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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Transphobie, Transfeindlichkeit und geschlechtliche Vielfalt in Deutschland

Ungleiche Chancen bei Bildung und Ausbildung, Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt, soziale Isolation und eingeschränkte Teilhabe sowie Gewalterfahrungen

Trans* Personen gehen üblicherweise aus den LSBT-Zielgruppen gewidmeten Studien als die vulnerabelste und am meisten diskriminierte Gruppe hervor. Transphobie bzw. Transfeindlichkeit meint die Ablehnung von Menschen, die trans* sind und/oder deren Geschlechtsausdruck nicht den anerkannten Kategorien von männlich/weiblich entspricht.

Zusammenfassung eines Vortrags von Arn Sauer auf dem LSVD-Kongress "Respekt statt Ressentiments: Strategien gegen Homo- und Transphobie" von 2015. Inzwischen gibt es Ergebnisse einer Befragung von 2.750 trans* Menschen in Deutschland im Rahmen der Studie der EU-Grundrechteagentur von 2020 zu ihren Erfahrungen mit Coming-out, Transition, Offenheit und Diskriminierung im Alltag, in der Schule, im Gesundheitswesen und am Arbeitsplatz. 

Der LSVD fordert seit langem, dass Transsexuellen-Gesetz (TSG) abgeschafft und durch ein Selbstbestimmungs-Gesetz ersetzt wird.  

"Trans* gehen üblicherweise aus den LSBT-Zielgruppen gewidmeten Studien als die vulnerabelste und am meisten diskriminierte Gruppe hervor. Transphobie manifestiert sich den Studien zufolge in ungleichen Chancen (höhere Drop-Out-Raten, schlechtere Noten) bei Bildung und Ausbildung, in Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt, in sozialer Isolation und eingeschränkter Teilhabe sowie in Gewalt." (Arn Sauer)

Definition, theoretischen Rahmung und den Konsequenzen von Transphobie bzw. Transfeindlichkeit

Arn Sauer setzte sich in seinem Vortrag mit der Definition, theoretischen Rahmung und den Konsequenzen von Transphobie auseinander. Einleitend schärfte er zunächst die Begriffe und deren aktivistischen Gebrauch. Transphobie wird bei TransInterQueer e.V. [TrIQ] als die Ablehnung von Menschen, die trans* sind und/oder deren Geschlechtsausdruck nicht den anerkannten Kategorien von männlich/weiblich entspricht, gedeutet. In der Definition angelegt ist eine Kritik am heteronormativen Zweigeschlechtersystem.

Wegen der Begriffsähnlichkeit mit einem individualisierten Angstzustand [Phobie] und der damit einhergehenden Verharmlosung der strukturellen Gewalt gegen trans* Menschen sprechen manche lieber von Transfeindlichkeit. Trotzdem hat sich Transphobie als international anschlussfähiger Begriff oft durchgesetzt.

Vielfalt individuellen geschlechtlichen Erlebens und trans* Identitäten in den Communities

Nach Ergebnissen der Sinus-Studie 2008 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist Transphobie gesellschaftlich weit verbreitet, vor allem aufgrund von wenig und oder falschem Wissen. Transphob ist aber nicht nur die Cis-Allgemeingesellschaft, transphob können sich auch transgender, transsexuelle, transidente usw. [kurz: trans*] Personen selbst verhalten, was sich in trans- und zugleich heteronormativen Debatten um „echte“ Transsexualität und im Ignorieren und Ausgrenzen von geschlechtlicher Vielfalt [z.B. von zwischengeschlechtlichem Empfinden] widerspiegelt. Gerade die Vielfalt individuellen geschlechtlichen Erlebens, das sich mit oder ohne körperliche Veränderungs-/Anpassungswünsche darstellt, das gegen-, zwischen- oder nicht-geschlechtlich ausfallen kann, macht die betreffende Personengruppe[n] äußerst vielfältig.

Internalisierte Transphobie bei Trans* wurde als einer der hemmenden Faktoren bei der Organisierung einer Emanzipationsbewegung angesehen, die sich für geschlechtliche Vielfalt und Selbstbestimmung einsetzt und gegen Diskriminierung und Ausgrenzung wehrt.

