutz vor Gesundheitsschäden zugleich dem Schutz vor Diskriminierung und Stigmatisierung aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität. (S.27)

B 3 Menschenrechte von Frauen und Mädchen

Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften

Die Bundesregierung hat im Berichtszeitraum den Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften weiterhin gestärkt und dazu ihre gemeinsam mit UNICEF und weiteren Partnern durchgeführte Initiative fortgesetzt. Die im Rahmen der Initiative veröffentlichten „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ liegen seit Oktober 2018 in dritter Auflage mit Annexen zu LGBTI*Geflüchteten, geflüchteten Menschen mit Behinderungen und geflüchteten Menschen mit Traumafolgestörungen vor.

B 7 Bekämpfung von Rassismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit

Allgemeine Maßnahmen gegen Rassismus/Diskriminierung (UPR-Empfehlungen 52, 59, 60, 64, 66, 72, 93, 99, 100, 101, 102, 103, 105, 139); Prävention gegen Extremismus/Rassismus fördern (UPR-Empfehlungen 107, 108)

Auf Bundesebene wurden in der ersten Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sowohl im Bereich des Aufbaus nachhaltiger zivilgesellschaftlicher Strukturen, als auch im Bereich der Modellprojekte verschiedene Maßnahmen gefördert, die sich zentral mit präventiv-pädagogischen Maßnahmen gegen Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Homosexuellen- und Trans*feindlichkeit sowie mit Islam- und Muslimfeindlichkeit befassen. Insgesamt wurden hier bundesweit 96 Modellprojekte unterschiedlicher Träger zu ausgewählten Phänomenen der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit und zur Demokratiestärkung im ländlichen Raum gefördert, die innovative methodische und pädagogische Ansätze und Arbeitsformen im Bereich der Präventivpädagogik entwickelten und erprobten.

Besonders hervorzuheben ist auch die Arbeit von zivilgesellschaftlichen Trägern der Präventionsarbeit, die nicht nur lokal gegen Rassismus und andere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit aktiv werden, sondern vom BMFSFJ darin gefördert werden, ihre erfolgreiche Arbeit in unterschiedlichen Themen- und Strukturfeldern zu professionalisieren und auf Bundesebene auszubauen. Insgesamt wurden 35 zivilgesellschaftliche Träger in ihrer Strukturentwicklung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ unterstützt. Seit dem Jahr 2017 wurden zudem neue Themen- und Strukturfelder in die Förderung aufgenommen, die auch „Rassismusprävention sowie Empowerment Schwarzer Menschen“ und „Akzeptanzförderung und Empowerment für lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle bzw. -geschlechtliche Menschen“ einbezogen. 

(...)

Auch geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung sind wichtiger Bestandteil der Auseinandersetzung mit Diskriminierung. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität sind Teil der Menschenrechte und stellen zentrale Aspekte der Persönlichkeit dar. Viele Menschen erleiden jedoch aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und ihrer Geschlechtsidentität Diskriminierung. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität beendet wird. Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) koordinierend für Fragestellungen und Aufgaben im Hinblick auf lesbische, schwule, bisexuelle, transgeschlechtliche sowie intergeschlechtliche Menschen zuständig.

Das BMFSFJ wird ein Dialogforum geschlechtliche Vielfalt ins Leben rufen, um die Beratungs- und Unterstützungslandschaft zu Themen der Inter- und Transgeschlechtlichkeit zu stärken. Dazu sollen auch die Informationsangebote für Fachkräfte im Regenbogenportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erweitert und vertieft werden.

(...)

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des BMFSFJ fördert auf kommunaler, Landes- und Bundesebene zahlreiche Maßnahmen im Themenfeld der Prävention von Homosexuellen- und Trans*feindlichkeit zum Abbau von Homosexuellen- und Trans*feindlichkeit „Selbst.verständlich Vielfalt“.

