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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Eine LSBTI-inklusive Flüchtlings- und Integrationspolitik umsetzen!

Was wollen die Parteien?

Schutz vor rassistischen und LSBTI-feindlichen Übergriffen in und außerhalb von Unterkünften! Verfolgerstaaten dürfen nicht zu "sicheren Herkunftsstaaten" erklärt werden! Integrationsmaßnahmen sollten Nichtdiskriminierung von LSBTI vermitteln!

Eine freie Gesellschaft muss allen Menschen garantieren, jederzeit, an jedem Ort, ohne Angst und Anfeindung verschieden zu sein. Damit das auch für Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) möglich wird, verabschiedete der LSVD auf seinem 29. Verbandstag unter dem Motto „Blockaden brechen – Respekt wählen! Gemeinsam für Freiheit und gleiche Rechte“ sieben Forderungen zur Bundestagswahl 2017.

Anlässlich der Bundestagswahl 2017 haben wir in unseren Wahlprüfsteinen die Parteien zu verschiedenen LSBTI-Themen befragt und ihre Antworten ausgewertet. Hier dokumentieren wir, was sie vorhaben, um eine LSBTI-inklusive Flüchtlings- und Integrationspolitik umzusetzen!

Wir wollten wissen:

  • 6.1 Was wollen Sie tun, damit LSBTI-Geflüchtete vor rassistischen und LSBTI-feindlichen Übergriffen in und außerhalb von Unterkünften besser geschützt werden?
  • 6.2 Wie stehen Sie dazu, dass Staaten trotz einer Kriminalisierung einvernehmlicher Sexualität als „sichere Herkunftsstaaten“ gelten bzw. gelten sollen?
  • 6.3 Wie wollen Sie sicherstellen, dass in Integrationsprogrammen und -maßnahmen die Lebenssituation und Nichtdiskriminierung von LSBTI als demokratische Werte vermittelt werden?

Das gesellschaftliche Klima ist gespalten. Neben weiterhin großer Hilfsbereitschaft artikuliert sich oft offener Hass und es gibt ein erschreckendes Ausmaß rassistischer Angriffe auf Geflüchtete und Einrichtungen für geflüchtete Menschen. Das erleben auch LSBTI-Geflüchtete so. Zusätzlich machen sie nicht selten spezifische LSBTI feindliche Erfahrungen in den Unterkünften, im öffentlichen Raum oder im Asylverfahren. Weiterhin gibt es oft lange Wartezeiten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Zudem ist die Qualität der BAMF-Entscheidungen oft mangelhaft, sodass Geflüchtete oftmals den Rechtsweg beschreiten müssen.

Geflüchtete aus den so genannten „sicheren Herkunftsstaaten“ treffen auf beschleunigte Verfahren, fehlende Beratung und eine Residenzpflicht in gesonderten Aufnahmeeinrichtungen. Sicherheit und faire Asylverfahren sind gerade für LSBTI-Geflüchtete massiv gefährdet. In Deutschland gelten einige Staaten trotz der dortigen Kriminalisierung von Homosexualität als „sichere Herkunftsstaaten“ oder sind für diese Einstufung im Gespräch. Wenn Verfolgerstaaten als „sicher“ bewertet werden, macht sich Deutschland im weltweiten Kampf um Entkriminalisierung unglaubwürdig.

Viele Flüchtlinge kommen aus Ländern, in denen sich demokratische Traditionen kaum entfalten konnten, in denen gleichgeschlechtliche Beziehungen strafrechtlich verboten sind und LSBTI staatlich und gesellschaftlich massiv verfolgt werden. Daher müssen sämtlichen Programme zur Integration und Materialien zum Spracherwerb darauf ausgerichtet sein, Demokratie und individuelle Freiheitsrechte zu fördern. Die Rechte von LSBTI müssen Regelthema in Integrations- und Sprachkursen werden und verpflichtenden angemessenen Raum erhalten.