Transphobie fehlt im Konzept der ‚Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit‘ [GMF] von Heitmeyer

Im Anschluss kritisierte der Referent die Abwesenheit von Transphobie im Heitmeyerschen Konzept der ‚Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit‘ [GMF] und stellte die Frage, ob es überhaupt einen geeigneten konzeptionellen Rahmen für transphobe Erfahrungen darstellen könne? Von GMF spricht man, wenn „Personen aufgrund ihrer gewählten oder zugewiesenen Gruppenzugehörigkeit als ungleichwertig markiert und feindseligen Mentalitäten der Abwertung und Ausgrenzung ausgesetzt [sind]“ [Heitmeyer 2005, S. 6]. Die Ungleichwertigkeit sei der gemeinsame Kern aller Elemente, GMF hingegen das Syndrom [Heitmeyer 2002, S. 23].

Anfangs fehlte das Kriterium Homophobie im vorwiegend auf [Anti-]Rassismusforschung beruhenden GMF-Konzept. Bei der ersten konzeptionellen Erfassung wurde Homophobie gemeinsam mit Obdachlosen- und Behindertenfeindlichkeit unter den Begriff „Heterophobie“ eingruppiert [2002, 2003, 2005]. Erst später wurde sie als Einzelkategorie ausgewiesen.

Intersektionale queere Strukturkritik am als gewaltvoll erlebten Zweigeschlechtersystem notwendig

Weiterführender als die Entwicklung eines gruppenbezogenen Konzeptes von Transphobie und gegenüber Heitmeyer vorgängig erscheint das Spivaksche „Othering“-Konzept [1985], das den Gebrauch von und die abwertende Distanzierung oder Differenzierung von Gruppen beschreibt, um die eigene „Normalität“ zu bestätigen. Othering-Theorien und queertheoretische Heteronormativitätskritik formulieren Normalitätskritik als Strukturkritik, statt zu individualisieren.

Heitmeyers GMF-Konzept leistet keine Kritik der diskriminierenden, sich überschneidenden Strukturen per se und leistet damit Gruppismus [Bubakker; Baer] und Identitätspolitik Vorschub. Notwendiger erscheint eine queere Strukturkritik am als gewaltvoll erlebten Zweigeschlechtersystem, die auch intersektionale, also sich überschneidende Othering-Erfahrungen, z.B. von schwulen/lesbischen/bi-/pan-/asexuellen Trans*, Trans* of Color, Trans* mit Behinderung[en] usw. fassen kann. Zudem können auch nicht selbst als trans* identifizierte Personen aufgrund eines nicht eindeutig weiblich/männlich gelesenen Geschlechtsausdruckes Opfer von Transphobie werden.

Strukturelle und individuelle Transphobie hat gravierende Konsequenzen für das Leben und die Entwicklungschancen von trans* Personen

Unbestritten sind mittlerweile die inkrementellen Auswirkungen von struktureller und individueller Transphobie auf das Leben und die Entwicklungschancen von trans* Personen in vielen internationalen Studien [Franzen & Sauer 2010; EU Fundamental Rights Agency 2014] sowie neuerdings in einigen nationalen Studien [LSVD 2012; LesMigras 2012; Baden-Württemberg 2013; Rheinland-Pfalz 2015].

Trans* Personen gehen üblicherweise aus den LSBT-Zielgruppen gewidmeten Studien als die vulnerabelste und am meisten diskriminierte Gruppe hervor. Transphobie manifestiert sich den Studien zufolge in ungleichen Chancen [höhere Drop-Out-Raten, schlechtere Noten] bei Bildung und Ausbildung, Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt, sozialer Isolation und eingeschränkter Teilhabe sowie in Gewalt.

Eine sehr häufig praktizierte Form von Gewalt: Die geschlechtliche Anrede und der gewählte Vorname werden ohne entsprechende gerichtliche Urteile – in Deutschland basierend auf dem Transsexuellengesetz [TSG] – nicht respektiert.

