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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Evangelikale Ideologien gehören nicht in die Schule!

LSVD: Landesregierung muss Lücken im Schulgesetz schließen

Pressemitteilung vom 13.04.2021

13. April 2021. Köln. Laut Recherche des WDR besteht der Verdacht, dass der Unterricht einiger freier evangelischer Bekenntnisschulen den Rahmen des Schulgesetzes in NRW deutlich verlassen hat. So sollen einige Lehrkräfte Homosexualität mit Pädophilie verglichen haben. Nicht-heterosexuelle Lebensweisen hätten die Schulen deutlich mit Verweis auf die Bibel abgelehnt und verurteilt.

Das Schulgesetz von NRW bietet Ergänzungsschulen und in Teilen auch Ersatzschulen hier eine Grauzone, die offensichtlich von einigen konfessionellen Trägern genutzt wurde, um ihre abwertenden Einstellungen gegenüber Homo- und Bisexualität im Unterricht zu platzieren.

„Es ist unvorstellbar, dass es das Schulgesetz NRW auch 2021 noch zulässt, dass einige Bekenntnisschulen ihre abwertenden Einstelllungen gegenüber Homosexualität ungeprüft im Unterricht propagieren können. Die Landesregierung muss zukünftig verhindern, dass diese Schulen diese Grauzone im Schulgesetz für sich ausnutzen. Es braucht dringend eine neue gesetzliche Regelung, die für alle Schulen in NRW gleichermaßen deutlich macht, dass LSBTI-feindlicher Unfug nichts in einem Klassenzimmer zu suchen hat. Auch die Schulaufsicht sollte stärker in die Pflicht genommen werden, die fachliche Eignung dieser Schulen kritisch zu prüfen“, erklärt Arnulf Sensenbrenner aus dem Landesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) NRW.

Die Regelungen zur Sexualerziehung sind an Ergänzungsschulen nicht verbindlich. Diese Schulen bleiben von der vorgeschriebenen Förderung der Akzeptanz unter allen Menschen – unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität und den damit verbundenen Beziehungen und Lebensweisen – oft ausgeklammert.

Lesben, Schwule und Bisexuelle sowie trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) sind selbstverständlicher Bestandteil der Gesellschaft. Das gilt auch für die Schulzeit. Kinder und Jugendliche verbringen einen prägenden Teil ihrer Zeit in der Schule. Daher sollten Schulen Orte sein, an denen sie sich wohl und wertgeschätzt fühlen. Lehrkräfte und schulisches Personal müssen für ein Schulklima sorgen, in dem viele unterschiedliche Lebensmodelle und Identitäten akzeptiert werden und selbstverständlich sind.

„Die schulische Beschäftigung mit LSBTI ist ein fundamentaler Bestandteil von Demokratie- und Menschenrechtsbildung. Gesellschaftliche Vielfalt gehört zum Alltag und Schule muss dies widerspiegeln. Das ist originär Bestandteil ihres Bildungsauftrags, damit Kinder und Jugendliche ein positives und akzeptierendes Selbstbild entwickeln und sich gegen Diskriminierungen behaupten können. Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, alters- und sachgerecht über Themen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt informiert zu werden. Dieses Versprechen muss die Landesregierung von NRW für alle Schulen einlösen, das gilt auch für die Bekenntnisschulen“, so Sensenbrenner vom LSVD NRW weiter.

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