6.1 Was wollen Sie tun, damit LSBTI-Geflüchtete vor rassistischen und LSBTI-feindlichen Übergriffen in und außerhalb von Unterkünften besser geschützt werden?

Union

„Wir erleben eine zunehmende Vielfalt in unserem Land. Umso wichtiger ist es, dass die Grundwerte unserer freiheitlichen Demokratie Grundlage für unser tägliches Miteinander sind und bleiben. Menschen- und Freiheitsrechte sind keine Selbstverständlichkeit, sondern müssen immer wieder aufs Neue verteidigt werden. Wenn es gelingt, den Zusammenhalt der Menschen in unserem Land zu stärken, leisten wir zudem einen entscheidenden Beitrag für mehr Sicherheit.

CDU und CSU sorgen dafür, dass Extremisten und Rassisten mit einem starken Staat bekämpft werden. Dazu gehören u. a. spezifische Präventionsprogramme, Bildungsangebote, Vereinsverbote und eine konsequente Strafverfolgung. Angriffe auf diejenigen, die vor Krieg, Terror und Verfolgung in unser Land geflohen sind, nehmen wir nicht hin. Neben der polizeilichen Prävention und technischen Maßnahmen in Flüchtlingsunterkünften wollen wir Kundgebungen von Rechtsextremisten im unmittelbaren Umfeld der Unterkünfte unterbinden.“

SPD

„Für die Aufnahme von Schutzsuchenden und damit auch für die Begleitung, Beratung und den Schutz der lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen und intersexuellen Flüchtlinge (LSBTI) sind in erster Linie die aufnehmenden Länder und Kommunen zuständig und nehmen diese Verantwortung wahr. Länder und Kommunen haben teilweise in eigener Verantwortung Konzepte für die Unterbringung und Begleitung besonders schutzbedürftiger Personengruppen unter den Asylsuchenden entwickelt. Die Bundesregierung hat federführend durch uns begleitend bereits ebenfalls Maßnahmen ergriffen: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert seit Ende März 2016 mittels eines Programms der Kreditanstalt für Wiederaufbau bauliche Schutzmaßnahmen für schutzbedürftige Personengruppen in den Flüchtlingsunterkünften. Mit diesem Programm werden den Kommunen vergünstigte Investitionskredite mit einem Gesamtvolumen von bis zu 200 Millionen Euro bereitgestellt, die für Neu- und Umbauten, den Erwerb, die Modernisierung sowie die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften zur Umsetzung von Mindeststandards zum Schutz von Frauen, Kindern und weiteren schutzbedürftigen Personengruppen, zu denen auch LSBTI zählen, verwendet werden können.

Das BMFSFJ erarbeitet derzeit einen Annex zu den 2016 unter der Federführung des BMFSFJ und UNICEF entwickelten „Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften“ speziell zur Gruppe schutzsuchender LSBTI. Die Mindeststandards stellen eine Orientierungshilfe für die Schaffung entsprechender Strukturen in Einrichtungen und Unterkünften dar. Der Annex soll noch im Juni 2017 veröffentlicht werden und zum Beispiel mittels des Programms „Koordinierungsstellen zum Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften“, das 400 Flüchtlingsunterkünfte umfasst, umgesetzt werden.

Unsere Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration fördert ein Projekt des Bildungsträgers Akademie Waldschlösschen zur Fortbildung von haupt‐ und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Arbeit mit LSBTI‐Schutzsuchenden sowie zur Vernetzung und Selbsthilfe von schutzsuchenden LSBTI.