Trans* Kinder und Jugendliche erfahren überdurchschnittlich Mobbing und Ausgrenzung an Schulen und in Ausbildungsstätten, aber auch in ihren Familien. Sie haben keinen selbstbestimmten Zugang zu eventuell gewünschten medizinischen Maßnahmen [Hormonblockern] und werden ebenso wie trans* Erwachsene unter dem in Deutschland geltenden medizinischen Klassifikationssystem ICD-11 psychopathologisiert. Die Suizidversuchsraten von trans* Personen liegen studienübergreifend bei 30 % und höher.

(Psycho-)Pathologisierung und Begutachtungsprozesse durch die Medizin / Fremdbestimmung durch das Transsexuellengesetz (TSG)

Die Pathologisierung trägt negativ zur psycho-sozialen Gesundheit und verschärfend zur gesellschaftlich weit verbreiteten Stigmatisierung bei. In den Studien, vielen Selbstzeugnissen und aktivistischen Materialien werden vor allem der fremdbestimmte medizinische Transitions-/Begutachtungsprozess [inkl. Diagnostik/Pathologisierung und sogenannter „Alltagstests“] und das gerichtliche Antragsverfahren nach dem Transsexuellengesetz (TSG) als Manifestationen von zu Struktur geronnener Transphobie und als Diskriminierungstreiber ausgemacht.

Das TSG stellt hohe Hürden [zwei unabhängige externe Gutachten] für den juristischen Prozess der Geschlechtsangleichung auf, der zudem nur gegengeschlechtlich durchlaufen werden kann.

Als besonders vulnerable Punkte in einer trans* Biographie wurden wiederholt identifiziert:

  1. das Trans*-Coming-Out, also der Prozess der Selbstgewahrwerdung und die sich anschließende Phase [„Wie sage ich es meinen Eltern, Freund_innen, Lehrer_innen, Vorgesetzten, Kolleg_innen etc.?“]
  2. Identitätsnachweis: Aufgrund der langwierigen paternalisierenden und streng heteronormativ-zweigeschlechtlich ausgerichteten medizinischen und juristischen Praxis sind viele Trans* gezwungen, lange Jahre [oder immer] ohne Dokumentenänderung bzw. mit „falschen“ Dokumenten leben zu müssen.
  3. Unzureichendes „Passing“, also im gewünschten Geschlecht nicht erkannt und respektiert zu werden, setzt viele Trans* [unabhängig davon, ob sie ein „Passing“ anstreben oder nicht] permanentem Minoritäten-Stress und Gewalt aus.
  4. Unzureichende oder falsche Bildung und Aufklärung verhindern Identifikationsprozesse generell und eine positiv besetzte Trans*-Identifikation im Besonderen.
  5. Mehrfachdiskriminierung und –zugehörigkeiten machen Trans* of Color, Trans* mit Behinderung[en], ältere oder junge Trans* etc. besonders anfällig für intersektionale strukturelle Gewalt und Diskriminierungen.

Schutzgesetze für Antidiskriminierung greifen bei trans* Personen nicht ausreichend oder gar nicht

Angesichts der prävalenten Erfahrungen mit Transphobie greifen Schutzgesetze in Deutschland bisher nicht oder nicht ausreichend, wie Sauer im Anschluss hervorhob. Der Diskriminierungsschutz für trans* Personen unter dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz [AGG] ist ambivalent zu sehen. Zwar gestaltet sich die deutsche Umsetzung europarechtlicher Normen durch das Merkmal der sexuellen Identität, das neben Homo- und Bisexuellen „Transsexuelle“ und „Intersexuelle“ umfasst, trans*-/inter*-inklusiv [Franzen/Sauer 2010]. Gleichzeitig sind Trans*/Inter* unter dem Merkmal ‚Geschlecht‘ geschützt.

