E-Mail-Aktion an Bundestagsabgeordnete von Union und SPD zum Abstammungsrecht
Verbesserungen für Regenbogenfamilien noch in dieser Legislatur!
In knapp zwei Monaten endet die Sitzungsperiode des jetzigen Bundestags. Da die Bundesregierung die lang versprochene Reform im Abstammungsrecht weiter verschleppt, startet der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) eine E-Mail-Aktion an die Bundestagsabgeordneten der Regierungsfraktionen. Sie könnten mit einem eigenen Gesetzentwurf, die rechtliche Gleichstellung von Regenbogenfamilien noch in dieser Legislatur zu verbessern. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im LSVD-Bundesvorstand:
Regenbogenfamilien warten seit vielen Jahren auf eine rechtliche Gleichstellung und Verbesserung. Leider ist zu befürchten, dass es durch die Bundesregierung in dieser Legislatur keine Verbesserung für Regenbogenfamilien mehr geben wird. Denn in knapp zwei Monaten, am 25.06.2021 endet die Sitzungsperiode des jetzigen Bundestags. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) startet daher eine E-Mail-Aktion an die Abgeordneten von Union und SPD, mit der alle Menschen Verbesserungen für Regenbogenfamilien noch in dieser Legislatur einfordern können. Wir brauchen jede Unterstützung.
Die Bundestagsabgeordneten der Regierungsfraktionen könnten mit einem eigenen Gesetzentwurf die lang versprochene und notwendige Reform im Abstammungsrecht noch in dieser Legislatur auf den Weg bringen. So würden sie deutlich machen, dass ihnen alle Familien am Herzen liegen und Kinder nicht aufgrund der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität der Eltern diskriminiert werden sollten.
Im Koalitionsvertrag finden sich Vereinbarungen, die zu einer Verbesserung der rechtlichen Situation von Regenbogenfamilien in dieser Legislatur hätten führen müssen. Fast vier Jahre nach der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare und über zwei Jahre nach Einführung des Dritten Geschlechtseintrags „divers“ fehlt es nun aber noch immer an den erforderlichen rechtlichen Reformen. Der LSVD fordert die gesellschaftliche Anerkennung und rechtliche Absicherung der Vielfalt an gelebten Familienformen wie Zwei-Mütter-Familien, Zwei-Väter-Familien, Mehrelternfamilien oder Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern.
Der LSVD hat ebenfalls die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion angeschrieben.
Hintergrund
Bereits im März 2019 gab unter der damaligen Justizministerin Katarina Barley einen ersten Vorschlag für eine Reform, der auch eine Änderung für Zwei-Mütter-Familien vorgesehen hatte. Seitdem passierte lange Zeit nichts mehr. Eine im Februar 2020 vom LSVD zusammen mit all out gestartete Petition an Justizministerin Lambrecht wurde von fast 74.000 Menschen unterschrieben.
Im August 2020 hat sich dann schließlich Justizministerin Lambrecht erstmalig öffentlich zu einer Reform im Abstammungsrecht geäußert. Sie kündigte an, dass Zwei-Mütter-Familien mit der Geburt des Kindes zukünftig auch beide rechtlich anerkannte Eltern sein können und somit die aktuell stets erforderliche, diskriminierende Adoption durch die weitere Mutter entbehrlich würde. Ein Referentenentwurf sollte in die Ressortabstimmung gehen. Aber die notwendige Reform im Abstammungsrecht gibt es immer noch nicht.
Inzwischen gibt es Entscheidungen des Oberlandesgerichts Celle und des Berliner Kammergerichts zu Zwei-Mütter-Familien. Beide sehen in der fehlenden gesetzlichen Regelung einer „Mit-Mutterschaft“ einen verfassungsrechtlichen Verstoß gegen im Grundgesetz garantierte Rechte von Eltern und Kind und haben die Fälle dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
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