Uns ist eine geschlechtergerechte Unterbringung in Flüchtlingsunterkünften sehr wichtig. Wir wollen auch weiterhin alleinreisende Frauen, Schwangere, Frauen mit Kindern und auch schutzsuchende queere Menschen besonders schützen.“

Linke

„DIE LINKE tritt für eine Willkommenskultur und gegen Rassismus ein. Der Kampf gegen den Rechtsextremismus und gegen rassistische Angriffe ist eine Aufgabe aller Demokrat_innen. Wir müssen die zivilgesellschaftlichen Initiativen unterstützen und dem Rechtsextremismus eine klare Kante zeigen. Straftäter müssen konsequent strafrechtlich verfolgt werden. LSBTI-Geflüchtete müssen vor Verfolgung geschützt werden. Zum Schutz vor Übergriffe in Unterkünften oder in Aufnahmeeinrichtungen sind Mitarbeiter_innen der Einrichtungen, dies betrifft insbesondere das Sicherheitspersonal, besonders zu schulen. Es hat sich als sinnvoll erwiesen besondere Einrichtungen für LSBTTI-Geflüchtete zu schaffen. Diese Einrichtungen existieren bislang nur in wenigen Städten. Sie müssen aus Sicht der LINKEN bundesweit ausgebaut werden. Gerade restriktive und staatliche Maßnahmen wie die Residenzspflicht sind hier gerade für LSBTI-Geflüchtete hinderlich. Es sollte einen gesonderten Ansprechpartner im BAMF zu dieser Thematik geben, der mit besonderen Befugnissen ausgestattet ist, sodass LSBTI-Geflüchtete umgehend aus einen gefährdeten Situation gelangen.“

Grüne

„Auf der Flucht begegnen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans* und Intersexuelle (LSBTI) besonderen Herausforderungen. Auch nach der Einreise sind Flüchtlinge als LSBTI an vielen Orten in Deutschland weiterhin in besonderem Maße Diskriminierung und sogar gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt. Das ist inakzeptabel. Der Schutz vor Diskriminierung und gewalttätigen Übergriffen muss unter allen Umständen gewährleistet werden.

Im Asylverfahren besteht die Gefahr, dass durch die Zusammenarbeit der deutschen Behörden mit den Auslandsvertretungen der Herkunftsstaaten die Behörden von Verfolgerstaaten von der sexuellen Orientierung bzw. Geschlechtsidentität der Betroffenen erfahren. Das kann verhängnisvolle Folgen im Falle einer freiwilligen oder zwangsweisen Rückkehr in das Herkunftsland haben. Die Unabhängigkeit und Qualifikation der Dolmetschung im Asylverfahren muss deshalb gewährleistet werden. Jede geflüchtete Person muss darauf vertrauen dürfen, dass sein Vorbringen nicht aus Böswilligkeit oder Scham verfälscht wird. Im Asylverfahren werden oftmals überzogene Anforderungen an die Glaubwürdigkeit von Asylsuchenden gestellt. Dies ist insbesondere bei LSBTI ein Problem. Es muss sichergestellt werden, dass sie nicht aus Scham oder Angst verfolgungsrelevante Tatsachen verschweigen. Dafür ist der Ausbau der Asylverfahrensberatung notwendig, die Asylsuchende auf die Anhörung vorbereitet. LSBTI sollten psychosoziale und wenn nötig psychotherapeutische Beratungsangebote in Anspruch nehmen können.

Ein qualitativ hochwertiges Asylverfahren ist zudem nur dann gewährleistet, wenn Anhörer*innen sowie Entscheider*innen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausreichend geschult werden. Auch in Hinblick auf die Dolmetscher*innen ist darauf zu achten, dass sie mit der nötigen Sensibilität agieren.“

FDP

„Das Personal in der Betreuung und in den Flüchtlingslagern muss in Bezug auf Verfolgung und Diskriminierung der LSBTI sensibilisiert und geschult werden. Sie müssen als erste Ansprechpartner in den aufnehmenden Ländern Gespräche mit LSBTI führen können, in denen sie über die Rechtslage informieren und für ihren Schutz sorgen. Auch außerhalb der Unterkünfte müssen die Geflüchteten geschützt sein. Erste wichtige Schritte sind die Anerkennung der sexuellen Orientierung als Fluchtgrund sowie die Abschaffung der Diskriminierung in allen EU- und anderen Aufnahmeländern.“

AfD

„Dies gilt es genau zu prüfen, Die Einstufung von Staaten als ,,sichere Herkunftsländer“ muss der Einzelfallprüfung von Asylgesuchen keinen Abbruch tun. Es kann in Einzelfällen über Härtefallregelungen Bleiberecht erwirkt werden.