Umsetzung des Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus (UPR-Empfehlungen 88, 89, 90, 91)

Der im Jahr 2017 verabschiedete Nationale Aktionsplan gegen Rassismus (NAP) wurde seitens der Bundesregierung im hier einschlägigen Berichtszeitraum als wesentliche Leitlinie der politischen Befassung auf unterschiedlichen fachlichen Ebenen in der Auseinandersetzung mit rassistischen Phänomenen genutzt. Die Bundesregierung bewertet den NAP weiterhin als eine gute fachpolitische Grundlage für die gesellschaftliche Diskussion, auch und gerade mit der Zivilgesellschaft.

Am 13. Februar 2020 fand z. B. eine Konsultationsveranstaltung zum NAP und weiteren Ideologien der Ungleichwertigkeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, Wissenschaftler/-innen und Vertreter/-innen der Praxis aus Sozialer Arbeit und Bildung sowie staatlichen Institutionen statt. Insgesamt haben rund 150 Personen teilgenommen. In Form von moderierten Gesprächen und Impulsen, Workshops und Diskussionen wurde eine kritische Bestandsaufnahme vorgenommen und die Umsetzung der Ansätze und Maßnahmen in den Fokus gerückt. In einem partizipativen Prozess vonseiten der Bundesregierung und der Zivilgesellschaft wurden Fortschritte wie Probleme diskutiert und Ansatzpunkte zur Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus beleuchtet. Die zentralen Erkenntnisse wurden in einer Dokumentation der Veranstaltung, die allen Teilnehmenden zur Verfügung gestellt wurde, gebündelt festgehalten. 

C) Menschenrechte in der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik

C 2 Der Menschenrechtsansatz in der deutschen Entwicklungspolitik

1. Agenda 2030 und die Menschenrechte

Die deutsche Entwicklungspolitik verbindet diesen Grundsatz im Menschenrechtsansatz untrennbar mit den weiteren menschenrechtlichen Prinzipien wie Menschenwürde, Partizipation, Transparenz und Rechenschaftslegung sowie mit den Kernelementen der einzelnen Menschenrechte (bspw. Verfügbarkeit, Erschwinglichkeit oder Qualität von Wasser, Gesundheitsdienstleistungen, Bildung etc.) zur Stärkung der generellen Teilhabe der Bevölkerung und spezifisch von Kindern und Jugendlichen, Frauen, indigenen Völkern, Menschen mit Behinderungen und LGBTI-Personen.

6. Von Benachteiligung betroffene Gruppen

6.4 LGBTI-Personen

in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit LGBTI-Personen sind weltweit massiver Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. In vielen Staaten werden LGBTI-Personen durch Gesetze kriminalisiert, dabei können in einigen Staaten einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen sogar mit der Todesstrafe geahndet werden. Die deutsche EZ setzt sich deswegen aktiv für den Schutz von LGBTI-Personen und gegen deren Diskriminierung ein. Einerseits fördert sie die Menschenrechtsarbeit für LGBTI-Personen durch spezifische Maßnahmen. Andererseits berücksichtigt die Bundesregierung LGBTI-Personen ebenfalls im Rahmen umfassender Vorhaben der staatlichen und zivilgesellschaftlichen EZ im Sinne einer Querschnittsverankerung.

Das Vorhaben „Stärkung von Regierungsführung und Zivilgesellschaft“ in Uganda berät unter anderem die ugandische Menschenrechtskommission sowie die Polizei zur Nicht-Diskriminierung von LGBTI-Personen und unterstützt die zivilgesellschaftliche Arbeit von LGBTI-Organisationen durch Maßnahmen zur Organisationsentwicklung und Kompetenzstärkung sowie durch Beratung zu strategischer Prozessführung.

C 4 Bürgerliche und politische Rechte

Der Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität ist ein im Koalitionsvertrag und im Nationalen Aktionsplan Menschenrechte festgeschriebener wichtiger Bestandteil des Menschenrechtsschutzes auch in der Außenpolitik. Der völkerrechtlich in Zivil- und Sozialpakt verankerte Schutz vor Diskriminierung gilt auch für Menschen, deren Menschenrechte aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität verletzt werden. Deutschland setzt sich daher weltweit für den Schutz und die Förderung der Rechte von LGBTI-Personen (Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle) ein. Der VN-Menschenrechtsrat hat auf seiner 32. regulären Sitzung im Juni 2016 beschlossen, einen Unabhängigen Experten einzusetzen, der sich Fragen der Gewalt und Diskriminierung gegen Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität widmet und der mit seinen regelmäßigen Berichten das LGBTI-Dossier fest auf der Tagesordnung des Rats etabliert hat. Dessen Mandat wurde im Juni 2019 verlängert. Deutschland hat diese von einer Gruppe von lateinamerikanischen Staaten vorgeschlagene Resolution miteingebracht.

