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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Anhörung im Verteidigungsausschuss: Rehabilitierung und Entschädigung von Soldat*innen

LSVD fordert als Sachverständiger Nachbesserungen beim SoldRehaHomG

Pressemitteilung vom 26.04.2021

Heute fand im Verteidigungsausschuss die Anhörung statt zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten (SoldRehaHomG). Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) war als Sachverständiger für die SPD geladen. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann aus dem LSVD-Bundesvorstand:

Eine umfassende Rehabilitierung und Entschädigung der Soldat*innen, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität bei der Bundeswehr oder der Nationalen Volksarmee der Deutschen Demokratischen Republik dienstrechtliche Nachteile erlitten haben, ist dringend geboten. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt den Gesetzentwurf daher nachdrücklich. Darin sind bereits einige wichtige Verbesserungsvorschläge zum Referentenentwurf aufgegriffen worden. Um dem Ziel der Rehabilitierung und Entschädigung der durch die grundrechtswidrige Behandlung betroffenen Soldat*innen gerecht zu werden, bedarf es jedoch weiterer Nachbesserung.

Die fünf Jahrzehnte dauernde und grundrechtswidrige Praxis des Verteidigungsministeriums wurde zwar am 3. Juli 2000 formell aufgehoben. Es ist aber davon auszugehen, dass nicht allen Entscheidungsträgern die neue Erlasslage sofort bekannt war oder von diesen nicht unmittelbar umgesetzt wurde. Auch diskriminierende dienstrechtliche Benachteiligungen, die nach dem 3. Juli 2000 erfolgten, sind daher dem Staat voll zurechenbar. Daher fordern wir einen späteren oder die Streichung des Stichtags. Ebenso wichtig sind nachträgliche Beförderungen wie zum Beispiel der Aufstieg in einen höheren Dienstgrad, wenn glaubhaft gemacht wird, dass diese aufgrund homosexueller Handlungen verweigert wurden. Das sehen wir als wesentlichen Bestandteil der vom Gesetz beabsichtigten Rehabilitierung.

Begrüßenswert ist, dass das Gesetz neben der Rehabilitierung auch eine finanzielle Entschädigung vorsieht und dass das hierfür vorgesehene Verfahren einfach und kostenlos ist. Allerdings ist die Höhe der pauschalen Entschädigung mit 3.000 € im Hinblick auf das erlittene Unrecht deutlich zu niedrig. Zwar orientiert sich die Summe an der Entschädigung im Zuge der strafrechtlichen Rehabilitierung. Auch diese war aber bereits zu gering und wurde im damaligen Gesetzgebungsprozess von uns kritisiert. Dramatisch zu gering ist die vorgesehene pauschale Entschädigung insbesondere in Fällen von Entlassungen, Degradierungen, verweigerten Beförderungen und verweigertem Ruhegeld. Diese Maßnahmen haben Erwerbsbiografien zerstört und wirken sich bis heute negativ aus, zum Beispiel durch niedrigere Rentenzahlungen. Können die Betroffenen einen höheren Schaden glaubhaft machen, muss ein wirksamer finanzieller Ausgleich für die vom Staat verursachten Schäden angeboten werden (Soldnachzahlung, Rentenanpassung, Rente). Für die Entschädigung dieser Fälle ist eine Härtefallkommission einzurichten.

Für die bis heute spürbare Schädigung der homo- und bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen ist ein kollektiver Ausgleich angebracht. Er sollte der historischen und gesellschaftlichen Aufarbeitung des Unrechts, weiterer Forschung zu LSBTI in der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee sowie der Bildungsarbeit dienen. Eine vergleichbare Kollektiventschädigung wurde auch für die Rehabilitierung der nach § 175 StGB Verurteilten eingeführt.

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