Antischwule und transfeindliche Gewalt in Flüchtlingsheimen ist nicht zu tolerieren.

Aktiver Schutz aller Homosexuellen in unserem Staate, der einheimischen wie der wirklichen Flüchtlinge, muss Vorrang haben vor dem Missbrauch sexueller Minderheiten für ldeologien.

Wir sind generell gegen gesonderte Aufnahme- und Aufenthaltseinrichtungen für sexuelle oder religiöse Minderheiten. Wir empfinden die Notwendigkeit dazu als einen unhaltbaren Zustand, der in der verantwortungslos herbeigeführten heutigen Situation freilich unausweichlich erscheint.

Unsere Regeln und unsere Gesetze sind unabdingbar zur Kenntnis und zur Anwendung zu bringen.

Hier gilt das Grundgesetz sowie deutsches Recht - nicht die Scharia. Ein Einwanderungsstopp für kulturfremde Menschen stärkt auch die Akzeptanz von gesellschaftlichen Untergruppen. Denn durch klare Regeln zeigen wir auf, dass Deutschland ein Land ist, das auf dem Asylrecht, dem Schutz von Bürgerrechten, sowie den Kinder- Frauen- und Minderheitenrechten beruht.“

6.2 Wie stehen Sie dazu, dass Staaten trotz einer Kriminalisierung einvernehmlicher Sexualität als „sichere Herkunftsstaaten“ gelten bzw. gelten sollen?

Union

„Deutschland hilft Menschen, die vor Krieg, Terror und Verfolgung aus ihrer Heimat geflohen sind. Wer als Asylberechtigter oder als Flüchtling anerkannt wird, darf bleiben. Wer nicht schutzbedürftig ist und daher keine Bleibeperspektive hat, muss Deutschland wieder verlassen.

Um die Zahl der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge zu verringern, konnten dank CDU und CSU wichtige Gesetze zur Asyl- und Flüchtlingspolitik durchgesetzt werden (z. B. Asylpaket I und II). Wesentliche Gesichtspunkte in diesem Zusammenhang sind die Beschleunigung der Asylverfahren, die Aussetzung des Rechtes auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre, die Beseitigung von Hindernissen bei Abschiebungen und die Senkung von Asylbewerberleistungen. Weitere Erfolge sind die Gesetze zur erleichterten Ausweisung ausländischer Straftäter sowie zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht.

Bei Menschen, die nicht verfolgt werden, sondern bessere wirtschaftliche Verhältnisse in Deutschland suchen, dürfen keine falschen Hoffnungen geweckt werden. Erforderlich hierfür ist die Aufnahme von Staaten, in denen politische Verfolgung nicht stattfindet, in den Kreis der sogenannten sicheren Herkunftsländer. Die Anerkennungsquote für Asylbewerber aus diesen Staaten liegt bei nahezu null Prozent. Bundestag und Bundesrat haben bereits Änderungen am Asylverfahrensrecht verabschiedet, mit denen eine ganze Reihe von Balkanstaaten in die Liste sicherer Herkunftsstaaten aufgenommen wurde. Eine Zuordnung hierzu ermöglicht ein zügigeres Verfahren für Bewerber aus diesen Ländern. Der Anstieg der Bewerberzahlen aus diesen Ländern wurde dadurch stark gedämpft, die zuständigen Behörden entlastet. Das Recht tatsächlich Verfolgter auf Schutz und Zuflucht wird gestärkt. CDU und CSU wollen seit langem, dass auch Algerien, Tunesien und Marokko als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. Die Voraussetzungen dafür sehen wir als gegeben an. So könnten Asylanträge auch von Menschen aus diesen Ländern als offensichtlich unbegründet abgelehnt und die Verfahren beschleunigt werden. Bis auf das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg haben Länder mit grüner Regierungsbeteiligung den Gesetzentwurf von CDU und CSU im Bundesrat durchfallen lassen und damit ein völlig falsches Signal in der Asylpolitik gesetzt.