Deutschland setzt sich weltweit gegen die Kriminalisierung von Homosexualität ein. Weltweit ist derzeit entgegen geltendem Völkerrecht Homosexualität nach wie vor in ca. 80 Ländern strafbar. In einigen Ländern können gleichgeschlechtliche Handlungen sogar mit der Todesstrafe geahndet werden. Der 17. Mai wurde unter der englischen Abkürzung IDAHOBIT zum Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie erklärt. Deutschland und zahlreiche weitere Staaten nutzen diesen Tag, um auch gemeinsam durch Presseerklärungen und Veranstaltungen Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken.

Die EU-Leitlinien zum Schutz der Rechte von LGBTI-Personen („Guidelines to Promote and Protect the Enjoyment of all Human Rights by Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender and Intersex (LGBTI) Persons“) stellen die Grundlage für das Handeln der EU und der EU-Mitgliedsstaaten zum Schutz der Menschenrechte von LGBTI in Drittstaaten dar. Sie enthalten grundsätzliche Erwägungen sowie konkrete Maßnahmenkataloge, die bei allen geplanten Maßnahmen in diesem Bereich berücksichtigt werden sollten.

Bei vielen Mitgliedstaaten der VN ist eine offene und sachliche Diskussion über Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität immer noch nicht möglich, da das Thema weiterhin stark tabuisiert ist. Andererseits haben auf Ebene der VN bislang insgesamt über 90 Staaten Erklärungen gegen die Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität unterzeichnet. Neben westlichen Ländern setzen sich insbesondere auch lateinamerikanische Staaten für das Thema ein.

Die Bundesregierung setzt ihre Förderung von Projekten zum Schutz der Menschenrechte von LGBTI-Personen fort, wie Deutschland auch im UPR empfohlen wurde. Im Jahr 2018 förderte die Bundesregierung LGBTIProjekte unter anderem in Kamerun, Lettland, Mazedonien, Nicaragua, Republik Kongo, Russland, Sri Lanka, Tunesien und der Ukraine. 2019 und 2020 wurden Projekte in Albanien, Benin, Elfenbeinküste, Mazedonien, Namibia, Neuseeland, Nicaragua, Russland, Sambia, Serbien, Tunesien, Türkei, Ukraine und Ungarn gefördert. Die Förderung der Rechte von LGBTI nimmt auch in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit einen hohen Stellenwert ein, siehe dazu Kapitel C2 (Der Menschenrechtsansatz in der deutschen Entwicklungspolitik).

(...)

Schutz und Förderung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit sind zentrale Bestandteile der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung. Auf internationaler Ebene wird die Religions- und Weltanschauungsfreiheit insbesondere durch Art.18 des VN-Zivilpakts gewährleistet. Artikel 2 Absatz 1 VN-Zivilpakt und Artikel 2 Absatz 2 VN-Sozialpakt verpflichten Staaten zudem dazu, die in dem jeweiligen Pakt verbrieften Rechte ohne Diskriminierung u. a. aufgrund der Religion zu gewährleisten. Religiöse Minderheiten werden zudem durch die Erklärung der VN-Generalversammlung über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören, von 1992 geschützt. Trotzdem ist das Recht, eine Religion frei zu wählen oder sich von dieser abzuwenden ebenso wie die freie Ausübung der eigenen Religion oder Weltanschauung in Teilen der Welt stark eingeschränkt. Von Einschränkungen betroffen sind insbesondere religiöse Minderheiten, Menschen auf der Flucht, Frauen und LGBTI.

