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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Was wollen die Parteien: Bekämpfung von Hasskriminalität gegen LSBTI

Antworten der Parteien zur Bundestagswahl 2021

Wie wollen die Parteien queerfeindliche Hasskriminalität bekämpfen? Antworten der Parteien zur Bundestagswahl 2021

Anlässlich der Bundestagswahl am 26. September haben wir die im Bundestag vertretenden Parteien gefragt, was sie für Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) erreichen wollen. Hier veröffentlichen wir die Antworten der Parteien auf unsere Frage nach der Bekämpfung von Hasskriminalität gegen LSBTI.

Die Markierungen in den Antworten sind durch uns erfolgt, um die Bewertung nachvollziehbar zu machen. Die Reihenfolge der Parteien orientiert sich an den Ergebnissen bei der Bundestagswahl 2017. Hier haben wir die Antworten auf alle Wahlprüfsteine veröffentlicht.

Frage: Wie wollen Sie Hasskriminalität gegen LSBTI wirksam bekämpfen (bundesweiter Aktionsplan zu Prävention und Bekämpfung, Berufung einer Expert*innenkommission, Benennung LSBTI-feindlicher Motive in §46 und §130 StGB, Sensibilisierung Polizei & Justiz, bessere Erfassung und Forschung zu Dunkelfeld)?

CDU/ CSU

  • Aktionsplan gegen Hasskriminalität: ja
  • Expert*innenkommission: keine Antwort
  • §46 und §130 StGB: nein

Toleranz gegenüber Schwulen, Lesben und Transgendern sollten nach unserer Auffassung auch im Rahmen von Programmen zur Gewaltprävention Thema sein. Eine Erweiterung des Gesetzestextes der §§ 46, 130 StGB um die Motive Homophobie und Transfeindlichkeit halten CDU und CSU für nicht erforderlich. Es ist nicht entscheidend, dass die sexuelle Orientierung in § 130 StGB nicht ausdrücklich genannt wird, da Homosexuelle und Transgender Teile der Bevölkerung im Sinne von § 130 Abs. 1 bzw. 2 StGB sind. Es besteht insoweit keine Strafbarkeitslücke, als der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung diese Personengruppe ausdrücklich als geschützt wissen wollte.

Anmerkung: In ihrer Antwort auf die Frage 7 haben sie geschrieben: CDU und CSU befürworten einen Aktionsplan gegen Hassgewalt, u. a. auch zur Sensibilisierung der Ermittlungsbehörden und zur Aufklärung und Bekämpfung von Hassrede („hate speech“). Wir wollen Einrichtungen und Projekte fördern und stärken, die sich Hassgewalt entschieden entgegenstellen und durch Beratung, Aufklärung und Opferhilfe einen Beitrag im Kampf gegen Diskriminierung leisten. Diese werten wir für die hier gestellte Frage nach Hassgewalt, nicht aber für einen Nationalen Aktionsplan für Akzeptanz von LSBTI.

SPD

  • Aktionsplan gegen Hasskriminalität: ja
  • Expert*innenkommission: keine Antwort
  • §46 und §130 StGB: nein

Die Statistiken zeigen leider, dass es auch in Deutschland erhebliche Probleme mit Hasskriminalität gegen LSBTIQ* gibt. Fälle von physischer und psychischer Gewalt sind noch immer Alltag und die Dunkelziffer ist hoch. Wir wissen, dass aus Scham und Angst vor einem unfreiwilligen Coming Out oder davor, nicht ernst genommen zu werden, sich die Opfer zu selten bei den Behörden melden. Auch am Arbeitsplatz sind viele Menschen nicht geoutet, weil sie Probleme mit dem Arbeitgeber oder den Kolleg*innen fürchten. Deshalb fordern wir in unserem Zukunftsprogramm einen nationalen Aktionsplan gegen Homo-, Bi-, Trans- und Interphobie und Gewalt gegen LSBTIQ*. Dazu gehört auch eine weitere Sensibilisierung auf Seiten der Sicherheitsbehörden und der Justiz. Wir wollen, dass homophob motivierte Kriminalität besser erkannt und geahndet wird sowie die Taten besser statistisch erfasst werden. Bei Hass motivierten Straftaten, zu denen wir auch Homophobie und Transfeindlichkeit zählen, muss bei der Abwägung der Strafzumessung des § 46 Abs. 2 S. 2 StGB erschwerend berücksichtigen werden.