Der Europäische Gerichtshof fasst die Diskriminierung aufgrund von Geschlechtsidentität und aufgrund von sexueller Orientierung [SOGI] als Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes bzw. der Geschlechtszugehörigkeit [Adamietz/Remus 2015] auf. Der deutsche Sonderweg der Umsetzung produziert hier einen Doppelschutz, der gleichzeitig für Rechtsunsicherheit sorgen kann. Bisher ist das AGG gegen Transphobie noch nicht wirksam geworden, z.B. am Arbeitsplatz oder in Bewerbungs-/Einstellungsverfahren. Es müsste, um ein Schutzgesetz zu sein, überarbeitet und erweitert werden.

Allgemeine Leerstelle: Intergeschlechtliche Personen

Unter dem Hinweis auf die allgemeine Leerstelle Inter* schloss der Vortrag mit der Forderung nach der Umsetzung des Menschenrechtsschutzes von Trans* und Inter*. Die Lebenslagen und Diskriminierungssituationen von intergeschlechtlichen Menschen sind noch weniger erforscht, und die Ausgestaltung sollte partizipativ erfolgen.

Für trans* Personen gibt es seit den ersten Empfehlungen des Europarates zum Umgang mit Transsexuellen 1989 diverse europäische [Hammarberg-Themenpapier Menschenrechte und Geschlechtsidentität 2009; Trans*Persons Rights Note des Europaparlaments 2010; Europarat SOGI Resolution 2010] und internationale Menschenrechtsdokumente [Yogyakarta-Prinzipien 2007; UN SOGI Resolution 2011], die jüngst in der Transgender-Resolution [2015] des Europarates gipfelten.

Transgender-Resolution des Europarats von 2015

Wenn die darin formulierten Anforderungen an die EU-Mitgliedstaaten – die geschlechtliche Selbstbestimmung und einen niedrigschwelligen Zugang zu gewünschter medizinischer Versorgung zu gewährleisten sowie die Vielfalt von Geschlecht anzuerkennen – ernst genommen und eingelöst werden, wäre viel gegen strukturelle und individuelle Transphobie erreicht. Die Resolution knüpft nahtlos an die seit langem bestehenden Forderungen der Trans*-Community nach TSG- und medizinischen Reformen [AK TSG-Reform 2012; Waldschlößchenerklärung 2014] sowie nach [Aus]Bildungsgerechtigkeit und Gewaltschutz an [TransRespect vs. Transphobia, Transgender Murdering Monitoring Projekt 2014].

Grundlage für Verbesserungen ist immer Empowerment und die Beteiligung von trans* Personen und ihren Organisationen z.B. an den notwendigen Gesetzes- und Systemreformen, an der Erstellung von LSBTIQ-Aktionsplänen oder anderen positiven Maßnahmen, die notwendig sind, um einer allgemeinen gesellschaftlichen Transphobie den Spiegel vorhalten und wirksame Maßnahmen entgegensetzen zu können. Aufgrund der lange unsichtbar gebliebenen Diskriminierungsgeschichte gibt es in Bezug auf Transphobie viel aufzuholen und gesellschaftlich aufzuarbeiten, was ein langanhaltendes Engagement auf vielen Ebenen erfordert.

Arn Sauer
war Research Associate am Simone de Beauvoir-Institut der Concordia Universität in Montreal und Lehrbeauftragter im Studiengang Gender & Diversity der Freien Universität Berlin. Er arbeitete als wissenschaftlicher Berater und Trainer u.a. für Status of Women Canada, HIVOS, für das Deutsche Institut für Menschenrechte, für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die Landesantidiskriminierungsstelle Berlin sowie für private Träger wie die Dreilinden-Stiftung u.a. Mit Jannik Franzen erstellte er 2010 für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes die erste deutsche Studie zur Benachteiligung von Trans*-Personen im Arbeitsleben. 2014-2015 war er Studienleiter der aktuellen BMFSFJ-Studie zu geschlechtlicher Vielfalt. Arn Sauer ist Mitgründer des informellen Netzwerks Trans-Inter_Wissenschaft, Mitglied im wissenschaftlichen Beirat des Transgender Netzwerks Berlin (TGNB) und engagiert sich ehrenamtlich für TransInterQueer e.V. (TrIQ).

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