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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

#GrundgesetzFürAlle: Heute für Vielfalt im Grundgesetz stimmen!

LSVD fordert: Sexuelle Identität in Artikel 3 aufnehmen

Pressemitteilung vom 21.05.2021

Berlin. 21.Mai 2021. Nachdem die Bundesregierung die Diskussion um die Ergänzung des Merkmals „sexuelle Identität“ in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes im Rechtsausschuss abgesetzt hatte und die Abstimmung im Plenum des Bundestages somit blockierte, soll heute von den demokratischen Oppositionsparteien erneut ein Versuch unternommen werden, die Abstimmung im Plenum durchzuführen. Dazu erklärt Axel Hochrein aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Heute haben CDU/CSU und die SPD die letzte Gelegenheit zu beweisen, dass ihnen die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen wichtig ist. Besonders die zahlreichen Bekenntnisse der Parteien zum Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) am 17. Mai dürfen keine leeren Worthülsen bleiben. Wenn die Regierungskoalition ihre Glaubwürdigkeit bewahren will, dann macht sie heute den Weg zur Ergänzung des Grundgesetzes frei und sorgt dafür, dass der Diskriminierungsschutz für LSBTI endlich Verfassungsrang bekommt. Die Unionsfraktion muss ihre ständige Verweigerungshaltung beenden, die an die früheren Zeiten erinnert, als man sich im „Kalten Krieg“ mit der LSBTI-Community in Deutschland wähnte. Ohne ausreichende Stimmen aus der CDU/CSU wird es nicht die notwendige 2/3-Mehrheit geben.

Seit fast 2 Jahren und unzähligen Beratungen liegt ein Gesetzentwurf der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, FDP und Die Linke zur Vervollständigung des Gleichheitsartikels vor. Im Rahmen einer Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz im September 2019 sprachen sich alle Sachverständigen, darunter auch der LSVD, für eine Ergänzung des Gleichheitsartikels aus. Seitdem wurde das Thema von der Regierungskoalition verschleppt.

Am Mittwoch lehnte die Große Koalition bereits einen Gesetzesentwurf zur Reform des Transsexuellengesetzes (TSG) ab und versagte so transgeschlechtlichen Menschen jede Unterstützung bei der geschlechtlichen Selbstbestimmung. Die Große Koalition darf queeren Menschen nicht länger den Schutz des Grundgesetzes vorenthalten.

Der LSVD unterstützt ausdrücklich den eingebrachten Gesetzentwurf zur Ergänzung des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes um den Begriff der sexuellen Identität. Diese notwendige Ergänzung der speziellen Diskriminierungsverbote ist eine von unserem Verband, auch in Vertretung unserer über 100 Mitgliedsorganisationen, seit Jahrzehnten immer wieder an den Gesetzgeber herangetragene Forderung.

Als Mitglied der Initiative „Grundgesetz für Alle“, welcher sich ebenfalls 100 zivilgesellschaftliche Organisationen sowie prominente Persönlichkeiten angeschlossen haben, fordern wir die lang versprochene Ergänzung des Grundgesetzes noch in dieser Legislatur. Heute wurden den Fraktionen mehr als 80.000 Unterschriften der Petition „Grundgesetz für Alle“ übergeben. Es muss sich etwas bewegen, und zwar jetzt!

Mit dem Grundrechtekatalog hat sich unsere Demokratie souverän selbst rechtsstaatliche Grenzen gesetzt. Sie schützen die Freiheit und das Recht auf Verschiedenheit in Gleichheit auch über tagespolitische Kontroversen und wandelnden Zeitgeist hinaus. Gerade gegenüber politischen Kräften, die Demokratie als Diktatur einer vermeintlichen Mehrheit missverstehen, muss ein inklusives Grundrechteverständnis auch im Verfassungstext besiegelt werden.

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