Gesetz zur Rehabilitierung homosexueller Soldat*innen kommt
LSVD: Chance für weitere Verbesserungen verpasst
Berlin. 20. Mai 2021. Heute berät der Bundestag in der zweiten und dritten Lesung abschließend über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Rehabilitierung von Soldat*innen, die in der Vergangenheit wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen oder in anderer Weise auf Grund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität verurteilt oder dienstrechtlich benachteiligt worden sind. Dazu erklärt Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Die Rehabilitierung und Entschädigung von Soldat*innen, die aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität verurteilt und dienstrechtlich diskriminiert worden sind, ist ein wichtiger Schritt in der Aufarbeitung staatlichen Unrechts gegen LSBTI. Der LSVD begrüßt daher ganz ausdrücklich, dass der Bundestag heute ein Gesetz dazu verabschiedet.
Leider wurde jedoch die Chance verpasst, die Schwächen des Gesetzentwurfs zu beseitigen. In der vierstündigen Anhörung im Verteidigungsausschuss waren sich der LSVD und die anderen geladenen Sachverständigen einig: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht noch nicht weit genug. Er beschränkt sich auf eine symbolische Entschädigung und erfasst nicht alle stattgefundenen Diskriminierungen. Die Parteien signalisierten Veränderungswillen. Umso enttäuschender ist es, dass der Gesetzentwurf nun ohne Änderungen verabschiedet werden wird.
Eine umfassende Entschädigung für das erlittene staatliche Unrecht würde höhere Entschädigungssummen, Härtefallregelungen, die Möglichkeit nachträglicher Beförderungen und eine kollektive Entschädigung erfordern. Zudem erfasst der Gesetzentwurf nur Diskriminierungen, die vor dem 3. Juli 2000 stattgefunden haben. An diesem Tag wurde eine Dienstvorschrift aufgehoben, die die dienstrechtliche Benachteiligung queerer Soldat*innen vorsah. Die Aufhebung einer Dienstvorschrift ist aber nicht gleichbedeutend mit dem Ende einer jahrzehntelangen, systematischen, staatlich legitimierten Diskriminierungspraxis. Notwendig wäre eine Übergangsregelung; eine Stichtagregelung ist hier die falsche Wahl.
Hintergrund
Homo- und bisexuelle Soldat*innen mussten in den Anfangsjahren der Bundeswehr damit rechnen, degradiert oder unehrenhaft entlassen zu werden. Bis 1979 war Homosexualität ein Ausmusterungsgrund. Später konnten homo- und bisexuelle Soldat*innen zwar in den Streitkräften bleiben, wurden aber aufgrund einer Dienstvorschrift des Verteidigungsministeriums weder in Führungspositionen befördert noch mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut. Diese institutionelle Diskriminierung wurde erst im Juli 2000 mit der Aufhebung der Vorschrift beendet. Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer plant nun die Rehabilitierung und Entschädigung der betroffenen Soldat*innen.
Weiterlesen
- Stellungnahme des LSVD zum Referentenentwurf des „Gesetzes zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen oder in anderer Weise auf Grund ihrer sexuellen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten (SoldRehaHomG)“
- Öffentliche Anhörung des Verteidigungsausschusses zur Rehabilitierung homosexueller Soldatinnen und Soldaten
- Diskriminierung homosexueller Soldat*innen in der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee (NVA). Chronik und Entwicklung
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