Shrinking Spaces und der Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern (MRV)

Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger (MRV) sind Pioniere der Menschenrechtsarbeit. MRV sind, laut VN-Erklärung zu Menschenrechtsverteidigern der VN-Generalversammlung, grundsätzlich alle Einzelpersonen, Gruppen und Institutionen, die Menschenrechte und Grundfreiheiten fördern und schützen – selbst wenn sie sich selbst gar nicht bewusst als MRV wahrnehmen. Viele MRV sind Frauen und gehören (außerdem) marginalisierten Gruppen an (LGBTI-Personen, Indigene, Menschen mit Behinderungen etc.), deren Menschenrechte sie verteidigen. In vielen Staaten wird der Handlungsspielraum von MRV, Journalistinnen und Journalisten, Medienschaffenden und anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren stark eingeschränkt. Dieses Phänomen enger werdender Handlungsspielräume wird auch als „Shrinking Spaces“ bezeichnet. Insbesondere die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie Meinungs- und Pressefreiheit werden verletzt. Dies erfolgt z. B. durch restriktive Gesetzgebung zur Finanzierung und/oder Registrierung von NROs, Vorwürfe von Terrorismus bzw. Terrorismusfinanzierung, Zensur von Meinungsäußerungen, willkürliche Inhaftierungen, öffentliche Hetzkampagnen und Verleumdungen, bis hin zu Entführungen und Morden (besonders auch im aktuellen Kontext von COVID-19).

Betroffen sind v. a. zivilgesellschaftliche Akteure/NROs mit internationaler Anbindung und/oder Finanzierung, darunter auch die deutschen politischen Stiftungen und ihre Partnerorganisationen. Für die deutsche Menschenrechtspolitik ist die häufig (lebens-)bedrohliche Situation von MRV in anderen Staaten ein zentrales Thema.

Um Handlungsspielräume zu schützen und zu erweitern sowie die wichtige Arbeit von MRV und Zivilgesellschaft zu ermöglichen, unterstützt die Bundesregierung national und international u. a. mit den folgenden Maßnahmen:

  • Das Auswärtige Amt finanziert pro Jahr über 100 Menschenrechtsprojekte, in der Regel Projekte lokaler NGOs. Auf diese Weise wird ein Beitrag zur Stärkung der Zivilgesellschaft in diesen Ländern geleistet. Die Projekte werden intensiv durch die Botschaften vor Ort begleitet.
  • Seit 2016 werden jährlich 15 MRV aus der Welt für ihren Einsatz mit dem „Deutsch-Französischen Preises für Menschenrechte und Rechtstaatlichkeit“ geehrt, so beispielsweise 2019 die iranische Rechtsanwältin Nasrin Sotoudeh, die für ihren Einsatz für die Rechte von Frauen und Kindern zu einer Haftstrafe von insgesamt 33 Jahren und 148 Peitschenhiebe verurteilt wurde und sich auch vom Gefängnis aus weiter unermüdlich für die Verbesserung der Lage der MR in Iran einsetzt. So trat sie in den Hungerstreik, um ihrer Forderung auf Freigang politischer Gefangener aus humanitären Gründen Nachdruck zu verleihen.
  • Der Schutz von MRV ist eine wichtige Aufgabe der deutschen Auslandsvertretungen. Die Situation von MRV und die MR-Lage vor Ort sind Gegenstand der Berichterstattung der Auslandsvertretungen. Zudem werden die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern weltweit durch die Auslandsvertretungen umgesetzt. So stehen Auslandsvertretungen in engem Austausch mit MRV vor Ort, führen Prozessbeobachtungen durch und unterstützen gefährdete MRV. Die Situation von MRV sowie die zunehmende Einschränkung des Handlungsspielraums für MRV wird regelmäßig in Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Staaten angesprochen.
  • Das Auswärtige Amt hat 2020 die Elisabeth-Selbert-Initiative (ESI) zum Schutz von MRV ins Leben gerufen. Die ESI ermöglicht akut gefährdeten MRV einen Aufenthalt in Deutschland oder innerhalb der Herkunftsregion für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten. Den betroffenen MRV soll es durch Vermittlung von Gastorganisationen ermöglicht werden, in ihrem Tätigkeitsfeld weiterzuarbeiten