Im Übrigen ist klarzustellen, dass bei sicheren Herkunftsstaaten lediglich das Verfahren beschleunigt wird. Wer im Einzelfall konkret vorbringt, aufgrund seiner sexuellen Orientierung verfolgt zu werden, dessen Antrag wird weiterhin geprüft. Ist dieser Nachweis erfolgreich, kann er seinen Anspruch auf Asyl abweichend von der Regelvermutung geltend machen.“

SPD

„Spätestens mit dem EuGH-Urteil von 2013 ist klar, dass die sexuelle Identität als Fluchtgrund anerkannt ist. Die Schwierigkeiten und Probleme die LSBTI Schutzsuchende haben, bei der Anhörung ihre Fluchtgründe glaubhaft zu machen, sind erheblich. Scham, Traumata, Angst und Misstrauen Fremden gegenüber. Deshalb wollen wir, dass das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auch hier ein faires und rechtsstaatliches Verfahren garantiert. Die existierenden Leitsätze für die Asylentscheider dürfen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern müssen sich in der Entscheidungspraxis des Bundesamtes widerspiegeln. Das gilt in allen Verfahren, also auch bei Verfahren von Antragsstellern aus sicheren Herkunftsstaaten. Die hier bestehende Regelvermutung, dass es keine Verfolgung gibt, muss selbstverständlich für die Betroffenen in einer Anhörung widerlegbar sein. Davon unabhängig wollen wir uns auch künftig dafür einsetzen, dass geschlechtsspezifische Asylgründe besser anerkannt werden.“

Linke

„DIE LINKE wendet sich gegen die Charakterisierung von Staaten als „sichere Herkunftsstaaten“ und hat dies immer wieder deutlich gemacht. Auch wendet sich DIE LINKE gegen das Konstrukt innerstaatlicher Fluchtmöglichkeiten oder einem „verstecken“ der sexuellen Identität. Dies ist nicht möglich. LSBTI-Geflüchtete genießen in Deutschland Asyl vor staatlicher und nichtstaatlicher Verfolgung. Hierfür streitet DIE LINKE konsequent.“

Grüne

„Wir halten die von der CDU/ CSU und SPD betriebene Ausweitung von „sicheren Herkunftsstaaten“ für falsch. Unsichere Staaten lassen sich nicht per Gesetz für „sicher“ erklären. Gerade für Minderheiten wie Roma, LSBTI aber auch Oppositionelle oder Journalist*innen sind viele Länder oft nicht sicher. Wir stehen für die uneingeschränkte Bewahrung des individuellen Grund- und Menschenrechts auf Asyl, das entspricht unserer Verantwortung in einer globalisierten Welt und ist für uns ein Gebot der Menschlichkeit.“

FDP

„Die deutsche Außenpolitik muss darauf hinwirken, dass weltweit Diskriminierung und Verfolgung von LSBTI beendet wird. Dazu sollen Fragen zum Respekt der Menschenrechte von LSBTI in bestehende und neu initiierte Menschenrechtsdialoge mit anderen Ländern eingebunden werden. Deutschland soll international die Initiative für Projekte und Positionen zu Menschenrechten von LSBTI ergreifen oder die Initiativen anderer Länder unterstützen. Alle deutschen Botschaften und Konsulate sollen weiterhin über die Situation von LSBTI berichten und so eine aktuelle Einschätzung zur Sicherheit in den jeweiligen Ländern ermöglichen.

LSBTI müssen oft die Flucht aus ihren Heimatländern ergreifen. Sie riskieren auch während der Flucht oder bei der Ankunft in aufnehmenden Ländern, weiter diskriminiert zu werden. Deshalb müssen alle EU-Länder eine Verfolgung wegen sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität als Fluchtgrund anerkennen. Es muss möglich sein, dies auch während des Asyl-Verfahrens vorzutragen, sodass die sexuelle Orientierung als Fluchtgrund berücksichtigt wird.“

AfD

Siehe Antwort 6.1

6.3 Wie wollen Sie sicherstellen, dass in Integrationsprogrammen und -maßnahmen die Lebenssituation und Nichtdiskriminierung von LSBTI als demokratische Werte vermittelt werden?

