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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Antrag zur Ergänzung von Artikel 3 im Bundesrat abgelehnt

Länderkammer verweigert verfassungsrechtlichen Antidiskriminierungsschutz für Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen

Pressemitteilung vom 28.05.2021

Die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in der heutigen Sitzung des Bundesrats einen Gesetzesentwurf zur Ergänzung von Artikel 3 im Grundgesetz eingebracht. Danach sollte zukünftig auch niemand mehr aufgrund „seiner sexuellen und geschlechtlichen Identität“ diskriminiert werden. Die Länderkammer hat es abgelehnt, den Gesetzesentwurf in den Bundestag einzubringen. Dazu erklärt Axel Hochrein, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist enttäuscht, dass die Länderkammer es heute versäumt hat, ein deutliches Signal für die Ergänzung von Artikel 3 im Grundgesetz und einen verfassungsrechtlichen Antidiskriminierungsschutz für Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) zu senden. Nun liegt es an der Regierungskoalition, ein inklusives Grundrechteverständnis auch im Verfassungstext zu verankern. In der Bundestagsdebatte vom 21. Mai haben Abgeordnete von SPD und Union versprochen, sich in ihren Fraktionen für eine Ergänzung einzusetzen und auf die letzten beiden Sitzungswochen vor der Bundestagswahl verwiesen. Diese Hoffnungen sollten nicht enttäuscht werden!

Mit dem Grundrechtekatalog hat sich unsere Demokratie souverän selbst rechtsstaatliche Grenzen gesetzt. Die Grundrechte limitieren auch demokratisch ermächtigte Mehrheiten. Sie schützen die Freiheit und das Recht auf Verschiedenheit in Gleichheit. Allerdings blieb 1949 der Katalog der speziellen Diskriminierungsverbote in Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes unvollständig.

Sexuelle und geschlechtliche Identität sind dort nicht erwähnt. Das wirkt sich bis heute negativ auf die Lebenssituation von LSBTI aus. Wer dort nicht genannt wird, läuft Gefahr, in der gesellschaftlichen und politischen Wirklichkeit ignoriert zu werden. So musste das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren immer wieder gegenüber diskriminierendem staatlichen Handeln korrigierend eingreifen, um den Grundrechten von LSBTI auf Gleichbehandlung und freie Entfaltung der Persönlichkeit Geltung zu verschaffen. Fundamentale Normen des Zusammenlebens wie das Diskriminierungsverbot müssen in der Verfassung für alle Menschen transparent sein.

Der LSVD ist Mitglied der Initiative „Grundgesetz für alle“. Anlässlich des Tag des Grundgesetzes übergaben Vertreter*innen der Initiative am 21. Mai 2021 in Berlin den Fraktionsspitzen von Union, SPD, FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mehr als 80.000 Unterschriften für eine explizite Ergänzung von Artikel 3 GG für einen verlässlichen Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Identität durch das Grundgesetz. Künftig müssen sich alle Menschen auf den verfassungsmäßigen Schutz durch das Grundgesetz verlassen können. Nie wieder dürfen politische und gesellschaftliche Stimmungslagen zur Gefahr für die Freiheit und Würde des Einzelnen werden.

Hintergrund

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