Um die Arbeit von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern in ihren eigenen Ländern zu stärken und weltweit einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen, wird seit 2016 der Deutsch-Französische Preis für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit vergeben. Mit dem Preis werden jährlich bis zu fünfzehn Persönlichkeiten weltweit ausgezeichnet, die sich in den verschiedensten Bereichen – wie etwa Einsatz für Frauenrechte, Abschaffung der Todesstrafe oder Rechte von LGBTI – für den Schutz der Menschenrechte und die Förderung der Rechtsstaatlichkeit einsetzen. Die Kandidaten für den Preis werden jeweils gemeinsam von den deutschen und französischen Auslandsvertretungen vorgeschlagen und von ihnen vor Ort ausgezeichnet, worin die enge Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich auch auf dem Gebiet der Menschenrechte zum Ausdruck kommt.

C 5 Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

In zahlreichen Ländern ist das Recht auf höchstmögliche körperliche und geistige Gesundheit, das auch ein Recht auf universellen diskriminierungsfreien Zugang zu medizinischer Versorgung von guter Qualität umfasst, noch nicht ausreichend verwirklicht. Gerade das Recht auf Nichtdiskriminierung wird dabei häufig verletzt, insbesondere bei ohnehin marginalisierten oder diskriminierten Bevölkerungsgruppen. Frauen und Mädchen, Kranke (z. B. Lepra-Kranke) und HIV-positive Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) sind häufig erheblicher Stigmatisierung und Diskriminierung ausgesetzt. Die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechteridentität stellt zudem eine zentrale Barriere für den Zugang zu effektiver Information, Prävention und Behandlung von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen dar. Im Jahr 2019 förderte die Bundesregierung hier beispielsweise ein Projekt zur Prävention, Behandlung und Betreuung im Kontext von HIV unter migrierten Männern, die Sex mit Männern haben (MSM) in der Region Moskau, sowie ein Projekt zur Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit von unbegleiteten minderjährigen Migranten und Flüchtlingen in Griechenland.

C 6 Frauen- und Kinderrechte

Weltweiter Einsatz für die Verwirklichung der Menschenrechte für Frauen

Als zentrales Ergebnis ihrer Tagungen verabschiedete die Frauenrechtskomission (FRK) im Berichtszeitraum Schlussfolgerungen zu sozialen Sicherungssystemen und nachhaltiger Infrastruktur (2019). Zum 25-jährigen Jubiläum der Verabschiedung der Pekinger Aktionsplattform wurden die Staaten aufgefordert in Form von Berichten und eigenen Veranstaltungen auf ihren Umsetzungsfortschritt aufmerksam zu machen. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Bericht bei den Vereinten Nationen 2019 eingereicht. Die Feierlichkeiten zum Jubiläum im Rahmen der FRK wurden durch die mit der COVID- 19 Pandemie verbundenen Einschränkungen unmöglich gemacht und es wurde ausschließlich eine politische Erklärung zum Stand der Umsetzung der Pekinger Erklärung und der Aktionsplattform (2020) verabschiedet Im Rahmen von virtuellen Formaten wurden außerdem 2020 drei Resolutionen zum „Multi-year programme of work“,, HIV/AIDS sowie der zur Gefangennahme von Frauen und Mädchen angenommen.

Während der Verhandlungen zeigte sich, wie bereits in den vorherigen Jahren, die offene Spaltung der internationalen Gemeinschaft in Bezug auf Themen wie z. B. sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte, Sexualerziehung, Rolle und Stellenwert von Familie, Beteiligung der Zivilgesellschaft einschließlich Sprache zu Menschenrechtsverteidigerinnen, LGBTI, aktive und eigenverantwortliche Teilhabe von Mädchen sowie Sprache zu Diskriminierung.