Union

„CDU und CSU haben im Jahr 2005 die erfolgreichen Integrationskurse eingeführt. Seit dem Jahr 2007 basiert der darin enthaltene Orientierungskurs auf einem bundesweit einheitlichen Curriculum. Dieses beschreibt detailliert Lernziele, Inhalte und Methoden und ermöglicht gleichzeitig eine flexible Gestaltung des Unterrichts.

Mit dem Integrationsgesetz wurden im vergangenen Jahr die Stunden der Orientierungskurse von 60 auf 100 Unterrichtsstunden erhöht. Daher wurde das Curriculum für die Orientierungskurse im Jahr 2016 in Zusammenarbeit mit Mitgliedern einer vom Bundesministerium des Innern berufenen Bewertungskommission intensiv überarbeitet.

Grundsätzlich dient der Orientierungskurs der Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland. Dabei sollen insbesondere auch die Werte des demokratischen Staatswesens in Deutschland und die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit vermittelt werden.

Im „Curriculum für einen bundesweiten Orientierungskurs“ (Überarbeitete Neuauflage für 100 UE – April 2017, https://www.bamf.de/) tauchen die Lebenssituation und Nichtdiskriminierung von LSBTI als demokratische Werte explizit auf und sind damit feste Unterrichtsbestandteile: So wird im Modul I die „Gleichberechtigung aller Menschen unabhängig von Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung und Lebensweise“ gelehrt, in Modul III die „Akzeptanz von Partnerschaften unabhängig von Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung“.“

SPD

„Wie bereits erwähnt wollen wir auch die Gleichheitsrechte in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes um die sexuelle Identität erweitern und darüber hinaus Initiativen gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie verstärken. Die Lage von trans- und intergeschlechtlichen Menschen werden wir verbessern und gewährleiten, dass sie selbst über ihr Leben bestimmen können. Das betrifft nicht nur medizinische, gesundheitliche und soziale, sondern auch rechtliche Aspekte. Wir werden das Transsexuellengesetz und weitere Gesetzen dementsprechend reformieren.“

Linke

„Es ist aus Sicht der LINKEN wichtig, dass die deutsche eine Gesellschaft ist, die auf Offenheit und demokratischen Werten basiert. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass Integrations- und gerade auch die Sprachkurse die Vielfalt und Offenheit der Gesellschaft vermitteln. Hier sollten aus Sicht der LINKEN die Lehrbücher weiterentwickelt werden, denn hier besteht gerade in den Sprachkursen Nachholbedarf.“

Grüne

„Die Lebenssituation und die Nichtdiskriminierung von LSBTI müssen Teil der Orientierungskurse und damit der grundlegenden Integrationskurse sein. Im Kontext der Vermittlung von Themen wie Religionsfreiheit, Rechtsordnung, Rechte und Pflichten von Bürger*innen müssen auch die Rechte von LSBTI thematisiert werden. Neben der Bearbeitung im Rahmen der Integrationskurse ist es aus unserer Sicht notwendig spezifische Angebote im Rahmen der Aufnahme für LSBTI zur Verfügung zu stellen und diese auch gegenüber anderen Flüchtlingen inhaltlich zu begründen und als Teil des selbstverständlichen Umgangs darzustellen.“

FDP

„Wir Freie Demokraten wollen, dass die sexuelle Orientierung analog zur Grundrechtecharta der EU auch in Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes aufgenommen wird. Das deutsche Grundgesetz ist als Wertekanon unserer Demokratie wichtiger Bestandteil von Integrationskursen, an denen Geflüchtete sobald wie möglich nach Ankunft in Deutschland teilnehmen sollen.“

AfD

Siehe Antwort 6.1

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