AfD

  • Aktionsplan gegen Hasskriminalität: keine Antwort
  • Expert*innenkommission: keine Antwort
  • §46 und §130 StGB: keine Antwort

Die Antworten der AfD enthalten viele menschenverachtende und hetzerische Aussagen. Wir wollen diese nicht weiterverbreiten. Aus Gründen der Transparenz dokumentierten wir die Antworten der AfD bis zum Wahltag dennoch zusammen mit den Antworten der demokratischen Parteien. Nach dem Wahltag haben wir die AfD-Antworten von der Website entfernt.

FDP

  • Aktionsplan gegen Hasskriminalität: ja
  • Expert*innenkommission: keine Antwort
  • §46 und §130 StGB: ja

Wir brauchen endlich einen Nationalen Aktionsplan, der seinen Namen verdient. Dieser soll Diskriminierungen, Beleidigungen und Gewalt wirksam entgegentreten. Die Polizei soll LSBTI-feindliche Straftaten bundesweit einheitlich erfassen und sie in ihrer Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit berücksichtigen. Es sollen dazu Ansprechpersonen für LSBTI bei den Polizeien und der Staatsanwaltschaften eingesetzt werden, auch um mögliche Hemmschwellen für die Erstattung von Anzeigen abzubauen und den Opfern eine bestmögliche Betreuung zu gewährleisten.

Hierbei erhoffen wir uns auch einen Abbau der Dunkelziffer. Durch Aus- und Fortbildungsmaßnahmen müssen Personen bei Polizei und Justiz für den Umgang mit Hasskriminalität gegen LSBTI sensibilisiert werden. Homo- und transfeindliche Gewalt muss im Strafgesetzbuch genauso behandelt werden wie rassistische Gewalt. Beratungs- und Selbsthilfeangebote sowie die schulische und öffentliche Aufklärung über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt wollen wir stärken. Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, die vor zehn Jahren von den Freien Demokraten initiiert wurde, soll dauerhaft im Bundeshaushalt abgesichert werden.

Die Linke

  • Aktionsplan gegen Hasskriminalität: ja
  • Expert*innenkommission: keine Antwort
  • §46 und §130 StGB: ja

DIE LINKE fordert im Wahlprogramm "einen Nationalen Aktionsplan gegen LSBTIQA*-Feindlichkeit und für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Zur Erforschung intersektionaler Diskriminierungsformen und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen LSBTIQA* wollen wir Studien öffentlich beauftragen und finanzieren." Die offizielle Kriminalstatistik bildet nur einen Bruchteil queerfeindlicher Gewalt ab. Sie muss stärker verfolgt und geahndet werden als bisher - dazu gehört die Benennung queerfeindlicher Gewalt in den §§ 46 und 130 StGB und die Sensibilisierung und Schulung von Polizei und Strafverfolgungsbehörden. Hasskriminalität gegen queere Menschen, Communities oder ihre Unterstützer*innen muss bundesweit erfasst und strafrechtlich verfolgt werden. DIE LINKE setzt sich für die umfassende Unterstützung von Präventionsprojekten und Organisationen ein, die Gewaltopfern helfen, dazu gehört explizit die Selbsthilfe- und Aufklärungsarbeit der Communities selbst.

Bündnis 90/ Die Grünen

  • Aktionsplan gegen Hasskriminalität: ja
  • Expert*innenkommission: ja
  • §46 und §130 StGB: ja

LSBTIQ* sind unverhältnismäßig stark von Hass, Hetze und Gewalt betroffen. Deshalb werden wir GRÜNE die von unserer Fraktion in den Bundestag eingebrachte Strategie gegen LSBTIQ*-feindliche Hasskriminalität sowie die Gleichstellungsstrategie der EU umsetzen. Dazu gehören bessere Erforschung und Erfassung von Hasskriminalität, Sensibilisierungs- und Präventionsmaßnahmen sowie Unterstützung von Beratungsstellen. Bei der Regelung zur Strafzumessung und zur Volksverhetzung müssen LSBTIQ*-feindliche Motive explizit benannt werden. In den einschlägigen Richtlinien muss klargestellt werden, dass bei LSBTIQ*-feindlicher Hasskriminalität die Staatsanwaltschaften von Amts wegen ermitteln. Zudem wollen wir Schutzkonzepte entwickeln, einschließlich von Zufluchtsräumen, insbesondere für LSBTIQ*-Jugendliche. Wir unterstützen die Berufung einer Expert*innenkommission, ebenso, dass deutlich mehr Ansprechpersonen für LSBTIQ* bei Polizei und Staatsanwaltschaften in Ländern und Kommunen bestellt werden.

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