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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Endgültig vom Tisch: Verschärfung der Diskriminierung lesbischer Elternpaare

Bundesrat verabschiedet Adoptionshilfe-Gesetz in neuer Fassung

Pressemitteilung vom 18.12.2020

Im Juli hat der Bundesrat das Adoptionshilfe-Gesetz gestoppt wegen der darin von der Bundesregierung geplanten Verschärfung der Diskriminierung von lesbischen Zwei-Mütter-Familien. Nach einer Einigung im Vermittlungsausschuss wurde es nun in der heutigen Bundesratssitzung in einer neuen Fassung verabschiedet. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt, dass mit dem heute vom Bundesrat verabschiedeten Adoptionshilfe-Gesetz die befürchtete Verschärfung der Diskriminierung lesbischer Elternpaare nun endgültig vom Tisch ist. Wir haben intensiv dafür gekämpft, dass dieses Gesetz in seiner ursprünglichen Fassung nicht verabschiedet wird. Wir danken allen, die unser Engagement unterstützt haben und die dem Verschärfungsvorhaben zu Lasten von Kindern und Müttern in Regenbogenfamilien im Bundestag und Bundesrat entgegengetreten sind. Dadurch musste die Bundesregierung einlenken.

Nach der Abwehr der Verschlechterung muss nun aber auch die noch bestehende Diskriminierung beseitigt werden. Der Bundesregierung läuft die Zeit davon. Die notwendige und lange versprochene Reform des Abstammungsrechts muss jetzt endlich kommen. Die jetzige Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Abstammungs- und Familienrecht geht zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die dort aufwachsen.

Hintergrund

Das neue Adoptionshilfe-Gesetz führt für das Verfahren der Stiefkindadoption eine neue verpflichtende Beratung durch die Adoptionsvermittlungsstellen vor. Diese Beratungspflicht entfällt, wenn der annehmende Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dem leiblichen Elternteil des Kindes verheiratet ist oder in einer verfestigten Lebensgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Zudem wird für diese Paare die notwendige zusätzliche Beteiligung der Adoptionsvermittlungsstellen nicht vorgesehen, da das ohnehin am Verfahren beteiligte Jugendamt die im Gesetz vorgeschriebene fachliche Äußerung abgibt.

Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden. Engagement für Reform im Abstammungsrecht seit der letzten Bundestagswahl 2017

Was fordert der LSVD für Regenbogenfamilien? LSVD-Positionspapier "Regenbogenfamilien im Recht"

Beschluss des Bundesrats vom 18.12.2020

LSVD-Bundesverband

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zuständiges Vorstandsmitglied

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