D) Menschenrechte weltweit

D 3 Ländersituationen

Der folgende Länderüberblick des 14. Menschenrechtsberichts der Bundesregierung enthält eine Auswahl an Staaten mit kritischer Menschenrechtslage. Als Auswahlkriterium für die Aufnahme in den Bericht diente, ob die Bundesregierung ein Land seit dem Jahr 2015 in ihrem sogenannten „Item-4-Statement“ (Ländersituationen, die der Aufmerksamkeit des Rates bedürfen) im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf angesprochen hat, ergänzt um die Menschenrechtslage vor Ort und regionalpolitische Aspekte. Dieser Ansatz dient dem Ziel der Komprimierung der Anzahl der betrachteten Länder und besseren Lesbarkeit des vorliegenden Berichts. Der Bericht macht damit keine Aussage über die Menschenrechtslage in anderen als den genannten Ländern. Zu jedem Land werden die Entwicklungen im Berichtszeitraum erfasst, die Umsetzung von Menschenrechtsverpflichtungen thematisiert und die deutsche bzw. europäische Projektarbeit vor Ort dargestellt. Zur Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit im Speziellen wird auf den diesbezüglichen zweiten Bericht der Bundesregierung verwiesen.

Eritrea

Homosexualität ist strafbar und gesellschaftlich geächtet, wird aber nicht aktiv verfolgt.

Honduras

Häusliche Gewalt ist weit verbreitet, die Zahl der Frauenmorde blieb auch während des pandemiebedingten Ausnahmezustands hoch. LGBTI sind regelmäßig Hassverbrechen ausgesetzt. Seit Oktober 2018 wurden mindestens 60 Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung umgebracht.

Kamerun

Homosexualität ist strafbar. Kirchen, Medien und Öffentlichkeit begegnen Homosexualität mit großer Feindseligkeit.

Deutschland engagiert sich in den Bereichen Korruptionsbekämpfung, Rechtssicherheit, Verbesserungen in der Justiz und dem Polizeiapparat, Rechte der Frau sowie Rechte sexueller Minderheiten. Konkret wurden u. a. Projekte zur Förderung von Frauen- und Witwenrechten sowie Maßnahmen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt unterstützt, z. B. mit Informationssendungen im kommunalen Radio. Frauen lernten in Workshops zudem einfache kunsthandwerkliche Fertigkeiten, um finanziell unabhängig leben zu können.

Nigeria

Homosexuelle Handlungen stehen unter Strafe und LGBTI-Personen sehen sich Diskriminierungen ausgesetzt.

2018 hat sich Nigeria dem UPR des VN-Menschenrechtsrats unterzogen. Gewürdigt wurden dabei Fortschritte im Bereich der Korruptionsbekämpfung und zur Verbesserung des Gesundheitssystems; kritisiert wurden v.a. die weiterhin gesetzlich verankerte Todesstrafe, das Justizsystem sowie die menschenrechtliche Lage von Frauen, Kindern und LGBTI-Personen.

Pakistan

Der im Februar 2020 veröffentlichte GSP+-Überprüfungsbericht der EU-Kommission zeichnet ein durchwachsenes Bild der menschenrechtlichen Lage, mit Verbesserungen in den Bereichen Frauen, Kinder- und Transgenderrechte

Russland

Der OSZE-Berichterstatter Prof. Benedek bestätigte im Dezember 2018 schwere Menschenrechtsverletzungen in der Tschetschenischen Republik, insbesondere gegen LGBTI.

Simbabwe

Die größte LGBTI-Interessenvereinigung kann weitgehend ungehindert agieren. Homosexuelle Handlungen unter Männern sind nach wie vor unter Strafe gestellt, doch gab es in den letzten Jahren de facto keine Gerichtsverfahren gegen Homosexuelle auf Grund der relevanten Strafrechtsbestimmungen.

Türkei

Deutschland unterstützt in der Türkei Projekte u. a. zur Förderung von Pressefreiheit, zur Stärkung des Rechtsstaats, zur Gleichstellung von Frauen und zur Stärkung der Rechte von Min-derheiten, u. a. LGBTI.

Turkmenistan

Männliche Homosexualität wird wegen „Unvereinbarkeit mit turkmenischen Traditionen“ rigoros verfolgt.

Ukraine

Weitere Projektaktivitäten zielten u. a. auf die Vorbeugung von Kinderhandel oder die Förderung von Toleranz gegenüber LGBTI+ an Schulen ab. D

Zentralafrikanische Republik

Die Lage von LGBTI wird durch staatliche und gesellschaftliche Diskriminierung geprägt, gleichgeschlechtliche Handlungen stehen unter Strafe.