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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Nachbesserung gefordert: Bundesrat berät Rehabilitierung homosexueller Soldat*innen

Berlin, Hamburg, Thüringen und Sachsen bestärken LSVD Forderung

Pressemitteilung vom 12.02.2021

Berlin. 12. Februar 2021. Heute berät der Bundesrat über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Rehabilitierung von Soldat*innen, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen oder in anderer Weise auf Grund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität in der Vergangenheit verurteilt oder dienstrechtlich benachteiligt worden sind. Dazu erklärt Alfonso Pantisano aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Die Rehabilitierung und Entschädigung von Soldat*innen, die aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität dienstrechtlich diskriminiert worden sind, ist längst überfällig. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht jedoch nicht weit genug: er beschränkt sich auf eine symbolische Entschädigung und erfasst nur Diskriminierungen, die vor dem 3. Juli 2000 stattgefunden haben. An diesem Tag wurde eine diskriminierende Dienstvorschrift aufgehoben. Studien zeigen jedoch, dass Diskriminierungen auch nach dem Wegfall des Erlasses fortwirkten. Daher fordert der LSVD die Änderung des Stichtags auf den 31. Dezember 2009.

Die vorgesehene Wiedergutmachung und Entschädigung für das erlittene Unrecht und die grundrechtswidrige Behandlung der Betroffenen weist immer noch deutliche Lücken auf. 

Erforderlich sind ein wirksamer finanzieller Ausgleich für die vom Staat verursachten Schäden im Einzelfall sowie eine kollektive Entschädigung, die der Aufarbeitung des staatlichen Unrechts dient.

Die Justizsenator*innen von Hamburg und Berlin, die Justizminister*innen von Sachsen und Thüringen sowie mehrere Bundestagsabgeordnete teilen unsere Kritik. In einer gemeinsamen Erklärung an die Bundesregierung fordern sie wie der LSVD eine Anpassung des Stichtags, höhere Entschädigungssummen und die Einrichtung einer Härtefallregelung, die Möglichkeit nachträglicher Beförderungen mit daraus resultierenden erhöhten Renten- und Pensionsansprüchen sowie eine Kollektiventschädigung.

Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesrat heute die Chance ergreift, die verbliebenen Leerstellen des Gesetzentwurfes auszubessern und den betroffenen Soldat*innen damit eine umfassende Rehabilitierung und Entschädigung für das erlittene Unrecht zu ermöglichen.

Hintergrund

Homosexuelle Soldat*innen mussten in den Anfangsjahren der Bundeswehr damit rechnen, degradiert oder unehrenhaft entlassen zu werden. Bis 1979 war Homosexualität ein Ausmusterungsgrund. Später konnten homo- und bisexuelle Soldat*innen zwar in den Streitkräften bleiben, wurden aber aufgrund eines Erlasses des Verteidigungsministeriums weder in Führungspositionen befördert noch mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut. Diese institutionelle Diskriminierung wurde erst im Juli 2000 mit der Aufhebung des Erlasses beendet. Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer plant nun die Rehabilitierung und Entschädigung der betroffenen Soldat*innen.

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LSVD-Bundesverband

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Pressesprecher*in Kerstin  Thost

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zuständiges Vorstandsmitglied

Alfonso Pantisano