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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Den Rechtsrahmen für Regenbogenfamilien verbessern

Der Antrag „Den Rechtsrahmen für Regenbogenfamilien verbessern“ wird zur weiteren Beratung an eine Arbeitsgruppe verwiesen, um für den nächsten LSVD-Verbandstag eine möglichst einvernehmliche Beschlussvorlage zu erarbeiten bzw. ggf. Beschlussalternativenzu formulieren. Bis zum nächsten Verbandstag wird der LSVD-Bundesvorstand in Stellungnahmen an Öffentlichkeit und Politik das Meinungsspektrum beachten und Positionen zu den angesprochenen Antragsinhalten nicht vorwegnehmen, wenn kein Konsens in der Arbeitsgruppe besteht. Dies gilt insbesondere für die Beratungen zum Abstammungsrecht.

Die Antragsteller/innen und der LSVD-Bundesvorstand benennen jeweils fünf Mitglieder für die Arbeitsgruppe. Die Arbeitsgruppe soll insbesondere auf folgende rechtspolitischen Fragenaus Sicht von lesbischen (Co-)Müttern und schwulen (Co-)Vätern eingehen und dabei die Vielfalt der Familienformen beachten:

  • Rechtspolitische Forderungen zur Ausgestaltung derrechtlichen Elternschaft in unterschiedlichen Formen von Regenbogenfamilien, einschließlich Mehrelternfamilien
  • Rechtspolitische Forderungen zur Adoption und Stiefkindadoption-Rechtspolitische Forderungen zur Weiterentwicklung der gemeinsamen Sorge
  • Rechts-und sozialpolitische Forderungen zur Reproduktionsmedizin
  • Sozialpolitische Forderungen zur Behandlung von Mehrelternfamilien

Die Mitgliedschaft des LSVD wird aufgerufen, aus der gelebten familiären Praxis ggf. weitere relevante Themenkomplexe an die Arbeitsgruppe heranzutragen.